Jürgen Scharf
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Frau Ministerin, nach unserer Geschäftsordnung haben Sie für die Landesregierung zu sprechen. Mich interessiert eigentlich nur zweitrangig Ihre persönliche Meinung oder die Meinung des Ministers Bischoff. Welche Meinung hat denn die Landesregierung zu diesem Thema?
Im Landtag. Sie sprechen nicht im Bundesrat.
Dann darf ich also feststellen: Die Landesregierung selbst hat zu diesem Thema noch keine Meinung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gegen Abend haben wir noch einen kleinen, aber sehr wichtigen Gesetzentwurf. Er passt auch zum heutigen parlamentarischen Abend, bei dem es um die Bienen geht, die
wichtig für unser Land sind und deren Bestäubungstätigkeit wir erhalten und entwickeln müssen. Dabei geht es um die Artenvielfalt. Und wer kümmert sich außerdem um die Artenvielfalt, um die Biodiversität? - Das macht natürlich die SUNK, die Stiftung für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Stiftung haben wir als Stiftung Umwelt- und Naturschutz bereits vor gut 20 Jahren gegründet, im Jahr 1994. Seitdem leistet sie ihren Beitrag zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen.
Im Jahr 2005 wurde die Stiftung mit der Stiftung Klimaschutz im Land Sachsen-Anhalt verschmolzen. Leider ist die Stiftung trotz ihrer Bedeutung nach meiner Auffassung nicht so bekannt, wie es eigentlich sein müsste. Sie nimmt aber schon jetzt sehr vielfältige Aufgaben wahr. Sie fördert zum Beispiel Maßnahmen des Schutzes und der Pflege von Natur und Umwelt. Sie fördert Maßnahmen des Klimaschutzes, des effizienten Umgangs mit Energie und der Schonung unserer natürlichen Ressourcen. Sie fördert das Bewusstsein über Auswirkungen menschlichen Handelns auf Natur und Umwelt. Sie fördert Maßnahmen zur Entwicklung und Verbreitung einer umweltverträglichen Lebens- und Wirtschaftsweise. Sie fördert Miet- und Pachtverträge. Sie hilft, die Belange des Naturschutzes im Land Sachsen-Anhalt voranzubringen.
Die Stiftung darf darüber hinaus selbst Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf eigenen Flächen vornehmen und dauerhaft sichern und den Aufbau von Flächen- und Maßnahmenpools für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung unterstützen.
Wir haben darüber im Hause mehrfach gesprochen. Darüber hinaus ist sie Träger freiwilliger ökologischer Dienste, zum Beispiel für das Freiwillige Ökologische Jahr.
Wir müssen aber wegen der Vielfalt der Aufgaben, die wir künftig von der Stiftung erledigen lassen wollen, die Aufgaben der Stiftung erweitern und der Stiftung auf vertraglicher Basis Aufgaben des Landes übertragen, wenn wir es denn wollen. Dazu bedarf es einer Änderung und deshalb schlagen wir vor, das bisherige Gesetz durch einen neuen § 2 Abs. 4 zu ergänzen, der heißt:
„Die Stiftung kann im Rahmen ihrer Aufgaben nach Absatz 1 Aufgaben des Landes auf vertraglicher Grundlage wahrnehmen, wenn die Kostenerstattung durch das Land erfolgt. Satz 1 gilt entsprechend für die Wahrnehmung anderer Aufgaben Dritter. Eine Kostenerstattung durch den Dritten ist zu vereinbaren. Das für Naturschutz zuständige Ministerium übt insofern die Fachaufsicht aus.“
Die Regelung einer Kostenerstattung über einen Geschäftsbesorgungsvertrag stellt sicher, dass
das Stiftungsvermögen unberührt bleibt und die Stiftung organisatorisch und finanziell nicht überfordert wird. Für den Abschluss von diesbezüglichen Geschäftsbesorgungsverträgen der Stiftung mit dem Land bedarf es der vorherigen Zustimmung des Stiftungsrates.
Aufgaben, die die SUNK dann zeitnah übernehmen soll, sind zum Beispiel die Administration für das Programm zur Förderung der Biodiversität, die Administration der Förderung anerkannter Naturschutzverbände und auch die Koordinierungsstelle für die wertvolle Arbeit unserer Naturparke im Land. Diese Aufgaben werden gegenwärtig direkt durch das Ministerium koordiniert. Alle Aufgaben sind im Haushaltsplan bereits finanziell untersetzt worden.
Meine Damen und Herren! Durch die Gesetzesänderung selbst entstehen also keine zusätzlichen Kosten. Eine Befassung des Finanzausschusses ist deshalb nach meiner Auffassung nicht notwendig. Aufgaben, welche die Stiftung künftig übernehmen soll, bedürfen dann also, wenn sie mit Landesmitteln finanziert werden, der vorherigen Feststellung im Landeshaushaltsplan, den wir selbst im Griff haben und im Auge behalten. Insofern bestimmen wir als Abgeordnete selbst, in welchem Maße wir die Ausweitung der Tätigkeit der Stiftung dann auch tatsächlich wollen, meine Damen und Herren.
Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf in erster Lesung zu behandeln. Wir sollten ihn nach meiner Auffassung ausschließlich an den Ausschuss für Umwelt überweisen. - Vielen Dank.
Frau Kollegin, ich wollte einmal auf ein Nebenthema dieses Antrages zu sprechen kommen: die grüne Gentechnikforschung. Sie ist nicht Hauptgegenstand dieses Antrages, aber sie hängt unmittelbar damit zusammen. Nun muss ich zugeben, dass es den GRÜNEN doch weitgehend gelungen ist, aus dem Forschungsstandort SachsenAnhalt die grüne Gentechnikforschung zu vertreiben. Rechnen Sie sich das eigentlich als einen Erfolg an?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen es: Das Land SachsenAnhalt organisiert und verwaltet sich zu umständlich. Untrügliches Kennzeichen ist die Kennziffer der Bediensteten pro Tausend Einwohner. Laut Personalsachstandsbericht von 2014 liegen wir gegenwärtig bei 20,32 Vollbeschäftigteneinheiten. Wir haben uns das Ziel gesetzt, diese Kennziffer bis zum Jahr 2016 auf 18 zu reduzieren. Das werden wir wohl nicht schaffen. Aber wir haben uns bereits darauf verständigt, das im Jahr 2019 zu er
reichen. Aber die Richtung ist klar. Wir müssen unser Land effektiver organisieren, effektiver verwalten.
Dabei hilft kein Lamentieren, sondern es hilft nur besseres Regierungshandeln. Auf einigen Gebieten haben wir Jahr für Jahr beständige, aber nicht ausreichende Fortschritte erreicht, auf einigen Gebieten sogar Rückschritte. Ich nenne nur einige Stichworte. In punkto Schulwesen bewegen wir uns in eine falsche Richtung; dabei kombinieren wir Umständlichkeit und Uneffektivität. Das haben wir nicht nötig. Wir laufen Gefahr, bei der Inklusion denselben falschen Weg zu gehen.
Nun, meine Damen und Herren, müssen wir aber aufpassen, dass wir beim Naturschutz und bei der Umsetzung der Natura-2000-Richtlinie nicht auch in die falsche Richtung gehen. Die GRÜNEN wollen uns in eine falsche und umständliche Richtung schicken. Dieses wollen wir nicht, meine Damen und Herren.
Es ist schon ärgerlich, dass wir ein Vertragsverletzungsverfahren zu bewältigen haben, weil wir die Richtlinie nicht pünktlich im Jahr 2013 umgesetzt haben. Nun müssen wir aber klug und effizient reagieren.
Meine Damen und Herren! Nach der Auffassung der CDU hat die Landesregierung einen richtigen Weg eingeschlagen, um mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen in absehbarer Zeit - die Zeit läuft uns eventuell davon - den eingeschlagenen Weg so umzusetzen, dass wir gegenüber der EU argumentieren können, wir setzten diese Richtlinie jetzt zügig um. Dabei wollen wir die Landesregierung tatkräftig unterstützen.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat, wie mehrfach dargelegt, einen neuen Weg beschritten. Dieser neue Weg ist auch rechtlich durchaus anspruchsvoll. Ich kann meinen Kollegen der Fraktion DIE LINKE gar nicht verstehen, wenn er meint, diesen neuen Weg müsse man nicht regelmäßig auch im Parlament noch einmal zur Diskussion stellen. Man muss darüber diskutieren, ob man alles richtig macht oder ob man eventuell in die eine oder andere neue Falle stapft.
Insofern muss an dieser Stelle ordentlich und regelmäßig unterrichtet werden. Das muss eine Grundvoraussetzung dafür sein, dann auch tatsächlich erfolgreich handeln zu können.
Übrigens hinken wir leider nicht allein zurück. Es hinken auch andere Länder zurück. Zum Beispiel planen die Länder Brandenburg und Thüringen den Abschluss der Erhaltungsmaßnahmen erst für 2022. Das ist nun auch nicht gerade die Ziel
erreichung, die sich die EU ursprünglich gedacht hat.
Wir brauchen also die regelmäßige strenge und effiziente Berichterstattung. Wir müssen uns vergewissern, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir müssen uns sicher sein, dass wir die Landeigentümer und die Landnutzer mitnehmen und dass wir die Vereine und Verbände auf diesem Weg mitnehmen. Denn nur so können wir die komplizierten Verwaltungsmaßnahmen auch mit der öffentlichen Beteiligung und mit der entsprechenden Akzeptanz umsetzen.
Wir müssen auch sicherstellen, dass wir die Absicherung der Erhaltungs- und Schutzziele mit landeseigenen Maßnahmen möglichst so fördern und unterstützen, dass wir die eigenen vorhandenen Förderinstrumente umsetzen können. Das heißt, dass wir auch finanziell einen effektiven Weg einschlagen.
Dann, meine Damen und Herren, erhoffe ich mir im Sinne des Naturschutzes, dass wir zugleich bessere und verständlichere Rechtsgrundlagen erstellen, dass wir damit zugleich eine bessere gesellschaftlich Akzeptanz erreichen und dass wir zugleich ein schnelleres und effektiveres Verwaltungshandeln gewährleisten. Dabei wollen wir die Landesregierung unterstützen.
Leider muss auch heute eingeräumt werden, dass wir die dringend notwendige Vereinfachung des Naturschutzrechtes in Sachsen-Anhalt in ein und demselben Schritt nicht erreichen. Diese Illusion darf man nicht haben. Deshalb setzen wir auch darauf, dass parallel dazu die EU selber die FFHRichtlinie evaluiert. Wir wollen der EU auf diesem Gebiet durchaus Mut machen, ein einfacheres Naturschutzrecht - im guten Sinne des Wortes - auf EU-Ebene zu implementieren. Das würde uns auch in Sachsen-Anhalt helfen, meine Damen und Herren.
Die Verordnung, von der mehrfach gesprochen worden ist, wird nicht automatisch gleichzeitig alle auf den betreffenden Gebieten liegenden Schutzvorschriften ersetzen; denn auf der Grundlage der neuen Verordnung wird dann auch in SachsenAnhalt ein Prozess in Gang gesetzt werden müssen, Schritt für Schritt Vereinfachungsprozesse zu erledigen. Dazu muss man realistischerweise sagen, das wird dann die nächsten zehn bis 15 Jahre dauern. Das heißt, eine Berichterstattung zu diesem Thema wird diesem und den folgenden Landtagen regelmäßig erhalten bleiben. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor einigen Jahren hatte ich ein nachhaltiges Walderlebnis, sehr lehrreich, sehr aufschlussreich für mich.
Ich wohne in Pechau. Ganz in der Nähe ist ein Naturschutzgebiet, die Kreuzhorst. In diesem Gebiet erfolgte im Winter 2011/2012 ein Holzeinschlag. Danach kamen aufgeregte Bürger zu mir und sagten, das könne so doch wohl nicht erlaubt sein. Ich konnte die Frage nicht auf Anhieb beantworten und habe mich kundig gemacht. Ich habe das LAU angeschrieben und eigene Recherchen angestellt. Das LAU hat mir im Juli 2012 eine vorläufige Antwort erteilt. Ich möchte Ihnen sagen, was mir mitgeteilt wurde, was ich herausbekommen habe. Das ist für Fachleute überhaupt nicht verwunderlich. Die meisten in diesem Haus werden das so aber nicht kennen.
Im Gesetzblatt Teil II vom 4. Mai 1961 wurde das Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“ ausgewiesen. Der Rat des Bezirks Magdeburg hat dem Rat der Stadt Magdeburg mit Schreiben vom 19. September 1976 die waldbauliche Behandlungsrichtlinie für das Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“ übersandt. Darin ist auch die forstliche Behandlung des Gebiets aufgeführt. Damit ist unter bestimmten Bedingungen der Holzeinschlag erlaubt.
Mit dem Rechtsbereinigungsgesetz vom 2. Januar 1997 ist die Schutzgebietsausweisung zum Landesrecht geworden. Dieses Rechtsbereinigungsgesetz wurde ohne Gegenstimmen, also auch mit
meiner Stimme beschlossen. Der Rechtszustand hat sich nach meinem Wissen bis heute nicht geändert.
Um fachlich korrekt beurteilen zu können, ob der infrage gestellte Holzeinschlag erlaubt war und korrekt durchgeführt wurde, musste also ein DDRGesetz aus dem Jahr 1961 unter Berücksichtigung einer Behandlungsrichtlinie aus dem Jahr 1976 im Lichte der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz: FFH-Richtlinie, unter Berücksichtigung der Anhänge I, II und IV und der Natura-2000-Richtlinie einschließlich der aktuellen Rechtsprechung beurteilt werden.
Dabei passieren Fehler. Das ist ganz natürlich. Deshalb muss dieses Recht neu geordnet werden. Das Naturschutzrecht und der Naturschutz selbst finden nach meiner festen Auffassung nur die nötige öffentliche Akzeptanz, wenn einschlägige Vorschriften auch von interessierten Laien verstehbar sind und wenn sie in den Schutzzielen von möglichst vielen Betroffenen auch inhaltlich als vernünftig und notwendig akzeptiert werden.
Die EU strebt gegen Deutschland, aber auch gegen Irland, Griechenland, Portugal und Spanien ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der nicht umgesetzten FFH-Richtlinie an. Das ist alles umfangreich erläutert worden.
Meine Damen und Herren! Das MLU wird, wie dargelegt, einen neuen Weg beschreiten und erarbeitet seit dem Jahr 2014 eine eigene Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura-2000-Gebiete mit einheitlichen Geboten und Verboten. Die Erarbeitung wird aber bis zum Jahr 2018 dauern. Seit Ende des letzten Jahres hat das Landesverwaltungsamt bei verschiedenen Veranstaltungen Betroffenen mögliche Regelungen vorgestellt. Die vollständige Umsetzung soll bis zum Jahr 2020 erfolgen. Es müssen Managementpläne erstellt oder überhaupt erst angefertigt werden.
Über die Pläne des Ministeriums wurde im Ausschuss oftmals berichtet. Das heißt, die GRÜNEN kennen diesen Zeitplan. Insofern ist diese Debatte heute ein bisschen aufgesetzt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN behauptet nunmehr, der eingeschlagene Weg sei rechtlich nicht möglich - zumindest sei dies zu befürchten - und der Weg sei auch nicht effizient, weder in der Zielerreichung noch in der Geschwindigkeit der Umsetzung.
Die rechtliche Bedenken sind nach unserer Auffassung mit dem sogenannten Louis-Gutachten und der begleitenden Bewertung des MLU - beides ist dem Umweltausschuss am 4. Dezember 2013 übergeben worden - hinreichend entkräftet. Im Gegenteil: Wir unterstützen die Landesregierung darin, über eine eigene Landesverordnung einen einheitlichen Grundschutz zu definieren. Dieser
Grundschutz wird dann durch sogenannte Surrogate ergänzt werden. Wir werden damit diese notwendige Rahmengesetzgebung der EU umsetzen.
Meine Damen und Herren! Wir erhoffen uns auf diesem Weg eine bessere, verständliche Rechtsgrundlage, damit eine bessere gesellschaftliche Akzeptanz und ein schnelleres und effektiveres Verwaltungshandeln.
Herrn Weihrich möchte ich ganz gern mit auf den Weg geben: Ich hoffe nicht, dass später einmal ein Mitglied im Senat des Landesrechnungshofs wird feststellen müssen, dass das Land eine effektive Umsetzung der FFH-Richtlinie versäumt habe, weil es darauf bestanden habe, dass angeblich nur die klassische Ausweisung von Schutzgebieten als Naturschutzgebiete den Schutzzielen der FFHRichtlinie entsprechen würde. Das wäre kein effektives Verwaltungshandeln. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie gehen Wissenschaftler vor, die die Kulturgeschichte von Völkern erforschen wollen, seien es Historiker, Soziologen oder Archäologen? - Sie untersuchen unter anderem die Begräbnisstätten und versuchen, die Begräbnisrituale zu ergründen und zu verstehen. Sie versuchen so, sich an das Weltbild heranzutasten, das in diesen Völkern vorherrschend war. Der Umgang der Menschen mit ihren Toten sagt also sehr viel über die lebenden Menschen und deren Anschauungen aus.
Meine Damen und Herren! Es ist so, dass die Bestattungskultur ein Kernbestandteil jeder menschlichen Kultur ist. Wir sind also gut beraten, mögliche Änderungen des zulässigen Rahmens dieser kulturellen Ausprägungen unseres Handelns mit Sorgfalt zu bedenken und das Für und Wider sorgfältig abzuwägen.
Meine Damen und Herren! Gibt es die Notwendigkeit, unser derzeit geltendes Bestattungsgesetz zu ändern? - Ich kann diese Notwendigkeit nicht oder nur in sehr geringem Maße erkennen.
Gehen wir einmal die einzelnen Bereiche durch. Ich habe schon gemerkt, dass die GRÜNEN genauer zu wissen meinen, was jetzt geändert werden soll. Frau von Angern ist sehr deutlich auf einen notwendigen gesellschaftlichen Diskussionsprozess eingegangen, der dazu beitragen soll zu erforschen: Was ist denn nun das, was die Leute in Sachsen-Anhalt im Jahr 2013 ff. tatsächlich wollen? Wie soll die vorherrschende Bestattungskultur
sein? Wie viel Freiraum müssen wir geben? Wo müssen wir aufpassen?
Ich möchte in der mit zur Verfügung stehenden kurzen Redezeit versuchen, einige dieser Stichpunkte anzureißen.
Leichenschau. Meine Damen und Herren! Wenn es auf diesem Gebiet Mängel gibt - es gibt deutliche Hinweise darauf, dass es diese Mängel gibt -, so sind diese am besten durch Sicherung der notwendigen materiellen und organisatorischen Ressourcen zu beseitigen.
Wir haben diesbezüglich bereits Diskussionen in diesem Landtag geführt. Wer Veränderungen, insbesondere auch die in den Papieren nachzulesenden, jetzt nicht besonders erwähnten kürzeren Fristen, will, der muss sich bei den Haushaltsberatungen melden. Alles andere ist unsicher.
Frau Ministerin, auf Beschlüsse der Justizministerkonferenz zu verweisen, die offensichtlich nie zu Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenzen geworden sind, nützt auch nicht viel. Wir brauchen die Entscheidung im Haushalt; denn all das kostet richtig viel Geld. Wenn wir das ausgeben wollen, dann müssen wir das beschließen. Nach meiner Auffassung müssten wir hierfür nicht unbedingt das Gesetz ändern.
Friedhofszwang. Die CDU-Fraktion kann nur entschieden davor warnen, den Friedhofszwang in weiteren Fällen, als sie vom geltenden Gesetz vorgesehen sind, aufzuheben. Die Möglichkeit der Pflege des Andenkens Verstorbener an würdiger Ruhestätte muss öffentlich gewährleistet sein - ich betone: öffentlich. Die Urne zu Hause oder die Urne im Garten kann dieser Forderung nicht genügen. Sie können die öffentliche Zugänglichkeit nicht garantieren. Sie können die Ruhezeiten nicht garantieren.
Stellen Sie sich bitte für einen kleinen Moment vor: Ein städtisches Ordnungsamt soll mit hinreichender Vollzugssicherheit die Einhaltung der Totenruhe in entsprechenden Gärten durchsetzen. Was passiert bei einem Umzug, bei einem Verkauf des Grundstücks oder bei aufkommendem Desinteresse der Hinterbliebenen, sich für diese Grabstätte verantwortlich zu fühlen?
Lassen Sie ab von dieser Forderung! Lesen Sie die Berichte, was immer wieder nach Haushaltsauflösungen in den Niederlanden passiert. Sie finden eine erhebliche Anzahl von Urnen anschließend in den Grachten. Das will niemand. Deshalb passen Sie auf, dass Sie nicht versuchen, Unsinn zu beschließen.
Sargpflicht. Wenn Sie auf die Sargpflicht aus nichtreligiösen Gründen verzichten, bekommen Sie einen unvermeidlichen Drive in Richtung Schlicht
bestattung/Billigbestattung. Meine Damen und Herren! Auch die Sozialämter wählen die preiswerteste unter den erlaubten Arten der Bestattung; diese müssen sie wählen. Sie üben also mit der Aufhebung des Sargzwanges ungewollt Druck auf die Bevölkerungsschichten aus, die sich am schlechtesten wehren können. Ich weiß nicht, ob Sie sich dieser Tatsache bewusst sind.
Haben wir ein Problem mit möglichen Bestattungen nach islamischem Ritus? - Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Kolb hat ausgeführt, dass wir dieses Problem praktisch nicht haben. Die Bestatter berichten es nicht. Unser derzeit geltendes Bestattungsgesetz lässt die Bestattung im offenen Sarg zu. Das ist geltendes Recht in SachsenAnhalt.
Wenn die Landesregierung meint, dies allen Verantwortlichen im Lande durch einen Erlass noch einmal klärend darzubringen, kann ich das nur unterstützen. Wir müssen aber das Gesetz nicht ändern, um Bestattungen nach islamischem Ritus in Sachsen-Anhalt vollziehen zu können, meine Damen und Herren.
Sternenkinder. Es wurde mehrfach darauf hingewiesen: Die würdige Bestattung von Sternenkindern ist nach unserem Bestattungsgesetz möglich. Ich halte das auch wirklich für wichtig und für richtig.
Friedwälder. Deren Einrichtung ist möglich und wird auch praktiziert. „Schwierigkeiten“ gibt es nur, weil einige Gemeinden einmal die Idee hatten, sich dieser Aufgabe ganz entledigen zu können und einen privaten Träger eines Friedwaldes bestellen wollten.
Dies soll nach unserer Auffassung aus gutem Grunde auch zukünftig nicht möglich sein; denn nur die öffentliche Hand selbst oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder diesen Gleichgestellte können einigermaßen sicher die gesetzlichen Liegezeiten garantieren. Eine GmbH kann das nicht. Sie ist unter Umständen nach einer Insolvenz weg.
Meine Damen und Herren! Verhinderung ausbeuterischer Kinderarbeit an Grabsteinen. Das ist tatsächlich ein ernstes Problem. Aber die Grabsteinherstellung selbst ist vornehmlich ein maschineller Prozess. In diesem maschinellen Prozess hat die Kinderarbeit natürlicherweise wenig Platz. Die Kinderarbeit passiert mehr in der Umgebung der Herstellung, in den Steinbrüchen, aber nicht bei der Herstellung der Grabsteine selbst.
Wenn wir hierbei wirklich etwas tun wollen, das mehr ist als weiße Salbe, dann müssen wir nach meiner Ansicht versuchen, durch Bundesgesetz diesbezüglich etwas zu regeln. Versuche, dies in den Bestattungsgesetzen auf der Länderebene zu
regeln, sind schon gescheitert. In diese Serie müssen wir uns nicht einreihen.
Zuletzt ist ein solches Vorhaben mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg vom 8. Mai 2014, also erst vor Kurzem, gescheitert. Nach meiner Kenntnis hat Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen nach diesem Gerichtsurteil entsprechende Vorhaben in Nordrhein-Westfalen erst einmal gestoppt.
Das Problem ist: Es ist klingt gut, dass Sie zertifizierte Grabsteine haben wollen, aber es gibt bisher offensichtlich kein sicheres und staatlich anerkanntes Zertifizierungssystem. Wenn Sie ein solches anerkanntes Zertifizierungssystem nicht haben, dann kommen Sie auch nicht weiter. Sie können nicht von dem Steinmetz um die Ecke verlangen, dass er in der Lage ist, die Zustände in einem Steinbruch in Indien so zu kontrollieren, dass er mit gutem Gewissen weiß, was er anbietet.
Wir als Landtag können als Zeichen eine Entschließung verabschieden, in der wir klarstellen, dass wir Kinderarbeit nicht wollen, dass wir ausbeuterische Kinderarbeit verurteilen. Aber, meine Damen und Herren, in ein Gesetz gehören wirklich nur Anweisungen und Befehle, die vollzugssicher umgesetzt werden können. Das können wir im Moment noch nicht, meine Damen und Herren.
Ich plädiere dafür - das hat bis jetzt noch niemand verlangt -, darüber heute noch nicht abzustimmen, sondern alle Unterlagen in die entsprechenden Ausschüsse zu überweisen. Dafür bieten sich zur federführenden Beratung der Sozialausschuss und zur Mitberatung der Innenausschuss an.
- Gestatten Sie, dass ich dieselbe Idee habe und vielleicht sage, was wir wollen. - Zudem soll, wenn der Vorschlag aufgegriffen wird, meinetwegen auch noch der Rechtsausschuss mitberatend sein. - Vielen Dank.
Bis jetzt hatten wir das Bestattungsgesetz immer zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss überwiesen. Mitberatend sollten der Innenausschuss und der Rechtsausschuss sein.
Herr Striegel, machen wir einmal einen kurzen Gedankengang. Frau von Angern hat dazu zwar nicht vorgetragen, aber in dem Gesetzentwurf steht nach meiner Ansicht zu Recht die Überlegung: Wenn man aus religiösen Gründen auf den Sargzwang verzichtet, müsste man wahrscheinlich ernsthaft überlegen, ob man dies aus Gleichbehandlungsgründen nicht jedem anderen ebenfalls gestattet. Dann rutscht Ihnen wahrscheinlich die religiöse Argumentationsschiene schon weg.
Zum Zweiten bitte ich Sie darüber nachzudenken, wie viele Menschen sich bis zu Ihrem Lebensende weigern, darüber nachzudenken oder gar Dritten zu sagen, was denn wirklich ihr Wille ist, was mit ihrem Leichnam passieren soll. Darüber rätselt die Verwandtschaft oft, was der Verstorbene eigentlich gewollt hat. Wo es niemanden aus der Verwandtschaft gibt, wo also praktisch die öffentliche Hand bestimmen muss, werden Ämter noch mehr herumrätseln, was denn der mutmaßliche Wille des Verstorbenen ist.
Wenn dann ein Sozialamtsleiter meint: Ich kann mir gut vorstellen, dass er gegen das Leichentuch gar nichts gehabt hätte, dann ist der vermutliche Wille das Leichentuch. Wenn Sie wissen, unter welchen finanziellen Zwängen hier oft nachgedacht wird, liegt es nahe - ich habe es nur vermutet; ich kann es nicht beweisen -, dass ein Drive in diese Richtung entsteht. Ich möchte das nicht.
Sie werden mir wahrscheinlich sofort darin zustimmen, dass es diese Diskussion bei denjenigen nicht gibt, die genügend Mittel haben, eine Bestattung für sich so zu organisieren, wie sie es sich wünschen und auch leisten können. Die Diskussionen tauchen bei denjenigen auf, die überlegen: Mensch, das ist alles so teuer; wir können das alles nicht, wir haben das nicht. Wenn die Diskussion aufkommt: Es geht auch anders, das ist doch
erlaubt, dann bekommen Sie die nicht mehr vom Tisch.
Deshalb plädiere ich sehr dafür, solange wir noch kein Gesetz beschlossen haben, die Folgen sehr gut abzuwägen. Ich habe deshalb auch heute in meiner Rede als Vertreter der CDU-Fraktion - da bin ich mir mit der Fraktion einig - nicht gesagt: Wir lehnen das alles in Bausch und Bogen ab. Wir sind ja dafür, dass wir eine ordentliche, wahrscheinlich sogar eine größere Anhörung zu dieser gesamten Problematik machen.
Dann sollten wir uns alle noch einmal Zeit geben, in Ruhe darüber nachzudenken - das hat Frau Lüddemann übrigens auch gefordert, das hat Frau von Angern auch gefordert -, und dann können Sie noch einmal überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist, als Gesetzgeber an dieses Thema heranzugehen. Sie können noch einmal nachlesen, was der FDP passiert ist, als sie 2005 darüber nachgedacht hat, was man alles ändern kann. Das wurde alles wieder eingesammelt.
Ich kann aus der Sicht der CDU-Fraktion nicht erkennen, dass es zwingende Gründe gibt, an das Gesetz heranzugehen. Aber ich bin dafür, dass wir die Anhörung durchführen, und dann denken wir noch einmal darüber nach, ob wir vielleicht etwas übersehen haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am frühen Abend nun vom Wolf zum Biber. Heute ist der Tag des Artenschutzes.
Meine Damen und Herren! Der Mensch hatte es im 20. Jahrhundert schon fast geschafft, den Biber vollständig auszurotten. Bejagung, Vertreibung und Zerstörung seiner Lebensräume machten ihm den Garaus.
Dank strenger Schutzvorschriften konnten die Biberbestände wieder stabilisiert werden. Heute gilt der Biber für viele als Symboltier für den Natur- und Umweltschutz.
Auch in den Ökosystemen selbst spielt der Biber eine sehr positive Rolle in Europa. Sein Nagen hat Wirkungen, die der Erhaltung anderer Arten dienen. Er schafft durch Wasserbauten Feuchtwiesen, die wiederum Biotope für zahlreiche seltene Pflanzen- und Tierarten sind.
Vielleicht ein Bonmot: Seine wasserbaulichen Fähigkeiten können beeindruckend sein. Aus Kanada wird von einem rund 850 m langen Damm berichtet.
Aber der Biber ist nicht überall willkommen. In Südamerika, auf Feuerland, wurde er einmal zur sogenannten Verbesserung der Waldsysteme aus
gesetzt, weil es dort relativ wenig Landsäuger in den Wäldern gibt. Das hat aber dazu geführt, dass man inzwischen die Schädlichkeit des Bibers dort so wertet, dass er zu einer gefährlichen invasiven Art zählt, und mit einem sehr aufwändigen Programm versucht man, den Biber dort wieder auszurotten.
Meine Damen und Herren! In Deutschland, speziell in Sachsen-Anhalt haben sich die Bestände so gut erholt, dass wir uns heute sogar über Konflikte im Zusammenleben zwischen Mensch und Biber unterhalten müssen. Dies ist ein äußerst erfreuliches Zeichen einer erfolgreichen Naturschutzpolitik in diesem Lande. Wir werden der besonderen Verantwortung, die wir für diese Art tragen, offensichtlich gerecht. Trotz dieser Freude bleibt es dabei, dass der Elbebiber zu Recht zu einer streng geschützten Art gehört.
Ein Besuch unseres zuständigen Arbeitskreises in der Naturparkverwaltung im Drömling Ende des Jahres 2013 verdeutlichte uns aber auch, dass das Konfliktmanagement nicht problemlos ist und dass zum Beispiel beim dortigen Unterhaltungsverband doch ein bedeutend erhöhter personeller und materieller Aufwand notwendig ist, um das Zusammenleben von Biber und Mensch zumindest ein bisschen besser zu regeln.
Die Zahlen schwanken etwas. Aber in etwa wird die Größenordnung schon stimmen. Ich habe die Zahl vorliegen, dass der Unterhaltungsverband „Obere Ohre“ Oebisfelde im Jahr 2013 ca. 57 000 € Mehraufwendungen - Aufwand und Kosten für die Unterhaltung von Gewässern und Anlagen - hatte. Es kommen 25 000 € hinzu, die das Land beisteuerte.
Prinzipiell, meine Damen und Herren, ist in der Regel Folgendes notwendig, um das Zusammenleben von Mensch und Biber etwas besser zu regeln:
Biberdämme müssen teilweise rückgebaut, abgesenkt oder drainiert werden. Es müssen Gitter zur Sicherung von Durchlässen installiert werden. Es müssen Grabeninstandsetzungen durchgeführt werden. Es müssen Sturzbäume entfernt werden, um Abflusshindernisse zu beseitigen. Es muss eventuell ein spezieller Baumschutz hergestellt werden. Zusätzliche Kontrollfahrten sind notwendig.
Es sind schon eine ganze Menge Leute mit viel Arbeitszeit - die Arbeitszeit kostet Geld - damit beschäftigt, dem Biber seinen guten Erhaltungszustand zu lassen, aber auch die Konflikte zu minimieren.
Da der Biber zu Recht zu einer streng geschützten Art gehört, bedarf dieses Handeln eines ständigen Antrags- und Genehmigungsverfahrens, das zumindest den jeweiligen Unterhaltungsverband, die
untere und obere Naturschutzbehörde sowie interessierte Verbände und alle, die an diesem Thema ohnehin interessiert sind, ausdauernd beschäftigt.
Meine Damen und Herren! Wir sollten in diesem Landtag wirklich überlegen - gegebenenfalls sollte dazu auch ein Beschluss gefasst werden -, wie durch ein kluges Bibermanagement mehrere nicht automatisch im Einklang stehende Ziele wenigstens in ein halbwegs optimales Verhältnis zueinander gebracht werden können.
Dazu gehört, die Biberpopulation in den günstigen Erhaltungszustand zu bringen und sie dauerhaft dort zu belassen. Dazu gehört aber auch, die Akzeptanz der in diesem Gebiet lebenden Menschen für diese Maßnahmen herauszubilden, zu erhöhen oder gegebenenfalls zu erhalten.
Dazu gehört natürlich auch, das nötige Verwaltungshandeln zu vereinfachen; denn wir müssen es schaffen, dass staatliche Verwaltungen vor Ort möglichst in einem Akt rechtssicher über Maßnahmen abschließend entscheiden können. Das ist ein hoher Anspruch.
Wenn wir uns bei jeder zweiten Landtagssitzung über das Personalentwicklungskonzept unterhalten und jeder Fachbereich glaubhaft darlegt, dass das, was wir an Leuten haben, nicht ausreicht, dann sind wir als Landtag auch dazu verpflichtet zu überlegen, wie man effizientes Verwaltungshandeln gegebenenfalls günstiger gestalten kann.
Fachleuten, meine Damen und Herren, sind diese Notwendigkeiten überhaupt nicht neu. Erstens soll versucht werden, durch Aufklärung und Beratung in Konfliktbereichen über Gefahrenquellen, Schadensbilder, Abhilfemaßnahmen und Fördermöglichkeiten sachkundig zu informieren. Dabei sind die auch vorhandenen Ehrenamtlichen oder die geförderten Maßnahmen in den Naturparkverwaltungen mit einzubinden oder mit abzurufen. Wir haben also schon Fachleute vor Ort.
Zweitens müssen gegebenenfalls präventive Maßnahmen, möglichst unter Nutzung von Fördermöglichkeiten, getroffen werden. Dies kann zum Beispiel die „bibersichere“ Gestaltung von Anlagen und Baumaßnahmen sein. Dies kann aber auch im Rahmen der ländlichen Entwicklung ein kluger Flächentausch sein, und zwar an Stellen, an denen er denn möglich ist. Im Drömling ist von dieser letztgenannten Maßnahme schon umfangreich und sehr erfolgreich Gebrauch gemacht worden.
Drittens, meine Damen und Herren, kommen auch Zugriffsmaßnahmen infrage. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Lebendfang, aber auch um Tötung nach dem Fang oder auch den Abschuss vor Ort. Abfang oder Tötung kommen natürlich im Einzelfall nur in Betracht, wenn alle präventiven Schutzmaßnahmen sowie sonstige Vergrämungsmaßnahmen nicht geeignet, erfolglos gewesen
oder unverhältnismäßig sind. Hierbei ist vor allem das Bundesnaturschutzgesetz zu beachten.
Meine Damen und Herren! Ich vermute, bis zu diesem Punkt sind die meisten in diesem Raum mit meiner Rede einverstanden. Nun stellt sich aber eine wichtige Gretchenfrage, um die wir nicht herumkommen. Weil Zugriffsmaßnahmen bisher nur in einem komplizierten und deshalb aufwendigen Einzelfallentscheidungsverfahren gestattet wurden, müssen wir überlegen, ob diese Entscheidungen nicht auch im Rahmen einer Verwaltungsvereinfachung per Allgemeinverfügung getroffen werden können.
Die Koalitionsfraktionen sind nach umfangreichen Beratungen zu der Auffassung gelangt, dass dieser Weg gangbar ist und als Bestandteil eines effektiven Bibermanagements auch gegangen werden soll. Es spricht nach unserer Auffassung rechtstechnisch nichts dagegen, von den Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tierarten zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und der Gesundheit des Menschen Gebrauch zu machen und es den Landkreisen per Rechtsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt zu ermöglichen, dass diese zur Schadensabwehr unter bestimmten Voraussetzungen ohne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung per Allgemeinverfügung tätig werden können.
Der § 45 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes gibt uns dazu die rechtliche Möglichkeit. Damit halten wir mit diesem Verfahren das Bundesnaturschutzgesetz ein.
Aber, meine Damen und Herren, wir sind uns darüber im Klaren, dass die praktischen Anforderungen an eine Allgemeinverfügung sehr hoch sind. Es muss zum Beispiel eine gebietsbezogene Betrachtung stattfinden. Beim Biber sind das die einzelnen Flüsse. Der Eingriff darf nicht bestandsgefährdend sein und es muss eine nachvollziehbare Rechtsabwägung öffentlicher Güter versus Gesundheit des Bibers stattfinden. Die Verwaltung hat also eine recht schwierige Aufgabe.
Wir werden mit diesem Schritt aber in Deutschland kein Neuland betreten. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz geht mit seinen Richtlinien zum Bibermanagement vom 1. Oktober 2013 genau diesen Weg. Der Landtag von Brandenburg - jeder weiß, wer dort regiert - hat auf der Grundlage eines einstimmig gefassten Beschlusses diesen Weg am 25. September 2013 der Landesregierung ebenfalls als Handlungsauftrag aufgezeigt.
Meine Damen und Herren! Warum soll das, was in diesen Bundesländern mit einer erfreulich hohen
Biberpopulation möglich ist, nicht auch in SachsenAnhalt möglich sein?
Es lohnt sich deshalb, meine Damen und Herren, sich dem Ziel dieses Antrages anzuschließen, ein Bibermanagement zu erarbeiten, das den Biber in einen guten Erhaltungszustand versetzt und es uns gleichzeitig ermöglicht, Steuergelder möglichst effizient einzusetzen - teuer kann jeder, effizient kann nicht jeder -,
damit die Maßnahmen des Naturschutzes am Beispiel des Bibers eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung und bei allen Verantwortungsträgern finden.
Deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich Sie ganz herzlich, dem Antrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. Eine Überweisung in den Ausschuss, falls dies jemand beantragen sollte, macht wenig Sinn, da der Antrag selbst eine umfangreiche Berichterstattung der Landesregierung über ihr Tätigwerden beinhaltet.
Ich hoffe auf eine gute Berichterstattung im Ausschuss. Zunächst muss aber der Landtag einen Beschluss fassen. Darum bitte ich Sie. - Vielen Dank.
Das Kabinett hat Anfang Mai 2013 einen Prüfauftrag erteilt, mit dem die Ressorts gebeten wurden, ihre finanziellen Leistungen an die Kirchen oder andere Religionsgemeinschaften sowie diesen nahestehende Organisationen zusammenzustellen und im Hinblick auf die Fortführungsnotwendigkeit zu bewerten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist dieser Prüfauftrag abgeschlossen?
2. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Herr Präsident, ich verstehe Ihre Ausführungen so, dass meine Frage zugelassen ist.
Ich frage jetzt, ob sie zugelassen ist, ob ich meine Frage vorgetragen kann, oder wollen Sie, dass ich eine Geschäftsordnungsdebatte mit Ihnen führe? Das könnte ich auch machen, aber
das ist, denke ich, an dieser Stelle nicht vorgesehen.
Vielen Dank. - Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 17. Oktober 2013 in der 52. Sitzung zur Drs. 6/2487 - Nach dem Hochwasser 2013: Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigen - folgenden Beschluss gefasst:
„Die Landesregierung ist gebeten, … auf eine qualitativ und quantitativ angemessene personelle und materielle Ausstattung der Förder-, Planungs-, Genehmigungs- und an den Ausführungsverfahren zu beteiligenden Behörden hinzuwirken.“
Ich frage die Landesregierung:
Ab welchem Datum können im Geschäftsbereich des MLU unbefristete Neueinstellungen mit welchen Qualifikationen und in welchen Vergütungsgruppen jeweils in den Bereichen Landeshochwasserbetrieb, Landesverwaltungsamt für Planfeststellungsverfahren, Landesverwaltungsamt für die Regulierung von Hochwasserschäden in den Gemeinden und Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zur Regulierung von Hochwasserschäden in der Land- und Forstwirtschaft und für das ländliche Wegenetz vorgenommen werden?
Wie viele Stellen werden dafür jeweils bereitgestellt?
Ab wann und für welche Zeiträume sind die Neueinstellungen geplant?
Werden Mittel für die unverzichtbare sächliche Arbeitsplatzausstattung zusätzlich zur Verfügung gestellt?
Wie viele befristete Neueinstellungen sind in den jeweiligen Bereichen geplant?
Werden für die befristeten Neueinstellungen die Mittel für die unverzichtbare sächliche Arbeitsplatzausstattung zusätzlich zur Verfügung gestellt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ohne Kohlendioxid gibt es kein Leben. Der Schluck Wasser mit Kohlendioxid hat mir, so denke ich, gut getan. Aber zu viel CO2 kann tödlich sein. Erinnert sei an einen natürlichen CO2-Ausbruch im Jahr 1986 in Kamerun, der 1 700 Menschen das Leben kostete. Damit ist nicht zu spaßen.
Ferner ist CO2 ein sogenanntes Klimagas, das für die Erwärmung der Erdatmosphäre mitverantwortlich ist. Auch wenn es über die Klimasensitivität durchaus Streit gibt, ist diese Tatsache vom Grunde her unbestritten.
Wir werden, meine Damen und Herren, in den nächsten Jahrzehnten weltweit weiterhin erhebliche Mengen CO2 erzeugen. Eine sogenannte Dekarbonisierung der Volkswirtschaft wird weltweit nicht stattfinden und sie wird auch in Deutschland nicht stattfinden. Sie wäre übrigens in erheblichen Teilen mit einer Deindustrialisierung mit all ihren fatalen Folgen gleichzusetzen.
Die großen CO2-Emittenten sind prozessbedingt zu zwei Dritteln die Energiewirtschaft und zu einem Drittel die Stahl- und Zementindustrie sowie die Petrochemie. All diese Industrien benötigen Lösungen, wie mit dem unvermeidbar entstehenden CO2 umzugehen ist.
International betrachtet stellt diese Aufgabe eine große Herausforderung, aber zugleich eine große Chance für neue Märkte dar; denn große Länder wie Australien, China und Indien, die sehr stark von Kohle abhängig sind, werden ihre Industriepolitik auch in Zukunft auf diese Kohle ausrichten. Es ist nicht zu erwarten, dass sie ihre Strategie mittelfristig ändern werden.
Deutschland, meine Damen und Herren, muss sich wieder einmal entscheiden, ob es vorzeitig und unbedacht sich abzeichnende Hochtechnologien ignoriert bzw. aus diesen aussteigt,
ob es wieder einmal die Konsequenzen einer industriepolitischen Neuentwicklung nicht wahrnehmen will.
Die Sicherung der Energieversorgung ist allein wegen der zwei Drittel eine herausragende Aufgabe. Der Einsatz von CCS ist nicht nur eine Frage der Machbarkeit, sondern auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit.
Wir müssen uns überlegen, meine Damen und Herren, welchen Energiemix wir in der Zukunft haben wollen. Erinnert sei an die Strompreisdiskussion, die wir in diesem Landtag auch führen. Die Abtrennung von CO2 ist momentan in der Tat noch sehr energieintensiv und daher teuer, aber auch hierfür bieten sich neue Entwicklungspotenziale an, die hoffen lassen, dass diese Industrie kostengünstiger werden kann.
Die Frage nach dem Aufwand wird gerne gegen CCS ins Feld geführt. Aber dass jede Tonne vermiedenes CO2 auch bei anderen Technologien Geld kostet, das wird von Vertretern der Wind- und der Solarkraft und von Gegnern von CCS nur selten ins Feld geführt.
Photovoltaik, meine Damen und Herren, ist viel teurer als CCS, aber an dieser Stelle vermisse ich oft eine sachliche Diskussion.
Die EU hat sich dieser Herausforderung gestellt und mit einer entsprechenden Richtlinie reagiert. Der Bundestag hat recht zögernd mit einem Gesetz nachgezogen. Wir sind nun als Land aufgerufen, von der schon mehrfach angesprochenen Länderklausel Gebrauch zu machen. Wir als CDU können uns wirklich gut vorstellen, dass die Landesregierung zu gegebener Zeit einen solchen Gesetzentwurf vorlegt. Die Ministerin hat aber gute Gründe aufgeführt, warum wir dies nicht überhastet und vorschnell tun können und auch gar nicht zu tun brauchen.
Wir müssen die Dreijahresfrist nicht vorzeitig anlaufen lassen. Es kann doch sein, dass wir sie noch für gründliche Untersuchungen nutzen müssen. Es ist auch nicht so, dass die CCS-Technologie per se nicht funktioniert, meine Damen und Herren. Es gibt Kohlendioxidlagerstätten, in denen sich bereits über viele Jahrtausende und Jahrmillionen hinweg zu fast 100 % CO2 befindet. Es wäre kein CO2 mehr darin, wenn sie nicht dicht wären, meine Damen und Herren. Es gibt sie also. Es gibt jedoch auch Gebiete mit bestimmten
Gesteinsformationen, die offensichtlich ungeeignet sind.
Potenzielle Speicher müssen genau untersucht werden, um festzustellen, ob eine dauerhafte Speicherung dort funktioniert oder nicht. Wir müssen auch sorgfältig prüfen, ob es in der Umgebung von potenziellen Speichern Aufstiegsmöglichkeiten für CO2 gibt oder ob diese durch geologische Störungen oder Risse entstehen könnten oder ob dadurch das Wasser verdrängt werden kann. Wenn so etwas festgestellt wird, ist das ein absolutes Ausschlusskriterium für diese Gegend.
Meine Damen und Herren! Das erfährt man doch nicht durch einen politischen Antrag, das erfährt man nur durch Untersuchungen der geologischen Verhältnisse.
Wer sich weigert, die geologischen Verhältnisse zu untersuchen, der weigert sich auch ein Stück weit, die Wirklichkeit wahrzunehmen, meine Damen und Herren. Das sollte nicht die Politik der CDU sein und das sollte auch nicht Politik in diesem Hause sein.
Wir als CDU sind ganz klar dafür, dass in allen sich abzeichnenden sensiblen Bereichen, sei es aufgrund von wasserwirtschaftlichen Belangen oder aufgrund von Naturschutzbelangen, wo Vorsicht das oberste Gebot ist, vorsichtig agiert werden muss. Wir müssen dies aber untersuchen und können erst am Ende eine Entscheidung fällen, meine Damen und Herren. - Ich sehe, dass die Lampe aufleuchtet; ich möchte deshalb langsam zum Schluss kommen.
Herr Bergmann hat Gemeinsamkeiten vermisst. Ich möchte zum Schluss zu einer großen Gemeinsamkeit kommen. Ich denke, wenn wir gemeinsam eine Überweisung an den Ausschuss anstreben und über diese Fragen im Ausschuss ausführlich beraten, dann tun wir der Sache etwas Gutes. Dann werden wir uns vielleicht auch darüber einig, ob und gegebenenfalls wann der geeignete Zeitpunkt gekommen ist, die Landesregierung aufzufordern, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu ergreifen.
Meine Damen und Herren! Heute muss diese Entscheidung nicht gefällt werden. Uns läuft nichts davon. Ich denke, es wäre ein falsches und fatales Zeichen, wenn von diesem Landtag wieder einmal ein Zeichen von Technologieverweigerung ausgehen würde. Das, meine Damen und Herren, darf nicht passieren. Das wäre für die Industriepolitik in Sachsen-Anhalt ein verheerendes Signal und hätte auch eine verheerende Wirkung nach außen. Das müssen wir uns nicht antun. - Vielen Dank.
Ich denke, wir werden uns im Landtag von der Landesregierung berichten lassen, welche Erkenntnisse schon vorliegen und welche noch einzuholen sind. Dafür sind Ausschusssitzungen doch da.
- Sie wissen schon alles, ja? Ich glaube den Antrag so gelesen zu haben. - Das machen wir im Ausschuss.
Herr Bergmann, ich kenne keinen einzigen Fall, wo ein Energieunternehmen plant, ein Altkraftwerk mit CCS nachzurüsten. Sie überlegen und rechnen, ob es sich überhaupt lohnt, diese Technologie bei einem neuen Kraftwerk anzuwenden, weil sie in der Tat den Wirkungsgrad verringert, was die Kosten erhöht, und auch die Verpressung muss berücksichtigt werden. All das kostet Geld. Ich wollte damit andeuten: Wir dürfen doch nicht so tun, als ob die erneuerbaren Energien per se günstiger sind.
Es gibt natürlich Kostenentwicklungen. Ich habe selbst mit großem Erkenntnisgewinn in den letzten zehn, 15 Jahren zur Kenntnis genommen, dass die Degression bei der Windenergie zu deutlichen Skaleneffekten geführt hat. Ich muss aber auch sagen: Das sehe ich bei der Photovoltaiktechnologie überhaupt noch nicht.
Wir können aber doch nicht so tun, als wären die erneuerbaren Energien per se gut und würden preisgünstiger, wenn wir nur lange genug warteten. Also, Leute, jeder, der Physikunterricht hatte, kennt doch Wirkungsgrade und der weiß auch, welche Grenzen nach den bisherigen Kenntnissen wahrscheinlich nicht zu überschreiten sein werden.
- Mein Wirkungsgrad? - Mein Wirkungsgrad liegt bei ungefähr 100 W. Das habe ich einmal gelesen; das verbraucht jeder Mensch, wenn er irgendwo steht.
Was ich mit diesen 100 W mache, können Sie öffentlich beurteilen.
Haben Sie einen geringeren Wirkungsgrad?
Ich stimme Ihnen nur teilweise zu. Ich stimme Ihnen aber darin zu, dass ein Parlament immer gut beraten ist, sich erst einmal sachkundig zu machen und dann zu entscheiden. Das ist in der Politik nicht immer üblich. Es wäre gut, wenn wir das in Zukunft häufiger so tun würden.
- Herr Kollege, das ist leider meine Erfahrung aus 20 Jahren Landtagsarbeit. Ich habe schon viel Mist beschlossen und habe nicht vor, noch mehr Mist zu beschließen.
Wir müssen uns wirklich sachkundig machen. Aber der Antrag - ich habe ihn leider nicht mit nach vorn genommen - hat im Vorsatz schon das klare Ziel zu verbieten, egal wie die Untersuchungen laufen, meine Damen und Herren. Er will jetzt schon einen sicheren Ausschluss dieser Möglichkeit für Sachsen-Anhalt erarbeiten lassen. Das kann doch erst das Ergebnis der Untersuchungen sein.
Weil mir vorhin die Zeit davongelaufen ist, möchte ich jetzt ein Argument mit großer Deutlichkeit nachschieben, das auch die Frau Wirtschaftsministerin ins Feld geführt hat: Es kann sein, dass es geht, aber dass wir wegen der Nutzungskonkurrenz sagen: Nein, wir brauchen die Speicher für etwas anderes. Dann haben wir einen triftigen Grund, keine CO2-Speicherung zuzulassen. Aber das muss doch erst entschieden werden.
Wir haben uns beim Landesentwicklungsplan schon darüber unterhalten. Damals haben wir aus gutem Grund diese Nutzungskonkurrenten ge
sehen, das aber offen gelassen. Deshalb bin ich dafür, dass wir uns erst einmal überlegen, was geht und was wir wollen. Dann haben wir noch immer Zeit für diesen Antrag, meine Damen und Herren.
Ja. Aber was hat das mit meiner Rede zu tun?
Ich habe kürzlich gelesen, dass es in der Tat so ist, dass die CCS-Technologie wirtschaftlich bisher uninteressant ist. Deshalb tun sich die Energieunternehmen schwer damit. Deshalb macht man aber auch die technologischen Großversuche. Man arbeitet auch an neuen Membranen und hofft, mit neuen Wirkprinzipien der Abscheidung ein Stückchen voranzukommen. Ich weiß nicht, ob das
zum Ziel führt. Aber deshalb braucht man die technologische Forschung.
Wenn Sie jetzt einmal über das kleine Deutschland hinaus denken und berücksichtigen, dass in China, in Indien, in Australien Tag für Tag Kohlekraftwerke ans Netz gehen und dass diese Länder auch darüber nachdenken, ob diese Technologie für sie vielleicht einmal geeignet sein könnte, dann müssten wir uns doch, zumindest solange die Frage noch nicht endgültig entschieden ist, technologisch so darauf vorbereiten, dass wir diese Märkte gegebenenfalls einmal erschließen können.
Es könnte durchaus sein, dass wir in Deutschland keine oder nicht genügend attraktive Speicher finden, dass aber China oder Indien einmal nach dieser Technologie fragen. Auch dann hätten wir in Deutschland etwas gekonnt. Wenn wir uns aber schon jetzt das Forschen und das Arbeiten selber verbieten wollen, weil wir uns eine Schere in den Kopf setzen, dann verspielen wir vielleicht Möglichkeiten, die wir noch gebrauchen können.
Die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, CCS anzuwenden, ist noch nicht entschieden. Aber in meinen Augen kann man heute auch noch nicht sagen, dass das nicht geht. Bei der Photovoltaiktechnologie haben uns Riesenpreise auch nie davon abgehalten, ein Riesenprogramm anzuschieben, in der Hoffnung, dass es mit der Zeit schon günstiger wird. Bei der CCS-Technik brauchen wir ein so großes Programm gar nicht. Wir müssen die Leute nur eine Weile arbeiten lassen.
Wenn wir uns in Deutschland weiter so verhalten, wie wir es in den letzten Jahren getan haben, dann
möchte ich nicht wissen, wer in 20 oder 30 Jahren das Entwicklungsland ist - China oder wir?
Ich weiß nicht, Herr Krause, ob Sie stolz darauf sein sollten, in der Altmark auf Dauer alles zu verhindern.
Das war ja keine Frage.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute wirkt eine Vielzahl von Kirchen in allen Ländern der Welt. Ihr Ziel ist die Verkündigung der Frohen Botschaft, die sich vor rund 2 000 Jahren ereignet hat. Das Wirken der Kirchen selber ist
an keine bestimmte rechtliche Voraussetzung gebunden und geschieht auch in vielen Ländern der Welt unter völlig unterschiedlichen Bedingungen.
Freilich sollte eine jede Diskussion auch in Deutschland berücksichtigen, dass das Wirken der Kirchen in vielen Ländern, insbesondere in islamisch geprägten Ländern, aber zum Beispiel auch in Nordkorea, unter den Bedingungen härtester Verfolgung als Märtyrerkirche erfolgt.
In vielen Ländern, meine Damen und Herren, - wie auch bei uns - herrschen zum Glück sehr geordnete Verhältnisse. Die Rechtsformen reichen vom Staatskirchentum in den skandinavischen Ländern bis zum Laizismus in Frankreich. In Deutschland wurde offensichtlich mit den Artikeln der Weimarer Reichsverfassung, die unverändert in das Grundgesetz übernommen worden sind, ein so guter Rahmen gefunden, dass die Väter des Grundgesetz sagten: Da brauchen wir uns nichts Neues einfallen zu lassen.
Mit dieser sogenannten hinkenden Unabhängigkeit von Staat und Kirche sind alle Seiten bisher gut gefahren. Deshalb gibt es aus der Sicht der CDU keinen Grund, theoretisch und praktisch nach neuen Rechtsgrundlagen zu suchen.
Freilich, meine Damen und Herren, sind Veränderungen und Ergänzungen im Detail immer notwendig und auch in der Vergangenheit üblich gewesen.
Jetzt frage ich mich aufgrund dieser Rechtslage: Was soll nun, meine Damen und Herren der LINKEN, Ihre bundesweit abgestimmte Initiative, die Verträge mit den christlichen Kirchen und der Jüdischen Gemeinschaft zu evaluieren?
DIE LINKE vermutet, dass andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften benachteiligt werden. Gibt es dazu einen Anfangsverdacht?
DIE LINKE vermutet, dass das Trennungsgebot von Staat und Kirche und die Verpflichtung des Staates zur Wahrung religiös-weltanschaulicher Neutralität verletzt werden. Gibt es dazu einen Anfangsverdacht?
DIE LINKE vermutet, dass die Staatsleistungen zu hoch sind. Gibt es dazu einen Anfangsverdacht?
- Das habe ich jetzt nicht gehört.
- Ja. Aber daraus kann sich doch kein Verdacht ergeben.
- Gut. Wenn ich mehr Zeit hätte, würde ich die Zahlen hier gern auseinander nehmen. Die Zeit habe ich leider nicht. Aber das können wir vielleicht noch einmal woanders machen.
Da ich alle diese Verdachtsmomente nicht erkennen kann, meine Damen und Herren, habe ich den Eindruck, dass es den LINKEN darum geht, das gesamte über Jahrzehnte bewährte Rechtsgebäude der Staat-Kirchen-Beziehungen zu diskreditieren und letztlich abzuschaffen.
Aber, meine Damen und Herren, auch Sie müssen erkennen, dass wir in einer Gesellschaft leben, die vom christlichen Abendland geprägt ist.
Es ist wie mit einer Familie: Niemand kann sich aussuchen, wo er hineingeboren wird. Freilich kann man sich hinterher zur Familie stellen oder man kann sich auch von ihr entfernen. Aber man wird seine Geschichte nicht los. Auch der Staat wird seine Geschichte nicht los. Der Staat muss noch viel sorgsamer, als es dem Einzelnen geraten ist, mit seiner Geschichte umgehen.
Meine Damen und Herren! Es gibt so etwas - dessen sollten wir uns im Parlament immer bewusst sein - wie die vordemokratischen Grundlagen einer Gesellschaft. Wie es der ehemalige Verfassungsrichter Böckenförde sagte: Der freiheitliche säkulare Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er um der Freiheit willen eingegangen ist.
Woher kommen nun diese vordemokratischen Grundlagen? - Sie sind zumindest in der westlichen Welt untrennbar verknüpft mit der katholischen Soziallehre und mit der evangelischen Ethik. Freilich hat sich der moderne Rechtsstaat oft gegen den Willen der jeweiligen Amtskirche durchsetzen müssen. Aber wer Blindheit des Staates gegenüber jeglicher Religiosität fordert, der zerreißt ein wichtiges Band zu den vordemokratischen Grundlagen unseres Staates.
Und, meine Damen und Herren, wir werden dieses Band vielleicht noch einmal bitter nötig haben. Wir sollten bedenken, dass sich auf den verlassenen Altären normalerweise die Dämonen niederlassen. Unsere Verfassungsrichter haben dies immer gewusst und sie haben n i e eine strikte Trennung von Staat und Kirche gefordert.
Diese „hinkende“ Unabhängigkeit hat sich in Deutschland bewährt. Das Grundgesetz und auch die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt gehen davon aus, dass sich der weltanschaulich neutrale Staat und die Kirchen wohlwollend und freundlich zueinander verhalten. Diese Grundhaltung, meine Damen und Herren, wollen Sie offensichtlich mit
Ihrem Antrag aufkündigen, auch wenn das Wort „Aufkündigung“ in das nette Wort „Evaluation“ gekleidet ist.
Meine Damen und Herren! Schon Klaus Gysi wollte den Kirchen den Weg in die Bedeutungslosigkeit weisen; auch Gregor Gysi wird dies nicht gelingen.
Meine Damen und Herren! Es besteht keine Notwendigkeit, die Verträge jetzt zu überprüfen. Freilich ist das theoretisch immer möglich. Im Moment ist die Situation so, denke ich, dass man das in wissenschaftlichen Seminaren, auch in der politischen Erwachsenenbildung, machen müsste. Jetzt brauchen wir nicht neu zu verhandeln, nachdem die Verträge Anfang und Mitte der 90er-Jahre geschlossen worden sind, meine Damen und Herren.
Da die rote Lampe leuchtet, muss ich langsam zum Schluss kommen.