Dass eine Zweckbindung grundsätzlich nur bis zum Ende des nächsten Jahres besteht, ist bekannt. Allerdings machen zum einen die Entscheidungen der Fachminister die Schwerpunktsetzungen deutlich, und zum anderen dürfte es Sache der Länder sein, darüber zu entscheiden, wie sie die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel in gebotenem Maße für diese konkreten Aufgaben einsetzen.
zen auf die Länder übertragen. Eine abschließende Finanzierungsregelung ist aber erst mit der Neuordnung der Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 zu erwarten.
Bis dahin sind die Länder darauf angewiesen, dass der Bund in angemessenem und erforderlichem Umfang Kompensationsmittel bereitstellt. Eine Kürzung der Mittel wäre aus der Sicht des Landes und der Kommunen unverantwortlich.
Mit der Fortschreibung der Zweckbindung wollen wir mehr Planungssicherheit für die Hochschulen, für die kommunale Verkehrsinfrastruktur und für die Wohnraumförderung. Sachsen-Anhalt ist zwingend auf die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz angewiesen.
Angesichts dieser Betroffenheit wäre es hilfreich, zu einem fraktionsübergreifendem Konsens zu kommen. Darum möchte ich Sie bitten und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bedanke mich auch an dieser Stelle bei den Koalitionsfraktionen für diesen Antrag.
Der Einbringer Herr Felke hat es schon dargelegt: Das ist ein sehr brisantes Thema. Es geht um die Entflechtungsmittel.
Sie alle wissen, dass vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr aus dem entsprechenden Programm Mittel in Höhe von 53 Millionen € für die Bereiche der Straßenbauförderung und der ÖPNVInvestitionen bereitgestellt werden. Es kommt ein Betrag in Höhe von knapp 24 Millionen € für die Wohnungsbauförderung hinzu.
Auch der Hochschulbau und die Bildungsplanung werden mithilfe der Entflechtungsmittel finanziert. Das hat Herr Felke ebenfalls vorgetragen.
Es ist wichtig, dass Sie alle erkennen, dass diese Zweckbindung für diese Mittel ausläuft. Staatsminister Herr Robra und Finanzminister Herr Bullerjahn streiten mit dem Bund um diese Mittel.
Ich weiß, dass sich die Bundesregierung im April 2012 noch einmal mit den Ländern zusammensetzen wird. Es geht für uns um die Bereitstellung der Mittel in unveränderter Höhe bis zum Jahr 2019.
Herr Felke hat es bereits vorgetragen: Der Bund denkt über die Degression, das heißt über die Abschmelzung der Mittel bis zum Jahr 2019 auf null nach. Das wollen wir nicht.
Wir wollen zumindest, dass bis zum Jahr 2019 die Mittel in voller Höhe zur Verfügung stehen wie bisher.
Wir wollen weiterhin - an dieser Stelle richtet sich mein Appell an den Landtag -, dass wir gemeinsam beschließen, dass die Mittel trotz des gesetzlichen Wegfalls der Zweckbindung auch nach dem Jahr 2013 für den bisher vorgesehenen Zweck zur Verfügung gestellt werden. Denn wir wollen die Mittel weiterhin für diesen Zweck einsetzen.
Wir haben nach wie vor einen großen Nachholbedarf in Bezug auf kommunale Straßen. Wir haben einen großen Nachholbedarf insbesondere hinsichtlich der Hochschullandschaft und der Bildungsplanung. Zudem haben wir weiterhin einen sehr großen Nachholbedarf bezüglich der Wohnungsbauförderung.
Wenn wir darüber diskutieren, dass die Menschen in Sachsen-Anhalt immer älter werden, dann müssen wir darauf auch reagieren. Wir wissen, dass sich der Wohnraum verändern muss, wenn Menschen älter werden. Er muss barrierefrei gestaltet werden; denn wir wollen alle, dass die Menschen möglichst lange in ihrem Wohnumfeld leben können.
In Sachsen-Anhalt können aufgrund der mit der demografischen Entwicklung verbundenen zurückgehenden Bevölkerungszahl und dem damit verbundenen erhöhten Leerstand nicht so hohe Mietpreise erzielt werden wie in München, Hamburg oder auch in Düsseldorf. Deshalb wollen wir insbesondere in diesem Bereich weiterhin finanzielle Hilfestellungen geben.
Wir wissen natürlich auch, dass wir zwar bis zum Jahr 2019 planen können, sollen jedoch ab dem Jahr 2019 auf eigenen Füßen stehen. Deshalb haben wir uns überlegt - das steht auch im Koalitionsvertrag -, dass wir für die Wohnungsbauförderung einen revolvierenden Fonds einrichten wollen. Dieser revolvierende Fonds speist sich insbesondere aus den Mitteln des Entflechtungsgesetzes.
Zumindest für das Jahr 2013 haben wir die Mittel sicher. Aber mein Appell lautet, dass wir auch bis zum Jahr 2019 Mittel in diesen Fonds einspeisen, um einen guten Fonds zu haben, sodass wir auch nach dem Jahr 2019 weiterhin Wohnungsbauförderung betreiben können.
Außerdem ist es bei den Mitteln aus dem Entflechtungsgesetz für den kommunalen Straßenbau wichtig, dass es hierfür eine Planungssicherheit gibt. Denn eine Brücke baut man nicht innerhalb
eines halben Jahres. Eine Kommune muss, wenn sie Mittel aus dem Entflechtungsgesetz beantragt, die Sicherheit haben, diese Mittel auch über das Jahr 2013 hinaus zur Verfügung zu haben.
Deshalb lautet mein Appell an den Landtag: Geben wir uns den Auftrag, diese dann ohne gesetzliche Zweckbindung feststehenden Mittel weiterhin für den bisherigen Zweck zur Verfügung zu stellen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf den ersten Blick erkennt der Antrag der Koalitionsfraktionen Tatsachen und Notwendigkeiten an. Er soll die Weiterführung der zweckgebundenen Finanzierung mit Mitteln aus dem Entflechtungsgesetz erreichen. Er akzeptiert aber zugleich § 6 Abs. 2 des Entflechtungsgesetzes, wonach ab 2014 die gruppenspezifische Zweckbindung zugunsten einer rein investiven Zweckbindung entfällt.
Das lehnen wir ab. An dieser Stelle ist das Entflechtungsgesetz zu ändern. Unser Alternativantrag - es ist bewusst ein Alternativantrag - enthält diese Forderung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Beschlüsse der Föderalismusreform und die damit erfolgte Änderung des Grundgesetzes hatten zur Folge, dass Bundesfinanzierungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe und anderen Finanzierungen in der vorherigen Weise mit einer entsprechenden Zweckbindung entfielen.
Zielte die Föderalismusreform darauf ab? Bedeutet Entflechtung nicht im Gegenteil eine Stärkung der Länder und ihrer Parlamente? Gilt die Verpflichtung des Bundes für die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen weiter?
Nach Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer am 9. November 2011 im Bundestag war das Ziel der Föderalismusreform I nicht die dauerhafte Mitfinanzierung, sondern ein vollständiger Rückzug des Bundes aus den Gemeinschaftsaufgaben.
DIE LINKE im Bundestag stimmte seinerzeit diesen Beschlüssen nicht zu. Noch immer ist die Verantwortung des Bundes für dauerhafte Finanzierungen beim Hochschulbau, beim ÖPNV und bei der Wohnraumförderung offen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Urheberrecht können die Fraktionen der CDU und der SPD auf ihren heutigen Antrag nicht erheben, wenn man auf den Antrag der Fraktionen der SPD und
DIE LINKE in der Drs. 5/3384 des Brandenburger Landtags und auf den entsprechenden Beschluss des Brandenburger Landtages vom 23. Juni 2011 schaut.
Die Antragsteller wollen die Finanzierung bis 2019 zweckgebunden und wie bisher sichern. Aber was geschieht danach?
Außerdem stellt sich die Frage nach der unter Punkt 2 des vorliegenden Antrags der Fraktionen der CDU und der SPD in Drs. 6/899 erwähnten bedarfsgerechten Fortschreibung ab dem Jahr 2014.
Nach Auskunft der Bundesregierung etwa in der Drs. 17/5685 des Deutschen Bundestags ist diese Bedarfsermittlung nicht in Auftrag gegeben worden. Bedarfsermittlungen sind in den jährlichen Berichten des Landes an den Bund nicht enthalten.
In diesem Zusammenhang fällt ein großer Unterschied zum rot-roten Brandenburger Vorbild auf. Dort wird die Landesregierung aufgefordert - ich zitiere -:
„…, sich gegenüber der Bundesregierung für ein Entflechtungsänderungsgesetz einzusetzen, durch das die Mittel für die Bildungsplanung und die Wohnraumförderung verstetigt und die Ansätze für die Gemeindeverkehrsfinanzierung und den Hochschulbau bedarfsgerecht erhöht werden.“
Auch diese beiden Punkte der bedarfsgerechten Anpassung und der notwendigen Anhebung finden Sie in inhaltlich unserem Alternativantrag.
Denn grundsätzliche Probleme sind mit den bisherigen Kompensationszahlungen nicht behoben worden: Die kommunale Unterfinanzierung ist nicht beseitigt worden. Der Vorrang der Schiene als Verkehrsträger gegenüber der Straße ist nicht gewährt worden. Mittel aus dem Entflechtungsgesetz werden für die Wohnraumförderung verwendet, die seit dem Jahr 2012 im Land nur noch als Darlehensfinanzierung gewährt werden.
Die bis 2013 gesicherten Mittel genügen eben nicht, um einen Kapitalstock für diese revolvierenden Fonds aufzubauen. Es werden weder die Sanierungsbedarfe zur Verbesserung der Energieeffizienz in Wohngebäuden noch bezahlbares und würdiges Wohnen im Alter gesichert.
Zum Vergleich: Die Beschränkung der Bundesfördermittel beim Programm „Soziale Stadt“ auf Investitionen erntete heftige Kritik. Vergleichbares droht nun auch ab dem Jahr 2014 mit der Revisionsklausel.
Um es provokant zu formulieren: Werden ab dem Jahr 2014 die Mittel in Höhe 39,4 Millionen € im Landeshaushalt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden den Investitionen für den kommunalen Straßenbau in Höhe von bisher 11,8 Millionen € zugeschlagen?
Laut der Drs. 17/8554 des Deutschen Bundestages ist es Sache der Länder, die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nach dem Jahr 2013 „im gebotenen Maß für den ÖPNV einzusetzen“. Wie mögen die Träger des ÖPNV ein solches Szenarium wohl sehen?
Darum bedeutet unsere grundsätzliche Unterstützung des Antrags nicht das Außer-Acht-Lassen von den soeben beispielhaft genannten Unzulänglichkeiten.