Ganz kurios im Umweltbereich ist das, was scheinbar alle vergessen haben: Wir leben hier nicht auf einer Insel, wir leben in der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt inzwischen sogar auf Bundesebene im Vergabegesetz eine Regelung, wonach bei Beschaffungen von Straßenfahrzeugen Energiestandards zu beachten sind und das effizienteste Fahrzeug zu kaufen ist. Auch bei energieverbrauchenden Geräten ist das energieeffizienteste zu beschaffen.
(Zurufe von Herrn Schröder, CDU, und von Herrn Leimbach, CDU - Herr Borgwardt, CDU: Ohne Vergabegesetz!)
Ich glaube, es stünde uns hier in Sachsen-Anhalt nicht gut zu Gesicht, mit den Gesetzesvorschlägen hinter diese Regelungen zurückzufallen.
ben -, dass alle Gesetzesvorhaben keinen Vorschlag dazu beinhalten, wie wir eine Unterstützung der vergebenden Stellen, aber auch der Anbieter und der Unternehmen in unserem Land hinbekommen können.
Um eine ökologische Modernisierung der Wirtschaft zu erreichen, ist es notwendig, nicht nur neue Vorschriften zu schaffen, sondern auch die Unternehmerinnen und Unternehmer im Land mitzunehmen, mit ihnen zu diskutieren und dann zu entscheiden, welche Vergabevorschriften erlassen werden können, sodass Schritt für Schritt eine weitere Verbesserung der Situation erreicht werden kann. Ich denke, auch darüber müssen wir in der Diskussion sprechen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist dafür, die vorliegenden Gesetzentwürfe in den Ausschüssen zu bearbeiten. Mir ist es wichtig, dass wir dort nicht nur darüber diskutieren, wie wir Missstände gerade im Niedriglohnsektor abbauen können, sondern auch einmal erörtern, wo und wie wir durch die öffentliche Vergabe eine Innovationsdynamik auslösen können, und dass wir offensiv nach vorne schauen. Auch dafür und angesichts dessen, was wir hierzu schon im Umweltbereich diskutiert haben, halten wir es für notwendig, neben den genannten Ausschüssen auch dringend den Umweltausschuss mit dem Vergabegesetz zu befassen. - Vielen Dank.
Wollen Sie jetzt etwa bei der Vergabe Dinge heilen, die eigentlich bei der Planung und bei der Ausschreibung berücksichtigt werden müssten?
Herr Köck, die Frage habe ich mir schon gestellt, als der Abgeordnete Herr Steppuhn seine Ausführungen gemacht hat;
Es ist doch so: Bei öffentlichen Auftragsvergaben und bei der Beschaffung von Geräten können wir auf die Energieeffizienz achten. Ich nenne nur als Beispiel Computer. Es ist in der Regel so, dass nicht die Planung der Computeranlage, sondern die Frage, welches Gerät konkret beschafft werden soll, den Ausschlag für die Beschaffung gibt.
Bei Bauleistungen ist bereits bei den Planungen darauf zu achten, dass gewährleistet ist, dass energieeffiziente Gebäude entstehen. Da ist dann das ausführende Bauunternehmen nicht mehr entscheidend. Das ist dann die Frage, ob man rechtzeitig, also schon bei den Planungen, auch auf Energieeffizienz geachtet hat.
Bei den Planungsaufträgen wollen auch wir, dass auf Energieeffizienz geachtet wird. Das ist auch richtig. Allerdings würde dadurch, dass auch bei der Vergabe der Bauleistungen auf Energieeffizienz zu achten sein müsste, wirklich nur ein relativ geringer Umweltbeitrag geleistet. In diesem Sinne kann ich Ihnen nur Recht geben, Herr Köck: Wir müssen aufpassen, dass wir die Ebenen nicht durchmengen. - Danke.
Weitere Anfragen gibt es nicht. Vielen Dank, Herr Kollege Erdmenger. - Wir fahren in der Debatte fort. Als nächster Redner spricht für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Herr Thomas.
Bis er aber das Rednerpult erreicht hat, können wir freudig eine erste Gruppe von Schülern und Schülerinnen der Sekundarschule Dähre auf den Besuchertribünen begrüßen. Herzlich willkommen im Haus!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute ein Vergabegesetz. Ich glaube, die Debatte bisher zeigt schon, welche erheblichen Auswirkungen dieses Gesetz in unserem Land haben wird und welche Erwartungen bestimmte Parteien mit diesem Vergabegesetz verbinden. Deswegen ist es gut, dass wir das in dieser Ausführlichkeit heute diskutieren und dann auch in den Fachausschüssen weiter beraten werden.
der einen Auftrag hat, der eine Leistung ausschreibt, der eine Leistung realisiert haben möchte. Das sind auf der einen Seite in der Regel die öffentliche Hand, das Land, die Landkreise und die Kommunen, auf der anderen Seite die Auftragnehmer - Herr Dr. Thiel, also die Wirtschaft; ich sage das, damit wir wissen, worüber wir reden; Sie wussten ja vorhin nicht, was die Wirtschaft ist; deswegen hier noch einmal der Hinweis -,
die natürlich diesen Auftrag gern bekommen möchten. Klar, Sie möchten Geld verdienen. Sie haben aber auch den Anspruch, diese Leistungen ordentlich zu erbringen.
Da sind natürlich die Erwartungen von beiden Seiten recht unterschiedlich. Es gibt zum einen die Erwartungen der öffentlichen Hand, die Leistung möglichst kostengünstig zu bekommen. Das ist vor Ort leider so. Die Erwartungen mancher Stadt- bzw. Gemeinderäte an Ausschreibungen sind ja immens gewachsen. Sie denken nach dem Motto: Wir machen erst einmal eine Ausschreibung, dann wird alles noch einmal günstiger. Man hört leider oft auch das Wort „billig“ statt des Wortes „wirtschaftlich“.
Auf der anderen Seite stehen die Erwartungen der Wirtschaft, unter anderem der Betriebe, die zu Recht sagen: Wenn wir schon an einem solchen Prozedere teilnehmen müssen und auch wollen, dann nur in einer Art und Weise, die bedeutet, dass wir ein schlankes und unbürokratisches Gesetz haben, vor allen Dingen aber eines, das praktikabel ist, das wir und auch diejenigen anwenden können, die es aufseiten der öffentlichen Hand anwenden müssen. Genau das wollen auch wir, die Koalitionsfraktionen. Deswegen liegt heute dieser Gesetzentwurf vor.
Meine Damen und Herren! Für uns ist Folgendes wichtig - ich sage das noch einmal mit aller Deutlichkeit, weil ich glaube, das kommt in dieser Debatte zu kurz -: Wir möchten eine handwerksgerechte und mittelstandsfreundliche Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen und Dienstleistungen. Insbesondere ist es uns wichtig, dass wir den Wettbewerb im Bauwesen durch ein einfaches und handhabbares Vergabegesetz unterstützen wollen und auch werden.
Einige Anregungen, die ich hier schon vernommen habe, entfernen uns von diesem Kernziel und beladen das ganze Prozedere mit Kriterien, über die ich vielleicht später noch einmal reden möchte. Ich bin dem Kollegen Steppuhn und seiner Fraktion außerordentlich dankbar, dass es uns gelungen
ist, hierzu einen Kompromiss zu finden, von dem auch Herr Kollege Steppuhn zu Recht sagt, dass das ein guter Kompromiss ist.
Denn es ist erst einmal ein Kompromiss, mit dem vor allen Dingen die leben können, die davon betroffen sind und die dieses Vergabegesetz anwenden müssen, obwohl - das muss ich an dieser Stelle natürlich auch sagen - dabei eine gewisse Eile, eine gewisse Hektik schon festzustellen war. Ich denke, das Ergebnis, das Ihnen heute vorliegt, kann sich sehen lassen.
Meine Damen und Herren! Die öffentliche Hand ist immer noch einer der wichtigsten Auftraggeber für Mittelstand und Handwerk. Deshalb ist es schon wichtig, dass wir für die Unternehmen in diesen Wirtschaftsbereichen auch aus wirtschaftlichen Gründen ein Vergabegesetz haben, das diese Unternehmen nicht über Gebühr belastet. Weil das so ist, haben wir besonders darauf geachtet, dass wir einen praktikablen Schwellenwert in das Gesetz aufnehmen, von dem ich in Ihrem Entwurf leider nichts erkennen kann. Das heißt auf gut Deutsch: Will die Kommune zwanzig Bleistifte bestellen,
muss sie eine Ausschreibung machen, weil Sie keinen Schwellenwert eingebaut haben. Wir waren der Meinung, wir bauen einen Schwellenwert ein, der die Vergabe zumindest eines großen Teils der Aufträge in einem Verfahren ermöglicht,
das die Bürokratie auf ein erträgliches Maß beschränkt. Wir wollen - auch das ist mittelstandsfreundlich - möglichst kleine Lose,