Außerdem sage ich, dass das deutsche Universitätssystem eines der besten Systeme der Welt ist, weil das mittlere Qualitätsniveau unserer Universitäten sehr gut ist und die Unterschiedlichkeit der Qualität der Universitäten sehr gering ist. Das hat den Preis - das haben wir im Rahmen der Exzellenzinitiative ausreichend debattiert -, dass bei uns Princeton oder Stanford seltene Phänomene sind. Schauen Sie sich aber einmal die Universitäten in den USA an. In den USA gibt es eine Bandbreite an Universitäten, die ich hier bei uns im Land nicht haben will.
Aufgrund dieses Fehlers bei der Besoldung können wir die Besten nicht mehr halten, weil die Absolventen vieler Studienfächer auf dem freien Arbeitsmarkt sehr gutes Geld verdienen können. Sie können vernünftige Arbeitsverträge eingehen und müssen sich nicht von befristeten Teilzeitstellen aus nach oben hangeln. Es wird immer schwerer, die guten Köpfe an den Universitäten zu halten. Außerdem wird es immer schwerer, die guten Köpfe überhaupt in Deutschland zu halten.
Insofern bin ich froh, dass uns das Verfassungsgericht mit seinem Urteil die Aufgabe gestellt hat, für einen verfassungskonforme Besoldung unserer Professorinnen und Professoren zu sorgen, eine gerechte Bezahlung für die Arbeit und die Verantwortung dieser Professorinnen und Professoren in die Wege zu leiten und am Ende damit auch konkurrenzfähig zu sein. Wenn wir das bei uns im Lande zügig und gut auf den Weg bringen, haben wir sogar einen Vorsprung vor anderen Bundesländern.
Vorher gab es ein Besoldungssystem mit zwei Stufen von Lebenszeitprofessuren, nämlich die C3- und die C4-Besoldung. Dann hat unter dem Deckmantel des Bologna-Prozesses eine Debatte eingesetzt, und man hat sich gefragt, wie wir das zukünftig mit der Besoldung machen.
Daraufhin hat man die Besoldung aufgeteilt in einen Sockel und Leistungszulagen. Das Verfassungsgericht hat gesagt, dass dieser Sockel der W2-Professur völlig unzureichend bzw. evident unzureichend ist. Das war der Deal, den man gemacht hat. So kommt bei einer W2-Professur eine Bezahlung heraus, die der A13-Besoldung entspricht.
Zu den W3-Professuren hat sich das Verfassungsgericht nicht geäußert, weil dies nicht Klagegegenstand war. Wenn wir uns die W3-Besoldung anschauen, dann können wir feststellen - in der Regel braucht man zehn Jahre, bis man eine W3-Professur erreicht -, dass man auf einer W3-Professur rund 1 500 € weniger als früher auf einer C4-Professur verdient. Es ist also nicht völlig auszuschließen, dass eine genauere Überprüfung der W3-Besoldung ergibt, dass auch dieser Sockelbetrag evident unzureichend ist. Das müssen wir überprüfen.
Außerdem gibt es Leistungszulagen. Die Leistungszulagen im jetzigen Besoldungssystem - das hat das Verfassungsgericht beklagt - sind nicht nach klaren Kriterien geordnet. Das Verfassungsgericht hat gesagt, dass auch das geändert werden muss. Leistungszulagen müssen nach klaren Kriterien vergeben werden, die so klar sind, dass die Leistungszulage einklagbar ist; denn der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf klare Kriterien. Das heißt, letztlich sind solche Leistungszulagen auch einklagbar.
Im Augenblick sind Leistungszulagen Zulagen, die hinter der verschlossenen Tür verhandelt werden. Sie sind Gegenstände individueller Verträge und Vereinbarungen und unterliegen damit dem Datenschutz. Damit ist uns überhaupt nicht zugänglich, was dort passiert.
Ich glaube, dass in diesen Leistungszulagen einer der Gründe dafür liegt, warum man das neue Besoldungssystem überhaupt eingeführt hat.
Ich glaube, Folgendes war der dahinterstehende Gedanke. Man hat gesagt: Wir wollen um die besten Köpfe in der Welt streiten, wir wollen Koryphäen einkaufen, und dafür brauchen wir Geld, damit wir mit Princeton und Stanford konkurrieren können.
Es stellt sich die Frage, woher das Geld kommt. Es ist natürlich ein schöner und kostenneutraler Weg, die Grundbesoldung abzusenken und einen variablen Betrag obendrauf zu legen. Über die Vertei
lung dieses variablen Betrags weiß kein Mensch etwas. Dann kann man den normalen Professorinnen und Professoren kleine Leistungszulagen gewähren. Dann ist genug Geld übrig, um die Koryphäen einkaufen zu können, von denen man sich Glanz für seine Universität verspricht.
Ich sage Ihnen: Dieses Sparprogramm ist eben ein Sparprogramm, das in der Tat den Bestand unserer Universitäten gefährdet, weil - das habe ich bereits ausgeführt - wir unsere besten Köpfe nicht mehr im Lande und auch nicht mehr an den Universitäten halten können.
Deswegen sagen wir: Wir sollten das schnell klären und wir sollten diesbezüglich schnell eine Lösung finden. Das heißt, wir fordern die Landesregierung auf, zu sagen, wie es bei uns aussieht:
Ist die Besoldung nach der Besoldungsgruppe W 2 bei uns auch nicht verfassungskonform? - Ich denke, davon dürfen wir ausgehen.
Lasst uns auch die Besoldung nach der Besoldungsgruppe W 3, auch wenn sich das Urteil nicht darauf bezieht, gleich mit auf ihre Verfassungskonformität hin prüfen.
Und: Wie sieht es mit der Verteilung dieser sogenannten Leistungszulagen aus? Gibt es an dieser Stelle ein transparentes einklagbares System, wie es das Verfassungsgericht fordert? Wenn es das nicht gibt, dann macht einen Vorschlag, wie man das einführen kann und sagt am Ende natürlich auch, was das Ganze kostet. Was kostet es die Universitäten und was kostet es das Land, wenn wir anfangen, unsere Professorinnen und Professoren hier im Land verfassungsgerecht zu besolden? - Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Professor Dalbert, für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht Minister Bullerjahn.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Jahr 2002 hat der Bund im Rahmen seiner damaligen Gesetzgebungskompetenz die Professorbesoldungsreform beschlossen. Diese war bis zum 1. Januar 2005 in den Ländern umzusetzen.
Die Reform sah vor - Sie haben bereits vieles erläutert -, dass künftig Professoren ein Festbetrag gezahlt wird. Dieser war gegenüber dem vorherigen System mit aufsteigenden Grundgehältern niedrig bemessen, um finanzielle Freiräume für den Ausbau der Leistungsbezahlung zu schaffen.
Das Grundgehalt in der Besoldungsgruppe W 2 lag knapp unterhalb des Grundgehaltes der Endstufe der Besoldungsgruppe A 13. Das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 entsprach ungefähr dem der vorletzten Stufe der Besoldungsgruppe A 15.
Wenn ich richtig informiert bin, dann ist das, was zum Teil bei der Leistungsbezahlung ausgezahlt wird, am Ende wieder so viel, dass wir bei dem alten Betrag sind. - So viel dazu.
Es ist auch in anderen Tarifbereichen dazu gekommen, dass wir den Betrag mit Blick auf die Leistungsbezahlung, aufgrund dieser fehlenden Parameter, komplett ausgezahlt haben. Durchgreifende Bedenken gegen den Alimentationsgrundsatz gab es damals nicht. Man ist auf der Grundlage der damaligen Rechtsprechung zur allgemeinen Alimentation zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kombination eines Festbetrages mit einem leistungsbezogen Ergebnis auskömmlich sein werde.
Einer aktuellen Abfrage zufolge wurden Professoren der Besoldungsgruppe W 2 in Sachsen-Anhalt durchschnittlich ungefähr 750 € monatlich an Berufs- und Bleibeleistungsbezügen gewährt. Bei Professoren der Besoldungsgruppe W 3 lag dieser Wert sogar bei 1 500 € monatlich.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich bei der Prüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation dagegen auf die Höhe des Grundgehaltes fokussiert und geurteilt, dass sich dieses bei Professoren nicht im unteren Bereich des Besoldungsniveaus im höheren Dienst bewegen dürfe.
Die Möglichkeit eines Bezugs von Leistungsbezügen reiche nicht aus, um ein Alimentationsdefizit auszugleichen. Diese Leistungsbezüge stünden nach den jetzigen Verfahrensvorschriften im Ermessen der Hochschulleitung und stellten daher keine gesicherte Rechtsposition und damit keinen Teil der Alimentation dar.
Dies stellt das grundsätzliche Problem dar. Wir können nicht - das ist jedenfalls nicht meine Auffassung - grundsätzlich sagen, was die Leistungsbezüge ausmacht, wenn es vor Ort aufgrund der Leistung dann erst beschieden werden soll. Das ist auch die Crux im allgemeinen Bereich, diese Kriterien so festzumachen, dass wir uns nicht vor Gericht wiederfinden.
Insofern hatten wir bei dem Thema Leistungsbezüge in den letzten Jahren auch unsere Schwierigkeiten. Es wird daher bundesweit gesetzgeberischer Handlungsbedarf gesehen. Ja, darin haben Sie völlig Recht.
Das Finanzministerium wird in Absprache mit dem gesamten Kabinett einen Gesetzentwurf erstellen, welcher die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umsetzt. Dieser Entwurf soll dem Landtag möglichst noch vor der Sommerpause zugeleitet werden, ohne unter Zeitdruck zu geraten.
Darüber, was darin stehen wird, reden wir erst noch. Es gibt keine logische Folge: Ein Urteil und alle bekommen mehr und sind glücklicher. Das wird so nicht funktionieren.
So habe ich Sie auch nicht verstanden. Sie haben gesagt: Redet, guckt nach und dann informiert uns und macht einen Gesetzentwurf, das ist unsere konkrete Aufgabe. Trotzdem ist die Diskussion möglich.
Aber wir müssen auch - das ist ein Déjà-vu des gestrigen Tages - über die finanziellen Auswirkungen reden, wenn es welche gibt; denn diese kleine Einschränkung im Werbeblock sei mir gestattet. Vor wenigen Monaten gab es den Hinweis, wir sollen endlich ein wenig mehr sparen. Das ist immer dieselbe Debatte.
Das ist Ihr gutes Recht und Ihre Pflicht. Letztlich ist es eine logische Folge des Urteils, dass man jetzt überall politisch aktiv wird. Es darf jedoch nicht die Logik sein, einfach nachzugeben und zu sagen: Es gibt mehr Geld.
Ich wage zu behaupten, dass eine Universität - das gilt gerade für die Fachhochschulen - auch davon lebt, über welche technische Ausstattung sie verfügt. Mir wird das in Deutschland zu sehr auf das Gehalt derer, die dort arbeiten, reduziert.
Bei den Lehrern ist es auch so. Die BertelsmannStiftung hat festgestellt, dass unsere Lehrerinnen und Lehrern im Vergleich der internationalen Bildungssysteme so schlecht nicht dastehen.
Bei dem folgenden Satz bekomme ich, auch wenn ich ihn noch nicht einmal ausgesprochen habe, sicherlich Ärger von allen Seiten. Ich weise auf Statistiken hin und sage, vielleicht ist die technische Ausstattung manchmal auch das Problem in Deutschland. Gerade mit Blick auf die Großgeräte ist es für eine Universität, ob nun Medizin oder eine andere Fachrichtung betroffen ist, maßgeblich, inwieweit man sich dort gegenüber anderen internationalen Standorten präsentieren kann. Ich glaube, dies ist nicht nur eine Frage der Bezahlung.
Ich denke, wir werden darüber diskutieren können. Ich glaube, darüber wird im Wesentlichen im Finanzausschuss, aber auch gemeinsam mit dem Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft diskutiert werden. Wir werden sehen, was am Ende in dem Entwurf steht und was das Parlament letztlich beschließt. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Rede von Minister Bullerjahn hat bereits gezeigt, dass die Landesregierung an einem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Besoldung der Professorin
Dennoch ist der gestellte Antrag der Koalitionsfraktionen nicht überflüssig. Gerade die Auswirkungen einer Besoldungsreform auf die Hochschulen sollte durch die Landesregierung gegenüber dem Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft dargestellt werden, wenn über ein neues Gesetz diskutiert wird; denn dieser Aspekt wird in der bisherigen Diskussionen oft außer Acht gelassen.
So hat die Vergangenheit gezeigt, dass die gezahlten Leistungszulagen meist aus Anlass von Berufungen gezahlt wurden. Sie stellten oftmals das Sahnehäubchen für diese Berufungen dar.
Diese Praxis hat gleichermaßen dazu geführt, dass die Frequenz von Berufungen und Wegberufungen an den Hochschulen zugenommen hat. Zu vermuten ist dahinter, dass die berufenen Professoren der Besoldungsgruppe W 2 möglichst schnell eine finanzielle Besserstellung erreichen wollen, indem sie die Hochschule wechseln oder in Neuverhandlung zu ihrer bestehenden Berufung treten.
Nachvollziehbar ist diese Mentalität bei dem zum Teil geringen Grundgehältern durchaus. Die sich daraus ergebenden vielfältigen, meist negativen Auswirkungen für die Hochschulorganisationen und die Studierenden dürfen aber nicht verschwiegen werden.
Diese Auswirkungen sind bei der Umstellung auf die sogenannte W-Besoldung wohl damals nicht vorgesehen worden. Die anstehende Reform der Besoldung muss nun das Kunststück vollbringen, diese Situation zum Besseren zu wenden und dass auch noch verfassungskonform.
Für dieses Bemühen danke ich dem Ministerium der Finanzen und will mit dem Dank auch eine Bitte verbinden: Die Neugestaltung der Besoldung darf nicht dazu führen, dass sich die Hochschulen vom Leistungsgedanken verabschieden;