Bereits drei unabhängige Kommissionen haben dem Landtag empfohlen, die Entschädigung der Abgeordneten an der Besoldung von Richterinnen und Richtern zu orientieren. Diese hätten einen ähnlichen Verantwortungsbereich, ihr unabhängiges, von äußeren, auch finanziellen Erwägungen freies Entscheiden sei notwendig und der Arbeitsumfang vergleichbar.
Nachdem die Landtage der vierten und fünften Wahlperiode der Empfehlung der Kommission nicht gefolgt sind und diese jeweils unterboten haben, ist es nunmehr an uns allen, zu entscheiden, ob wir die Orientierung an der Besoldung von Richterinnen und Richtern für grundsätzlich angemessen halten. Vor dieser Entscheidung, meine Damen und Herren, wollen wir uns nicht drücken.
Meine Fraktion hat sich in dieser Frage klar positioniert. Wir halten die Orientierung der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richterinnen und Richtern für sachgerecht und angemessen.
Weil Abgeordnete früherer Legislaturperioden sicherlich aus guten Gründen diesen Maßstab mit ihren Entscheidungen unterlaufen haben, ergäbe sich heute ein Anpassungsbedarf von knapp 860 €. Wir halten den in den vergangenen Wochen und
Monaten in der Öffentlichkeit und in den Parteien, auch in meiner Partei, heiß diskutierten Sprung von 18 % für nur schwer vermittelbar. Aus diesem Grund haben wir eine Stufung in zwei Schritten vorgeschlagen. 548 € zum 1. Januar 2013 und 310 € zum Januar 2014.
Herr Borgwardt, es ist kein Zeichen von Schwäche, wenn man auf seine Basis hört. Es ist im Gegenteil ein Zeichen von Stärke, wenn man miteinander in einen Abwägungsprozess geht. Das mag uns GRÜNE möglicherweise von Ihrer Partei unterscheiden.
Neues und zentrales Element unseres Gesetzentwurfes ist aber eine Reform der Altersbezüge, Herr Borgwardt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht dafür, dass auch die Abgeordneten Beitragszahler in der gesetzlichen Rechtenversicherung werden. Nur so lässt sich eine Privilegierung von Abgeordneten vermeiden. Die bisher sehr üppigen Altersentschädigungen müssen bei verfassungsrechtlich gebotenem Bestandsschutz für bereits erworbene Ansprüche - auch das ist wichtig - auf das Maß abgeschmolzen werden, das Bürgerinnen und Bürger mit einem ähnlichen Einkommen erzielen. Dafür - darin sind wir uns einig - ist eine bundesgesetzliche Regelung notwendig.
Das Landesrecht bietet uns aber die Chance, uns an den erworbenen Pensionsansprüchen von Beamtinnen und Beamten zu orientieren. Es wäre doch nachgerade absurd, wenn wir uns einerseits als Maßstab für die Abgeordnetenentschädigung am Einkommen von unabhängigen Richterinnen und Richtern orientieren und messen lassen wollen und anderseits bei den Rentenansprüchen einem Vergleich aus dem Weg gehen.
Wer A sagt und damit die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an die Besoldungsstufe R 1 meint, der muss folgerichtig auch B sagen und seine Entschädigung im Alter mit der von Richterinnen und Richtern vergleichen lassen.
Bislang 3 % der Grunddiät als erworbener Anspruch pro angefangenem Jahr, das ist wahrlich mehr als üppig.
Unser bündnisgrüner Vorschlag orientiert sich deshalb an den Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes und sieht knapp 1,8 % bei taggenauer Abrechnung vor. Wir integrieren die darin enthaltenen Regelungen in das Abgeordnetengesetz. Wir führen nicht den Bogen so einfach hinüber. Deswegen müssen wir auch den § 14 nicht übernehmen. Wir starten damit zum Jahresbeginn 2013. Deshalb setzt unser Vorschlag zur Erhöhung der Diäten auch erst zu diesem Zeitpunkt an.
Wir werben um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf, weil er den vorliegenden Entwurf der Koalitionsfraktion ergänzt und systematisch rund macht. Die von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Regelungen sind vielfach sinnvoll und werden auch von uns befürwortet. Ich nenne beispielhaft nur die Einführung einer Stichtagsregelung bei der Annahme des Mandats. Hierbei bestand bislang der missliche Zustand, dass Abgeordnete, die am letzten Tag eines Monats ihr Mandat annahmen, zum Teil annehmen mussten, für einen ganzen Monat eine Entschädigung erhielten und sich damit dem Vorwurf der Abzocke ausgesetzt sahen.
Die neue Regelung sorgt für eine stichtagsgenaue Abrechnung. Das unterstützen wir ausdrücklich. Ebenso befürworten wir die rechtsförmlichen Änderungen, die Anpassung des Gesetzes an den Stand der Informations- und Kommunikationstechnik.
Die Konsequenz, die Sie, meine Damen und Herren, aus den Koalitionsfraktionen beim Beseitigen von Nachteilen für Beamtinnen und Beamte, die nach einer Zeit im Landtag in ihren ursprünglichen Beruf zurückkehren, an den Tag legen, vermissen wir jedoch bei der Beseitigung überkommener Privilegien.
Wer sich mit Richtern vergleichen will, der muss auch seine Altersversorgung entsprechend nach unten anpassen. Wir sagen: So geht Gerechtigkeit.
Uns als Fraktion ist in verschiedenen Gesprächen und auch heute wieder entgegengehalten worden, ein Abgeordneter benötige mit der von uns vorgeschlagenen Regelung 40 Jahre im Parlament, um eine Altersentschädigung in voller Höhe, wie sie Richterinnen und Richter zusteht, zu erlangen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehen jedoch nicht vom Modell eines Lebenszeitabgeordneten aus. Wir halten es für realistischer, die Zeit im Parlament als eine Arbeitsphase zu sehen und davor und danach ergänzende Rentenansprüche, wie jede Bürgerinnen und jeder Bürger im Land auch, zu erwerben. Das, meine Damen und Herren, ist auch Landtagsabgeordneten zuzumuten.
Institutionelle Kontinuität und Wissenstransfer sind im Parlamentsbetrieb notwendig. Politik und Parlamentarismus brauchen aber immer wieder auch Frische, Lebendigkeit und permanenten Wechsel.
DIE LINKE macht es sich mit ihrem Vorschlag hingegen etwas zu einfach. Einen mehr oder weniger zufälligen zeitlichen Bezugsrahmen zu wählen und die entsprechende Einkommensentwicklung zum Maßstab zu machen, ohne einen festen Bezugspunkt zu haben, das ist - böse gesprochen - Populismus.
Unserer Meinung nach tut der Landtag gut daran, den Maßstab der Richterentschädigung anzusetzen. Er muss dies konsequent in alle Richtungen tun. Das bedeutet zwingend, dass sich auch zukünftige Erhöhungen der Diäten an der Entwicklung der Besoldung von Richterinnen und Richtern orientieren müssen.
Dazu, meine Damen und Herren, ist aber zunächst die Basis herzustellen, und zwar im Hier und Jetzt, aber auch in der Altersvorsorge. Mehr oder weniger haltlos gegriffene Zahlen, wie sie DIE LINKE präsentiert, lassen einen klaren Kompass vermissen.
Meine Damen und Herren! Ein Teil der öffentlichen Debatte lässt auf große Unkenntnisse darüber schließen, was Abgeordnete tatsächlich an Entschädigung bekommen und viele sicher auch verdienen. Vieles scheint unbekannt, zum Beispiel die Tatsache, dass die Abgeordnetendiät als solche zu versteuern ist, dass Beiträge für die Krankenversicherung anfallen, Mandatsträgerbeiträge an die Partei abgeführt werden etc. pp.
Vielfach steht der Verdacht im Raum, Abgeordnete würden zudem finanziell gut dotierten Nebentätigkeiten nachgehen, sie wären also voll bezahlte, aber letztlich nur Teilzeitparlamentarier. Gegen dieses Unwissen und auch gegen den bösen Verdacht helfen Transparenz und Offenheit. Die Bestimmungen zur Veröffentlichung von Nebentätigkeiten und den daraus erzielten Einkommen sollten wir präzisieren, um etwaige Zuverdienste offenzulegen.
Niemand hindert uns als Abgeordnete daran, unsere finanziellen Verhältnisse auf unseren Internetseiten darzustellen. Einige meiner Fraktionskollegen und auch ich tun dies seit einiger Zeit. Auch einzelne Abgeordnete anderer Fraktionen tun dies. Die Resonanz darauf ist nahezu einhellig positiv.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Abgeordnete müssen angemessen bezahlt werden, damit es für jeden Mann und auch für jede Frau attraktiv ist, ein Mandat anzustreben. Abgeordnete dürfen aber nicht finanziell bestraft werden, wenn er oder sie am Ende gewählt werden.
Für eine angemessene Abgeordnetenentschädigung ist die Besoldung von Richterinnen und Richtern ein guter Markierungspunkt. Diesen Punkt
Deshalb, meine Damen und Herren, bitten wir um Ihre Unterstützung für unseren Vorschlag zur Reform der Altersversorgung. - Herzlichen Dank.
Herr Abgeordneter Striegel, es gibt eine Nachfrage von Herrn Borgwardt. - Bitte sehr, Herr Borgwardt.
Danke, Frau Präsidentin. - Der Respekt vor dem Hohen Haus und meine Höflichkeit haben es geboten, dass ich nicht auf Zwischenstände eingegangen bin. Das halte ich auch für richtig, da wir das ordentlich besprochen haben. Darauf wollte ich nicht eingehen.
Aber eines geht nicht. Ich muss mich schon wehren können. Es ging nicht darum, dass ich Ihnen mit Ihrer Basis etwas vorwerfe oder dass wir angeblich nicht das Zutrauen hätten. Vielmehr ging es eindeutig darum, dass Ihre Vorsitzende und auch Sie lautstark verkündet haben, dass Sie bei dem Grundsatz bleiben. Das Thema der Altersversorgung wurde damals überhaupt noch nicht angesprochen.
Das habe ich Ihnen auch nicht vorgeworfen. Vielmehr werfe ich Ihnen vor, dass Sie kurz vorher abgerückt sind und diese markigen Sprüche verkündet haben. Das ist so und das können Sie auch nicht wegwischen.
Ich versuche, das als Frage zu interpretieren. Es ist tatsächlich so, dass wir immer gesagt haben, die Besoldungsgruppe R 1 stellt für uns das Niveau dar. Dazu stehen wir, meine Damen und Herren. Zu diesem Niveau stehen wir.
Wir haben von Anfang an auch in unserem Wahlprogramm klar gemacht, dass wir uns mit Blick auf die Rentenversorgung etwas anderes vorstellen. Uns ist zunächst gesagt worden - das wissen auch Sie, Herr Borgwardt -, dass entsprechende Regelungen auf der Ebene der Landesgesetzgebung nicht möglich sind.
Der GBD hat uns später gesagt, es gebe eine andere Möglichkeit, wie wir da herankommen. Es zeugt im Übrigen auch davon, dass der GBD in diesem Hause eine gute Arbeit leistet und offensichtlich so unabhängig ist, dass er es Ihnen nicht
Der GBD hat gesagt, es sei auf die landesgesetzliche Regelung abzustellen. Diesen Vorschlag haben wir aufgegriffen, und zwar auch in Absprache und unter fachlicher Hinzuziehung des GBD.
Ich glaube, das Paket, das wir diesbezüglich entwickelt haben, kann sich in Gänze mit den von Ihnen gemachten Vorschlägen gut verbinden. Damit können wir letztlich eine Regelung erreichen, die tatsächlich das wahr macht, was auch die Koalitionsfraktionen anstreben, nämlich die Orientierung an der Besoldungsgruppe R 1 bei gleichzeitiger Reform der Alterversorgung, sodass auch dabei das Niveau der Besoldungsgruppe R 1 gewährleistet ist. - Herzlichen Dank.