- Der, den Sie meinen, ist jetzt bei Ihnen. - Herr Bullerjahn ist in der Eissporthalle gewesen und hinsichtlich Sanierungsmöglichkeiten gefragt worden. Er hat den gut gemeinten Ratschlag gegeben, dass bei der Gesamtbetrachtung unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten ein Neubau möglicherweise besser wäre als eine Sanierung. Mein Kollege Jens Bullerjahn hat mich in der uns verbindenden guten Zusammenarbeit - ich wiederhole das gern - davon telefonisch in Kenntnis gesetzt.
Da wir von vornherein keine guten Ideen ausschließen, warten wir einmal ab. Wir antizipieren keine Ergebnisse. Wenn ein Antrag vorliegt, dann reden wir darüber. Im Augenblick hoffe ich, dass ich Ihnen die Frage damit beantwortet habe. - Bitte schön.
Danke, Herr Präsident. - Ich habe eine Nachfrage. Sicherlich ist klar, dass bis Juni ein Konzept vorliegen soll. Aber es soll dann in einen Nachtragshaushalt kommen.
Wenn ich mir den Haushaltsplan für 2012/2013 anschaue, dann stelle ich fest, dass alle Investitionen im Sportbereich bereits inhaltlich untersetzt sind. Wenn ich also eine solche größere Summe aufbringen will, müsste ich langfristig überlegen, wie ich sie untersetzen kann.
Daher frage ich Sie noch einmal: Wenn im Juni in den Nachtragshaushalt eine entsprechende Summe eingestellt werden soll, woher sollen dann die Gelder kommen? - Wir haben jetzt April.
Ich sage es noch einmal: Wir warten einen solchen Antrag ab. Falls es überhaupt einen Nachtragshaushalt geben sollte, werden wir gemeinsam darüber reden, ob wir für den Sportbereich noch mehr Geld brauchen.
Wenn Sie mir dabei helfen, dass ich noch mehr Sportstätten fördern kann, dann wäre ich als Sportminister Ihnen ausgesprochen dankbar. Ich habe das schon einmal als Einverständnis gesehen. Aber aktuelle Anlässe habe ich im Augenblick dafür nicht. Ich warte alles in Ruhe und gelassen ab. Es gilt der Grundsatz: Prüfen, denken, handeln. - Vielen Dank.
Wir kommen vom Sport zum freien Theater. Die Frage 8 unter der Überschrift Ausreichung der Fördermittel für freie Theater stellt der Kollege Gebhardt. Bitte schön, Herr Kollege Gebhardt.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Das Landeszentrum Spiel und Theater hat als zuständiger Landesdachverband auch für das Jahr 2012 für das Landesverwaltungsamt Förderanträge der freien Theater begutachtet und die Antragsverfahren fachlich begleitet. Ein großer Teil der Anträge zielt als Realisierungszeitraum auf die Sommermonate Juni bis August ab.
Die Vorbereitungsfristen der Theaterveranstaltungen belaufen sich in der Regel auf vier bis sechs Monate. Bislang gibt es gegenüber den Antragstellern der freien Theaterprojekte keine Zuwendungsaussagen bzw. keine Bewilligungsbescheide. Ebenso wenig gibt es Genehmigungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
Nach Aussage der für die Organisation Verantwortlichen belaste dieser rechtsoffene Zustand die Vorbereitungsmaßnahmen zu den Inszenierungen außerordentlich und gefährde das Sommertheaterangebot in Sachsen-Anhalt.
1. Wie viele Anträge auf Förderung freier Theaterprojekte sind für das laufende Jahr beim Landesverwaltungsamt eingegangen und beschieden und wie viele davon betreffen den Realisierungszeitraum bis August 2012?
2. Wie und nach welchen inhaltlichen Kriterien soll die Förderung freier Theaterarbeit mit den mehrmonatigen Vorlaufzeiten bis zu den notwendigen Vertragsabschlüssen ab dem Jahr 2013 umgesetzt werden?
Danke schön, Herr Kollege Gebhardt. - Für die Landesregierung spricht der Kultusminister Herr Dorgerloh. Bitte schön. Er hat jetzt ein Festival; drei Fragen hintereinander.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Stefan Gebhardt namens der Landesregierung wie folgt.
Als Vorbemerkung sei vorausgeschickt: Der Haushaltsvollzug war in diesem Jahr nach Verkündigung des Haushaltsgesetzes am 24. Februar 2012 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt durch die Veröffentlichung des Haushaltsführungserlasses durch das zuständige Ministerium am 21. März 2012 geprägt.
Zu Frage 1: Es sind 33 Anträge im Förderbereich freie Theater gestellt worden. Davon wurden 19 positiv votiert. In diesen Fällen soll eine Landesförderung erfolgen. Davon werden sechs Theaterprojekte im Zeitraum bis August 2012 realisiert.
Für diese war entweder schon im Jahr 2011 eine Verpflichtungsermächtigung zulasten des Haushaltsjahres 2012 ausgebracht - für diese Projekte war also bereits im Jahr 2011 bekannt, dass sie dem Grunde und der Höhe nach, wie es so schön heißt, vom Land gefördert werden - oder es wurde seitens des Landesverwaltungsamtes ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugelassen und man konnte entsprechend agieren.
Zur Frage 2: Das seit Jahren praktizierte mehrstufige Prioritätenverfahren zur Förderentscheidung des Landes im angesprochenen Förderbereich wird sich auch im Haushaltsjahr 2013 nicht grundsätzlich ändern. Das heißt, wir verfahren gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur und dem Erlass des Kultusministeriums vom 22. Dezember 2008.
Danach erfolgt die Antragstellung bis zum 1. Oktober 2012 im Landesverwaltungsamt, Referat 501. Hiernach beginnt das mehrstufige Prioritätenverfahren zwischen dem Landesverwaltungsamt und der Fachabteilung des Kultusministeriums.
Mein Ziel ist es, diese Entscheidung für das kommende Haushaltsjahr im Januar 2013 zu treffen, um den freien Theatern die notwendigen Planungszeiträume zu gewähren.
Die Kriterien, die den oben genannten Entscheidungsprozessen zugrunde liegen, werden ebenfalls jene sein, die seit Jahren angewandt werden: Eine Landesförderung wird nach Maßgabe des Haushalts dann erfolgen, wenn für das entsprechende Projekt das besondere Landesinteresse festgestellt werden kann. Das gilt für Kooperationsprojekte, Modellvorhaben, nationale oder internationale Projekte, Projekte mit Kindern und Jugendlichen und für Kinder und Jugendliche sowie Vorhaben mit besonderem künstlerischen Anspruch. Diesem Verfahren werden alle Antragsteller unterzogen.
Herr Minister, es gibt Anträge für Projekte, die im Sommer starten sollen, für die noch kein Bescheid, sei er positiv oder negativ, vorliegt und bei denen noch völlig offen ist, ob die Projekte genehmigt werden und stattfinden können. Welche Möglichkeiten sehen Sie persönlich, das Verfahren für die laufenden Anträge zu beschleunigen, damit für die Verantwortlichen eine Planungssicherheit gegeben ist?
Dahinter steht die zweite Frage: Wer entscheidet denn letztlich über einen gestellten Projektfördermittelantrag? Früher war es so, dass im Ministerium das zuständige Fachreferat gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt darüber entschieden hat. Wird die Entscheidung immer noch durch das Landesverwaltungsamt gemeinsam mit dem Fachapparat getroffen, oder hat sich jemand anderes dazwischen geklinkt, der sagt, ab sofort treffe er die Entscheidung?
Nach den uns vorliegenden Anträgen sind für den Zeitraum bis August 2012 sechs Theaterprojekte zu realisieren. Von diesen sechs Theaterprojekten gibt es Projekte, für die Verpflichtungsermächtigungen - das habe ich vorgetragen - ausgebracht worden sind. Das heißt, die Verantwortlichen wissen bereits seit dem letzten Jahr, was sie an Mitteln erwarten können. Daher ergibt sich eine große Planungssicherheit. Für die restlichen Projekte ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugelassen worden. Das heißt, auch für diese Projekte können die Planungen erfolgen.
Also alle Projekte, die bis August 2012 laufen, haben Planungssicherheit, und die Verantwortlichen wissen entweder, dass sie Mittel erhalten - beim
vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist die Höhe noch nicht gesichert, aber die Entscheidungen sind schon getroffen und sollten auch mitgeteilt sein -, oder es wurde eine VE ausgebracht; in diesem Fall steht die Höhe der Fördermittel fest.
Zum zweiten Teil der Frage. Ich weiß nicht, wie das in früheren Jahren gehandhabt wurde. Es ist so, dass das Landesverwaltungsamt die Förderfähigkeit prüft, dass dann das Fachreferat noch einmal schaut, ob die Kriterien stimmen und ob die entsprechenden Schwerpunkte darauf liegen, und dass das danach im Leitungsbereich mit dem Fachreferat und gegebenenfalls unter Hinzuziehung des Landesverwaltungsamtes final entschieden wird.
Frage 9 stellt der Kollege Wagner zum Thema Nachschulische Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Förderschulen. Bitte, Herr Kollege Wagner.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die nachschulische schultägliche Bildung und Betreuung sowie für die Bildung und Betreuung von Kindern mit geistiger Behinderung in den Ferien liegt nunmehr die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses dem Parlament als Beratungs- und Entscheidungsgrundlage vor.
1. Wann, durch wen und in welcher Weise werden die Förderschulen und die Eltern davon in Kenntnis gesetzt, dass für die Schülerinnen und Schüler ihrer Schule bei Bedarf gegebenenfalls zehn Stunden schultäglich für die Bildung und Betreuung zur Verfügung stehen können?
2. Welche Personalressourcen stehen den Förderschulen gegebenenfalls zusätzlich zur Verfügung, falls der Bedarf von schultäglich zehn Stunden tatsächlich abzudecken wäre und eine Ferienbetreuung abzusichern ist?
Vielen Dank erneut, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Jan Wagner namens der Landesregierung wie folgt.
Auf dieser Grundlage organisieren die Schulen den Unterricht und die Betreuung. Über ihre Angebote und Möglichkeiten unterrichten sie die Eltern.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass in der Beschlussempfehlung von bedarfsgerechten Bildungs- und Betreuungsangeboten die Rede ist. Eine Stundenanzahl für die schultägliche Öffnungszeit ist nicht benannt.
Als Grundlage für die Bedarfsermittlung und Angebotsabstimmung wird gegenwärtig eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kultusministerium und dem Sozialministerium sowie den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe erarbeitet.
Zu 2: Nach der derzeitigen Erlasslage können im Rahmen der personellen Ressourcen und der Maßgabe der Schülerbeförderung schultäglich bis zu 9,5 Stunden Unterricht und Betreuung organisiert werden.
Wenn der Landtag der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zustimmt, ist die Landesregierung bestrebt, die entsprechenden Rahmenbeginnungen zur Umsetzung des Beschlusses zu schaffen. Dabei möchte ich darauf verweisen, dass die Ressourcensicherung Angelegenheit aller beteiligter Partner ist.