Meine Damen und Herren! Wir stehen übrigens beim Fernsehen quasi vor dem digitalen Durchbruch. Mit der Abschaltung des analogen Satellitensignals werden alle Satelliten-Kunden nur noch digitale Sender empfangen können. Also sind auch
die digitalen Spartenkanäle künftig für alle Satelliten-Kunden zugänglich. Daher droht damit natürlich eine öffentlich-rechtliche Konkurrenz für so manchen kommerziellen Sender. Die wollen Sie an der Stelle offensichtlich beseitigen.
Zu den Doppelübertragungen will ich nur so viel sagen: Das schöne Beispiel Königshochzeiten taugt an der Stelle nun gerade nichts. Daran kann man viel inhaltliche Kritik haben. Aber das war nun einmal das Preiswerteste, das der öffentlich-rechtliche Rundfunk an der Stelle machen konnte.
Außerdem muss ich noch anmerken: Sie müssen aufpassen, dass die Geschichte mit den Doppelübertragungen nicht zur Doppelmoral wird; denn wir können uns nicht aussuchen, wo wir Doppelübertragungen haben wollen oder wo nicht. Das tun Sie aber; zumindest tut das die Politik.
Wir haben einen Bundestagspräsidenten, der nicht müde darin wird, immer wieder zu betonen, dass er vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwartet, dass die Bundestagsdebatten nicht nur bei „Phoenix“, sondern noch doppelt und dreifach bei ARD und ZDF übertragen werden.
Ich kenne übrigens auch keine Kritik, dass die Bundespräsidentenwahl von ARD und ZDF zeitgleich übertragen wurde. Da passt es der Politik. Ich glaube, wenn das nicht so gewesen wäre, wäre ein Aufschrei an dieser Stelle zu hören gewesen.
Ich will nur davor warnen, dass wir uns das aussuchen und denken, wir sind die Programmdirektoren und sagen: An dieser Stelle dürfen Sie Doppelübertragungen machen und bei anderen Stellen dürfen Sie es nicht. Das gefällt uns nicht.
Zu Punkt 3. In Bezug auf die Barrierefreiheit besteht, glaube ich, ein großer Konsens darin, dass wir das alle unbedingt weiter ausgebaut haben wollen.
Der Unterschied besteht nur in Folgendem - das haben wir in unserem Alternativantrag deutlich gemacht -: Wir haben uns in unserem Alternativantrag konsequent an die Formulierung gehalten, die als Protokollerklärung aller Bundesländer im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verankert ist.
Dabei sind die kommerziellen privaten Anbieter eingeschlossen. Warum verweisen Sie an der Stelle ausgerechnet auf die, die hier bereits sehr viel tun, und lassen die kommerziellen Anbieter außen vor? - Die Erklärung dafür schulden Sie uns.
Wenn Sie Barrierefreiheit im Rundfunk ernst meinen, dann bitte schön für das gesamte duale System und nicht nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wobei dieser selbstverständlich eine besondere Aufgabe hierbei hat.
So weit zu den Gründen, die zu einem Alternativantrag meiner Fraktion geführt haben. - Ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag.
Vielen Dank, Herr Gebhardt. - Herr Kurze hat seine Wortmeldung zu einer Frage zurückgezogen. Wir haben uns mit den Augen verständigt. Aber dafür spricht er jetzt als Vertreter der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kurze.
Sehr geehrter Herr Präsident! Es wurde vieles schon gesagt; aber ich denke, zum Schluss muss man noch einmal ganz klar für uns als Union festhalten, dass wir uns von Ihnen, sehr geehrter Herr Kollege Gebhardt, nicht am Ende - das machen Sie ja gern - irgendetwas unterstellen lassen müssen. Wir müssen uns auch nicht belehren lassen.
Ich muss all die Dinge, die ich vorgetragen habe, nicht noch einmal wiederholen. Man kann sie im Nachhinein im Protokoll nachlesen. Ich bin hier genau auf die Dinge eingegangen, die Sie am Ende noch einmal ein Stück weit zu verzerren versucht haben.
Wenn wir Wiederholungsquoten von über 60 % in den digitalen Spartenkanälen haben und gerade bei dem Anteil der Jüngeren nur einen Zuschaueranteil von 0,5 %, also gerade messbar, dann frage ich mich, wo der große Run auf die digitalen Spartenkanäle ist.
Wir, die Regierungskoalition, denken, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir mit dem Antrag das Thema ordentlich angehen. Wir hoffen, dass uns die Regierung ordentlich berichten wird und dass wir im Ausschuss darüber diskutieren können.
- Sie verzichten. Ich meine, dann brauche ich nicht darauf einzugehen. Ich kann auch auf manches, zum Beispiel auf manchen Zwischenruf, verzichten.
Herzlichen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Den Alternativantrag lehnen wir ab.
Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Ende der Debatte angelangt und kommen zum Abstimmungsverfahren.
Ich rufe die Drs. 6/932 auf. Das ist der Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? Das sind DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dem Antrag der Koalitionsfraktionen mehrheitlich gefolgt worden und über den Alternativantrag muss nicht abgestimmt werden. Wir haben den Tagesordnungspunkt 21 erledigt.
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Stiftung (FE) - KOM (2012) 35 endg.
Information der Landesregierung gemäß Abschnitt VIII Nr. 1 in Verbindung mit Abschnitt VI Nr. 1 der Landtagsinformationsvereinbarung vom 10. Februar 2012 - ADrs. 6/EUR/19
Ich erlaube mir zunächst einige grundsätzliche Ausführungen zu diesem nicht alltäglichen Beratungsgegenstand.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat sich laut der Drs. 6/942 zur Abgabe einer unmittelbaren Stellungnahme gemäß § 40 Abs. 3 Satz 3 unserer Geschäftsordnung entschlossen.
Da jedoch die Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/943 dem Präsidenten das Verlangen übermittelte, den Landtag mit dem Inhalt der Stellungnahme zu befassen, hat der Präsident dieser Tatsache mit der Drs. 6/945 Rechnung getragen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Wir müssen sie zerstören“, schrieb einst der Finanzminister von Ludwig XVI. Die Aggression des Ministers richtete sich gegen die zahlreichen wohltätigen Stiftungen, die in Frankreich seit dem Mittelalter existierten.
Solche privaten Einrichtungen reicher Bürger, die ihr Vermögen nach ihrem Tod milden Werken und ihrem eigenen Seelenheil gewidmet sehen wollten, waren den Aufklärern des 18. Jahrhunderts auf das Äußerste suspekt. Nach der Revolution 1789
wurden im Namen der Gleichheit aller Bürger sämtliche Stiftungen in Frankreich abgeschafft und es blieb fast zwei Jahrhunderte lang so.
Wie sich die Zeiten ändern! Heute boomt die Gemeinnützigkeitsbranche wie nie zuvor, nicht nur in Frankreich, sondern überall.
Heute darf sich die Landesregierung nach dem Frühaufstehen erst einmal wieder zurücklehnen. Unsere Initiative betrifft heute das Thema Europatauglichkeit und den innerparlamentarischen Umgang mit dieser. Dafür bemühen wir hier und heute erstmals § 40 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages; der Präsident hat es schon erwähnt. Denn wir möchten die Einbeziehung einer größeren Anzahl von Abgeordneten erreichen, als es mit der Ausschussentscheidung gegeben war.
Die vergangene Landtagssitzung hat es bereits angedeutet: Der Landtag wird sich mehr mit EUVorlagen befassen müssen. Das Frühwarnsystem und die damit verbundene Einspruchsmöglichkeit zu Vorlagen in Form von Subsidiaritätsbedenken oder -rügen werden zunehmen.
Meine Fraktion hatte zu zwei Vorlagen - ich möchte sie noch einmal erwähnen: zur EU-Grundrechteagentur und zur geplanten Konzessionsvergaberichtlinie - hier im Plenum öffentlich debattiert und die Landesregierung zu einer entsprechenden Stellungnahme im Bundesrat aufgefordert - dies alles mit dem Wissen um europapolitischen Zeitdruck durch sehr kurze Fristen.
Aber etwas anderes bleibt den Landtagen, wollen sie sich in die Europapolitik einmischen, nicht übrig. Darin sehen wir auch die Aufgabe der Europapolitik im Landtag: Das Bekanntmachen von EUInitiativen und der fachpolitischen Bewertung, also öffentlich informieren und darüber diskutieren, was durch EU-Gesetze oder -Richtlinien auf die Menschen in Sachsen-Anhalt zukommen könnte.
Unsere Initiativen in der Sitzung des Landtages im Februar waren offenbar nicht völlig umsonst. Es gab ein Frühlingserwachen in den Reihen der Koalitionsfraktionen. Sie haben gesehen, wie es geht, und haben in der vergangenen Sitzung des Europaausschusses am 14. März eine Subsidiaritätsrüge als Tischvorlage aus dem Ärmel gezogen. Ein Plagiat? - Nein, ein hundertprozentiges Zitat des bayerischen Antrages ohne Quellenangabe.
Es geht um eine Verordnung des Rates zum Statut der Europäischen Stiftung, offensichtlich eine Vorlage von Interesse und Bedeutung für das Land oder für die Europapolitik. Sonst hätten es die Kollegen ja nicht aufgerufen. Das finden wir sehr gut. Aber nicht auf diese Art und Weise!