Protokoll der Sitzung vom 22.03.2012

Frau Pähle, natürlich wollen wir in die Zukunft schauen. Der wesentliche Punkt, bei dem es um den Blick in die Zukunft geht, ist der Teil Ihres Antrags, den Sie von uns übernommen haben. Es geht nämlich um die Frage, wie zukünftig die päda

gogischen, psychologischen und didaktischen Anteile in der Lehramtsausbildung aussehen sollten.

Da freue ich mich natürlich auf spannende Debatten, wenngleich ich wirklich an dieser Stelle noch einmal sagen will, es ist nicht nur so, dass Sie in Ihrem Änderungsantrag vom Unterrichten schreiben. Sie fragen auch nicht, welche Konzepte es gibt, um zum Beispiel die Studienanteile qualitativ zu verbessern und miteinander zu verknüpfen. Sie fragen vielmehr, wie werden sie verbessert und verknüpft. Das sind alles Formulierungen, die die Frage an das Ministerium stellen, wie das gemacht wird. Wir können uns dazu dann nur verhalten.

Wir wollen eine offene Debatte führen und klären, was die besten Wege sind, und nicht einfach nur die Konzepte hören, die im Ministerium vorhanden sind, und diese dann mehr oder minder abnicken.

Natürlich - dagegen wehren wir uns gar nicht - gehört die Debatte auch in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft, weil dort die Lehrerausbildung angesiedelt ist, weil es sich um ein Hochschulstudium handelt. Zentral aber ist, dass wir im Bildungsausschuss darüber debattieren. Ich gehe im Gegensatz zu Ihnen davon aus, dass die Debatte ergebnisoffen geführt wird. Wir wissen ja noch gar nicht, ob wir die Lehrerausbildung verändern müssen. Vielleicht sind so gute Erfahrungen gemacht worden, dass wir sagen, da wollen wir jetzt gar nicht dran drehen. Das ist aber eine Frage, die im Bildungsausschuss zu behandeln ist.

Vor dem Hintergrund der Folie von Schule, vor dem Hintergrund der zweiten Studienphase muss man sich erst einmal auf der Grundlage eines Berichtes der zuständigen Ministerin über die Erfahrungen verständigen. Insofern ist es richtig, das in beiden Ausschüssen zu behandeln; denn die Schule gehört in den einen und das Hochschulstudium in den anderen. Aber ich sehe die Debatte im Bildungsausschuss als zentral an, weil wir erst einmal von der Schule her denken müssen und sehen müssen, haben wir hier überhaupt Änderungsbedarfe und wie sehen die vor dem schulischen Hintergrund aus.

Insofern freue ich mich auf spannende Debatten in beiden Ausschüssen. Karl Jaspers hat einmal gesagt, das Schicksal einer Gesellschaft wird dadurch bestimmt, wie sie ihre Lehrer achtet. Vielleicht würde Karl Jaspers heute sagen: … und wie sie ihre Lehrerinnen und Lehrer ausbildet. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Damit ist die Debatte beendet und wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Vom Wesen der Anträge her ist es keine Überweisung, sondern eine Direktabstimmung. - Ich sehe dazu auch keinen Widerspruch.

Dann stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag in der Drs. 6/947 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Der Änderungsantrag ist angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über den Antrag in der Drs. 6/895 in der soeben geänderten Fassung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Antragstellerin. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das so beschlossen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 13.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Beratung

Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes Sachsen-Anhalt

Antrag Landesregierung - Drs. 6/896

Der Einbringer ist Herr Minister Bullerjahn. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Investitions- und Marketinggesellschaft mbH - kurz IMG genannt; ich denke, das ist allseits bekannt - ist eine Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt. Wir verfolgen mit dieser Beteiligung in erster Linie wirtschaftspolitische Ziele. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehört aber auch das Tourismus- und Standortmarketing.

Gerade vor dem Hintergrund ähnlicher Förderbedingungen und Abgaberegelungen zumindest innerhalb der fünf ostdeutschen Bundesländer gewinnen weiche Standortfaktoren eine immer größere Bedeutung für Ansiedlungsentscheidungen von Unternehmen. Also kommt auch einem immer besser werdenden Landesimage eine immer zentralere Bedeutung zu. Das war auch das Thema der letzten Sitzungen des Aufsichtsrates der IMG.

Dies allein würde aber zu kurz greifen. SachsenAnhalt ist geprägt durch große historische Ereignisse, deren Jubiläen bevorstehen. Zukünftig sollen noch weitere Potenziale erschlossen werden. Die regionalen Tourismusverbände müssen sich bei dieser Aufgabe noch stärker zusammenschließen und durch das Land unterstützt werden. Erreicht werden soll dies durch eine stärkere Vernetzung des Standort- und des Tourismusmarketings, damit auch die heimische Tourismuswirtschaft davon profitieren kann.

Der IMG soll nach einer Umstrukturierung eine zentrale Koordinierungs- und Steuerungsfunktion

zukommen, um landesbedeutsame Kampagnen wie zum Beispiel die zum Jubiläum „Anhalt 800“ entwickeln und begleiten zu können und diese über die Landesgrenzen hinaus bekannt zu machen.

Um hierbei eine frühzeitige fachliche und politische Einbindung des Kultusbereichs sicherzustellen, der dabei eine maßgebliche Rolle spielt, haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrates dafür ausgesprochen, meinen Kollegen Herrn Minister Stephan Dorgerloh in den Aufsichtsrat zu berufen. Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 28. Februar seine Zustimmung zu der Berufung erteilt.

Die Mitglieder der Landesregierung dürfen neben ihrem Amt keinem Aufsichtsrat eines auf Erwerb ausgerichteten Unternehmens angehören. Der Landtag kann aber Ausnahmen hiervon zulassen - ich denke, das ist eine gängige Praxis seit Jahren -, insbesondere wenn es sich um die Entsendung in Organe von Unternehmen handelt, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist. Das trifft hier ausdrücklich zu.

Ich bitte Sie um Unterstützung und Zustimmung zur Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr, Herr Minister. - Eine Debatte war nicht vorgesehen worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht.

Dann stimmen wir über die Drs. 6/896 ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag angenommen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 14.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Beratung

Zweckgebunden finanzieren - Zukunft sichern

Antrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/899

Alternativantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/944

Der Einbringer ist der Abgeordnete Herr Felke. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 wurde eine Entflechtung der Kompetenzen von Bund und Ländern vorgenommen. Bisherige Gemeinschaftsaufgaben wie der Hochschulbau oder die Bildungsplanung wurden in die Autonomie der

Länder übertragen. Mischfinanzierungstatbestände wie die Gemeindeverkehrsfinanzierung und die Wohnungsbauförderung wurden abgeschafft.

Zum 1. Januar 2007 trat das Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen, kurz: das Entflechtungsgesetz, in Kraft. Es ist ein aus sieben Paragrafen bestehendes und damit recht kurzes Gesetz. Aber es hat eine erhebliche Tragweite auch für uns hier in Sachsen-Anhalt. Den Ländern stehen damit bis einschließlich 2019 Kompensationsmittel vonseiten des Bundes zu. Diese Bundesmittel unterliegen bis zum Jahr 2013 einer Zweckbindung. Sachsen-Anhalt erhält daraus für diese Aufgaben in Summe rund 112 Millionen € pro Jahr.

Bis Ende des nächsten Jahres müssen nach der im Gesetz enthaltenen Revisionsklausel Bund und Länder prüfen, ob die Finanzierungsmittel zur Aufgabenerfüllung durch die Länder noch angemessen und erforderlich sind.

Die Fachministerkonferenzen Kultus, Verkehr und Bau haben sich deutlich für eine Fortführung der Kompensationsleistungen über das Jahr 2013 hinaus positioniert. Die Mittel für den Ausbau und den Neubau der Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken sollen danach von rund 700 Millionen € pro Jahr auf 900 Millionen € erhöht werden.

Wichtig ist dabei, dass die ermittelten Bedarfszahlen nicht prognostisch erhoben worden, sondern mit konkreten Projekten untersetzt sind. Die derzeit vom Bund ausgereichten Mittel machen im Gegensatz zu den früheren HBFG-Zahlungen von 50 % dagegen nur noch ein Drittel der Hochschulbaumaßnahmen aus.

Die Leistungen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden soll nach einer von der Verkehrsministerkonferenz vorgelegten Bedarfsermittlung für die Zeit ab dem Jahr 2014 von 1,335 Milliarden € auf dann 1,960 Milliarden € erhöht werden. Außerdem sollen diese Mittel entsprechend den allgemeinen Baukostensteigerungen dynamisiert werden.

Die Forderungen werden auch von einer Reihe von Fachverbänden und Initiativen wie beispielsweise dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, VDV, oder der Initiative für Verkehrsinfrastruktur „Pro Mobilität“ unterstützt.

Für den ÖPNV und den kommunalen Straßenbau gibt es über das Jahr 2013 hinaus einen erheblichen belegbaren Bedarf, der sich auch in der Höhe der bereitgestellten Mittel widerspiegeln muss. Es freut mich, dass dieser Sachverhalt heute früh auch in einem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN aufgegriffen wurde und dort bezogen auf die kommunalen Straßen Handlungsbedarf gesehen worden ist.

Die Bauminister der Länder halten für den Zeitraum bis zum Jahr 2019 Kompensationsmittel in

Höhe der bisherigen rund 518 Millionen € pro Jahr für angemessen und erforderlich. Der demografische Wandel und der Zwang zur Energieeinsparung erfordern erhebliche Investitionen durch die Vermieterseite, deren vollständige Refinanzierung über die Miete die Zahlungsfähigkeit gerade einkommensschwächerer Haushalte überfordert.

Die Finanzministerkonferenz weist darüber hinaus darauf hin, dass die realen Werte der Beträge nach dem Entflechtungsgesetz sich inflationsbedingt im Zeitraum von 2007 bis 2019 bei einer unveränderten Fortschreibung um rund ein Drittel verringern.

Die Ministerpräsidenten haben sich diese von der Finanzministerkonferenz im Entwurf für ein Entflechtungsänderungsgesetz zusammengefassten Vorschläge zu Eigen gemacht. Über Parteigrenzen hinweg fordern sie den Bund auf, endlich zu handeln; denn für alle Aufgabenbereiche ist eine rechtzeitige Planungssicherheit erforderlich.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Die Reaktion des Bundes sieht eher bescheiden aus. Es gibt Vorschläge einzelner Bundesministerien hinsichtlich einer jährlichen prozentualen Abschmelzung bis hin auf Null Ende des Jahres 2019. Von einer Dynamik ist in den Verhandlungen nichts zu spüren, und Allgemeinsätze helfen hierbei wenig. Die Länder haben ihre Hausaufgaben gemacht und dargelegt, was für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2019 zur Aufgabenerfüllung angemessen und erforderlich wäre.

Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben sich im Koalitionsvertrag sogar darauf verständigt, bis Mitte der Wahlperiode über die Fortführung der Kompensationsleistungen nach dem Entflechtungsgesetz entscheiden zu wollen. Dieser Zeitpunkt ist inzwischen nur nicht gefühlt, sondern auch real deutlich überschritten.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einige Worte zu Punkt 3 unseres Antrages. Es geht uns hierbei insbesondere darum, die im Entflechtungsgesetz festgesetzten Anteile und die von den Ministerkonferenzen formulierten Forderungen für die künftige Mittelbereitstellung durch den Bund als Orientierung beizubehalten.

(Beifall bei der SPD)