Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ja, Herr Erdmenger, wir haben im Finanzausschuss sicherlich vieles zu diskutieren. Wie ich Sie kenne, haben Sie - das ist so auch richtig - die Fragen schon alle in petto.
Wir alle haben den Nachtragshaushalt schon einige Tage vorliegen und wissen genau, wo der Schuh drückt. Auch wir haben einige Nachfragen, aber diese stellen wir dann im Finanzausschuss.
Der vorliegende Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes dient hinsichtlich der 30 Millionen €, die darin für die Kommunen bereitgestellt werden, eigentlich der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Die Befassung damit ausschließlich im Finanzausschuss hätte auch mir Bauchschmerzen - gestern habe ich gelernt, dass es nicht Bauch-, sondern Kopfschmerzen heißt - bereitet, weil es eben nicht unvorhersehbar gewesen ist. Deshalb ist der vom Finanzminister vorgelegte Nachtragshaushalt der bessere Weg.
Ein anderer Punkt, der auch diesen Nachtragshaushalt zur Folge hatte, ist ein Rechenfehler. Rechenfehler müssen nicht immer so angenehme Folgen haben, wie es kürzlich bei der Hypo Real Estate der Fall gewesen ist. Ein Rechenfehler bei der Deutschen Rentenversicherung ist der zweite Punkt, weshalb wir uns heute mit dem Nachtragshaushalt zu beschäftigen haben. Dieser ist zwar mit rund 50 Millionen € gegenüber rund 56 Milliarden € bei der Hypo Real Estate vergleichsweise gering, aber mit einem Anteil von immerhin 0,5 % am Gesamthaushalt dennoch erheblich. Das kann man nicht einfach irgendwo wegdrücken. Dazu muss man einen Nachtrag machen.
Wofür haben wir eigentlich die 50 Millionen € zu bezahlen? - Die Rentenversicherung hat in ihrem Abrechnungssystem für die Jahre 2008 bis 2010 zu geringe Erstattungsbeträge für die Zusatzversorgungssysteme erhoben und fordert diese nun nach. Es handelt sich also um eine Nachberechnung.
Das Land hat dem Bund Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen zu 60 % zu erstatten. Für die Angehörigen der Intelligenz und weitere Beschäftige von staatlichen Organen usw., die in Gesetzen und Beschlüssen genannt sind, wurden Zusatzversorgungssysteme eingerichtet. Hierfür müssen wir nunmehr 50 Millionen € nachzahlen.
Dieser Nachtragshaushalt hat aber aus meiner Sicht drei weitere Botschaften. Erstens. Die Steuereinnahmen für das Jahr 2011 sind gegenüber dem Haushaltsplan auch unter Berücksichtigung der geringeren Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich erheblich gestiegen. Die Novemberschätzung hat die Annahmen in dem vorliegen
den Nachtragshaushalt sogar noch etwas übertroffen, sodass wir für 2011 noch einmal mit Mehreinnahmen bei den Steuern in Höhe von 30 Millionen € rechnen können, die erfreulicherweise zur Minderung der Neuverschuldung eingesetzt werden können oder müssen.
Nun werden die Kritiker, die nachher noch den Finanzminister für eine zu hohe Steuerschätzung rügen werden, eine zu konservative Annahme der Steuerentwicklung ebenfalls bemängeln müssen. Wer hätte aber, ehrlich gesagt, bei der Haushaltsplanaufstellung im Jahr 2009 geglaubt, dass die Konjunktur so erheblich wachsen würde, zumindest im Hinblick auf die Auswirkungen für 2011, und der Finanzminister oder unser Land hohe Steuermehreinnahmen zu verzeichnen haben würde?
Eine Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Lage ist seit dem Jahr 2008 - das wissen wir alle -, dem ersten Jahr der Finanzkrise, kaum mehr sicher möglich. Bei der Staatsschuldenkrise, in der wir uns derzeit befinden, wird dies, glaube ich, auf absehbare Zeit nicht einfacher werden.
Die Grundlage einer Schätzung der Wirtschaftsentwicklung und somit auch der Steuerentwicklung ist eine Einschätzung der Unternehmen hinsichtlich der künftigen Auftragsentwicklung und die Befragung der Konsumenten nach dem künftigen Konsumverhalten. Dies kommt in der heutigen Zeit vielleicht einem Blick in die sogenannte Glaskugel gleich, das heißt, es bedarf schon besonderer Kenntnisse, um zu einem relativ sicheren Ergebnis zu kommen.
Positive Folge dieser Steuermehreinnahmen ist eine Senkung der Nettoneuverschuldung im Jahr 2011 auf rund 340 Millionen €. Damit liegen wir um 200 Millionen € oder mehr unter der ursprünglichen Veranschlagung.
Die Botschaft Nummer 2 des Nachtragshaushaltes ist, dass wir die Kommunen, die Bürger und die Unternehmen des Landes mit ihren Problemen der Vernässung nicht allein lassen. Wir gehen die Probleme mit dem Grundwasser im Land an und wir stellen dafür auch Gelder zur Verfügung.
Sachsen-Anhalt hat - das wird künftig anhalten - vermehrt mit Starkniederschlagsereignissen zu kämpfen. Sie alle werden die neuen Feuchtbiotope auf den Feldern, auf denen in den Vorjahren noch die Ernte eingefahren werden konnte, kennen. Nicht nur die fehlende Pflege der Gräben hat dazu geführt.
Zudem führt die fehlende Entnahme von Wasser zu einem Anstieg des Grundwasserspiegels im Land. Das gefährdet neben Infrastruktureinrichtungen die landwirtschaftliche Bodennutzung und nicht zuletzt die Bausubstanz in bebauten Gebieten. Die Wehklagen über nasse Keller nehmen zu.
gelingen - bzw. zu mildern. Eine von der Landesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe hat bereits mehrere Maßnahmenvorschläge erarbeitet, die nunmehr abzuarbeiten sind. Hiermit wird sich der Zeitweilige Ausschuss Grundwasser noch intensiv befassen müssen.
Ich möchte an dieser Stelle eine parlamentarische Begleitung anregen, weil auch Frau Dr. Klein zu Recht darauf hingewiesen hat, dass es einer solchen Begleitung bedarf, wenn man dem Altlastensanierungsfonds einen Fonds in dieser Größenordnung an die Seite stellt.
An den Umweltausschuss und an den Zeitweiligen Ausschuss Grundwasser gerichtet sage ich jetzt schon einmal: Versehen Sie diese 30 Millionen € mit einem qualifizierten Sperrvermerk. Lassen Sie sich die Projekte vorlegen und danach die Empfehlung geben, die Mittel freizugeben. Dann wissen wir genau, was mit dem Geld passiert, und es verschwindet nicht irgendwo, was ich niemandem unterstellen möchte.
Zum haushaltsmäßigen Vorgehen mit den 30 Millionen €. Mit dem vorgelegten Entwurf ist vorgesehen, diese Mittel in ein gesondertes Kapitel beim Sondervermögen Altlastensanierung einzustellen. Eine entsprechende Gesetzesänderung zur Sicherstellung der Trennung des Sondervermögens liegt vor. Das ist richtig, wir müssen da aufpassen.
Da die Haushaltsmittel künftig nicht üppiger werden, ist es richtig, jetzt zu handeln und Geld in das Sondervermögen einzustellen. Kritiker könnten entgegenhalten, diese 30 Millionen € wären in die Rücklagen einzustellen oder sie könnten die Nettoneuverschuldung vermindern. Ja, das ist wohl richtig. Diese Kritik kenne ich. Frau Dr. Klein hat auch darauf hingewiesen bzw. hat die Frage gestellt, warum wir die 30 Millionen € jetzt bunkern.
Ich bin der Meinung, es ist richtig, dass wir in diesem Jahr so gehandelt haben. Die künftigen Jahre werden nicht einfacher werden. Die Probleme sind da. Hierfür sind die 30 Millionen €, denke ich, gut angelegtes Geld.
Die dritte Botschaft des Nachtrages ist: Wir stehen unseren Kommunen helfend zur Seite. Das ist nicht neu; das machen wir schon lange. Wir haben die nichtinvestiven Mittel in Höhe von 30 Millionen € zur Stärkung der Verwaltung und der Leistungskraft der Gemeinden in den Nachtragshaushalt eingestellt. Es sind Zahlungen, die, wie schon gesagt, im Zusammenhang mit der Zusammenlegung von Gemeinden im Rahmen der Gemeindegebietsreform stehen.
Stark-II-Programms so gut durchschlägt. Es ist nunmehr eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung notwendig.
Ich finde es äußerst erfreulich, dass die Landkreise, die Städte und Gemeinden das Teilentschuldungsprogramm so nachfragen. Bei der Haushaltsplanaufstellung im Jahr 2009 war die Inanspruchnahme noch nicht in diesem Umfang zu erkennen. Da gab es überall noch etwas Skepsis: Was wollen wir mit einem Teilentschuldungsprogramm? - Das Land nimmt uns an die lange Leine oder an die kurze Kette oder wie auch immer. Wir müssen Verpflichtungen eingehen.
Aber es hat sich durchgesetzt, und das ist gut so. Geld für ein Teilentschuldungsprogramm, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist gut angelegtes Geld, weil wir den Kommunen in der Tat eine große Hilfe bieten.
Es ist richtig, den Kommunen auf diese Art und Weise unter die Arme zu greifen. Ich wünsche mir, dass auch Stark III, das ich nicht im Widerspruch zu Stark II sehe, ein solcher Erfolg wird.
Über die mit dem Nachtragshaushalt erfolgende Auflösung der globalen Minderausgabe ist viel gesprochen worden. Damit wird ein großes Haushaltsrisiko beseitigt. Ich hoffe für dieses Parlament, dass wir in den kommenden Jahren oder überhaupt nicht mehr eine so hohe globale Minderausgabe einstellen müssen. Das heißt, wir, das Parlament, sind gefragt, die Einsparungen, die wir wollen, auch zu vertiteln und das nicht dem großen globalen Unbekannten oder der Landesregierung zu überlassen.
(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Da soll die Lan- desregierung mal einen Nachtragshaushalt machen! Den hat sie nicht gewollt!)
- Der ist nicht gekommen; so herum, Frau Dr. Klein. Aber wir wissen, dass es, wenn wir es vorher nicht machen, hinterher in der Tat schwierig ist, das Geld zu vertiteln. Das ist schon immer ein Problem gewesen. Das kennen wir seit vielen Jahren.
Kurz noch ein Wort zu der vom Finanzminister angekündigten Ausweitung des Bürgschaftsrahmens um 500 Millionen €. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist viel Geld; das ist eine Menge Holz.
Aber ich meine, dass es unausweichlich ist, weil die 9 % Kapitaldecke tatsächlich eingehalten werden müssen. Ich finde es gut und es freut mich, dass wir die Erhöhung der Kernkapitalquote der Bank nicht durch frisches eigenes Geld - zumindest ist es nicht erkennbar - durchführen müssen, sondern dass wir es mit einer Bürgschaft tun können. Das muss natürlich diskutiert werden. Wir verkennen in der heutigen Situation auch nicht ein gewisses Risiko. Deswegen muss man auch im Ausschuss noch einmal darüber sprechen. Aber es
Die Diskussion, Herr Bullerjahn, an welcher Stelle oder wann wir das Thema Landesbank behandeln, ob wir drin bleiben müssen oder nicht, führen wir schon seit dem Zeitpunkt, seitdem ich hier dabei bin. Es ist nie der richtige Zeitpunkt zu entscheiden; mal geht es uns zu gut, mal geht es uns zu schlecht. Aber ich glaube, wir sollten uns insgesamt dieser Diskussion nicht verschließen.
Ich kann an dieser Stelle nicht auf die vielen weiteren Positionen eingehen; ich habe eine lange Liste. Aber eine Stelle möchte ich noch herausheben, zu der heute noch nichts gesagt worden ist. Mit diesem Nachtragshaushalt soll bei Kapitel 09 80 der Zuschuss für das Landeszentrum Wald um 2,5 Millionen € erhöht werden. Zwar sind 2,5 Millionen € gegenüber 50 Millionen € oder 30 Millionen € relativ wenig, aber als Begründung werden der Rückgang der Umsatzerlöse und der nicht im geplanten Umfang mögliche Personalabbau genannt. Angesichts der Umsatzzahlen in den Jahren 2009 und 2010 stellt sich mir schon die Frage, ob die Planungen des Ministeriums - sagen wir einmal - nicht ein wenig zu optimistisch waren.
Die Planungen sind immer mal zu optimistisch, mal zu pessimistisch. Aber das Wichtigste, was ich eigentlich wissen will, ist, warum ein geplanter Personalabbau nicht erfolgen konnte. Das erschließt sich mir nicht. Die Altersabgangszahlen sollten bekannt sein. Eine Planung der Personalausgaben müsste eigentlich darauf aufsetzen. Aber ich glaube, wie bei vielen anderen Fragen werden auch hier die Ministerien in den Fachausschüssen und im Finanzausschuss darüber Auskunft geben.
Dem möchte ich dann gleich meine Empfehlung abschließen, den Nachtragshaushalt zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse zu überweisen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Niestädt. - Damit schließen wir die Debatte ab. Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich noch eine Frage ins Haus werfen.
Der Nachtragshaushalt wird selbstverständlich in alle Ausschüsse außer dem Petitionsausschuss überwiesen. Ich frage aber, ob wir ihn auch in den Europaausschuss überweisen müssen, weil ein Blick auf Seite 3 verrät, dass Einzelplan 02 nicht drin ist. Eine Überweisung in den Europaausschuss wäre deshalb nicht erforderlich. Können wir ihn in alle Ausschüsse außer dem Petitionsausschuss und dem Europaausschuss überweisen? Trifft das auf Ihre Zustimmung? - Gut.
zeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung ist das so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit erledigt.
Wir kommen zum nächsten Tagesordnung und begrüßen auf dem Weg dahin Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Ausleben als Gäste der Landeszentrale für politische Bildung. Herzlich willkommen im Hause!