Protokoll der Sitzung vom 19.01.2012

dite und Anleihen helfen. Ich glaube zwar nicht, dass Sachsen-Anhalt in eine ebenso komfortable Lage wie der Bund kommen wird, für die Annahme von Geld auch noch eine Gebühr nehmen zu können. Ich gebe zu, dass ich in diesem Punkt auf Herrn Schäuble ein wenig neidisch bin.

Aber auch wir werden gute Konditionen für unsere vorgesehenen Umschuldungen erhalten, weil die Konsolidierung des Haushaltes und somit die Verlässlichkeit des Landes auch außerhalb der Landesgrenzen wahrgenommen werden. Der Finanzminister ist darauf noch einmal deutlich eingegangen.

Der Tilgungsplan, der uns heute ebenfalls zur Abstimmung vorliegt, sieht für die folgenden Jahre steigende Tilgungen unserer Schulden vor. Hiermit tragen wir die Schuldenaufnahme des Jahres 2010 entsprechend der Regelung der Landeshaushaltsordnung ab. Wir werden auch bei den künftigen Haushaltsberatungen diese Rückzahlungsverpflichtungen zu berücksichtigen haben und die Mittel aufbringen müssen.

Die Neuverschuldung des Jahres 2011, die nach dem vorläufigen Jahresabschluss bei rund 240 Millionen € gegenüber den veranschlagten 540 Millionen € laut Haushaltsplan lag, werden wir ebenso tilgen müssen. Dafür wird im ersten Halbjahr dieses Jahres die Landesregierung einen Plan vorlegen.

Eine große Herausforderung wird es in den nächsten Jahren sein, vor dem Hintergrund der abnehmenden Landesmittel und der abnehmenden Anzahl der Beschäftigten eine leistungsfähige Landesverwaltung zu erhalten. Das aktuelle Personalentwicklungskonzept sieht durchschnittlich mehr als 500 Neueinstellungen vor. Die Finanzierung dieser Neueinstellungen sowie Mittel für Beförderungen und Höhergruppierungen des Personals sind in den zentral veranschlagten Personalverstärkungsmitteln eingerechnet.

An dieser Stelle sah der Landesrechnungshof die Möglichkeiten einer Kürzung. Aber eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten machte deutlich, dass im Entwurf an dieser Stelle keine zu hohe Veranschlagung erfolgt ist.

Die Fraktion DIE LINKE forderte mit einem Änderungsantrag, der uns heute von Herrn Gallert noch einmal vorgestellt wurde, die Zahl der Neueinstellungen von geplanten 414 auf 854 zu erhöhen. Ich meine, das ist auch aus finanzieller Sicht nicht möglich. Wir haben dazu andere Ansichten. Daher, glaube ich, sollte man nicht damit umgehen, wenn man nicht weiß, wie man es finanzieren soll; das ist unseriös.

Zudem haben wir im Rahmen der Haushaltsberatungen Mittel für die Erhöhung der Besoldung der Beamten, die bislang zentral bei Einzelplan 13 veranschlagt wurden, den Ressorts zugeordnet.

Ein Grund für die steigenden Personalausgaben sind die Versorgungsausgaben des Landes. Im Jahr 2011 waren hierfür Mittel in Höhe von 101 Millionen € veranschlagt. Dieser Ansatz musste deutlich erhöht werden.

Der hohe Anteil an Tarifbeschäftigten - eine Folge der restriktiven Verbeamtung von Personal in unserem Land - sorgt zwar dafür, dass die Versorgungszahlungen in Sachsen-Anhalt nicht so erheblich steigen wie in anderen Bundesländern, aber auch wir werden für die zunehmenden Zahlungen in künftigen Haushalten Vorsorge treffen müssen. Aus diesem Grund muss jeder weitere Euro zusätzlich auf die hohe Kante gelegt werden, um für die steigenden Ausgaben mit einem guten Polster im Pensionsfonds gewappnet zu sein.

Damit bin ich bei den Vorsorgeelementen. Wir füllen die Steuerschwankungsreserve in den Jahren 2012 und 2013 wieder mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 105 Millionen € auf. Zudem wird die Steuerschwankungsreserve ab dem Jahr 2012 mit Einnahmen aus der Bürgschaft für die NordLB zusätzlich gestärkt.

Sie wissen, dass am Ende des Jahres 2011 eine Prüfung durch die Europäische Bankenaufsicht stattgefunden hat, wonach die NordLB nach ihren Berechnungsmodellen mit zu wenig Eigenkapital ausgestattet sei. Vorausgegangene Stresstests hatten die Bank sehr gut aufgestellt gesehen. Nun ist es an uns als Teilhaber der Bank, diese mit einer Bürgschaft zu unterstützen und der NordLB damit die Erreichung der ausreichenden Kapitalausstattung zu ermöglichen. Für diesen Zweck sind 500 Millionen € zusätzlich im Haushaltsplan vorgesehen worden.

Dass sich aus der Ausreichung von Bürgschaften Einnahmen erzielen lassen, ist ein positiver Nebeneffekt. Diese Einnahmen wollen wir aber nicht einfach konsumieren, sondern wir wollen sie in die Steuerschwankungsreserve einstellen, weil diese Rücklage eine der wichtigsten ist und schnell wieder ein hohes Niveau erreichen soll.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Haushaltsplan 2012/2013 beinhaltet ein Novum. Wir haben im vorliegenden Haushaltsplan für die Sachkosten und Investitionen erstmals keine globale Minderausgabe mehr veranschlagt. Die Ressorts können daher mit den jetzt zur Verfügung gestellten Mitteln wirtschaften und müssen die Zuteilung eines Sparanteils nicht mehr fürchten. Das sorgt für Verlässlichkeit und Planungssicherheit nicht nur bei der Landesverwaltung, sondern auch darüber hinaus. Einsparrunden, denen häufig auch Förderungen zum Opfer fielen, um die globale Minderausgabe zu erbringen, sind damit Geschichte.

Ich komme auf die politisch interessanten Kennzahlen des Haushaltsplanes zu sprechen. Mit einem Anteil von insgesamt 21,5 % der Gesamtausgaben sind Bildung, Forschung und Kultur die Aus

gabenschwerpunkte des Landes. Die Bereiche Justiz und innere Sicherheit machen einen Anteil von zusammen rund 10 % der Gesamtausgaben aus. Auch wenn die gerade erwähnten Ausgaben für Bildung überwiegend bei den Hauptgruppen 4 bis 6 entstehen und somit konsumtive Ausgaben darstellen, liegt uns Sozialdemokraten dieser Anteil besonders am Herzen. Ich weiß aber, dass allen die Bildung am Herzen liegt.

Für Investitionen geben wir im Jahr 2012 rund 1,4 Milliarden € und in 2013 rund 1,3 Milliarden € aus. Damit bleiben wir im Wesentlichen auf dem Niveau des Jahres 2011. Wir können mit diesem Haushaltsplan - das ist wichtig und darauf haben wir in der Fraktion großen Wert gelegt - weiterhin alle EU-Mittel durch Kofinanzierung binden.

Auch wenn das Ziel, eine Neuverschuldung zu vermeiden, ein enges Korsett bei den Haushaltsberatungen war, hat meine Fraktion gezeigt, dass eine Gestaltung dadurch jedenfalls nicht ausgeschlossen ist.

Die größte Änderung haben wir im Bereich der kommunalen Finanzen vorgenommen. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner wurde die Finanzausgleichsmasse in einem Kraftakt um rund 40 Millionen € erhöht und damit den Kommunen in unserem Land mehr Geld zur Verfügung gestellt, als nach dem Entwurf des FAG vorgesehen war. Damit ergibt sich eine Entspannung bei der finanziellen Situation vieler Kommunen.

Wir wissen aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass dies eine vorläufige Lösung und auch nur eine Lösung für dieses Jahr ist. Wir stehen daher in diesem Jahr vor einem großen Projekt. Wir müssen das Finanzausgleichsgesetz in Gänze überarbeiten und eine für die nächsten Jahre tragfähige Lösung schaffen, die für Verlässlichkeit der Finanzausstattung der Kommunen sorgt, dabei aber auch die Finanzsituation und -strategie des Landes berücksichtigt.

Das gegenwärtig eher intransparente Gesetz soll nachvollziehbarer und durchschaubarer werden. Gerechtigkeit für alle Mitglieder der kommunalen Familie streben wir an, wissen aber, dass dieses Ziel nie errecht werden kann.

Derzeit ist ein Gutachten in Arbeit, das im Frühjahr dieses Jahres vorliegen wird. Diese Ergebnisse werden wir bei unserer großen Novelle selbstverständlich berücksichtigen.

Ich bin sehr froh, dass für Landesprogramme und Projekte, die der Demokratiebildung und -stärkung dienen und die den Rechtsextremismus betreffen, nicht nur die Mittel in gleicher Höhe wie 2011 zur Verfügung stehen, sondern dass wir weitere 150 000 € drauflegen konnten. Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang, dass die eingestellten Gelder nicht nur für große Landesprogramme, Veranstaltungen und Konferenzen genutzt werden,

sondern vor Ort bei den lokalen Bündnissen, bei den Vereinen in den Städten und Gemeinden für ihre wichtige Arbeit ankommen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es ist ein hehres Ziel, wenn Sie weitere Millionen für die Demokratiestärkung fordern. Man muss auch wissen, wie diese Mittel ankommen. Wir müssen diese Mittel auch ausgeben. Dafür benötigen wir Konzepte, die tatsächlich helfen. Das wissen wir seit vielen Jahren. Wir haben seit vielen Jahren gute Programme, die einen Beitrag dazu leisten.

(Herr Striegel, GRÜNE: Sie sitzen das doch aus!)

Wir wissen aber auch, dass wir nicht jeden Kopf von demokratischen Grundsätzen überzeugen können. Deshalb müssen wir runter vor Ort, in die lokalen Bündnisse, in die Gemeinden.

Im Bereich Bildung haben wir die im Entwurf enthaltenen Absenkungen bei der Erwachsenenbildung zum guten Teil wieder rückgängig machen können, leider nicht vollständig, wie wir es vielleicht vorgesehen haben. Dabei sind uns einfach die Finanzmittel ausgegangen.

Im Einzelplan 05 haben wir die Ansätze für die Beratungsstellen des Landes um die fehlenden Mittel aufgestockt. Es ist richtig, Herr Barthel. Als Herr Gallert vorhin sprach, habe ich auch dazwischengerufen. Es muss nicht immer nur die Idee der LINKEN sein, etwas zu tun. Sie werden es nicht glauben, aber auch wir hatten diese Ideen. Wir sind auch vor Ort vertreten. Wir sind auch Sozialpolitiker. Wir sind Sozialdemokraten. Diesen Anliegen messen wir selbstverständlich eine hohe Priorität bei.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Für die Jahre 2012 und 2013 ist damit die Finanzierung der Beratungsbereiche, insbesondere der Träger und der Vereine gesichert. Die nächsten zwei Jahre dürfen wir aber nicht ungenutzt verstreichen lassen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen im parlamentarischen Raum die künftige Beratungslandschaft festlegen und die Finanzierung dazu klären.

Ein weiterer für uns Sozialdemokraten wichtiger Punkt war die Beibehaltung der Förderung der Suchtprävention, der Familienzentren sowie der Betreuungsvereine. Dabei hatten wir mit der CDU einen verlässlichen Koalitionspartner.

Ziemlich düster sah es im Einzelplan 06 - Wissenschaft und Forschung - aus. Bislang waren für die Exzellenzförderung an den Hochschulen 20 Millionen € pro Jahr vorgesehen. Im Haushaltsplanentwurf wurde dieser Ansatz für das Jahr 2012 um 1,6 Millionen € und für das Jahr 2013 um 8,6 Millionen € abgeschmolzen mit dem Hinweis, dass dieses Programm auslaufen müsse. Das wollten

wir auf jeden Fall verhindern. Hochschulen ohne Forschung - das geht überhaupt nicht.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wollten die Ausgaben auf dem Niveau von 2011 halten. Uns schwebte dabei eine Finanzierung aus den Einzelplänen des Ressorts vor, was aber leider nicht zu bewerkstelligen war. Daher musste Geld aus dem sogenannten Gesamthaushalt zugeschossen werden.

Wir haben für das Jahr 2013 diesen Etat um 8 Millionen € aufstocken können. Damit ist die Fortführung für die nächsten Jahre gesichert, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es ist sehr wichtig, diese Forschungsinitiative beizubehalten.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich dem Herrn Finanzminister danken, der uns bei der Suche nach diesem Geld, das wir brauchten, sehr behilflich war. Allein hätten wir das gar nicht so stemmen können, lieber Kay Barthel. Wir waren uns aber einig, dass wir das wollen. Deshalb haben wir ordentlich Druck gemacht, und letztlich ist es so gekommen.

(Zuruf von Minister Herrn Bullerjahn)

Daneben haben wir die Mittelzuweisung für mehrere Einrichtungen im Bereich der Wissenschaft wieder auf die Höhe des Jahres 2011 angehoben, um die Fortsetzung der guten Arbeit zu sichern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wo viel Licht ist, ist bekanntlich auch Schatten. Deshalb bedauere ich es sehr, dass sich keine Mehrheit dafür gefunden hat, im Haushaltsgesetz eine Regelung für die Einrichtung von Haushaltsstellen durch das MF für die Sicherungsunterbringung aufzunehmen.

Das Justizministerium steht vor der Aufgabe, gemäß den Vorgaben des Oberlandesgerichts entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten schaffen zu müssen. Aus dem Budget des Einzelplans 11 allein ist das nicht zu stemmen. Hier ist der Gesamthaushalt für den Großteil dieser Kosten gefragt. Investitionskosten und laufende Kosten für dieses große Unterfangen kann der eng gestrickte Einzelplan 11 gar nicht allein stemmen.

Mit der von uns beabsichtigten Ermächtigung des Finanzministeriums im Haushaltsgesetz hätte man für diesen Fall unkompliziert Vorsorge getroffen. Bedauerlicherweise fand sich dafür keine Mehrheit. Es wurde aber auch gut argumentiert, warum das aus verfassungsrechtlichen, landeshaushaltsrechtlichen und ähnlichen Gründen gar nicht möglich war. Obwohl der Einzelplan 11 auf Kante genäht ist, muss zunächst dort jeder Cent gesucht werden, bevor nach anderen Finanzierungsquellen Ausschau gehalten werden kann.

Zum Abschluss noch ein Wort in Ihre Richtung, Herr Erdmenger. Im November sprachen Sie von einem finanzpolitischen Scherbenhaufen, vor dem

die Landesregierung stehe. Die Vase, die Sie bereits zerschellt sahen, war mit der NovemberSteuerschätzung ein klein wenig zur Seite gerückt, aber bis zum Fallen ist noch jede Menge Platz.

Die Beratungen zum Haushalt haben gezeigt, dass die gespielte Empörung zusammen mit der Forderung, den Haushaltsplanentwurf zurückzuziehen, überzogen und natürlich auch unnötig war.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Nicht zuletzt die geringe Anzahl der Änderungsanträge, die Ihre Fraktion gestellt hat, hat dies gezeigt.

Zu den von Ihnen aufs Schärfste kritisierten Veranschlagungen von Zinsausgaben und Steuereinnahmen haben Sie keine konstruktiven Änderungsvorschläge vorgelegt. Auch an den Berechnungen konnten Sie sich nicht konstruktiv beteiligen. Es handelt sich um ein schwieriges Feld. Deshalb sollte man aber auch nicht leichtfertig solche Dinge in die Welt setzen.

Zum Ende lassen Sie mich bitte noch einmal der Ausschussvorsitzenden Dank sagen, die die Beratungen des Ausschusses auch bis in die Abendstunden hinein konzentriert führte. Mein Dank gilt nicht zuletzt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung sowie des Landesrechnungshofs.

Ich empfehle Ihnen im Namen meiner Fraktion die Zustimmung zum Haushaltsgesetz sowie zum Haushaltsbegleitgesetz in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung der Änderungsanträge der Koalition.