Protokoll der Sitzung vom 26.04.2012

Neben ESF-Mitteln, einschließlich der erforderlichen Kofinanzierungsmittel, sind im Haushaltsplan 2012/2013 auch reine Landesmittel bei Kapitel 15 02 Titelgruppe 95 veranschlagt. Die Summe der Mittel beläuft sich auf insgesamt rund 310 000 €. Davon wurden bislang Mittel in Höhe von 292 400 € für Umweltbildungsmaßnahmen freigegeben.

Mittel in Höhe von rund 18 000 € sind bei Titelgruppe 95 noch gesperrt. Dies hat seine Ursache in § 10 des Haushaltsgesetztes 2012/2013. Hieraus ergibt sich für das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt eine Besonderheit in der Haushaltsdurchführung.

Ausgaben in einem Umfang von insgesamt 52,2 Millionen € bei Einzelplan 09 und Einzelplan 15 dürfen erst nach dem Eingang der entsprechenden Einnahmen bei Einzelplan 13 geleistet werden. Die Einnahmen resultieren unter anderem aus Gewinnabführungen von Landesgesellschaften und aus Domänenverkäufen. Diese Einnahmen konnten derzeit noch nicht in voller Höhe realisiert werden. Daher können nicht alle Planansätze vollständig freigegeben werden.

Zu 2: Im Gegensatz zu anderen Fördermaßnahmen und sonstigen Ausgaben in Einzelplan 09 und in Einzelplan 15 wurden die Landesmittel für die Umweltbildung nahezu vollständig freigegeben. Eine Kürzung der durch die Bildungsträger, die um einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn gebeten hatten, beantragten Mittel um etwa 14 % ist jedoch unumgänglich. Ich hoffe, dass die Beanstandungen der Prüfbehörde noch in diesem Jahr bereinigt werden können.

Vielen Dank, Herr Minister. Herr Minister, der Kollege Weihrich möchte gern etwas nachfragen. Bitte schön, Herr Weihrich.

Herr Dr. Aeikens, für mich kommt die Aussage, dass die Auszahlung der Mittel beanstandet wurde, sehr überraschend, weil dies in den vergangenen Jahren überhaupt nicht zur Kenntnis genom

men werden konnte. Deswegen meine kurze Nachfrage: Welche Gründe waren dafür maßgeblich, dass die EU diese Mittelansätze beanstandet hat?

Die Ergebnisse sind uns im Einzelnen noch nicht bekannt. Wir warten auf das Ergebnis, das uns bisher nur im Tenor vorliegt, aber nicht in einer Weise, dass ich hier detailliert dazu Stellung nehmen könnte.

Danke schön, Herr Minister.

Die Frage 6 mit der Überschrift Presseberichterstattung vom 17. April 2012 „Pressesprecher soll Frau belästigt haben“ stellt die Abgeordnete Frau von Angern. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der „Volksstimme“ vom 17. April 2012 war unter der Überschrift „Pressesprecher soll Frau belästigt haben“ zu entnehmen, dass ein Pressesprecher des Kultusministeriums einer Bewerberin anzügliche Nachrichten via Handy geschickt haben soll.

Das Ministerium bestätigte die Vorwürfe gegenüber der „Volksstimme“ und teilte zudem mit, dass der betroffene Mitarbeiter nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe sofort beurlaubt wurde und später das Arbeitsverhältnis aufgelöst worden sei. Laut Presseberichterstattung ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und durch wen hat wer im Bereich der Landesregierung erstmals Kenntnis über den oben genannten Sachverhalt erhalten sowie zu welchem Zeitpunkt durch wen und auf welchem Weg erhielt der betroffene Pressesprecher des Kultusministeriums von den entsprechenden Bewerbungsunterlagen Kenntnis?

2. Welche konkreten personalrechtlichen Entscheidungen hat die Landesregierung zu welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen getroffen und wurde die zuständige Gleichstellungsbeauftragte über diese personelle Maßnahme gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 des Frauenfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt informiert?

Danke schön, Frau von Angern. - Für die Landesregierung antwortet der Kultusminister Herr Dorgerloh. Bitte schön, Herr Minister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau von Angern namens der Landesregierung wie folgt.

Ich schicke voraus, das Kultusministerium hat entgegen der Darstellung in der „Volksstimme“ nicht bestätigt, dass einer Bewerberin anzügliche Nachrichten via Handy geschickt worden sind. Das Kultusministerium hat gegenüber allen Medien, als es von der ermittelnden Behörde über Vorwürfe gegen den Pressesprecher in Kenntnis gesetzt worden ist, erklärt, dieser sei unverzüglich und mit sofortiger Wirkung von seiner Tätigkeit beurlaubt und das Arbeitsverhältnis inzwischen aufgehoben worden.

Zu Frage 1: Mit Schreiben der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord vom 22. Februar 2012, adressiert an das Personalreferat des Kultusministeriums, eingegangen am Freitag, dem 24. Februar 2012, teilte die Polizeidirektion mit, es werde gegen den Pressesprecher des Kultusministeriums ein polizeiliches Ermittlungsverfahren wegen sexualbezogener Beleidigung gemäß § 185 StGB geführt.

Die Stelle der Referentin oder des Referenten der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit war im Landesportal vom 19. Oktober 2011 bis 10. November 2011 ausgeschrieben. Die Bewerbungen gingen im Personalreferat des Kultusministeriums ein. Am 15. November 2011 übergab das Personalreferat dem Pressesprecher die Liste der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Bewerbung zur fachlichen Beurteilung.

Zu Frage 2: Am Dienstag, dem 28. Februar 2012, wurde der Pressesprecher aufgrund des gegen ihn laufenden polizeilichen Ermittlungsverfahrens durch das Kultusministerium beurlaubt.

Nach Prüfung und arbeitsrechtlicher Bewertung des Sachverhaltes wurde am 28. März 2012 ein Vertrag zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kultusministerium und dem Pressesprecher geschlossen.

Die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte des Kultusministeriums war im Zeitraum vom Januar bis 11. März 2012 nicht im Dienst. Ihre Abwesenheitsvertretung war über die Angelegenheit informiert.

Vielen Dank, Herr Minister. Frau von Angern würde gern nachfragen, Herr Minister.

Herr Minister, Sie sagten gerade - das war ein bisschen schnell vorgetragen, aber ich denke, wir

haben es trotzdem richtig mitbekommen; ansonsten würde ich darum bitten, dass Sie mich korrigieren -, dass Sie im Hause am 28. oder am 24. Februar 2012 die Mitteilung erhalten hatten - würden Sie das bitte noch einmal aufklären? - und dass die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte des Kultusministeriums bis zum 11. März 2012 nicht im Hause war.

Wir hatten am 9. März 2012 im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung eine Anhörung sämtlicher hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten. Ich bin der Auffassung, dass auch aus Ihrem Hause jemand anwesend war und zu diesem Sachverhalt nichts vorgetragen worden ist. Nichtsdestotrotz entnehme ich Ihren Aussagen, dass der Sachverhalt Ihnen im Hause bekannt gewesen sein muss.

Deswegen jetzt meine Frage: Wenn Sie sagen, dass bis zum 11. März die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte nicht anwesend gewesen ist, aber eine Vertreterin benannt wurde, wurde diese Vertreterin gemäß Frauenfördergesetz informiert? Wenn nicht, warum nicht, bzw. wenn ja, warum hat sie diesen Sachverhalt im Ausschuss für Recht und Verfassung nicht vorgetragen?

Weiterhin führten Sie aus, dass es einen Aufhebungsvertrag mit der betroffenen Person gegeben hat. Dazu meine Frage: Wie bewerten Sie als Teil der Landesregierung im Vergleich mit dem Fall, der im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung aus der Staatskanzlei eine Rolle gespielt hat, dass in diesem Fall eine fristlose Kündigung durch die Staatskanzlei ausgesprochen worden ist und man sich hierbei einvernehmlich auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt hat?

Herr Minister.

Ich will noch einmal die Daten nennen, die Sie eben erfragt haben. Wir haben am Freitag, dem 24. Februar 2012 im Hause davon Kenntnis bekommen.

Wie Sie richtig ausgeführt haben, war unsere hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte im Zeitraum von Januar bis 11. März 2012 nicht im Dienst. Mein Haus hat mir mitgeteilt, dass ihre Abwesenheitsvertretung über die Angelegenheit informiert war.

Ich weiß jetzt nicht, wer unser Haus bei der Anhörung am 9. März 2012 um 9 Uhr im Landtagsgebäude in Magdeburg vertreten hat. Dabei ging es, wenn ich das richtig sehe, um Folgendes:

„Im Ergebnis der Beratung“

- ich zitiere aus der Einladung zur Anhörung -

„sind die Ausschussmitglieder übereingekommen, die Gleichstellungsbeauftragten der Ministerien, des Landtages, des Landesrechnungshofes und des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt einzuladen und um Auskunft hinsichtlich sexueller Belästigung innerhalb der Behörden zu bitten.“

Daher bin ich jetzt überfragt, inwieweit die Kollegin anwesend war bzw. wer das Haus dabei vertreten hat.

Die andere Frage bezieht sich auf einen Fall, der mir so in den Details nicht geläufig ist. Wir haben bis heute keine Akteneinsicht bekommen. Daher handelt es sich um ein schwebendes Verfahren, und das Arbeitsrecht gibt entsprechende Möglichkeiten vor, wie man in so einem Fall verfahren kann. Die haben wir genutzt.

Vielen Dank, Herr Minister.

Dann kommen wir zur nächsten Frage. Die Frage 7 stellt die Kollegin Frau Dr. Klein zum Thema Bau einer Eissporthalle in Halle. Bitte schön, Frau Dr. Klein.

Danke, Herr Präsident. - Laut „Mitteldeutscher Zeitung“ vom 16. April 2012 haben der Finanzminister und der Minister für Inneres und Sport verabredet, dass die Stadt Halle eine neue Eissporthalle erhalten soll. Dieses Vorhaben ist sicher unterstützenswert.

In der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 17. April 2012 wird die Aussage des Finanzministeriums zitiert, dass das Konzept der Stadt Halle und des Eissportvereins bis Juni vorliegen müssen, damit eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung in den Nachtragshaushalt des Landes eingestellt werden kann. Die Stadt Halle selbst befindet sich im Haushaltskonsolidierungsprozess.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Projekte im Sport müssen gestrichen werden, damit das Land diese Eissporthalle mitfinanzieren kann?

2. Werden die Eigenanteile der Stadt Halle, die sie aufgrund des Haushaltskonsolidierungsprozesses vermutlich nicht aufbringen kann, ebenfalls vom Land übernommen?

Danke schön, Frau Kollegin Dr. Klein. - Für die Landesregierung spricht der Minister für Inneres und Sport Herr Stahlknecht. Bitte schön, Herr Minister.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Frau Dr. Klein, ich beantworte Ihre Frage im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zurzeit liegt im Ministerium für Inneres und Sport kein Antrag auf den Bau einer Eissporthalle vor. Insofern gibt es keine einzige Überlegung, wie ein solcher Antrag finanziell zu unterfüttern wäre, weil wir in unserem Referat immer erst dann anfangen zu arbeiten, wenn die erforderlichen Anträge vorliegen. Das zur ersten Frage.

(Zuruf von Herrn Lange, DIE LINKE)

Zweitens. Zwischen meinem Kollegen Herrn Jens Bullerjahn und mir besteht ein sehr gutes Verhältnis.

(Heiterkeit - Zurufe von der LINKEN)