Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Verfassungsrichter Michael Gerhardt, der als Einziger gegen das Urteil gestimmt hat, geht in seiner ab
„Die Professorenbesoldung kommt aus einer stärker am Leistungsgedanken orientierten Tradition und darf deshalb nicht an den sonstigen Beamten gemessen werden.“
Seinen Senatskollegen wirft er eine einseitige Gewichtung der besonderen Qualität und Verantwortung des Professorenamtes vor, mit der eine Abwertung anderer Bewerber einhergehe.
Was bedeutet das Urteil nun für Sachsen-Anhalt? - Es dürfte nach allem unstreitig sein, dass die anfallenden Mehrkosten nicht als zusätzliche Leistung „on top“ gewährt werden können, auch wenn das sicherlich hochschulseitig eingefordert wird.
Der Grundgedanke der Reform der Professorenbesoldung bestand genau darin, dass die Besoldungswerte aus dem Jahr 2002 unter Berücksichtigung der allgemeinen Besoldungserhöhung fortgeschrieben werden, ohne dass damit Mehrkosten einhergehen durften.
Möglich wäre es daher nach unserer Auffassung, dass die Erhöhung im Bereich der Grundgehälter durch eine Anrechnung auf das zur Verfügung stehende Volumen an Leistungsbezügen kompensiert wird. Unter dem Strich geht jede Lösung am Ende aber leider zulasten der Leistungsgerechtigkeit, was nach unserer Auffassung ein falsches Signal ist.
Spannend wird noch die Frage, wie sich die Steigerung auf die W3-Gehälter auswirkt. Aufgrund des besoldungsrechtlichen Abstandsgebotes zwischen den Ämtern der Besoldungsgruppe W 2 und der Besoldungsgruppe W 3 ist davon auszugehen, dass eine Erhöhung im W2-Bereich zugleich auch eine Steigerung im W3-Bereich nach sich ziehen wird. Das muss man nicht verstehen, ist aber vermutlich so.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, es ist schade, dass in Ihrem Antrag nicht auch der Hinweis auf Europa enthalten war, wie es bezüglich der Landesbesoldung geschehen ist. Das hätte zwangsläufig zu einer ganz anderen Frage geführt, und zwar zu der, ob gute Wissenschaft im 21. Jahrhundert nur mit Beamten möglich sein soll.
Gute Wissenschaft wird auch in Großbritannien gemacht, wo es zwar Dauerstellen, aber so gut wie keine Beamtenverhältnisse mehr gibt. Dennoch locken dort Universitäten mit hervorragendem Ruf, gelebter Internationalität und hoher Flexibilität bei Gehalt und Lehrverpflichtung.
Vielleicht wäre angesichts solcher Urteile eine Debatte über die Notwendigkeit von Wissenschaftsbeamten ganz heilsam.
Wir bitten Sie, unseren Änderungsantrag zu unterstützen, den wir in der Sache für angemessener als den Ursprungsantrag halten.
Ich habe noch die Bitte, dass der Bericht nicht nur im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft erfolgt, sondern auch im Finanzausschuss. - Herzlichen Dank.
Das mache ich doch gern. - Gegen eine Leistungszulage sprechen wir uns an keiner Stelle aus. Wir haben heute in den Debattenbeiträgen gehört, dass sich die Frage stellt - dazu hat sich das Verfassungsgericht sehr klar positioniert -: Darf die Leistungszulage die Kompensation einer unzureichenden Grundalimentation sein? - Dazu sagen das Verfassungsgericht und wir: Nein!
Die Leistungszulage muss immer oben draufkommen und es muss - ich zitiere aus dem Urteil des Verfassungsgerichts - „unter klar definierten, vorhersehbaren und erfüllbaren Voraussetzungen einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Gewährung von Leistungsbezügen“ geben. Das ist die Position des Verfassungsgerichts: Es muss oben draufkommen und es muss transparent sein.
Vor diesem Hintergrund hat das, Herr Bullerjahn, gar nichts damit zu tun, ob wir das den Universitäten anheimstellen oder nicht; vielmehr müssen wir hierfür klare Kriterien haben. Wir sind gespannt auf Ihren Vorschlag, wie wir das umsetzen. Diese Kriterien werden dann an den Universitäten angewendet.
- Ja, es müssen klare, einklagbare Kriterien sein. Das hat Ihnen das Verfassungsgericht mit auf den Weg gegeben. Daher werden nur bestimmte Kriterien infrage kommen, nämlich solche, die messbar sind. - Das ist der eine Punkt.
Zu einem weiteren Punkt. Herr Barthel, ich weiß nicht, was Sie mit „pro domo“ meinen. Wenn Sie damit meinen, dass ich mir um die Universitäten und darum Sorgen mache, dass wir die besten Köpfe im Lande behalten, dann stimme ich Ihnen gern zu. Das ist in diesem Sinne „pro domo“, weil
Wenn Sie damit jedoch meinen, dass ich über mein eigenes Gehalt spreche, dann sind Sie im Irrtum. Ich beziehe seit 1990 Besoldungen der Besoldungsordnung C, an der Martin-Luther-Universität seit 1998 eine Besoldung der Besoldungsgruppe C 4. Das haben Sie sicherlich mit „pro domo“ gemeint.
Großbritannien, Berufsbeamtentum. Sie haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN immer an Ihrer Seite, wenn wir darüber diskutieren, dass wir an Stellen das Berufsbeamtentum abschaffen. In der Tat: Das brauchen wir an der Stelle überhaupt nicht. Ich freue mich, wenn wir dabei einen Schritt weiterkommen.
Nur, in Großbritannien haben wir ein ganz anderes Karriereschema. Das ist ein Karriereschema, das ich mir auch für uns in Deutschland wünschen würde, bei dem man nach der Habilitation - das heißt in Großbritannien nicht so, meint aber, wenn man die zweite große wissenschaftliche Arbeit oder das zweite große Bündel an Publikationen abgeliefert hat - auf eine Lecturer-Stelle kommt.
Von dieser Lecturer-Stelle wird man dann nach externen Evaluationen befördert, also nicht, weil man auf der Stelle sitzt. Dabei wird genau auf das geschaut, was man gemacht hat und ob das gerechtfertigt ist.
Man muss sich, wenn man quasi einmal diese Art von Professur hat, nicht wieder wegbewerben, damit man etwas mehr Geld bekommt. Man muss gut sein. Dann wird man positiv evaluiert und dann bekommt man auch mehr Geld.
Wenn wir gemeinsam in diese Richtung denken würden, dann wäre das positiv. Das würde ich immer gern unterstützen.
Wissen Sie, Herr Bullerjahn, Ihre Vorstellung, dass Sie die Zurverfügungstellung von Arbeitsmitteln am Arbeitsplatz in das Gehalt einrechnen möchten, ist interessant. Das finde ich irgendwie eine interessante Sache, dass Sie auf die tolle technische Ausstattung an den Universitäten abheben. Das ist das Arbeitsmittel der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Universitäten.
(Minister Herr Bullerjahn: Das habe ich so nicht gesagt! Ich habe gesagt, die techni- sche Ausstattung ist mit ein Grund dafür, wie die Hochschule besoldet!)
- Ja, aber Sie haben das in diesen Kontext gestellt. Deswegen könnte man doch ein wenig großzügiger bei den Alimentationen sein. Das ist so attraktiv, dann kann man auch auf etwas Geld verzichten. - Das war der Kontext, in den Sie das gestellt haben.
mitgehen, aber wissen Sie, ich habe nicht ohne Grund das Templiner Manifest nicht unterschrieben. Ich bin nämlich nicht dafür, dass wir den Mittelbaubereich ausbauen. Das ist unter Ihrem Punkt 7 am Ende der Tenor.
Ich denke, wir sollten den Bereich der Professuren ausbauen mit solchen Bewährungswegen, wie wir das beispielsweise in Großbritannien haben. Der Mittelbau ist einmal für Qualifikationsstellen und dann für wenige Daueraufgaben, Laborbetreuung usw., vorhanden.
Der Rest - das machen uns andere Länder vor, wie Großbritannien, USA usw. - sollten solche professoralen Karrieren sein oder Lecturer-Karrieren, wie auch immer man das benennt. Das kommt auch dem Interesse entgegen, dass es klare Beschäftigungsverhältnisse gibt. Aber man baut nicht den Mittelbau aus, der am Ende doch immer recht wenig zu sagen hat.
Natürlich sind wir damit einverstanden, dass das nicht nur im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft diskutiert wird, wo wir es natürlich diskutieren müssen, weil es um die Kriterien gehen wird. Das ist der zuständige Ausschuss, der über solche Leistungskriterien diskutieren sollte. Wir können darüber natürlich auch im Haushaltsausschuss diskutieren. - Herzlichen Dank.
Damit ist die Debatte beendet. - Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Wenn wir das hier vorn richtig vernommen haben, dann ist eine Überweisung in den Ausschuss für Finanzen zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft beantragt worden. Ist das so richtig angekommen? - Es gibt keinen Einwand. Dann stimmen wir einzeln darüber ab.
Wer dafür ist, dass die drei Anträge, also der Ursprungsantrag einschließlich der Änderungsanträge, in den Ausschuss für Finanzen überwiesen werden sollen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das gesamt Haus. Die Überweisung ist damit beschlossen worden.
Wer dafür ist, die Beratungsgegenstände in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft zu überweisen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist wiederum das ganze Haus. Damit ist das so beschlossen worden.
Dann stimmen wir noch über die Federführung durch den Ausschuss für Finanzen ab. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit sind die Beratungsgegenstände zur
Frau Präsidentin, die Überweisungen sind alle unstrittig. Ich habe aber vernommen - es kann sein, dass ich nicht genau zugehört habe -, dass dies alle drei Anträge betrifft.
Herr Borgwardt, ich habe mich, als ich gesagt habe, es sind drei Anträge, auf drei Drucksachen bezogen. Das ist der Ursprungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das ist der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und das ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Da es unselbständige Drucksachen sind, werden sie bei einer Überweisung immer mit in den Ausschuss überwiesen.
Frau Präsidentin, ich habe ja nur nachgefragt. Ich hatte das nicht in Zweifel gezogen. Ich hatte es nur nicht verstanden. Jetzt ist es klar.