Protokoll der Sitzung vom 23.03.2012

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Frau Kollegin Dr. Paschke. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dorgerloh. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den in den 90er-Jahren geschlossenen Verträgen des Landes Sachsen-Anhalt und den christlichen Kirchen wurde nach dem Beitritt der neuen Länder zur Bundesrepublik Deutschland das Verhältnis Staat - Kirche erstmals wieder auf rechtlich gesicherte und fundierte Grundlagen gestellt. Diese Verträge haben den Charakter von Grundsatzverträgen. Es sind die Regelungen der Bundesländer vor dem Hintergrund der Regelungen in Artikel 140 ff. des Grundgesetzes, die in Anlehnung an die Weimarer Reichsverfassung formuliert worden sind. Sie stehen im Rang von Staatsverträgen.

Demgemäß haben diese Verträge, wie der Antrag der Fraktion DIE LINKE zu Recht betont, keine Fristsetzung - natürlich nicht -, sie sehen auch keine Evaluation vor. Stattdessen betont die Freundschaftsklausel den Willen beider Vertragspartner, Meinungsverschiedenheiten in freundschaftlicher Art und Weise beizulegen.

An dieser Stelle will ich hinzufügen, dass es eine ganze Reihe von regelmäßigen Gesprächen zwischen der Landesregierung und den Kirchen gibt, im Übrigen auch zwischen Fraktionen und Kirchen. Diese Gespräche können auch dazu genutzt werden und werden perspektivisch sicherlich auch dazu genutzt, die Fragen, die mit diesem Antrag verbunden sind, zu thematisieren. Die entsprechenden Angebote sind sowohl über die Medien als auch in persönlichen Gesprächen schon gemacht worden.

Ich will an dieser Stelle aber auch einmal einen kleinen Rechtsexkurs einschieben, weil es, wie ich glaube, sehr wichtig ist und sich auch lohnt, einen rechtlichen Blick auf die Entstehung und den Charakter der Staatsleistungen an die beiden Kirchen zu werfen.

Vielfach gibt es das Missverständnis, dass es sich hierbei um freiwillige Leistungen des Staates wie auch an andere handelt. Dabei haben die Staatsleistungen einen eigenen juristischen Charakter: Es sind konkretisierte Zahlungen sui generes.

Gemäß Artikel 13 Abs. 1 des evangelischen Kirchenvertrages sowie Artikel 18 Abs. 1 des Vertrages mit dem Heiligen Stuhl zahlt das Land die im Haushalt als - ich zitiere - „Zuschüsse für die evangelischen Gliedkirchen in Sachsen-Anhalt“ und als - zweites Zitat - „Zuschüsse für die katholische Kirche in Sachsen-Anhalt“ geführten Ausgaben anstelle früher gewährter Dotationen für kirchenregimentliche Zwecke und Zuschüsse für Zwecke der Pfarrbesoldung und -versorgung sowie andere auf älteren Rechtstiteln beruhende Zahlungen.

Bei den als „Gesamtzuschuss“ bezeichneten Staatsleistungen handelt es sich damit eben nicht um Zuschüsse im Sinne von staatlichen Zuwendungen, welche mit einer bestimmten Zielsetzung, zum Beispiel zur Erbringung bestimmter Leistungen durch einen konkreten Zuwendungsnehmer, gewährt werden.

Die einer verfassungsrechtlichen Wertgarantie unterliegenden Staatsleistungen sind vielmehr pauschal zusammengefasste Vermögensrechte, welche als Surrogat altrechtlicher, vornehmlich im Ausschluss des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 aus säkularisiertem Kirchengut stammend, Ansprüche isolierten, also an keinen besonderen Zweck gebundene Zahlungen darstellen. Frau Paschke hatte darauf schon in ihrer Einbringungsrede hingewiesen.

Staatsleistungen dienen der Finanzierung kirchlicher Bedürfnisse und fließen ohne Zweckbindung in die allgemeinen kirchlichen Haushalte ein. Sie unterscheiden sich sowohl von Leistungen des Staates, die der Erfüllung staatlicher Aufgaben dienen, als auch von Subventionen, also Zuschüssen, die der Staat zu bestimmten im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken gewährt. Diese wer

den unabhängig von den Staatsleistungen gegebenenfalls den kirchlichen Trägern prinzipiell wie jedem freien Träger und sonstigen gemeinnützig Tätigen mit entsprechender Zweckbindung anerkannt. Auch dazu haben wir am Schluss der Einbringungsrede einiges gehört.

Wesensmerkmal der Staatsleistung ist, dass sie im engeren Sinne keinem vom Staat definierten öffentlichen Interesse dient, wenn auch die kirchliche Mittelverwendung gemeinwohlförderliche Früchte tragen sollte. Ansprüche auf Staatsleistungen sind funktionell und verfassungsrechtlich wie Eigentum anzusehen, welches nicht verfällt. Veränderungen sind damit auch nur, wenn überhaupt, auf dem Verhandlungsweg zu erreichen.

Abschließend noch ein kurzer Exkurs zum Vertrag mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt. Der Vertrag vom 20. März 2006, dem der Landtag einstimmig zugestimmt hatte, trat an die Stelle des Vertrags vom 23. März 1994, der seinerzeit ebenfalls einstimmig beschlossen worden war. Es sei nochmals betont, dass der Landeszuschuss in diesem Fall nicht auf historisch gewachsenen Rechtstiteln beruht. Da auch Fragen der Entschädigung und Rückforderung jüdischen Eigentums anderen rechtlichen Regelungen unterliegen, haben bei der Ermittlung der Höhe des Landeszuschusses allerdings die Mitgliederzahlen - knapp 2 000 - eine wesentliche Rolle gespielt.

Es war und ist schließlich der politische Wille des Gesetzgebers, vor dem Hintergrund des dunkelsten Kapitels deutscher Geschichte, dem Grauen des Holocaust, jüdisches Kultur- und Gemeindeleben wieder aufzubauen und zu unterstützen. Sachsen-Anhalt liegt hierbei bezogen auf die Mitgliederzahlen im Ranking der Bundesländer im Spitzenfeld.

Im Gegensatz zu den Kirchenverträgen sieht dieser Vertrag eine Begrenzung der Laufzeit über fünf Jahre vor, womit auch eine Evaluation sowie ein Prüfrecht des Landesrechnungshofes verbunden sind. Diese Regelungen wurden in Auswertung zuvor aufgetretener Probleme innerhalb der Jüdischen Gemeinschaft Sachsen-Anhalt getroffen. Dem haben alle Vertragspartner zugestimmt, was vom Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, ausdrücklich begrüßt wurde. Der Vertrag hat sich im vorigen Jahr um weitere fünf Jahre - bis zum Jahr 2016 - verlängert, eine Evaluation wäre im Jahr 2015 fällig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Insgesamt sehe ich die Entwicklung mit den Kirchen und der Jüdischen Gemeinschaft auf gutem Weg. Die Verträge sind dafür ein gutes und tragfähiges Fundament. Deshalb halte ich die von der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagene Evaluation der Kirchenverträge derzeit nicht angezeigt - bei den Verträgen mit der Jüdischen Gemeinschaft ist eine Evaluation im Jahr 2015 fällig -, und

ich plädiere daher für eine Ablehnung des Antrags. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von Frau Grimm-Benne, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Würden Sie eine Frage von Frau Dr. Paschke beantworten wollen?

Herr Minister, ich entnehme Ihren Worten, dass also noch keine Evaluation der Umsetzung des Vertrages mit der Jüdischen Gemeinschaft vorliegt.

Mir ist derzeit keine bekannt, was die laufende Vertragszeit angeht.

Sie wäre aber laut Vertrag für die laufende Vertragszeit notwendig gewesen. So lese ich den Vertrag.

Das kann ich jetzt weder bestätigen noch dementieren. Mir ist aus meinem Fachreferat berichtet worden, dass das 2015 mit dem Auslaufen der Verlängerung notwendig ist.

Eine zweite Frage. Uns ist allen bekannt, dass es dort bestimmte Schwierigkeiten bei der Umsetzung gibt. Wird die Landesregierung aus Ihrer Sicht in der nächsten Zeit aktiv werden, oder warten wir, bis die Evaluation im Jahr 2015 passiert?

Da der Landesrechnungshof in diesem Fall Prüfrecht hat und, soweit mir bekannt ist, dieses Prüfrecht auch wahrnimmt, werden wir uns den Bericht des Landesrechnungshofes anschauen und dann entscheiden müssen, ob sich daraus Regelungsbedarfe bzw. Gesprächsbedarfe ergeben.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir treten jetzt in die vereinbarte Fünfminutendebatte in der Reihenfolge CDU, GRÜNE, SPD und LINKE ein. Es beginnt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Scharf. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute wirkt eine Vielzahl von Kirchen in allen Ländern der Welt. Ihr Ziel ist die Verkündigung der Frohen Botschaft, die sich vor rund 2 000 Jahren ereignet hat. Das Wirken der Kirchen selber ist

an keine bestimmte rechtliche Voraussetzung gebunden und geschieht auch in vielen Ländern der Welt unter völlig unterschiedlichen Bedingungen.

Freilich sollte eine jede Diskussion auch in Deutschland berücksichtigen, dass das Wirken der Kirchen in vielen Ländern, insbesondere in islamisch geprägten Ländern, aber zum Beispiel auch in Nordkorea, unter den Bedingungen härtester Verfolgung als Märtyrerkirche erfolgt.

In vielen Ländern, meine Damen und Herren, - wie auch bei uns - herrschen zum Glück sehr geordnete Verhältnisse. Die Rechtsformen reichen vom Staatskirchentum in den skandinavischen Ländern bis zum Laizismus in Frankreich. In Deutschland wurde offensichtlich mit den Artikeln der Weimarer Reichsverfassung, die unverändert in das Grundgesetz übernommen worden sind, ein so guter Rahmen gefunden, dass die Väter des Grundgesetz sagten: Da brauchen wir uns nichts Neues einfallen zu lassen.

Mit dieser sogenannten hinkenden Unabhängigkeit von Staat und Kirche sind alle Seiten bisher gut gefahren. Deshalb gibt es aus der Sicht der CDU keinen Grund, theoretisch und praktisch nach neuen Rechtsgrundlagen zu suchen.

(Zustimmung bei der CDU)

Freilich, meine Damen und Herren, sind Veränderungen und Ergänzungen im Detail immer notwendig und auch in der Vergangenheit üblich gewesen.

Jetzt frage ich mich aufgrund dieser Rechtslage: Was soll nun, meine Damen und Herren der LINKEN, Ihre bundesweit abgestimmte Initiative, die Verträge mit den christlichen Kirchen und der Jüdischen Gemeinschaft zu evaluieren?

DIE LINKE vermutet, dass andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften benachteiligt werden. Gibt es dazu einen Anfangsverdacht?

DIE LINKE vermutet, dass das Trennungsgebot von Staat und Kirche und die Verpflichtung des Staates zur Wahrung religiös-weltanschaulicher Neutralität verletzt werden. Gibt es dazu einen Anfangsverdacht?

DIE LINKE vermutet, dass die Staatsleistungen zu hoch sind. Gibt es dazu einen Anfangsverdacht?

(Zuruf von der LINKEN)

- Das habe ich jetzt nicht gehört.

(Herr Hoffmann, DIE LINKE: Die Zahl wurde vorgetragen!)

- Ja. Aber daraus kann sich doch kein Verdacht ergeben.

(Herr Hoffmann, DIE LINKE: Aber ein Prü- fungsbedarf!)

- Gut. Wenn ich mehr Zeit hätte, würde ich die Zahlen hier gern auseinander nehmen. Die Zeit habe ich leider nicht. Aber das können wir vielleicht noch einmal woanders machen.

Da ich alle diese Verdachtsmomente nicht erkennen kann, meine Damen und Herren, habe ich den Eindruck, dass es den LINKEN darum geht, das gesamte über Jahrzehnte bewährte Rechtsgebäude der Staat-Kirchen-Beziehungen zu diskreditieren und letztlich abzuschaffen.

(Zustimmung bei der CDU)

Aber, meine Damen und Herren, auch Sie müssen erkennen, dass wir in einer Gesellschaft leben, die vom christlichen Abendland geprägt ist.

(Zuruf von der LINKEN)

Es ist wie mit einer Familie: Niemand kann sich aussuchen, wo er hineingeboren wird. Freilich kann man sich hinterher zur Familie stellen oder man kann sich auch von ihr entfernen. Aber man wird seine Geschichte nicht los. Auch der Staat wird seine Geschichte nicht los. Der Staat muss noch viel sorgsamer, als es dem Einzelnen geraten ist, mit seiner Geschichte umgehen.

Meine Damen und Herren! Es gibt so etwas - dessen sollten wir uns im Parlament immer bewusst sein - wie die vordemokratischen Grundlagen einer Gesellschaft. Wie es der ehemalige Verfassungsrichter Böckenförde sagte: Der freiheitliche säkulare Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er um der Freiheit willen eingegangen ist.

Woher kommen nun diese vordemokratischen Grundlagen? - Sie sind zumindest in der westlichen Welt untrennbar verknüpft mit der katholischen Soziallehre und mit der evangelischen Ethik. Freilich hat sich der moderne Rechtsstaat oft gegen den Willen der jeweiligen Amtskirche durchsetzen müssen. Aber wer Blindheit des Staates gegenüber jeglicher Religiosität fordert, der zerreißt ein wichtiges Band zu den vordemokratischen Grundlagen unseres Staates.