Frau Abgeordnete Zoschke, könnten Sie bitte einen Augenblick hierbleiben. Es gibt noch eine Nachfrage des Abgeordneten Kurze.
Sie haben über die Arbeitnehmerrechte gesprochen und haben gefordert, dass wir gleiche Arbeitnehmerrechte in den geschützten Werkstätten erreichen sollten. Sind Sie der Meinung, dass diese Rechte derzeit nicht existieren?
Es gibt Werkstätten, die keine ordentlichen Arbeitsverträge für die Beschäftigten haben und auch kein angemessenes Entgelt zahlen; das ist Fakt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat mit ihrem Antrag zu dem Thema „Werkstätten für Menschen mit Behinderungen öffentliche Aufträge bevorzugt anbieten“ ein Thema aufgegriffen, das in der Tat der Diskussion bedarf.
Bei dem vorliegenden Antrag geht es darum, im Rahmen des § 141 Satz 2 SGB IX klarzustellen, wie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge behandelt werden.
Wir haben zurzeit die Situation, dass in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandelt wird. Darauf wurde bereits eingegangen. Einige Länder haben Regelungen auf den Weg gebracht, allerdings in sehr unterschiedlicher Art und Weise. Auch wenn es in der Vergangenheit einen Rechtsrahmen für die Berücksichtigung von Werkstätten gegeben hat, macht es, so glaube ich, Sinn, dass die Bundesländer darauf drängen, dass die Bundesregierung und der Bundestag die bereits angekündigten Verwaltungsvorschriften erlassen.
Allerdings sind die Möglichkeiten - Herr Minister Bischoff hat hierauf bereits hingewiesen -, an dieser Stelle tätig zu werden, begrenzt. Geregelt ist, dass der Bundesgesetzgeber die noch fehlenden allgemeinen Verwaltungsvorschriften über den Bundesrat mit den Bundesländern abzustimmen hat. An dieser Stelle sollten wir ansetzen.
Bevor ich noch auf die konkrete Situation eingehe, sei es mir erlaubt, darauf hinzuweisen, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem ursprünglichen Antrag sowohl in der Überschrift als auch in der Begründung forderte, die Behinderten- und Blindenwerkstätten bei der öffentlichen Auftragsvergabe bevorzugt zu berücksichtigen. Frau Lüddemann, wir haben darüber gesprochen; der Antrag ist geändert worden.
Aber auch im Rahmen der Diskussion ist der Begriff „bevorzugt berücksichtigen“ genannt worden. Es geht aber darum, dass den Werkstätten Aufträge bevorzugt angeboten werden. Ich will darauf hinweisen, dass es auch vergaberechtlich ein Unterschied ist, ob die Werkstätten bevorzugt berücksichtigt werden, oder ob man den Werkstätten öffentliche Aufträge bevorzugt anbietet.
Deshalb, so glaube ich, ist es wichtig, dass wir das entsprechend interpretieren. Bevorzugt berücksichtigen ist etwas anderes als Aufträge bevorzugt anzubieten, zumindest sagt dies das Vergaberecht aus. Das zur Klarstellung. Ich denke, wir werden uns im Rahmen der Ausschussberatungen über die Begrifflichkeiten einig werden.
Der Antrag bietet aber auch die Möglichkeit, die konkrete Situation einmal näher zu beleuchten, wie sich die öffentliche Auftragsvergabe in diesem Bereich tatsächlich darstellt und was gegebenenfalls zu tun ist, damit die öffentliche Hand Behinderten- und Blindenwerkstätten Aufträge auch tatsächlich bevorzugt anbietet. Deshalb schlage ich vor, diesen Antrag auch zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu überweisen. Die Koalitionsfraktionen sind dafür, dass eine angemessene Berücksichtigung der Werkstätten im Land erfolgt.
Allerdings müssen wir hierbei auch berücksichtigen, dass wir immer dann höchstsensibel mit dem Dingen umgehen müssen, wenn es sich um Bereiche wie zum Beispiel den Garten- und Landschaftsbau, aber um Teile des Handwerkes handelt. In diesen Bereichen stehen Unternehmen mit
Ich sage auch - dabei gehe ich auch auf die Ausführungen vom Minister Bischoff ein -, dass es eigentlich das Ziel sein muss, behinderte Menschen in die Betriebe zu integrieren, dafür entsprechend zu werben und keine Nebenbetriebe im Behindertenbereich entstehen zu lassen.
Das muss ein ausgewogenes Verhältnis sein. Daher macht es Sinn, sich mit dem Thema im Ausschuss zu beschäftigen.
Die Diskussion macht auch deshalb Sinn, weil wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens - auf die Anhörung ist hingewiesen worden - beim Vergabe- und Tariftreuegesetz auch das Thema Behindertenwerkstätten auf der Tagesordnung haben.
Deshalb schlagen wir vor, diesen gutgemeinten Antrag, den wir in der Sache unterstützen, dem es sicherlich aber noch an inhaltlicher Zielsetzung mangelt, im Ausschuss zu beraten. Im Ausschuss ist dann auch Gelegenheit, dass das Arbeits- und Sozialministerium nach entsprechender Vorarbeit über die reale Situation, wie es zurzeit mit der Einbeziehung von Werkstätten bei der öffentlichen Auftragsvergabe aussieht, berichtet, sodass wir im Ausschuss die Möglichkeit haben, uns inhaltlich mit den Dingen zu beschäftigen. In diesem Sinne bitte ich um eine entsprechende Ausschussüberweisung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Bischoff, zunächst einmal vielen Dank für die Ausführungen und dafür, dass Sie sich in engem Kontakt und regem Austausch mit dem Wirtschaftsministerium und der Bundesagentur für Arbeit befinden. Dies ist ausnahmsweise einmal unser aller Ziel, dass wir eine stärkere Integration in den ersten Arbeitsmarkt wollen. Das ist die richtige Richtung, in die wir weitergehen müssen.
Ich hätte gern, dass wir direkt über diesen Antrag abstimmen; denn uns geht es nicht um eine Grundsatzdiskussion, Kollege Steppuhn. Vielmehr geht es uns ganz konkret um die Verwaltungsvorschriften. Es mag an meinem mangelnden Vertrauen in die derzeitige Bundesregierung liegen, aber ich glaube, was in den vergangenen Jahren verschleppt wurde, wird nicht zwangsläufig umgesetzt, nur weil es jetzt im Nationalen Aktionsplan steht. Deswegen würden wir gern darüber abstimmen.
Ich denke, wir werden einen anderen Weg finden, uns mit den Werkstätten in ihrer Gesamtheit zu befassen. Das werden wir sicherlich im Ausschuss hinbekommen. Wir werden uns sicher darauf verständigen, wie man sich tiefergehend mit der Materie auseinandersetzt. Wir würden aber gern jetzt, konkret auf die Verwaltungsvorschriften bezogen, über den Antrag abstimmen. - Danke.
Wir treten jetzt ein in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/910 neu. Die Überweisung dieses Antrags ist strittig. Deshalb lasse ich zunächst darüber abstimmen, ob eine Überweisung von der Mehrheit des Hauses gewünscht wird. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Überweisung vom Grundsatz her beschlossen.
Es ist beantragt worden, den Antrag in den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung und in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft zur Mitberatung zu überweisen. Wer der Überweisung in die genannten Ausschüsse zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag in die beiden genannten Ausschüsse überwiesen worden.
Einbringerin für den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Frau Professor Dr. Dalbert. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Begehen wir in diesem Land jeden Tag einen Verfassungsbruch? - Das Urteil des
Verfassungsgerichts legt diese Hypothese nahe. Das Verfassungsgericht hat anhand einer W2Besoldung in Hessen geurteilt, dass diese Besoldung - ich zitiere - „evident unzureichend ist“ und geändert werden muss.
Es stellt sich natürlich die Frage, wie sich die Situation bei uns in Sachsen-Anhalt darstellt. Wir geben den 693 Professorinnen und Professoren im Land, die nach W 2 besoldet werden, 136 € mehr. Ich glaube, das schließt nicht die Lücke, die das Verfassungsgericht festgestellt hat, wenn es davon spricht, dass die Besoldung evident unzureichend sei.
Worum geht es? - Ich kenne das aus meiner eigenen Biografie. Sie wissen, bevor ich in den Landtag eingezogen bin, hatte ich eine Professur inne. Seitdem wir seit 2005 die W-Besoldung an den Universitäten haben, sind wir in der Situation, dass wir jungen Menschen nicht mehr mit gutem Gewissen dazu raten können, eine Professur anzustreben.
Wie sieht der Werdegang eines jungen Menschen aus, der am Ende eine Professur erreicht? - Es sind die Besten eines Jahrganges, die sehr gute Noten bei ihren Master- oder Diplomabschlüssen erreicht haben, die sich zunächst einmal im Studium durchsetzen müssen. Dann streben sie die Promotion an. Wenn sie Glück haben, ergattern sie eine Teilzeitstelle. Wenn sie Pech haben, bekommen sie nur ein Stipendium, mit dem keinerlei Sozialversicherungspflicht verbunden ist. Dabei wird nicht für die Rente eingezahlt, kein Arbeitslosengeldanspruch erworben und vieles mehr.
Wenn diese jungen Menschen dann promoviert sind, müssen sie sich wieder gegen ihre Konkurrenz durchsetzen, um weiterzukommen. Vielleicht geschieht dies im Wege einer auf zwei oder drei Jahre befristeten halben Stelle im Rahmen eines Projekts. Dann folgt vielleicht die nächste Projektstelle, oder man hat das Glück, für ein paar Jahre eine Stelle an einer Universität zu bekommen.
Die Erstberufung erfolgt bei uns in Deutschland mit durchschnittlich 40 Jahren. Dieser junge Mensch, der sich 15 Jahre lang krumm gemacht hat, der sich gegen die Konkurrenz durchgesetzt hat und der in schwierigen Arbeitsverhältnissen gelebt hat - Teilzeit, sehr kurze Befristung, schlechte Bezahlung -, stellt dann fest, dass ein ehemaliger Kommilitone, der Lehramt studiert hat, seit vielen Jahren berufstätig ist und schon Altersruhegeldansprüche erworben hat, genauso viel verdient. Das kann ja wohl nicht sein. Deshalb sagt das Verfassungsgericht, dass die W-Besoldung evident unzureichend ist.
An dieser Stelle müssen wir uns fragen, was uns unsere Universitäten eigentlich wert sind. Wir klagen darüber, dass wir auf einen Fachkräftemangel zusteuern. Diejenigen aber, die die hochqualifizierten Fachkräfte, die wir dringend brauchen, ausbil
den, wollen wir nicht vernünftig bezahlen. Außerdem beklagen wir, dass wir zu wenig Forschung und Entwicklung im Lande haben. Diejenigen aber, die die angewandte Forschung vorantreiben und die Forscher von morgen ausbilden, die wir doch so händeringend suchen, wollen wir nicht ordentlich bezahlen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch etwas anführen. Sie wissen, ich kenne Universitätssysteme der ganzen Welt sehr gut. Ich kenne Universitätssysteme in Ungarn, in Portugal, in den USA und in Kanada. Wir haben in Deutschland eines der besten Universitätssysteme der Welt.
Wir haben deswegen eines der besten Universitätssysteme der Welt, weil wir in der Vergangenheit die Professorinnen und Professoren relativ vernünftig besoldet haben. Auch das gehört zu einem vernünftigen System dazu.
Außerdem sage ich, dass das deutsche Universitätssystem eines der besten Systeme der Welt ist, weil das mittlere Qualitätsniveau unserer Universitäten sehr gut ist und die Unterschiedlichkeit der Qualität der Universitäten sehr gering ist. Das hat den Preis - das haben wir im Rahmen der Exzellenzinitiative ausreichend debattiert -, dass bei uns Princeton oder Stanford seltene Phänomene sind. Schauen Sie sich aber einmal die Universitäten in den USA an. In den USA gibt es eine Bandbreite an Universitäten, die ich hier bei uns im Land nicht haben will.