Wenn der Landtag der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zustimmt, ist die Landesregierung bestrebt, die entsprechenden Rahmenbeginnungen zur Umsetzung des Beschlusses zu schaffen. Dabei möchte ich darauf verweisen, dass die Ressourcensicherung Angelegenheit aller beteiligter Partner ist.
Ich freue mich, dass das Zusammenwirken zwischen den beiden Häusern, die hauptsächlich dafür zuständig sind, nämlich dem Kultusministerium und dem Sozialministerium, vorzüglich funktioniert. - Vielen Dank.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass aus den einst zehn Stunden nun 9,5 Stunden geworden sind. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: In welcher Zeit
Ich bin mir nicht sicher, woher Sie diese Angabe hinsichtlich der zehn Stunden haben. Wir haben eine Erlasssituation, wonach bis zu 9,5 Stunden Unterricht und Betreuung organisiert werden können.
Wenn wir insbesondere an die Schulen für geistig Behinderte denken, dann ist es hilfreich und sinnvoll, vor Ort zu klären, welche besonderen Bedarfe dort bestehen und was für die Kinder auch zumutbar ist. Das hängt auch mit der Schülerbeförderung, vor allem im ländlichen Raum, zusammen.
Deswegen werden diese Bedarfe abgefragt und dann wird die Betreuung bis zu 9,5 Stunden auch gesichert sein.
Die Frage 10 - das ist die letzte Frage - stellt der Kollege Mewes zum Thema Ferienbetreuung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Förderschulen. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat ist mein Denkansatz der gleiche wie der von Herrn Wagner. Allerdings sind meine Fragen andere. Ich wiederhole noch einmal den Denkansatz:
Für die nachschulische schultägliche Bildung und Betreuung sowie für die Bildung und Betreuung von Kindern mit geistiger Behinderung in den Ferien liegt nunmehr die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses dem Parlament als Beratungs- und Entscheidungsgrundlage vor.
1. Wann, durch wen und in welcher Weise werden die Förderschulen und die Eltern davon in Kenntnis gesetzt, dass für die Schülerinnen und Schüler ihrer Schule nach Bedarf Bildungs- und Betreuungsangebote in den Ferien zur Verfügung stehen?
2. Wann, durch wen und in welcher Weise wird der tatsächliche Bedarf der Eltern und Familien für die Bildung und Betreuung ihrer Kinder in den bevorstehenden Pfingstferien erhoben?
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich beantworte die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Mewes namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Im Kontext der genannten Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, über die morgen hier beraten wird, erarbeiten das Kultusministerium und das Sozialministerium gegenwärtig einvernehmlich und einmütig eine Kooperationsvereinbarung im Hinblick auf Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler an GB-Schulen.
Diese Kooperationsvereinbarung zwischen beiden Ministerien und den kommunalen Spitzenverbänden als Träger der örtlichen Jugendhilfe und der Schülerbeförderung soll künftig das Verfahren zur Ermittlung des Betreuungsbedarfes und zur entsprechenden Sicherstellung der Angebote regeln. Es ist vorgesehen - das wird der Kollege Bischoff möglicherweise morgen einmal ausführen können -, dass zweimal im Jahr Abfragen durch die Schulen zum Bildungs- und Betreuungsbedarf an Schultagen und in den Ferienzeiten erfolgen.
Auf dieser Grundlage stimmen die Förderschulen eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt unter Moderation des Landesschulamtes ihre lerntherapeutischen Angebote untereinander ab. Anschließend lädt das Landesschulamt zu einer „Betreuungskonferenz“ ein, in der die jeweilige Schulleitung, der Schulträger, das örtliche Jugendamt, das örtliche Sozialamt sowie Einrichtungsträger verbindliche Angebote, die über die jeweiligen lerntherapeutischen Angebote hinausgehen, abstimmen.
Im Ergebnis der Konferenz wird den Eltern ein befristetes Angebot unterbreitet. Gleichzeitig werden sie über das weitere Verfahren und die entstehenden Kosten informiert. Die unterbreiteten Angebote und ihre Inanspruchnahme werden dokumentiert.
Zu 2: Der Betreuungsbedarf für die Pfingstferien wurde im Rahmen der Bedarfsabfrage für die Osterferien bereits erhoben. Es wurde mittlerweile überprüft, ob Veränderungen zur Bedarfsabfrage vorliegen.
Das Landesschulamt wurde beauftragt, bis zum 4. Mai 2012 Angebotslösungen durch Kooperationen zwischen den Schulen zu suchen. Die Abstimmung möglicher Angebote zu den dann noch nicht geklärten Bedarfsfällen erfolgt analog zu dem Verfahren bei den Winter- und Osterferien zwischen dem Kultusministerium und dem Sozialministerium.
Das, was ich zur Beantwortung der ersten Frage gesagt habe, steht noch unter dem Vorbehalt, dass wir diese Kooperationsvereinbarung einvernehmlich treffen. Aber ich bin sehr zuversichtlich, dass uns das in den nächsten Tagen gelingt.
Sehr geehrter Herr Minister, wären Sie bereit, in bewährter Art dem Ausschuss für Arbeit und Soziales diese Briefe zur Verfügung zu stellen?
Ich habe eine Nachfrage. Sie haben in beiden Antworten auf die Kooperationsvereinbarung abgestellt. Sie haben auch eine Konferenz ins Gespräch gebracht. Das ist ein Verfahren, bei dem ich das Gefühl habe, dass es etwas langwierig ist.
Können Sie uns eine Zeitschiene nennen, bis wann das abgeschlossen sein soll und bis wann eine endgültige Lösung vorliegt, auf die sich die Eltern dann verlassen können?
Das, was ich vorgetragen habe, ist die Skizzierung der endgültigen Lösung. Wir brauchen insbesondere in diesem Bereich wenig Konfektionsware und viel Maßgeschneidertes. Deswegen ist das, so glaube ich, eine Lösung, die sehr auf die Bedürfnisse vor Ort reagiert und die auch verlässlich ist, bei der es klare Abläufe und Zuständigkeiten gibt. Deswegen bekommen wir das, glaube ich, gut auf den Weg.
Die Kooperationsvereinbarung ist in ihren Eckpunkten bereits fixiert. Daher bin ich zuversichtlich, dass wir sie in den nächsten Tagen bzw. Wochen unterschreiben können.
Sehr verehrte Damen und Herren! Wenn wir uns jetzt dem Thema Kleingartenwesen zuwenden, dann denke ich, dass dieses Thema bei uns allen ein großes Interesse weckt. Fast jeder von uns - vorausgesetzt, er hat überwiegend in diesem Teil Deutschlands gelebt - hatte und hat noch heute einen Berührungspunkt zum Kleingartenwesen. Vielleicht ist er oder sie ganz und gar selbst noch Kleingärtnerin oder Kleingärtner. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, denn immerhin sind nach meiner Milchmädchenrechnung im Land Sachsen-Anhalt mindestens 250 000 Personen unmittelbar mit einem Kleingarten verbunden.
In den über 1 870 Kleingartenvereinen sind ca. 123 170 Kleingärtnerinnen und Kleingärtner organisiert bzw. tätig. Unter Beachtung der Familienmitglieder ist es dann schon gerechtfertigt, von etwa 250 000 Menschen zu sprechen, die am Kleingartenwesen unmittelbar teilhaben.
Im Rahmen des Bundesverbandes ist SachsenAnhalt der zweitstärkste Verband. Auf 1 000 Einwohner kommen 46 Kleingärten. In Niedersachsen - man höre und staune - kommen auf 1 000 Einwohner nur 0,4 Kleingärten. In der Landeshauptstadt Magdeburg sind es 68 Kleingärten, in Dessau sogar 76 Kleingärten, in Bremen 28 Kleingärten und in Braunschweig 32 Kleingärten - immer gerechnet auf 1 000 Einwohner.