Ich empfehle Ihnen im Namen meiner Fraktion die Zustimmung zum Haushaltsgesetz sowie zum Haushaltsbegleitgesetz in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung der Änderungsanträge der Koalition.
Die Änderungsanträge der LINKEN und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir in den vergangenen Wochen mehrfach in den Ausschüssen diskutiert. Deshalb gehe ich an dieser Stelle nicht mehr darauf ein. Wir werden diese - wie auch in den Ausschusssitzungen - ablehnen.
Ich empfehle Ihnen ebenfalls die Zustimmung zu dem vorliegenden Tilgungsplan für die Rückzahlung der Neuverschuldung aus dem Jahr 2010.
Zudem möchte ich für die Koalition den vorliegenden Entschließungsantrag einbringen. Hierbei handelt es sich um eine Aufforderung an die Landesregierung, auf die im Raum stehenden Rückforderungen von Städtebauzinsen aus dem Jahr 1991 bis 1995 zu verzichten.
Das Land hatte von 150 Kommunen Geld zurückgefordert, weil diese die für den Städtebau vorgesehenen Gelder nicht fristgerecht ausgeben konnten. Deshalb forderte das Land nunmehr die Zinsen zurück. Der Grund für die zögerliche Ausgabe der Städtebaumittel war aber nicht ein schlechtes Agieren in den Verwaltungen, sondern die bestehenden Aufbauschwierigkeiten nach der Wieder
vereinigung in den kommunalen Verwaltungen. Diese machten sich natürlich insbesondere in den ersten 90er-Jahren bemerkbar.
Dieses immerwährende Haushaltsrisiko für die Gemeinden soll mit diesem Entschließungsantrag, für den ich ausdrücklich werbe, endgültig beseitigt werden. Die Kommunen sollen die Gewissheit erlangen, dass die Zinsen nach so langer Zeit nicht zurückgefordert werden.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Haushalt setzt die Konsolidierung der Landesfinanzen fort und gestaltet die Zukunft unseres Landes. Er ist daher aus unserer Sicht ein guter Haushalt. - Vielen Dank.
Frau Kollegin Niestädt, es gibt zwei Nachfragen, und zwar vom Kollegen Striegel und vom Kollegen Erdmenger. - Bitte sehr, Herr Kollege Striegel.
Frau Kollegin, Sie sagten, es sei nicht nur notwendig, Geld für den Bereich der Demokratieförderung einzustellen, sondern man müsse auch wissen, wofür man es ausgebe. Vielleicht können Sie mir erläutern, woran es in den letzten Monaten, konkret seit dem Landtagsbeschluss gehapert hat, dass seitens Ihrer Fraktion und seitens der von Ihnen getragenen Landesregierung bis heute kein Konzept für diesen Bereich vorliegt.
Vielleicht können Sie mir ferner erläutern, warum es trotz der Anregungen aus der Zivilgesellschaft zu den vorhandenen Fehlstellen im Land noch zu keiner Konzeptentwicklung gekommen ist. - Zu nennen wären hier Aussteigerprogramme nichtstaatlicher Art, die Beratung für Familienangehörige oder das Monitoring.
Vielleicht können Sie mir auch sagen, ob Sie mit mir dahin gehend übereinstimmen, dass es in diesem Bereich so ist, dass diejenigen, die in diesem Bereich arbeiten, bis heute nicht tarifgerecht bezahlt werden, und dass dafür auch Geld erforderlich ist.
Herr Striegel, wir haben auch in den früheren Jahren Geld für die Demokratiestärkung und -bildung in unserem Land ausgegeben. Wir haben Landesprogramme. Es gibt nicht nur für Verbände und Vereine, sondern auch für Kommunen Zuweisungen des Landes. Es gibt viele Möglichkeiten, die wir bereits nutzen und die auch erfolgreich sind.
nicht verausgabt und erfolgreich verarbeitet wurden. Denken Sie einmal an unser Landesprogramm „Hingucken!“, an das Netzwerk für Demokratie und Toleranz, das 2005 aufgelegt wurde. Von dort kommen sehr viele Aktivitäten. Es gibt auch Aktivitäten der Landeszentrale für politische Bildung sowie des Sozial-, des Justiz- und des Innenministeriums. Es ist also viel getan worden.
An dem Konzept für das Landesprogramm für Demokratie wird gearbeitet. Das wissen Sie. Das wird sicherlich auch bald vorgelegt werden können.
Was die Tarife anbelangt, muss ich Ihnen sagen, dass das nicht immer nur mit mehr Geld zu tun hat. Man muss immer schauen, was man tut. Ich kann Ihnen jetzt aber nicht sagen, in welchen Bereichen nicht nach Tarif gezahlt wird. Erwähnen Sie das doch bitte einmal in einer Ausschusssitzung. Dann kann man darüber reden. Dazu kann ich Ihnen jetzt keine Auskunft geben.
Ich habe noch eine Nachfrage. Können Sie mir konkret sagen, inwieweit die Landesprogramme, die Sachsen-Anhalt Ihrer Meinung nach hat, evaluiert worden sind? Zu welchem Ergebnis hat diese Evaluation geführt? - Sie haben auf die Evaluation verwiesen, die es angeblich gibt.
Nein, ich habe nicht auf die Evaluation verwiesen. Ich habe gesagt, dass es in unserem Land viele Programme sowie Zuweisungen, Zuwendungen und Fördermöglichkeiten bis in die Vereine und die Gemeinden gibt. Außerdem habe ich gesagt, dass ein Konzept für ein Landesprogramm für Demokratie, wofür wir nochmals Mittel eingestellt haben, erarbeitet wird. Ich habe aber nichts von Evaluation gesagt.
Frau Kollegin Niestädt, Sie haben dankenswerterweise die katastrophale Steuerschätzungskorrektur im November in Erinnerung gerufen. Diese Debatte wollten wir nicht noch einmal eröffnen. Da Sie diese Debatte aber noch einmal eröffnet haben, möchte ich Sie fragen: Haben wir den gleichen Landeshaushalt vor Augen, in dem Sie 90 Millionen € mehr in Ihrer Steuerschätzung veranschlagt haben, als es die Bundesregierung getan hat?
deshaushalt zukommen. Schließen Sie in diese Kritik der Leichtfertigkeit ausdrücklich auch den Landesrechnungshof ein, der zu dem Zeitpunkt die gleiche Kritik vorgetragen hat?
Bei Ihnen habe ich etwas anderes mit „Leichtfertigkeit“ gemeint. Wenn Sie das so laut und deutlich immer wieder sagen, dann müssen Sie auch entsprechende Vorschläge unterbreiten. Dann müssen Sie eigene Berechnungen zu den Zinskosten und Steuereinnahmen anstellen. Das kann man nicht einfach nur sagen. Wenn man das nachweisen will, muss man eigene Berechnungen vorlegen.
Zu den 90 Millionen €, die aus Ihrer Sicht für das Jahr 2012 nicht korrekt veranschlagt worden sind. Nicht die Bundesregierung führt die Steuerschätzung durch, sondern hierfür sind die Steuerschätzer verantwortlich. Sie haben das bundesweit vorgenommen. Das wurde mit Blick auf die Länder regionalisiert.
Ja, wir weichen gegenüber dieser Steuerschätzung immer noch um einen Betrag in Höhe von 90 Millionen € ab. Aber wir haben uns, denke ich, mehrfach im Finanzausschuss vorlegen lassen, auch von Herrn Seyfert aus dem Finanzministerium, wie die Berechnungen zustande gekommen sind. Ich glaube, das war deutlich.
Wir stehen dazu: Wir haben im Land eine abweichende Steuerschätzung. Das ist durchaus legitim und dabei bleibt es auch.
Danke sehr, Frau Kollegin Niestädt. - Den einzelnen Fraktionen steht noch in folgendem Umfang Redezeit zur Verfügung: der Fraktion DIE LINKE 18 Minuten, der Fraktion der CDU 32 Minuten, der Fraktion der GRÜNEN zehn Sekunden und der Fraktion der SPD 20 Minuten.
Ich habe zwei Anmeldungen von der Fraktion DIE LINKE, einmal zur Ergänzung der Generaldebatte und einmal zum Einzelplan 07.
Gibt es weitere Wünsche, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Redezeit zu den Einzelplänen zu sprechen? - Das sehe ich nicht. Dann erteile ich zunächst Frau Dr. Klein das Wort.
Die Bemerkung von Frau Niestädt zum Nachtragshaushalt habe ich ein bisschen mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. Ich glaube, wir wollten die Mittel in Höhe von 55 Millionen €, die wir hierbei einsparen wollten, nicht verplempern, sondern wir wollten sie in die Schuldentilgung stecken und über die Zinsersparnis Möglichkeiten schaffen, das Landesprogramm gegen Vernässungen und Erosionen zu finanzieren.
Mich hat noch mehr verwundert, wie es, obwohl wir den Nachtragshaushalt beschlossen haben, haushaltstechnisch möglich ist, die Mittel in Höhe von 55 Millionen € sowohl für die Kommunen als auch für das Landesprogramm nicht im Jahr 2011, sondern erst im Jahr 2012 auszuzahlen. Das ist eine Sache, die man mir sicherlich im Ausschuss beantworten kann; denn das ist eine Verschiebung der Gelder. Sie müssten eigentlich auch in den Haushaltsplan für das Jahr 2012 mit einfließen, weil sie übertragen worden sind.
Dann noch ein Wort zu Herrn Kollegen Barthel. Kollege Barthel, ich könnte die Berichterstattung demnächst so erweitern, dass ich alle Änderungsanträge mit den konkreten Titeln aufzähle und sage, von wem sie stammen. Dann kommt es auch nicht mehr zu Missverständnissen dahin gehend, wer welchen Antrag gestellt hat. Dann bin ich jedoch sicherlich bei einer Redezeit von drei Stunden. Das wollte ich eigentlich nicht.
Deshalb ist es wirklich wichtig, dass man, wenn man sich in eine solche Debatte begibt, noch einmal in die Protokolle sieht.
Ich habe noch ein paar Bemerkungen zu machen, die mir auf den Nägeln brennen. Auf den einen Punkt habe ich bereits in der Berichterstattung verwiesen. Es geht darum, dass in der Bereinigungssitzung eine Stelle, die in dem Entwurf einer Beschlussempfehlung als noch nicht beschlossen gekennzeichnet war, gestrichen wurde.
Das bewegt mich, weil das wirklich der Versuch war, eine Stelle zu streichen. Das war kein Versehen, sondern es wurde bewusst davon ausgegangen, dass es die Abgeordneten möglicherweise nicht mitbekommen, dass die Stelle der Besoldungsgruppe A 16 aufgerufen und gestrichen wird; denn es gab sogar eine Auszeit dazu. Wir haben über diese Stelle im Ausschuss nie diskutiert. Es ging dabei um eine ganz andere Stellenhebung.
Ich kenne zufällig den Briefwechsel, der im Nachgang zwischen dem Finanzministerium und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz geführt wurde. Hierin wurde eindeutig betont, dass diese
Stelle gestrichen werden sollte, dass also nur vier Stellen und nicht fünf Stellen kommen sollten. Das finde ich übel.