Protokoll der Sitzung vom 23.03.2012

Frau Präsidentin, ich habe ja nur nachgefragt. Ich hatte das nicht in Zweifel gezogen. Ich hatte es nur nicht verstanden. Jetzt ist es klar.

Gut. - Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Tagesordnung fort.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf:

Beratung

Evaluation der Verträge mit den christlichen Kirchen und der jüdischen Gemeinschaft

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/917

Einbringerin ist Frau Dr. Paschke. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf einzelne Punkte des vorliegenden Antrages eingehe, gestatten Sie mir bitte eine Vorbemerkung. Wir sind uns der Sensibilität dieses Themas vollumfänglich bewusst. Es ist uns auch klar, dass durch das Aufgreifen dieses The

mas gerade durch meine Fraktion Vergangenes, insbesondere der zu verurteilende frühere Umgang meiner Partei in der DDR mit Gläubigen, Religionen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, bei der Wertung dieses Antrages mit in den Fokus rückt.

Ich versichere Ihnen, dass der vorliegende Antrag keine schlecht getarnte Kirchenfeindlichkeit sein soll, sondern in Achtung vor den Leistungen der Gläubigen, der Kirchen und Religionsgemeinschaften für unsere Gesellschaft und hier in unserem Land zur Debatte gestellt wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Im Folgenden möchte ich die Argumente für unseren Antrag auf Evaluation vorstellen.

Erstens. Es liegt in unserem Selbstverständnis, dass ein Gesetzgeber nicht nur die Pflicht zur Vertragstreue, sondern ebenso die Pflicht hat zu prüfen, ob sich seit dem Vertragsabschluss die Rahmenbedingungen oder auch die Umsetzungsmöglichkeiten in Teilen oder gänzlich geändert haben.

Das bedeutet, Verträge mit Dritten, die parlamentarisch begleitet und durch ein Gesetz verabschiedet wurden, in einem angemessenen Zeitraum zu evaluieren und auf dieser Grundlage gegebenenfalls auch zu novellieren. Dies gilt umso mehr, wenn in Erfüllung dieser Verträge jährlich beträchtliche Summen an Steuermitteln gebunden werden. Deshalb darf aus unserer Sicht kein Vertrag geschlossen werden, wenn von vornherein feststeht, dass er auf Ewigkeit Gültigkeit hat.

Eine entsprechende Klausel fehlt in den Verträgen mit der evangelischen Kirche und mit dem Heiligen Stuhl. Eine solche Klausel würde ja auf keinen Fall eine Verlängerung und gegebenenfalls auch eine Anpassung eines Vertrages ausschließen. Dies vorurteilsfrei zu reflektieren ist unsere Bitte.

Zweitens. Der Ihnen vorliegende Antrag auf Evaluation der in Rede stehenden Verträge ist nach unserer Auffassung eine faire und geeignete Form, nach fast 20 Jahren auch wieder parlamentarisch in die Diskussion zu diesem Thema zu kommen.

Es ist auch eine geeignete Form, in die von den Kirchen begrüßte Diskussion zur Rolle der Kirchen, zu ihrem Wert in der Gesellschaft und in unserem Land, zum Funktionieren der in den Verträgen so zahlreich berührten Schnittstellen von Staat und Kirche - immerhin weit über 20 wichtige Bereiche in unserer Gesellschaft - bis hin zu grundgesetzlichen Fragen zu kommen. Diesem Ansinnen trägt insbesondere der im Punkt 5 des Antrages vorgeschlagene Verfahrensweg Rechnung.

Drittens. Die Aufforderung, über diese Frage zu diskutieren, ist nicht neu und kein Alleinstellungsmerkmal der LINKEN. Wie im Begründungstext des Antrages bereits aufgeführt, kommen sowohl Überlegungen aus der Kirche selbst als auch

von Vertretern der unterschiedlichen Parteien und Weltanschauungsgemeinschaften.

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass im Begründungstext auch auf eine angebliche Aussage der Bischöfin Junkermann zurückgegriffen wurde. Die Bischöfin teilte uns kurzfristig mit, dass sie in der Presse falsch zitiert wurde. Dies nehmen wir zur Kenntnis; das musste erwähnt werden.

Insgesamt ist jedoch festzustellen: Die Annäherung an dieses sehr sensible Thema erfolgte und erfolgt in sehr unterschiedlicher Form und von sehr unterschiedlichen Akteuren. Wir wollen weder nur einmal darüber geredet haben, noch einer abschließenden Bewertung vorgreifen.

Meine Damen und Herren! Nun hat Fraktionsvorsitzender Schröder in einer kurzen Pressemitteilung, um anfängliche Missverständnisse auszuräumen, wiederholt erklärt, die Verträge seien seinerzeit in Kenntnis der gesellschaftlichen Realität geschlossen worden, und diese gesellschaftliche Realität habe sich in den letzten Jahren nicht so entscheidend verändert, dass die Geschäftsgrundlage entfiele.

Damit sind wir gar nicht so weit auseinander. Aber warum soll denn nicht geprüft werden, wo sich Veränderungen in den letzten 20 Jahren ergeben haben? - Hierfür möchte ich einige Überlegungen anführen.

Erstens. Als beispielsweise im Jahr 1993 der Vertrag mit der evangelischen Kirche geschlossen wurde, hatte das folgende Besonderheiten:

Es war nach 60 Jahren der erste Vertrag in einem ostdeutschen Bundesland. In den alten Bundesländern lagen die letzten Vertragsabschlüsse auch bereits 30 Jahre zurück. Deshalb spricht man sehr häufig davon, dass der Wittenberger Vertrag ähnliche Bedeutung wie der Loccumer Vertrag hat, der ebenfalls eine Pilotfunktion hatte.

Es ist völlig verständlich, dass dies den vertragsschließenden Seiten bewusst war und in den Verhandlungsergebnissen seinen Niederschlag fand. Alle weiteren Vertragsabschlüsse würden sich mehr oder weniger daran messen bzw. orientieren lassen. Aber gerade weil dieser Vertrag eine Pilotfunktion hatte, ist es doch angemessen, durch eine Evaluation Transparenz zu schaffen.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens. Zu diesem Zeitpunkt war das Misstrauen der Kirchen gegenüber dem Staat mit Blick auf die gerade hinter ihnen liegende DDR-Zeit besonders ausgeprägt. Ich möchte an dieser Stelle wiederholen: Für diese von starkem Misstrauen geprägte Ausgangslage trägt meine Partei im erheblichem Maße die Schuld.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

In die sollten deshalb verständlicherweise auch Regelungen hineingeschrieben werden, die bereits im Grundgesetz, in der Verfassung des Landes Sachsen Sachsen-Anhalt oder in Fachgesetzen enthalten wurden.

Bei der Verabschiedung von Fachgesetzen hat man sogar ausdrücklich darauf abgestellt, Regelungen festzuschreiben, um eventuell späteren anders getroffenen fachgesetzlichen Entscheidungen des Parlaments vorzubeugen. Diese Fragestellung wird insbesondere unter den Punkten 2.5 und 2.6 unseres Antrages aufgegriffen. Wir finden, es ist angemessen, nach einem so langen Zeitraum auch einmal darüber zu reden.

Drittens. Im Verlauf der Verhandlungen fand eine Reihe von Fragen weder im Vertragstext noch in dem Schlussprotokoll eine endgültige Regelung, sondern wurde zum Teil als Handlungsaufforderung für gesonderte vertragliche Regelungen berücksichtigt. Das betrifft viele Bereiche, in großem Umfang zum Beispiel den Bildungsbereich, Vermögensfragen und Fragen des Denkmalschutzes.

Nicht unerwähnt soll an dieser Stelle die sogenannte Bemühensklausel bleiben. In diesem Fall sollte das Land mit den Kommunen nach Vertragsabschluss verhandeln, zum Teil in einer Zeitspanne von zehn Jahren, denn die Kommunen saßen damals nicht am Verhandlungstisch - das ist keine Kritik -; viele Paragrafen haben aber insbesondere Schnittstellen zu den Kommunen. Ich erinnere nur an Friedhöfe, Grundstücksflächen und Ähnliches.

Aus diesem Grunde wollen wir auch die praktische Umsetzung der einzelnen Paragrafen in den Verträgen und die Umsetzung des Schlussprotokolls evaluiert wissen. So weit eine kleine Auswahl aus der Begründung.

Meine Damen und Herren! Zweifelsfrei standen und stehen die sogenannten allgemeinen Staatsleistungen an die beiden großen christlichen Kirchen im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. In unserem Antrag werden diese unter dem Punkt 2.7 gesondert ausgewiesen.

Diese allgemeinen Staatsleistungen beruhen auf der Säkularisierung von 1803 und werden als Entschädigung für die damalige Enteignung von Kirchenvermögen von den Ländern gezahlt.

Seit 1919 steht die Ablösungsklausel in Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung. Sie wurde in Artikel 140 des Grundgesetzes aufgegriffen und fortgeschrieben. Hiernach sind diese Zahlungen abzulösen.

Dafür soll der Bund ein Grundsätzegesetz verabschieden, nach dessen Kriterien die Ablösung der allgemeinen Staatsleistung durch die Länder erfolgen kann. Dieser grundgesetzliche Auftrag wird seit 93 Jahren vom Bund nicht erfüllt.

Daraus abgeleitet ergibt sich natürlich die Frage, welchen Handlungsspielraum die Länder - so auch Sachsen-Anhalt - hätten, um die in den Verträgen fixierten Staatsleistungen abzulösen. Diesen Spielraum gilt es auszuloten.

Für das Land Sachsen-Anhalt stellt sich die Frage in besonderer Weise. Sie betrifft auch die Höhe der allgemeinen Staatsleistung. Dazu einige Zahlen, die das verdeutlichen sollen. Sachsen-Anhalt zahlte im Jahr 1991 11,6 Millionen € an allgemeinen Staatsleistungen. Durch die Dynamisierungsklausel, die im Vertrag festgeschrieben ist, sind wir im Jahr 2013 auf der Grundlage des Beschlusses zum Doppelhaushalt - da gibt es keine Differenz, Herr Schröder - bei 30,4 Millionen € angelangt. Für die Jahre 2011 bis 2016 zahlen wir mehr als 190 Millionen € an Staatsleistungen.

Gestatten Sie mir ein paar vergleichende Länderzahlen. Zwei Länder zahlen keine Staatsleistungen. Im Jahr 2010 zahlte jeder Einwohner in Nordrhein-Westfalen 1,18 €, in Thüringen 9,55 €, in Sachsen-Anhalt 12,48 €; jedes Kirchenmitglied in Nordrhein-Westfalen 1,68 €, in Bayern 9,22 €, in Thüringen 27,67 € und in Sachsen-Anhalt 70,90 €. Dabei liegt der Durchschnitt der Zahlungen pro Kirchenmitglied in den alten Bundesländern bei 10 €, in den neuen Bundesländern bei 30 €.

Ein Kriterium für die Festlegung der Höhe dieser Leistungen war neben den Bedarfen der Kirche die zu erwartende Leistungsfähigkeit des Staates. Hier werden sich die finanziellen Koordinaten in den nächsten Jahren weiter erheblich verändern. Deshalb sollten wir mit den Kirchen zu dieser Frage auch auf Augenhöhe ins Gespräch kommen.

Eines sei dabei noch erwähnt: Oftmals wird irrtümlich angenommen, dass die allgemeinen Staatsleistungen auch zur Finanzierung für die bemerkenswerten Leistungen der Kirche in der frühkindlichen Bildung zum Beispiel im sozialen und kulturellen Bereich dienen. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Haushaltsgesetzgeber wissen wir, dass die Zahlungen für Pflegeheime, Krankenhäuser, Kindergärten nicht betroffen sind. Diese Zahlungen erhalten die Kirchen wie andere Leistungserbringer zu Recht als gesonderte Zahlungen.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag beinhaltet auch die Evaluation des Vertrages mit der Jüdischen Gemeinschaft. Natürlich ist das nicht 1 : 1 zu vergleichen. Das ist uns klar. Im Unterschied zu den christlichen Kirchen beinhaltet der Vertrag aber sowohl eine Evaluationsklausel als auch die Möglichkeit der Kündigung des Vertrages unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Evaluation müsste die Landesregierung bereits auf den Tisch legen können; denn der im Gesetz festgeschriebene Zeitraum ist längst überschritten. Wir werden diesen Evaluationsbericht unabhängig vom Umgang des Hauses mit unserem Antrag einfor

dern; denn auch hier haben wir Baustellen bei der Umsetzung.

Vertreter der Jüdischen Gemeinschaft loben die übergroße Mehrheit der Regelungen des Vertrages. Sie beklagen aber, dass es bei einigen Regelungen Umsetzungsdefizite gibt. Deshalb ist es an der Zeit, nicht weiterhin beiderseitig die Defizite zu beklagen, sondern nach Lösungen zu suchen, die Konfliktpunkte zu minimieren.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Staat, so auch das Land Sachsen-Anhalt, ist dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet. Wir haben die weltanschauliche und religiöse Neutralität zu wahren, die Trennung von Staat und Kirche zu realisieren und damit auch die Religionsfreiheit zu garantieren.

Das ist der Verfassungsauftrag des Landes Sachsen-Anhalt und auch der Auftrag des Grundgesetzes. Eine kritische Reflexion darüber, wie uns dies mit den Vertragspartnern, aber auch mit dem Blick auf bisher nicht eingenommene Vertragsbeziehungen zu anderen Religionsgemeinschaften und auch zu nicht religiösen Weltanschauungsgemeinschaften gelungen ist - zum Beispiel haben wir immer mehr Muslime im Land und in Europa; da müssen wir in die Diskussion kommen -, sollte kritisch geprüft werden.

Dazu kann der vorliegende Antrag einen Beitrag leisten. Deshalb werbe ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der LINKEN)