Protokoll der Sitzung vom 23.02.2012

(Zustimmung bei der CDU - Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Das macht es nicht besser!)

Danke schön, Herr Kollege Dr. Schellenberger. Es gibt eine Nachfrage. Möchten Sie sie beantworten?

Selbstverständlich.

Ja.

Zunächst eine Bemerkung: Es tut mir leid, dass ich meinen Kollegen heute vielleicht nicht in hinreichender Art und Weise vertreten habe. Ich hoffe, das haben nicht alle so gesehen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich habe nicht verstanden, warum man dem vorliegenden Antrag Schleswig-Holsteins in den aufgeführten Punkten nicht zustimmen kann. Das würde mich interessieren, und zwar detailliert.

Ich habe gerade versucht, es zu begründen. Wie der Kultusminister bereits ausgeführt hat, haben wir in Ihrem Antrag eine Spezialisierung. Wenn Sie sich den zweiten Anstrich ansehen, dann ist darin von gemeinsamen Bildungsmindeststandards die Rede. Dazu muss man sagen, dass das eigentlich genau das ist, was die KMK schon tut. Das ist ge

nau das, was wir bundesweit schon auf die Reihe bekommen haben.

(Frau Bull, DIE LINKE: Ein Grund mehr zu- zustimmen!)

Das ist an dieser Stelle überflüssig. Unser Antrag ist so formuliert, dass er einen viel breiteren Spielraum lässt. Ihr Antrag ist an dieser Stelle viel zu konkret und damit nicht zu realisieren. - Danke.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön, Herr Kollege. - Als Nächste spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Professor Dr. Dalbert.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben ganz zweifellos in einer Zeit enormer Herausforderungen im Bereich von Bildung und Wissenschaft. Wir haben hier im Hause bereits über viele Probleme gesprochen. Dazu gehört, dass wir künftig in unseren Kohorten höhere Studierendenraten anstreben müssen. Wir wollen weniger Schulabbrecher haben. Wir wollen die Ganztagsschulen ausbauen usw. Ich könnte meine Redezeit damit zubringen zu sagen, welche Herkulesaufgaben vor uns liegen. Sie liegen deswegen vor uns, weil Investitionen in gute Bildung die besten Zukunftsinvestitionen sind, die wir hier, bei uns im Land vornehmen können.

Diese Zukunftsinvestitionen kosten Geld, viel Geld - mehr Geld, als Sachsen-Anhalt hat. Deswegen haben wir ein Problem mit dem Kooperationsverbot. Ich teile nicht die Ansicht unseres geschätzten Ausschussvorsitzenden, dass wir in Sachsen-Anhalt über die Finanzmittel verfügten, um diese Aufgaben in der geforderten Qualität durchführen zu können. Das heißt natürlich nicht, dass wir im Land nicht auch gute Arbeit leisteten, die Probleme nicht erkannt hätten und die Dinge unter Zuhilfenahme unserer Mittel und der EU-Mittel, die aber natürlich auch rasch abnehmen, nicht auf den Weg brächten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind für die Aufhebung des Kooperationsverbots. Dabei geht es um zwei Probleme, zum einen um das Problem der Finanzierung. Wir brauchen mehr Geld, um unsere Bildungsausgaben erfüllen zu können.

Es wurde schon sehr positiv über das von der rotgrünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte Programm zum Ausbau der Ganztagsschulen berichtet. So etwas ist im Augenblick nicht möglich. Stattdessen beobachten wir Umwegfinanzierungen; auch das wurde schon erwähnt. Das Konjunkturprogramm II ist ein Beispiel dafür; hierbei spielte die energetische Sanierung eine Rolle. Den Ausbau von Ganztagsschulen oder die Inklusion

musste man sozusagen in das Programm hineinmogeln, um es über das Programm mitfinanzieren zu können.

Wir haben im Hohen Haus über den Ausbau der Kitas gesprochen. Hierzu hat auch die Bundesregierung einen Beschluss gefasst. Sie darf es aber nicht mitfinanzieren. Wir ringen jetzt darum, wie wir es mit unseren begrenzten Mitteln auf den Weg bringen können.

Die UN-Menschenrechtskonvention zur Inklusion ist ein weiteres Beispiel. Die Bundesregierung unterschreibt das Dokument, aber wir müssen es bezahlen. Das kann nicht sein. Deswegen müssen wir uns dafür einsetzen, dass das Kooperationsverbot mit Blick auf die Finanzierung aufgehoben wird. Das betrifft Artikel 104b des Grundgesetzes. Es gibt verschiedene Vorschläge dazu, wie man das tun kann. Der Antrag Schleswig-Holsteins wurde bereits erwähnt.

Bildung ist aber auch eine gesamtstaatliche Aufgabe. Davon hat man sich in der Föderalismusreform verabschiedet. Wir sagen, dass es darum geht, über die Vereinbarungen in der KMK hinaus hierfür auch den Bund in die Pflicht zu nehmen und Vereinbarungen zur qualitativen Ausgestaltung unserer Bildungssysteme auf den Weg zu bringen. Ein Beispiel wurde genannt: die Entwicklung und Sicherung von Bildungsmindeststandards, also von inhaltlichen Mindeststandards, auf die zu erlernen jeder Mensch hier im Land ein Recht haben soll.

Wir können uns aber auch ganz andere Dinge vorstellen. Wir können uns zum Beispiel darüber unterhalten, dass es einen Qualitätsstandard für die Vermittlung naturwissenschaftlicher Bildungsinhalte schon in den Kitas geben soll, worauf sich die Bundesländer einigen können. Wir können uns darüber unterhalten, wie es mit der Ausbildung von Medizinern aussieht, ob diese nicht viel stärker am Krankenbett stattfinden soll und welche Mittel eingesetzt werden können, um dies umzusetzen.

Wir werben sehr für unseren Änderungsantrag, mit dem wir den Antrag ergänzen möchten. Wir möchten, dass die Landesregierung dafür wirbt, dass nicht nur Artikel 104 des Grundgesetzes, sondern auch Artikel 91 des Grundgesetzes angefasst wird.

Das ist ein Auftrag des Landtags an die Landesregierung, hierzu verhandelnd tätig zu werden. Wir alle sind davon überzeugt, dass die Regierung das tun kann. Das ist doch keine Knebelung. Wir erwarten aber hierzu ein klares Bekenntnis.

Ein letzter Satz: Natürlich geht es auch uns, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nicht um Bildungszentralismus. Das würde uns nicht weiterbringen. Wir brauchen jedoch eine neue Vertrauens- und

Kooperationskultur zwischen dem Bund und den Ländern.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung von Herrn Wagner, DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dalbert. - Als Nächste spricht für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Reinecke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit der letzten Debatte zu diesem Thema hat sich in der Tat einiges getan. Der Bildungsföderalismus war und ist immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen in vielen Bundesländern. Wie wir gehört haben, finden die einen ihn hinderlich, während die anderen ihn für absolut unverzichtbar halten. Wir haben erfahren, dass es um den wesentlichen Aspekt geht, nämlich um das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bildung.

Meine Damen und Herren! In Bezug auf das Kooperationsverbot erlag man einer Fehleinschätzung. Eine Mehrheit der Länder hat das Kooperationsverbot dem Bund mehr oder weniger abgetrotzt. Das Kooperationsverbot schadet dem Bildungsstandort Deutschland insgesamt und muss daher weg!

Meine Damen und Herren! Nur wenn wir uns in puncto Bildung gewaltig anstrengen und erhebliche Fortschritte erzielen, werden wir auch in Zukunft kulturell, ökonomisch und politisch so erfolgreich wie bisher bleiben, wie es auch notwendig ist.

Die Bundesländer haben in den vergangenen Jahren, gerade auch nach den ersten Pisa-Erfahrungen und -Ergebnissen, zahlreiche Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet, die angesichts der Komplexität des Systems aber ihre Zeit brauchen, um durchgreifend wirken zu können. Die Frage ist, ob die zweifellos erzielten Verbesserungen nicht schneller spürbar würden und mehr Maßnahmen möglich wären, wenn der Bund an den Stellen, an denen es klemmt, mitfinanzieren dürfte. Das bedeutet doch nicht, wie oftmals befürchtet wird, dass in Berlin über den Lehrplan an der Grundschule in Wanzleben oder am Gymnasium in Dessau-Roßlau entschieden wird. Das ist damit nicht gemeint. Wir brauchen keine Fortsetzung des Zuständigkeitsstreits und kein ewiges Kompetenzgerangel.

Ich möchte auch auf das Thema eingehen, das Frau Dalbert angesprochen hat, das uns allen hier im Raum wichtige Thema der Inklusion. Wir merken genau, wo es klemmt. Es kann doch nicht sein, dass die Länder für das Fachpersonal in den

Einrichtungen, ob Kita oder Schule, zuständig sein sollen, während die Gesetze für die weiteren Hilfen im Bereich der Eingliederung usw. aber vom Bund beschlossen werden.

Wir wissen, dass es besser wäre, die gesetzliche Verpflichtung zur Leistungserbringung im Kita-Bereich zu konzentrieren und in eine Hand zu legen. Es ist in der Tat erforderlich, keine getrennten Zuständigkeiten für Kinder mit Behinderungen vorzusehen, wie sie derzeit im SGB VIII und im SGB XII bestehen. Zwischen Bund und Ländern ist man sich einig, dass es Bestrebungen dahin gehend geben muss, diese Gesetze zusammenzuführen. Über die Probleme, die dahinter stehen, haben wir hier oft diskutiert, und in den Ausschüssen noch intensiver. Ich möchte jetzt aber nicht auf die Beispiele eingehen, weil dies in der Tat noch ein anderes Thema ist.

Statt um Zuständigkeiten zu streiten, sollte es um gute Lösungen, um die besten Lösungen gehen.

Die Bildung in Deutschland ist im Kern Ländersache. Das soll auch weiterhin so bleiben. Das habe ich von allen Vorrednern so gehört. Ich denke, das eint uns an dieser Stelle auch. Nichtsdestotrotz müssen wir die Grundlagen für gute Bildung schaffen. Dazu gehört die Abschaffung einer so kontraproduktiven Regelung wie die des Kooperationsverbots.

Glücklicherweise mehren sich die Stimmen derjenigen, die sich für eine Änderung des Grundgesetzes aussprechen. Es wurde angeführt, dass Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin und Brandenburg das wollen. Andere Landesregierungen stimmen sich derzeit noch ab. Auch wenn sich die Intentionen der Länder noch recht stark unterscheiden, sollte dies dem laufenden Klärungsprozess keinen Abbruch tun. Selbst im Falle einer erfolgreichen Änderung des Grundgesetzes wäre die Diskussion über eine gemeinsame Schwerpunktsetzung noch längst nicht abgeschlossen.

Erfreulich ist die Meinung, die wir von der Bundesministerin Frau Schavan vernehmen konnten, dass noch in dieser Legislaturperiode des Bundestages eine Änderung des Grundgesetzes möglich sein sollte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend mein Fazit: Das seit dem Jahr 2006 geltende Kooperationsverbot hat dem Anliegen geschadet. Es hat sich mehr oder weniger als Sackgasse erwiesen. Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, die eine sinnvolle Kooperation zwischen Bund und Ländern ermöglicht, ohne den Bildungsföderalismus infrage zu stellen.

Ich muss an dieser Stelle noch etwas auf den Kollegen Schellenberger entgegnen, der das Ganztagsschulprogramm als nicht ganz so positiv bewertet und der behauptet hat, man hätte darauf auch verzichten können. Ich denke, es war eine

gute Initiative und ein Anreiz, sich auf den Weg zu machen, um Ganztagsschulen flächendeckend einzurichten. Ich kann mich an die Auftritte des damaligen Kultusministers erinnern, der das sehr wohl sehr gelobt hat. Ich denke, das Land hat an diesem Programm sehr gut partizipiert.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich bin der Meinung, man kann zu seinen Fehlern stehen. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat in ihrem Debattenbeitrag Selbstkritik zur Kenntnis gegeben. Herr Höhn hatte das beim letzten Mal noch infrage gestellt. Ich bin der Meinung, dass man aus Fehlern lernen kann. Die Politik vergibt sich nichts, wenn sie sich an dieser Stelle korrigiert.

Was unseren Änderungsantrag angeht - ich würde damit noch auf die Kollegin Koch-Kupfer eingehen -, haben wir uns Gedanken gemacht - -

Entschuldigung, Frau Kollegin. Das Eingehen müsste sehr konzentriert erfolgen, weil Sie Ihre Redezeit bereits überschritten haben.

Sorry. - Wir haben den Änderungsantrag vorgelegt, um uns nicht in Einzelheiten zu vergaloppieren, sondern um der Landesregierung Verhandlungsspielraum dahin gehend zu eröffnen, dass an dem Thema und an dem uns einenden Ziel festgehalten wird. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD - Herr Dr. Schel- lenberger, CDU, meldet sich zu Wort)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Als Nächste spricht - -

(Frau Weiß, CDU: Hallo!)

- Entschuldigung. Das habe ich nicht gesehen. Der großgewachsene Herr Thomas stand vor Herrn Dr. Schellenberger. - Es gibt eine Anfrage des Kollegen Herrn Dr. Schellenberger. Möchten Sie diese beantworten, Frau Reinecke?