Protokoll der Sitzung vom 22.03.2012

Wer damit einverstanden ist, den Gesetzentwurf federführend in den Finanzausschuss und mitberatend in den Bildungs- und Kulturausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 8 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Beratung

a) Stellungnahme zu den Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 58/10 (ADrs. 6/REV/51) sowie LVG 1/12 und LVG 2/12 (ADrs. 6/REV/53)

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 6/907

b) Stellungnahme zu den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht - Bundesverfassungsgerichtsverfahren 2 BvE 7/11 (ADrs. 6/REV/54) und Bundesverfassungsgerichtsverfahren 2 BvE 2/11 (ADrs. 6/REV/55)

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 6/908

Berichterstatter zu a und b ist der Abgeordnete Herr Herbst. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesverfassungsgerichtsverfahren

sowie die Bundesverfassungsgerichtsverfahren sind dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung mit der Bitte übergeben worden, die Beratung gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Landtags herbeizuführen und dem Landtag eine entsprechende Empfehlung abzugeben. Die Beratung zu den Streitsachen fand in der 13. Sitzung des Ausschusses am 9. März 2012 statt.

Das Landesverfassungsgerichtsverfahren mit dem Aktenzeichen LVG 58/10 beinhaltet die kommunale Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Mühlanger und betrifft das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt, betreffend den Landkreis Wittenberg.

Die Landesverfassungsgerichtsverfahren mit den Aktenzeichen LVG 1/12 und LVG 2/12 beziehen sich auf die Verwaltungsrechtssache der Synagogengemeinschaft zu Halle e. V. gegen den Landesverband jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt wegen der Teilhabe an Landesmitteln zugunsten der jüdischen Gemeinden. Bei allen genannten Landesverfassungsgerichtsverfahren vertraten die Fraktionen die Meinung, keine Stellungnahme abzugeben.

Gleichzeitig empfahl der Ausschuss einstimmig, in den Verfahren sein Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zu erklären.

Die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit den Aktenzeichen 2 BvE 7/11 und 2 BvE 2/11 betreffen Auskunftsersuchen von Mitgliedern des Bundestages gegenüber der Bundesregierung. Im ersten Verfahren stellt die Fraktion DIE LINKE einen Antrag gegen die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung des Frage- und Informationsrechts des Deutschen Bundestages. Im zweiten Verfahren treten vier Bundestagsabgeordnete und die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Bundesregierung als Antragsgegnerin auf. Die Antragsteller sahen ihre Rechte dadurch verletzt, dass Kleine Anfragen bzw. die in den parlamentarischen Anfragen erbetenen Auskünfte nur unzureichend von der Bundesregierung beantwortet wurden.

Während der Beratung im Ausschuss wurden unterschiedliche Auffassungen zum Umgang mit den Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen deutlich. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich für die Stärkung der Rechte des Parlaments aus. Zwar stammten beide Bundesverfassungsgerichtsstreitsachen von unterschiedlichen Antragstellern, jedoch ginge es in beiden Fällen um die Beantwortung Kleiner Anfragen. Die Fraktion vertrat die Meinung, dass es auch für ein Landesparlament wichtig sei, Anfragen auskommend und allumfassend beantwortet zu bekommen.

Die Fraktion der CDU verwies auf die geplante Überarbeitung der Geschäftsordnung, die eine Formulierung bzw. Regelung zur Beantwortung

parlamentarischer Anfragen und deren Fristen vorsehe.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wies darauf hin, dass es um die Auslegung des Grundgesetzes gehe und nicht um die Auskunftsrechte, die die Landesverfassung Sachsen-Anhalt einräume. Von einer Stellungnahme riet der GBD ab, weil das Land Sachsen-Anhalt durch die Regelungen mittelbar betroffen und letztlich in den Verfahren kein unmittelbarer Anknüpfungspunkt über die bereits bestehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinaus vorhanden wäre.

Im Ergebnis der Diskussion empfahl der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung einstimmig, zu den genannten Bundesverfassungsgerichtsverfahren keine Stellungnahme abzugeben.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu den beiden vorliegenden Beschlussempfehlungen.

Danke sehr, Herr Kollege Herbst. - Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Es wünscht auch niemand das Wort.

Dann treten wir in die Abstimmung zur Drs. 6/907 ein, also über die Beschlussempfehlung zu Punkt a). Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das gesamte Haus.

Nunmehr stimmen wir über die Beschlussempfehlung in der Drs. 6/908 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist wiederum das gesamte Haus.

Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 10 erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Beratung

Wahl einer Schriftführerin gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages (GO.LT)

Wahlvorschlag Fraktion SPD - Drs. 6/894

Als Schriftführerin wird Frau Dr. Katja Pähle vorgeschlagen. Die Wahl wird erforderlich, weil der Schriftführer Norbert Born das Amt niedergelegt hat.

Ich weise darauf hin, dass wir uns zu Beginn der Sitzungsperiode darauf verständigt haben, die Wahl per Handzeichen durchzuführen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist Frau Dr. Pähle als Schriftführerin gewählt worden, und ich wünsche eine gute Zusammenarbeit.

Damit ist der Tagesordnungspunkt 12 beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Beratung

Lehramtsausbildung Erste Phase

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/895

Änderungsantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/947

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Professor Dr. Dalbert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun haben wir die Gelegenheit, fortzuführen, was wir heute Morgen begonnen haben, nämlich uns über Bildung zu verständigen, uns über Bildung zu unterhalten. Ich habe heute Morgen bereits ausgeführt, dass Bildung der Kitt ist, der die Demokratie zusammenhält. Bildung ist die Grundlage für die Zukunftschancen der Menschen hier im Land, aber auch der Zukunftschancen unseres Landes selbst. Es ist der Humus, auf dem auch unser wirtschaftlicher Erfolg wachsen kann.

Hier besteht Nachholbedarf. Wir müssen uns darüber verständigen, welche Schule wir bei uns im Land haben wollen. Ich denke, dass wir die Schulen bei uns im Land an die Realität anpassen müssen. Wir müssen sie wieder auf die Füße stellen.

Lassen Sie mich mit einem einfachen Beispiel anfangen. Jeder von Ihnen, der Kinder, Enkelkinder, Nichten oder Neffen hat, weiß, wie unterschiedlich Kinder sind. Das eine Kind ist ganz wissbegierig, fragt einem ein Loch in den Bauch und kapiert Dinge schnell. Das andere Kind ist zurückgezogen, zieht sich mit einem Buch in die Ecke zurück. Das dritte Kind interessiert sich vermeintlich für gar nichts, bis man herausbekommen hat, wo die speziellen Interessen dieses Kindes liegen.

Das meine ich damit, wenn ich sage: Wir müssen unsere Schulen wieder vom Kopf auf die Füße stellen. Wir müssen die Schulen der Realität anpassen. Wir sollten nicht versuchen, die Realität, die Unterschiedlichkeit unserer Kinder an die Schulen anzupassen. Das wird nicht gelingen.

Wir brauchen eine Schule, die das Kind in den Mittelpunkt stellt und sich nicht nach Schulabschlüssen oder Schulformen orientiert, die nicht den Lehrplan, sondern das einzelne Kind in den Mittelpunkt stellt. Wir brauchen Schulen, die einen „Maßanzug“ für jedes Kind schneidern.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Das heißt, wir brauchen Schulen, die individuelle Lernpläne für die Kinder entwickeln, die sich daran orientieren, was jedes einzelne Kind tatsächlich

braucht. Das ist für uns gelungener, kompetenzorientierter Unterricht.

Mancher wird sich fragen, wie das gehen soll: eine Schule für alle Kinder, die das Kind in den Mittelpunkt stellt. Eltern werden Ängste haben, wie das funktionieren mag. Auch die Lehrerinnen und Lehrer haben bisweilen Ängste und fragen: Wie soll denn eine Schule funktionieren, in der alle Kinder sind, in der Kinder mit einem besonderen Handicap sind, die eine besondere Unterstützung brauchen, eine Schule, die auch die besonderen Fähigkeiten und Kompetenzen von Kindern in den Mittelpunkt stellt und hierfür Angebote bereitstellt?

Diese Ängste müssen wir ernst nehmen. Die Zahl dieser Ängste wird zunehmen, weil unsere Schulen zunehmend heterogener, das heißt, die Kinder, die in einer Lerngruppe, in einer Klasse sind, immer unterschiedlicher werden. Das hat etwas mit der Inklusion zu tun, aber nicht ausschließlich mit der Inklusion.

Wir müssen in dieser Schule, die die Kinder in den Mittelpunkt stellt, auch von dem wegkommen, was ich heute Morgen gesagt habe: von einem Klima, das das Sortieren vor das Unterstützen stellt. Wir brauchen ein Klima, bei dem Unterstützen und nicht das Sortieren von Kindern im Vordergrund steht.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Wie soll das gehen? - Es gibt einen ganzen Baukasten an didaktischen Möglichkeiten, der das ermöglicht.

Es gibt Modelle im Ausland, es gibt Schulen in Deutschland, die jährlich ausgezeichnet werden, die uns zeigen, wie das gehen kann. Also: Es kann gehen. Was wir an unseren Schulen aber brauchen ist eine Revolution des Denkens.