Natürlich ist es absolut normal, dass man einen Antrag, wenn er hereinkommt, erst einmal auseinander nimmt. Wenn Sie etwas aufmerksam gewesen wären - damit spreche ich insbesondere Herrn Barthel an -, dann hätten Sie gemerkt, dass wir dem ersten und dem zweiten Punkt zugestimmt und die Grundaussage getätigt haben: Hier geht es in die richtige Richtung.
(Herr Borgwardt, CDU: Das reicht aber nicht! - Herr Gallert, DIE LINKE: Jenseits seiner Vorstellungskraft!)
Jetzt haben wir allerdings einen Änderungsantrag gestellt, in dem steht, dass den Ministerien und der Staatskanzlei ein Prüfauftrag erteilt werden soll, um herauszufinden, welche Daten zur Verfügung gestellt werden können.
Aber Sie stellen sich hin und sagen: Na ja, in dem Änderungsantrag steht quasi, dass sie wieder alles offenlegen wollen. - Das steht nicht darin. Man muss ihn nur genau lesen.
Sehr schön war auch Ihre Bemerkung, dass die Daten, wenn man sie zur Verfügung stellt, von einzelnen Gruppen politisch missbraucht werden könnten. Dann bin ich umso gespannter auf genau diese Daten. Dann gehören sie gerade öffentlich gemacht.
Ich frage jetzt der Ordnung halber: Gibt es weitere Abgeordnete, die sich in der Debatte zu Wort melden möchten? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Ich sehe in Ihren Gesichtern, dass das nun ohne Zweifel und geklärt stattfinden kann.
Ich lasse als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1284 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Antragstellerin. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit hat der Änderungsantrag nicht die erforderliche Mehrheit bekommen.
Wir stimmen somit über den wie vorhin besprochen geänderten Ursprungsantrag in der Drs. 6/1262 ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit hat der Antrag die Mehrheit gefunden und wir können den Tagesordnungspunkt abschließen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns in der Tagesordnung fortfahren und trotzdem hierbleiben.
a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE bringt für die Antragstellerin Frau Abgeordnete Hohmann ein. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im März 2003 trat das Kinderförderungsgesetz in Kraft. Es wurde mit den Stimmen der CDU, der FDP und der großen Mehrheit der SPD verabschiedet. Mit diesem Gesetz waren 47 Millionen € Einsparungen verbunden. Der Personalschlüssel im Kindergarten wurde auf 1 : 13 verschlechtert, die Personalbemessungszeit wurde verändert, die Tagespflege wurde eingeführt, Hilfskräfte durften in den Kitas arbeiten und
Dagegen regte sich Widerstand. Im Januar 2005 kam es zum ersten Volksentscheid in der Geschichte des Landes. Wie alle wissen, scheiterte der Volksentscheid aufgrund zu niedriger Wahlbeteiligung.
Im Jahr 2006 brachte meine Fraktion nochmals einen eigenen Gesetzentwurf ein, der den Ganztagsanspruch für alle Kinder forderte. Der Entwurf wurde abgelehnt.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Neun Jahre und vier Monate später stehen wir heute hier und reden über eine Ganztagsbetreuung für alle Kinder, unabhängig vom Erwerbsstatus der Eltern. Das ist eine verdammt lange Zeit. Es hat sehr lange gedauert, bis sich bei CDU und SPD der Wert eines gleichberechtigten Zugangs zu frühkindlicher Bildung durchgesetzt hat.
- Nun ist aber gut. - Damit bin ich aber auch bei einer grundlegenden Frage, die letztlich für uns ausschlaggebend dafür war, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen. Die Frage lautet: Was verstehen wir unter einem Ganztagsanspruch? - Im Koalitionsvertrag steht dazu nämlich nichts. Zehn Stunden für alle Kinder? Acht Stunden für alle Kinder oder einen neuen Acht-Stunden-Anspruch für die derzeitigen Halbtagskinder, wie ihn die GRÜNEN wollen? - Insbesondere Pressemeldungen der CDU und auch der Buschfunk, den man so mitkriegt, zeigten, dass wohl größere Teile der Koalition in dieser Frage ziemlich uneins sind.
Das hat uns darin bestärkt, mit einem eigenen Gesetzentwurf den zehnstündigen Rechtsanspruch für alle Kinder zu fordern, und zwar ohne Stufenplan.
Alle anderen Lösungen hätten entweder einen generellen Abbau von Standards oder das Weiterführen der derzeit bestehenden Ungerechtigkeiten unter anderen Vorzeichen bedeutet.
Wir wollen im Übrigen deshalb keine Stufenmodelle, da sich auf absehbare Zeit das finanzielle Volumen des Landeshaushalts rückläufig entwickeln wird. Das heißt, man sollte das Geld in die Hand nehmen, solange dies noch relativ unproblematisch möglich ist.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Dialog „Kita“ des Sozialministeriums war auch Abgeordneten, die sich nicht täglich mit dieser Ma
terie befassen, klar, dass eine Novellierung des Kinderförderungsgesetzes nicht ohne eine Verbesserung der pädagogischen Rahmenbedingungen zu machen ist. Wir haben Ihre Anregungen aufgenommen und wollen pro Vollzeitstelle drei Stunden pro Woche für mittelbare pädagogische Arbeit einführen. Wir wissen, dass wir damit hinter den fünf Stunden, die die Landesregierung vorschlägt, bleiben. Wir waren zu diesem Kompromiss jedoch aus Gründen der Finanzierbarkeit gezwungen, weil wir auch die derzeitigen Personalschlüssel verbessern wollen.
Ihnen wird aufgefallen sein, dass wir nichts an dem momentanen Schlüssel von 1 : 6 in der Krippe und von 1 : 13 im Kindergarten ändern. Wir verändern jedoch die Zeit, die Grundlage für die Personalbemessung ist.
Einer der Faktoren, der zu den wesentlichsten Einsparungen durch das KiFöG geführt hat, ist die Tatsache, dass eine achtstündige Vollzeitstelle pro Tag mit neun Stunden gewichtet wird. Das führt zu abgesenkten Fachkräfteanteilen pro Kind, die in der Folge dafür verantwortlich sind, dass die derzeitigen Personalschlüssel nicht gelten. Für die Krippe entsteht so ein Personalschlüssel von derzeit 1 : 6,75 und für den Kindergarten von 1 : 14,62. Dieses Problem ist aber nicht neu.
Wir sagen, eine Vollzeitstelle darf nur mit acht Stunden pro Tag geplant werden. Damit verbessern wir die Fachkraftanteile pro Kind und sorgen dafür, dass die Betreuungsschlüssel, die im Gesetz stehen, auch gelten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir verankern Inklusion im Gesetz. Inklusion im Sinne der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen wird in unserem Gesetzentwurf als Ziel und Leitbild formuliert. Grundsätzlich sollen alle Tageseinrichtungen allen Kindern mit und ohne Behinderungen offen stehen und einen universellen Zugang für Bildung, Erziehung und Betreuung bieten. Kinder mit Behinderungen haben ein Recht auf gemeinsame Förderung.
Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wollen wir entsprechend stärken. Wir setzen uns dafür ein, die Elternrechte auf Einrichtungsträger-, Gemeinde-, Landkreis- und Landesebene zu stärken. Die Partizipation der Eltern an wichtigen Entscheidungsprozessen wird damit verbessert. Kuratorium und Elternbeirat des Trägers erhalten zukünftig ein Mitspracherecht bei der Gestaltung zum Beispiel der Essensbeiträge. Die Elternbeiräte der Landkreise und kreisfreien Städte erhalten einen Sitz im kommunalen Jugendhilfeausschuss. Wir wollen einen Landeselternbeirat. Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landeselternbeirats erhält einen Sitz im Landesjugendhilfeausschuss.
sieht unser Gesetzentwurf vor, dass die Träger von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes orientieren.
Auch wir wollen die Öffnung für Quereinsteiger mit pädagogischen Abschlüssen möglich machen. Jedoch können auch Personen, die nicht unbedingt über einen pädagogischen Abschluss verfügen müssen, nach Einzelfallprüfung durch das zuständige Jugendamt in einer Tageseinrichtung tätig sein. Das Land soll zukünftig eine Ausbildungsplatzplanung erstellen und diese fortschreiben. Wir erhoffen uns von diesen Maßnahmen, dem sich anbahnenden Fachkräftemangel im Bereich Kinderbetreuung etwas entgegensetzen zu können.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich abschließend noch ein paar Worte zum Gesetzentwurf der Landesregierung und zum Änderungsantrag der GRÜNEN sagen. Die Orientierung an den tatsächlichen Personalkosten haben Sie in letzter Sekunde fallenlassen. Sie wollen die Beteiligung des Landes weiterhin auf Basis des TVöD berechnen. Dann müssten Sie sich weiterhin die Frage stellen lassen, warum das Geld nicht bei den Erzieherinnen ankommt.
Im Grunde wäre es konsequent, wenn Sie, liebe Landesregierung, dann auch für die Einrichtungsträger die Orientierung am öffentlichen Tarif in Ihren Entwurf aufgenommen hätten. Ob man den Landesanteil in Form von Pauschalen nach Betreuungsart auszahlt oder nicht, darüber können wir reden. Diese Praxis hat schließlich jahrelang mit dem KiBeG funktioniert.
Gleiches gilt für die Landkreise, die nach Ihrem Entwurf die Leistungsverpflichteten sein sollen. Fraglich ist hierbei jedoch, ob für die Eltern so kurze und unbürokratische Wege gesichert werden können. Aber auch darüber können wir reden.
Skeptisch sind wir jedoch bei den von Ihnen geplanten Leistungs- und Entgeltvereinbarungen nach § 78b bis g SGB VIII. Ja, in den Hilfen zur Erziehung, in der Eingliederungshilfe und im Pflegebereich ist dies das gängige Modell der Finanzierung. Entgeltvereinbarungen sind aber eine komplexe und komplizierte Materie. Glauben Sie, dass alle Tageseinrichtungen und insbesondere auch die Tagespflegepersonen die notwendigen Ressourcen und das notwendige Know-how für derlei Verhandlungen mitbringen?