Wenn Sie mit diesem Volumen 2 % sparen, dann landen Sie bei etwa 65 Millionen €, aber nicht bei 169 Millionen €.
Ich nehme Ihr Angebot, das zu erklären, gern an. Die Erklärung ist schon bitter notwendig. Sie müssen schon eingestehen, dass es ein paar mehr
Leuten so geht wie mir, dass sie nicht daran glauben können, dass nach dem ersten Zaubertrank jetzt der zweite Zaubertrank hilft. - Danke schön.
Herr Präsident! Ich möchte gern antworten und etwas klarstellen. Herr Erdmenger hat vorhin gemeint, er habe meinen Ausführungen entnommen, dass der Betrag von 90 Millionen €, der im Moment als Loch für das Jahr 2012 dort steht, über eine globale Minderausgabe erwirtschaftet werden solle.
Nein, wir stellen keine globale Minderausgabe ein, sondern dieses Geld wird so erwirtschaftet wie immer: In jedem Jahr gibt es einen sogenannten Bodensatz; es bleibt immer ein Anteil von etwa 1 % der veranschlagten Ausgaben übrig, der nicht verausgabt wird. Das wird sich am Ende genau so darstellen.
Deswegen gibt es keine GMA, die auf die Häuser verteilt werden muss und die eventuell eine Haushaltssperre zur Folge hätte. Das ist mit dem Haushaltsaufstellungsverfahren und mit der Umsetzung dieser Sache ab 2012 nicht mehr gegeben. Die Mittel werden im laufenden Haushaltsjahr erwirtschaftet.
Vielen Dank, Frau Kollegin Niestädt. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschlüsse in der Sache werden nicht gefasst. Damit schließen wir den Tagesordnungspunkt ab.
Entwurf eines Gesetzes zum Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zum Staatsvertrag der Länder Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder
Der Gesetzentwurf wird seitens der Landesregierung durch die Ministerin für Justiz und Gleichstellung Frau Professor Dr. Kolb eingebracht.
in diesem Hohen Hause nicht zum ersten Mal mit dem Thema elektronische Aufenthaltsüberwachung. Ich habe schon vor einiger Zeit den Staatsvertrag erläutert und die Gründe dafür, dass wir uns für den Abschluss eines solchen Staatsvertrages und damit für einen bundesweit einheitliches System für die elektronische Aufenthaltsüberwachung entschieden haben, dargelegt.
Heute lege ich Ihnen den letzten Schritt vor, der notwendig ist, damit wir diesen Staatsvertrag in Landesrecht übernehmen können. In dieser Drucksache wird der Entwurf der Landesregierung eines Gesetzes zum Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zum Staatsvertrag der Länder Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Hessen und NordrheinWestfalen über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder vorgelegt.
Vielleicht noch einmal ganz kurz zum Hintergrund. Der Bundesgesetzgeber hat mit Wirkung zum 1. Januar 2011 das Strafgesetzbuch verändert. In § 68b Absatz 1 Nummer 12 StGB ist nunmehr vorgesehen, im Rahmen der Führungsaufsicht eine gerichtliche Weisung auch des Inhalts anzuordnen, dass der Betreffende ein Gerät zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung trägt, das umgangssprachlich auch als elektronische Fußfessel bezeichnet wird.
Das heißt, wir debattieren hier nicht mehr über die Frage der Sinnhaftigkeit oder über die Frage, ob die elektronische Fußfessel eingeführt wird, sondern wir sind bundesgesetzlich verpflichtet, das für den Fall, dass ein unabhängiger Richter eine solche Auflage erteilt, dann auch praktisch umzusetzen. Deshalb geht es um die Frage, wie wir dieses elektronische Aufenthaltsüberwachungssystem ganz konkret umsetzen.
Wir haben die Erfahrungen aus Hessen genutzt. Wir haben gemeinsam mit den Ländern eine Konzeption erarbeitet, die eine gemeinsame Überwachungsstelle der Länder vorsieht. Das hat den Vorteil, dass angesichts der hohen Mobilität auch eine länderübergreifende Überwachung problemlos möglich ist.
Des Weiteren haben wir uns damit für ein effizientes und kostengünstigstes Modell entschieden. Wir haben einmal ausgerechnet, was ein isoliertes System für das Land Sachsen-Anhalt kosten würde und sind auf einen Betrag von 36 000 € pro Fußfessel und Jahr gekommen. Durch den Staatsvertrag reduzieren sich die Kosten auf 4 000 € pro Fußfessel und Jahr. An diesen Zahlen sieht man ganz deutlich, dass es tatsächlich die kostengünstigere Variante ist.
Ich bin leider nicht in der Lage, Ihnen die konkreten finanziellen Auswirkungen darzustellen, weil nicht vorhersehbar ist, in welchem Ausmaß diese elektronischen Aufenthaltsüberwachungssysteme
tatsächlich von den Richtern angeordnet werden. Obwohl die gesetzliche Möglichkeit bereits seit Anfang dieses Jahres besteht, gibt es bisher bundesweit wirklich nur eine Hand voll Fälle, in denen ein Richter von diesem Instrument Gebrauch gemacht hat. Wir haben insoweit auch schon über die Haushaltsansätze im Rechtsausschuss diskutiert.
Meine Damen und Herren! Natürlich weiß ich, dass es nach wie vor Kritik an der Anwendung eines solchen elektronischen Aufenthaltsüberwachungssystems gibt. Auch mir ist bewusst, dass das kein Allheilmittel ist und dass es möglicherweise im konkreten Fall Straftaten auch nicht verhindern kann.
Es gibt jetzt allerdings eine interessante Untersuchung. In einem Pilotprojekt mit diesem System sind Probanden aus dem Bereich der Studierenden und Senioren mit dieser elektronischen Fußfessel ausgestattet worden. Es wurde festgestellt, dass mit dem Tragen der Fußfessel tatsächlich ein psychologischer Druck verbunden ist. Insoweit kann also zumindest nicht ausgeschlossen werden, dass auch eine präventive Wirkung von diesem Instrument ausgeht.
Die Landesregierung hat mich Anfang Oktober 2011 ermächtigt, die Beitrittserklärung zum Staatsvertrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen zu unterzeichnen. Das habe ich am 28. Oktober 2011 getan. Ich lege Ihnen jetzt den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zu diesem Staatsvertrag vor.
Ich denke, wir können über die Details der Umsetzung - nach wie vor arbeitet eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Innen- und des Justizministeriums, an einer konkreten Richtlinie zur Umsetzung im Hinblick auf die Kommunikationswege - im Ausschuss diskutieren. Das hatte ich in der letzten Ausschusssitzung bereits zugesagt. Insofern freue ich mich auf die Diskussion und die weitere Behandlung in diesem Hohen Haus. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir steigen nunmehr in die Debatte ein. Es ist vereinbart worden eine Fünfminutendebatte mit der folgenden Rednerreihenfolge zu führen: Fraktion DIE LINKE, Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion der SPD. Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich der Kollegin Frau von Angern das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Meine Fraktion wird heute der Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den
Ausschuss zustimmen. Aber ich kann Ihnen jetzt schon sagen, wir werden letztlich auch nur der Überweisung zustimmen.
Der Grund dafür, dass wir der Überweisung zustimmen, ist, dass wir im Ausschuss eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf beantragen werden, die die Landesregierung bisher nicht durchgeführt hat.
Natürlich haben wir als Landtag hierbei wenig Spielraum. Wir können entweder ja oder nein zur Unterzeichnung dieses Staatsvertrages sagen. Aber ich denke, es ist ganz wichtig, dass wir im Ausschuss eine Anhörung durchführen.
Denn der Datenschutzbeauftragte des Landes ist nicht einmal im Rahmen eines schriftlichen Anhörungsverfahrens angehört worden. Als Begründung dafür wurde im Gesetzentwurf angeführt, es seien keine Belange Dritter berührt. Ich denke, das ist nicht korrekt. Es geht bei der Erhebung von Daten bzw. ganz klar bei der Beobachtung von Menschen sehr wohl um datenschutzrechtliche Belange; und diese sind auch nicht nur berührt.
Meine Damen und Herren! Ich möchte auch auf das hinweisen, was der Datenschutzbeauftragte in seinem letzten Bericht zum Ausdruck brachte: Es ist eine Rechtsmaterie, die auf sehr wackligen Beinen steht. Wir haben noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten.
Meine Damen und Herren! Wir als Land begeben uns natürlich hier in das hessische Landesrecht hinein. Ich denke, das sollten wir uns im Ausschuss intensiv anschauen.
Die Ministerin verwies darauf, dass sich das Hohe Haus bereits mit dem Thema elektronische Fußfessel beschäftigt habe. Aber der momentan im Einsatz befindliche Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat dies noch nicht getan.
Wir haben im Rahmen der Diskussion selbstverständlich auch darüber zu reden, wie es sich überhaupt mit unserer Meinung zur sogenannten elektronischen Fußfessel verhält. Es ist richtig, es ist eine Bundesregelung im Strafgesetzbuch, die wir umzusetzen haben. Aber ich denke, dass wir uns sehr wohl die konkreten Abläufe und die im Gesetzentwurf benannten Ziele, die mit der sogenannten elektronischen Fußfessel verfolgt werden, anzuschauen haben.
Der Gesetzentwurf selbst spricht davon, dass es um den Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Straftätern gehe. Es geht um die Stärkung der Selbstkontrolle der Verurteilten und um eine Hilfestellung zur Resozialisierung. Ich denke, das müssen wir uns dringend sehr genau ansehen und darüber diskutieren.
Sie haben schon aus dem von der Ministerin genannten Ablauf gehört, dass es sich hierbei um einen massiven Eingriff in die Grundrechte handelt.
Auch wenn wir heute, im Ausschuss und in der zweiten Lesung zu diesem Gesetzentwurf nicht über die elektronische Fußfessel dem Grunde nach entscheiden, so sollten wir uns die Überwachungsstelle dennoch sehr intensiv anschauen.
Meine Damen und Herren! Es ist nichts Neues, wenn ich Ihnen sage, dass DIE LINKE das Konstrukt und den Einsatz der sogenannten elektronischen Fußfessel ablehnt. Wir sagen ganz klar: Die elektronische Fußfessel ist ein Zwangsmittel, das mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist.
Die elektronische Fußfessel bedeutet eine Totalüberwachung, die in einer freiheitlich basierten Gesellschaft nicht zugelassen werden darf. Sie erschwert im Gegensatz zu dem, was in der Begründung zu dem Gesetzentwurf steht, die Resozialisierung von Menschen. Denn freigelassene überwachte Menschen fühlen sich nicht frei und verhalten sich dann auch nicht so.
Die elektronische Fußfessel ist natürlich auch eine zusätzliche Bestrafung für jemanden, der seine Strafe bereits verbüßt hat. Ich verweise darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit der Sicherungsverwahrung eben noch nicht über das Konstrukt der elektronischen Fußfessel entschieden hat. Ich bin gespannt, was diesbezüglich in Zukunft noch auf uns zukommt.
Darüber hinaus ist die Effektivität der elektronischen Fußfessel sehr fraglich. Eine Aufenthaltsbestimmung verhindert keinerlei Straftaten. Hinzu kommt, dass die Durchsetzung von Aufenthaltsverboten beispielsweise in der Nähe von Kitas oder Schulen insbesondere in Großstädten schwer bzw. gar nicht umsetzbar ist.
Ähnlich argumentiert im Übrigen auch die Gewerkschaft der Polizei auf der Bundesebene. Sie lehnt die elektronische Fußfessel ganz klar ab. Sie hält es übrigens auch für eine riskante Beruhigungspille und ein hohes Wagnis, das die Länder eingehen.
Sie weist darauf hin, dass elektronische Fußfesseln eben nicht warnen, wenn eine Straftat begangen wird. Und sie tun dies erst recht nicht, wenn Straftaten im zulässigen Aufenthaltsbereich geschehen. Wenn ein ehemaliger Straftäter dort, wo er sich laut Gerichtsbeschluss aufhalten darf, eine Straftat begeht, passiert nichts. Es gibt auch keinen Vibrationsalarm. Selbst wenn eine Reaktion ausgelöst wird, dauert es im Regelfall viel zu lange, bis die Polizei vor Ort ist und reagieren oder gar die Straftat verhindern kann.
DIE LINKE stimmt diesen Aussagen der Gewerkschaft der Polizei zu. Die elektronische Fußfessel ist eine Scheinlösung, die uns von tatsächlichen und ganz konkreten Handlungsspielräumen bzw. Handlungsnotwendigkeiten ablenkt.
Ich sage es nicht zum ersten Mal: Wir müssen schauen, was in den Strafvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt geschieht. Wir brauchen motiviertes, ausreichend junges Personal in den Strafvollzugsanstalten; denn Resozialisierung beginnt nicht mit dem Fuß außerhalb der Justizvollzugsanstalt, sondern schon vorher. Ich halte es für grob fahrlässig, wenn man genau das nicht beachtet.