Schließlich waren wir uns auf der Verkehrsministerkonferenz darin einig, dass es geeigneter Maßnahmen bedarf, um das unnötig hohe Preisniveau und die für die Kunden nicht mehr nachvollziehbaren Preisschwankungen einzudämmen. Wir haben dafür unterschiedliche Modelle auf den Tisch gelegt. Ob es das österreichische oder das westaustralische oder ein drittes oder viertes Modell wird, muss die Bundesregierung entscheiden. Wichtig ist, dass endlich etwas passiert.
Insgesamt wollen wir damit unsere auf Mobilität angewiesenen Bürgerinnen und Bürger vor der Macht der Mineralölkonzerne schützen und mehr Fairness und Transparenz in diesem Marktsegment gewährleisten.
Zu 1: Die Mineralölgesellschaften, insbesondere die fünf Gesellschaften BP mit Aral, Shell, ExxonMobil und Total operieren international und national über die Grenzen der Bundesländer hinweg. Daher ist für die kartellrechtliche Prüfung wettbewerbswidrigen Verhaltens der Mineralölgesellschaften zum Beispiel durch eventuell vorhandene Preisabsprachen ausschließlich das Bundeskartellamt verantwortlich.
Für die Landeskartellbehörde, die dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft zugeordnet ist, besteht insoweit keine eigene Handlungsoption. Die Landeskartellbehörde steht dem Bundeskartellamt im Rahmen der Amtshilfe jederzeit zur Verfügung.
Zu 2: Auf einzelbetrieblicher Ebene kann das hohe Preisniveau Probleme hervorrufen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, bei denen die Kraftstoff- und Energiepreise einen großen Anteil an der betrieblichen Kostenstruktur ausmachen, und Unternehmen mit niedriger Rentabilität.
Zur Einschätzung der Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit müssen Vergleiche herangezogen werden. Nach den Veröffentlichungen der amtlichen Statistik stiegen die Preise für Kraftstoffe in Deutschland im vergangenen Jahr gegenüber dem Jahr 2010 in Sachsen-Anhalt wie im Bundesdurchschnitt um 11 %. Ein Wettbewerbsnachteil gerade Sachsen-Anhalts im Vergleich zu anderen Bundesländern kann demnach nicht ausgemacht werden.
Die Frage nach der Wettbewerbsfähigkeit ist auch eine Frage nach den Überwälzungsmöglichkeiten derartiger Kostensteigerungen. Diese Möglichkeiten gestalten sich von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich, sodass eine generelle Aussage nicht möglich ist. Grundsätzlich kann aber festgestellt
werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit natürlich dadurch eingeschränkt sein kann, dass zum Beispiel keine Möglichkeit besteht, Kostensteigerungen weiterzugeben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einen Nachtrag. Um mehr Transparenz bei den Benzin- und Dieselpreisen zu schaffen, soll beim Bundeskartellamt eine Markttransparenzstelle eingerichtet werden, an die die Preise flächendeckend und zeitnah zu melden sind. Ein entsprechender Referentenentwurf soll im Mai vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Aufgrund des eindeutigen Votums der Verkehrsministerkonferenz in der vergangenen Woche gehe ich davon aus, dass die Bundesregierung den Handlungsdruck erkennt und darauf reagiert. Dementsprechend erwarte ich spätestens bei der nächsten Verkehrsministerkonferenz ein Lösungsmodell des Bundes, um die Mobilität in Deutschland zu gewährleisten und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland abzusichern. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Die Frage 3 stellt die Kollegin Wicke-Scheil zum Thema Planungsausschuss gemäß Krankenhausgesetz. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die vermehrte Zusammenarbeit des stationären und ambulanten Sektors ist eine lang debattierte Forderung, die aktuell durch das Versorgungsstrukturgesetz in einzelnen Punkten gestärkt wird. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung, den drohenden Ärztemangel im ländlichen Raum und die Krankenhausstruktur könnte die Verbindung der Sektoren gerade für Sachsen-Anhalt ein wichtiges Thema sein. Die beidseitige Beteiligung der Sektoren an bestehenden Gremien wäre ein möglicher Weg zur Etablierung einer zunehmenden Kooperation.
Gibt es Überlegungen des Ministeriums für Arbeit und Soziales, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt und die Landesärztekammer Sachsen-Anhalt als unmittelbar Beteiligte am Planungsausschuss gemäß § 9 des Krankenhausgesetzes bei intersektoralen Themen zu beteiligen?
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Landesregierung spricht der Minister für Arbeit und Soziales Herr Bischoff. Bitte schön, Herr Bischof.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Verena Wicke-Scheil für die Landesregierung wie folgt.
Dem Krankenhausplanungsausschuss gehören als unmittelbar Beteiligte die in § 3 Abs. 2 Satz 1 des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt genannten kommunalen Spitzenverbände, die Verbände der Krankenkassen Sachsen-Anhalts, der Verband der privaten Krankenversicherungen sowie die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt an. Die Kassenärztliche Vereinigung sowie die Ärztekammer gehören zu den Beteiligten gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Dies wird im Krankenhausgesetz des Landes noch einmal ausdrücklich ausgeführt.
Das originäre Betätigungsfeld des Krankenhausplanungsausschusses ist vorrangig die stationäre medizinische Versorgung im Land, wobei die übrigen Versorgungssektoren selbstverständlich nicht ausgeblendet werden. Deshalb ist die vorgenannte Einbeziehung der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Ärztekammer als Beteiligte in dem Planungsprozess bei Bedarf ausdrücklich vorgesehen.
Der Status als unmittelbar Beteiligte würde eine permanente Einbeziehung in die Krankenhausplanung bedeuten. Eine derartige Ausweitung der Beteiligung ist nicht erforderlich. Die Berufung als unmittelbar Beteiligte im Planungsausschuss ist deshalb nicht angedacht.
Für die sektorenübergreifende Planung wurde am Ende des vergangenen Jahres - darauf haben Sie hingewiesen - im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung ein weiterer Weg eröffnet. Die Länder erhalten durch die Änderung des § 90a SGB V die Möglichkeit der Bildung eines gemeinsamen Gremiums auf der Landesebene.
Dieses Gremium besteht aus Vertretern des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen, der Krankenhausgesellschaft sowie weiteren Beteiligten. Ein solches Gremium kann Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen abgeben. Es ist beabsichtigt, es auch in Sachsen-Anhalt ins Leben zu rufen. Dazu bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Entsprechende Vorbereitungen werden zurzeit getroffen.
Ich habe gestern oder vorgestern gelesen, dass Sie zu dem Thema auch eine schriftliche Anfrage gestellt haben. Wir werden diese demnächst schriftlich beantworten.
Die Frage 4 stellt die Kollegin Hunger zum Thema Rücklagenbildung bei Kreisen mit doppischer Haushaltsführung. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf meine Frage in der 10. Sitzung des Landtages am 6. Oktober 2011 antwortete der Minister für Inneres und Sport, dass in seinem Ministerium unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände geprüft würde, inwieweit eine Modifizierung des gegenwärtigen Verfahrens sinnvoll erscheinen könnte. Er verwies weiter auf die Erarbeitung einer neuen Kommunalverfassung, die eine eindeutige Antwort auf diese Frage geben werde.
2. Wie ist der Stand der Erarbeitung einer neuen Kommunalverfassung? Wann ist mit einem ersten Entwurf zu rechnen?
Vielen Dank, Frau Kollegin Hunger. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Inneres und Sport Herr Stahlknecht.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Frau Hunger, ich beantworte Ihre Frage namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Die Überprüfung dieser und weiterer damit im Zusammenhang stehender Vorschriften ist noch nicht abgeschlossen.
Zu 2: Eine neue Kommunalverfassung ist in Vorbereitung. Wir haben vor, diese an eine moderne Verwaltung anzupassen. Wir wollen sie anwenderfreundlich schaffen. Wir wollen die Landkreisordnung und die Gemeindeordnung in ein Gesetz implementieren. Wir wollen Anregungen von Bürgermeistern und kommunalpolitischen Entscheidungsträgern mit aufnehmen.
Wir haben vor, Ihnen am Ende dieses Jahres einen ersten Entwurf, möglicherweise auch nur Eckpunkte, vorzulegen und vorzustellen.
Die Frage 5 stellt der Kollege Weihrich. Es geht um die Finanzierung der Umweltbildungszentren 2012. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Schreiben vom 30. März 2012 hat das Landesverwaltungsamt den Umweltbildungszentren des Landes Sachsen-Anhalt mitgeteilt, dass die im Haushaltsplan 2012/2013 veranschlagten Mittel zur Förderung von Umweltmaßnahmen nicht in vollem Umfang zur Bewirtschaftung zur Verfügung stünden und deshalb eine Kürzung des Förderbetrages um 14,35 % notwendig werde. Die Planungen der Umweltbildungszentren sind somit hinfällig und die Kürzungen werden aller Voraussicht nach personelle Konsequenzen haben.
1. Wie begründet die Landesregierung die Mitteilung des Landesverwaltungsamtes, nach der den Umweltbildungszentren nicht die vollen Mittel für das Jahr 2012 zur Verfügung stehen, und auf welcher Grundlage erfolgte diese Entscheidung?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die fehlenden Mittel im Jahr 2012 anderweitig zu kompensieren? Werden den Umweltbildungszentren im Jahr 2013 100 % der in den Haushalt eingestellten Mittel ausgezahlt?
Vielen Dank, Herr Kollege Weihrich. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Herr Dr. Aeikens. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fragen des Abgeordneten Herrn Weihrich beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Im Juli 2011 hat die beim Ministerium für Arbeit und Soziales angesiedelte unabhängige EUPrüfbehörde die zu Beginn der Förderperiode von ihr erteilte Konformitätserklärung für die Förderung der Umweltbildung zurückgezogen. Weiterhin wurde die Freigabe der Mittel für das Jahr 2012 verweigert.
Zu der durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt daraufhin erfolgten Überarbeitung hat sich die EU-Prüfbehörde noch nicht geäußert. Sie hat darüber hinaus eine Systemprüfung mit einer Vorortkontrolle durchgeführt. Nach dem bisher nur im Tenor bekannten Ergebnis dieser Systemprüfung wird die Mittelsperrung vorerst aufrechterhalten bleiben werden.
Das führt dazu, dass im Jahr 2012 EU-Mittel in Höhe von voraussichtlich 670 000 € zuzüglich Kofinanzierungsmitteln in Höhe von 205 000 € nicht bzw. erst nach der Bestätigung der Voraussetzungen durch die Prüfbehörde freigegeben werden.
Voraussetzung dafür ist, dass zunächst die einzelnen, bisher noch nicht bekannten Beanstandungen ausgeräumt werden. Die Beanstandung führt auch dazu, dass die in den Vorjahren bereits verausgabten EU-Mittel in Höhe von 559 000 € nicht zur Erstattung bei der EU abgerechnet werden können.
Neben ESF-Mitteln, einschließlich der erforderlichen Kofinanzierungsmittel, sind im Haushaltsplan 2012/2013 auch reine Landesmittel bei Kapitel 15 02 Titelgruppe 95 veranschlagt. Die Summe der Mittel beläuft sich auf insgesamt rund 310 000 €. Davon wurden bislang Mittel in Höhe von 292 400 € für Umweltbildungsmaßnahmen freigegeben.