Frau Kollegin Dalbert, ich will Ihnen ausdrücklich widersprechen: Mit Sicherheit handelt es sich nicht um die letzte Inkonsistenz oder vermeintliche Ungleichbehandlung, die wir im Bereich der Landesbesoldung haben. Insbesondere im Bereich der Lehrerbesoldung gibt es noch eine Fülle von Problemlagen.
Wenn wir dann fairerweise auch noch über Ungerechtigkeiten zwischen nach Tarif beschäftigten und verbeamteten Landesbediensteten reden wollen, dann kann ich Ihnen sagen: Diese Schlacht werden Sie über die Diskussion nach Gerechtigkeit nicht gewinnen können. Das ist auch als Kriterium ungeeignet, um dafür zu werben, einen halbwegs gerechten Ausgleich zu finden.
Wer sich mit der Landesbesoldung etwas auskennt, der weiß, wie schwierig Besoldungsanpassungen mit Argumenten der Ungleichbehandlung und der Gerechtigkeit zu rechtfertigen sind.
Der Gesetzentwurf widmet sich nach unserer Auffassung daher einem Einzelfall, der das eigentliche Problem nicht heilt und der zudem noch aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden kann.
Wenn wir uns über die Themen der Gleichbehandlung und Angemessenheit im Bereich der Landesbesoldung unterhalten wollen, wäre nach unserer Auffassung eine deutlich komplexere Behandlung dieses Themas erforderlich.
Vor dem Hintergrund jüngster Entscheidungen zum Besoldungsrecht möchte ich noch einige Anmerkungen grundsätzlicher Natur hinzufügen:
Angemessenheit lässt sich nach unserer Lesart in erster Linie aus Leistungsgerechtigkeit ableiten. Dann kann nicht die Frage stehen, ob zwei das Gleiche tun, sondern es muss die Frage stehen, ob im Ergebnis die Arbeitsleistung vergleichbar ist und das Entgelt tatsächlich der erbrachten Arbeitsleistung entspricht.
Vor diesem Hintergrund warne ich davor, pauschal immer nach der Fiktion der gleichen Leistung zu besolden; vielmehr sollten wir die Grundsätze von Eignung und Dienstbefähigung ständig im Blick behalten.
Wir sind davon überzeugt, dass die grundsätzliche Nivellierung nach oben, die das Ergebnis der jüngsten Urteile war, auch im Bereich der Landesbesoldung nicht zu einem gerechteren und angemessenen Besoldungssystem führen wird und führen kann.
Das Gegenteil wird der Fall sein. Individuelle Leistungsunterschiede und die Grundsätze von Eignung und Dienstbefähigung, an denen sich die Besoldung orientieren muss, sind auf diesem Weg jedenfalls nicht darstellbar. Das führt lediglich zu neuen Ungerechtigkeiten, weil dann überdurchschnittliche Leistungen am Ende zu der gleichen Besoldung führen wie unterdurchschnittliche Leistungen.
Bei dieser Debatte dürfen wir auch die Leistungsfähigkeit des Landeshaushalts nicht aus den Augen verlieren. Im Bereich der Sekundarschullehrerinnen und -lehrer neuen Rechts zum Beispiel haben wir eine schrittweise Lösung des Problems im Hinblick auf den Doppelhaushalt eingepreist.
Diesbezüglich haben wir Ihren Dank gern zur Kenntnis genommen. Ich erinnere mich relativ gut daran, dass meine Kollegin Niestädt und der Finanzminister noch einmal eine Beschleunigung gegenüber dem ursprünglichen Fahrplan im Rahmen der Beratung über den Doppelhaushaltsplanentwurf herbeigeführt haben.
Das ist auch gut so, weil es in der Tat Handlungsbedarf gab und weil es überfällig war. Daher bin ich froh, dass wir trotz unserer schwarzen Null eine adäquate Lösung gefunden haben, die sicherlich allen Seiten gerecht wird.
- Richtig. - Anders wird das in ähnlich gelagerten Fällen nach unserer Auffassung auch nicht möglich sein; denn solche Stufenpläne sind das, was uns der Landeshaushalt vor dem Hintergrund der Ziele „Keine Neuverschuldung und Schuldenabbau“, die wir im Konsens auch mit Blick auf die Zukunft erreichen wollen, an Spielraum bietet.
Für meine Fraktion bleiben ein ausgeglichener Landeshaushalt und der Abbau der Landesschulden auch in Zukunft der Gradmesser für die Ausgabenseite.
Wir wissen bereits heute, dass unsere Spielräume bis zum Jahr 2020 immer geringer werden. Durch zusätzliche Kostensteigerungen - auch das gehört zur Wahrheit dazu - wächst der Konsolidierungsdruck an anderer Stelle, auch auf mögliche Personalabbauquoten. Das muss man ehrlicherweise hinzufügen.
Wir sollten das Thema deshalb ausführlich im Ausschuss für Finanzen sowie im Ausschuss für Bildung und Kultur beraten. Mit Blick auf die Federführung haben wir das eher als Thema des Finanzausschusses gesehen. Aber darüber können wir gern beraten. Ansonsten stimmen wir Ihnen darin zu, dass das in diese beiden Ausschüsse gehört. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der SPD, von Ministerprä- sident Herrn Dr. Haseloff und von Minister Herrn Bullerjahn)
Danke sehr, Herr Kollege Barthel. - Bevor der Abgeordnete Herr Höhn das Wort erteilt bekommt, haben wir die Freude, Damen und Herren der Urania Magdeburg sowie Damen und Herren der Siedlergemeinschaft Nordwest in Magdeburg bei uns begrüßen zu können. Seien Sie herzlich willkommen!
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Ich möchte einige Bemerkungen dazu machen. Frau Dalbert hat die Sache selbst schon sehr ausführlich begründet. Ich möchte zunächst mit einem Widerspruch beginnen, aber das werden Sie verkraften, Frau Dalbert.
Wenn ich mich an die letzte Legislaturperiode erinnere und an die Frage, was wir mit den Sekundarschullehrern neuen und alten Rechts machen, dann muss ich sagen: Das Lob, das Sie ausgesprochen haben, gebührt diesem Haus und dem damaligen Fachausschuss.
Die Landesregierung war alles andere als begeistert über die Initiative, die wir aus diesem Haus heraus dazu gestartet haben. Wenn die Landesregierung und auch der Finanzminister sich heute dafür lobend mit erwähnen, dann nehme ich das zur Kenntnis.
Ich begrüße es ausdrücklich, dass die GRÜNEN diesen Gesetzentwurf eingebracht haben. Wir haben auch in der letzten Legislaturperiode schon über eine Reihe von Fallkonstellationen, die es bei den Lehrerinnen und Lehrern gibt, diskutiert. Es war auch in der letzten Legislaturperiode nicht möglich, sowohl aus finanziellen Gründen als auch aus strittigen inhaltlichen Erwägungen heraus, alles auf einmal zu realisieren. Trotzdem sind wir uns in der Sache völlig einig, dass hierbei Handlungsbedarf besteht. Ich möchte auch begründen, warum.
Es geht hierbei nicht um einfache Lehrer, die ein bisschen simpler gestrickt sind, sondern es geht um Ein-Fach-Lehrer. Dennoch sind das vollwertige Pädagoginnen und Pädagogen, die eine vollwertige Arbeit an den Schulen dieses Landes leisten und die deshalb aus unserer Sicht auch Anspruch darauf haben, für diese Arbeit in gleicher Weise bezahlt zu werden.
Herr Barthel, der Minister hat darauf hingewiesen, dass es um die Ausbildung geht; Sie haben darauf hingewiesen, dass es um Leistungsgerechtigkeit geht. Was passiert denn an den Schulen?
An dieser Stelle möchte ich eines sehr nachdrücklich sagen: Ich kenne keinen Grund dafür, dass die Leistung der betreffenden Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen geringer einzuschätzen wäre als die Leistung der anderen Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen.
Die Vorbehalte, die ich heute gehört habe, sowohl von der Landesregierung als auch von Ihnen, Herr Barthel, mit denen begründet wurde, warum das alles nicht geht, all diese Vorbehalte habe ich in Variationen auch in der letzten Legislaturperiode gehört als Begründung dafür, dass das mit den Sekundarschullehrern neuen und alten Rechts nicht geht.
Ich möchte abschließend eine grundsätzliche Bemerkung machen, weil wir in diesem konkreten Fall auch zu diesem Problem kommen. Das ist nämlich die Frage danach, wie wir im Bildungsbereich überhaupt besolden bzw. bezahlen, je nachdem ob wir über Beamte oder Angestellte reden.
Ich finde, dass es eine politische Grundsatzdebatte wert ist, zu erörtern, ob es denn gerechtfertigt ist - damit bin ich wieder bei der Leistungsgerechtigkeit -, dass die Grundschulehrerinnen und Grundschullehrer, die das pädagogische Fundament le
(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE, und von Herrn Striegel, GRÜNE)
Ich könnte in den Reigen auch noch die Erzieherinnen und Erzieher an den Kindertagesstätten einbeziehen, dann wird die Hierarchie noch ein bisschen deutlicher.
Ich denke, dass wir einmal grundsätzlich darüber diskutieren müssen - das ist nichts, was man innerhalb eines Haushaltsjahres lösen kann; das ist mir durchaus klar -, wie wir unsere Lehrerinnen und Lehrer, diejenigen, die an den Bildungseinrichtungen dieses Landes Bildung vermitteln, in ihrer Hierarchie bezahlen.
Wir werden der Überweisung selbstverständlich zustimmen. Wir werden natürlich auch über die Frage, die in dem Entschließungsantrag ursprünglich intendiert war, reden müssen und wir werden möglicherweise auch bei der zweiten Lesung noch einmal darüber befinden müssen. - Herzlichen Dank.
Es ist eher eine Klarstellung, weil ich hier falsch zitiert wurde. - Kollege Höhn, ich habe nicht gesagt, dass das alles nicht geht. Ich habe lediglich gesagt, dass der Gradmesser für das, was an Mehr an Besoldung möglich sein wird, die Neuverschuldung ist, die wir nicht haben wollen, und dass das, wenn, dann als Stufenplan im Haushalt stattfinden muss.
Ich habe seit zwölf Jahren schulpflichtige Kinder. Nun mag es sein, dass Sie damit andere Erfahrungen haben, aber ich kann Ihnen versichern, dass die individuellen Leistungsunterschiede bei Lehrern genau die gleichen sind wie in jeder anderen Berufsgruppe und dass auch hier die Bandbreite im Leistungsvermögen von ganz links bis ganz rechts reicht.
Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Es mag sein, dass das bei Ihnen nicht der Fall ist und dass bei Ihnen jeder exakt die gleiche Arbeitsleistung erbringt und das gleiche Maß an Qualifikation, an Engagement,