Oder: Die sozialistische Mangelwirtschaft musste sich auf die Kleingärtner verlassen, damit es überhaupt frisches Obst und Gemüse gab oder zumindest in dem erforderlichen Umfang.
Aber ich will das alles sein lassen. Ich will nur auf einen Punkt eingehen, weil wir bereits eine halbe Stunde Verzug haben und eine Tagesordnung vor uns haben, die uns morgen bis in die späten Abendstunden hier festhalten wird.
Ich will sagen, es ist in der Tat so, dass die grüne Lunge, die Kleingärten, die wir sowohl im städtischen als auch im ländlichen Bereich haben, etwas löchrig geworden ist, weil es aufgrund der demografischen Entwicklung ganz viele brachliegende Kleingärten gibt, die insgesamt für die Sparten zum Problem werden. Es gibt viele Dinge, die wir noch regeln müssen. Das werden wir sicherlich auch gemeinsam tun. Ich gehe davon aus, dass es
Heute wollen wir erst einmal nur ein Ärgernis beseitigen, ein besonderes Ärgernis. Hier sind wir bei dem konkreten Gesetzentwurf, der heute vorliegt. Nach der jetzigen Gesetzeslage können für das Vermessen von Lauben regelmäßig Gebühren erhoben werden. Es gibt im Gesetz die Möglichkeit der Verpflichtung zur Einmessung von Lauben und Grundstücken, leider auch für brachliegende Grundstücke und Lauben.
Bei dem Werkstattgespräch, das wir veranstaltet haben und das auch einen großen Zuspruch fand, ist unter anderem ein Beispiel aus Köthen genannt worden. Dort sollte eine Kleingartensparte mit fünf Grundstücken und Lauben, die alle brachliegen, eingemessen werden. Das stellt zwar nicht das Kleingartenwesen an sich infrage, aber diese Gartensparte schon.
Das ist einer der entscheidenden Punkte. Den können wir ändern. Dazu müssen wir weder die Europäische Union noch den Bundesgesetzgeber fragen, sondern das können wir selbst tun. Ich glaube deshalb, es ist ganz gut, nachdem wir in der 24. Sitzung ein gemeinsames Bekenntnis im Landtag dazu abgegeben haben, dass wir allesamt für die Fortentwicklung des Kleingartenwesens, für den Erhalt und für neue Nutzungsmöglichkeiten und Konzepte sind, dass wir den einen Baustein schon einmal mit dem Gesetzgebungsverfahren schaffen.
Uns darf hier natürlich nicht der Fehler unterlaufen, den wir im Zusammenhang mit dem Rundfunkänderungs-Staatsvertrag gemacht haben, dass man die Lauben nach Überleitungsgesetz vergisst. Deshalb sind sie auch explizit aufgeführt.
Ich werbe dafür, dass wir dieses Kleingartenunterstützungsgesetz mit breiter Mehrheit in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überweisen und darüber schnell beraten.
Ich denke, damit können wir den Kleingärtnern den Sommer ein wenig versüßen, auch wenn zum Beispiel die Süßkirschen in diesem Jahr nicht überall wachsen. Aber es wird schon noch einiges Obst geben, das den Sommer versüßt.
Ich glaube, die vielen Kleingärtner, die vor Ort an neuen Konzepten arbeiten, haben es auch verdient. Lassen Sie uns den Gesetzentwurf in den genannten Ausschuss überweisen. Herzlichen Dank, wenn Sie mitziehen. - Das soll es auch schon gewesen sein mit der Einbringung.
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende Budde. - Für die Landesregierung nimmt Herr Minister Webel das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nach dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf soll für Gartenlauben in Anlagen nach dem Bundeskleingartengesetz - kurz: Lauben in Gartensparten - die Pflicht zur Vermessung und zur Einmessung abgeschafft werden.
Lassen Sie mich kurz auf die Sach- und Rechtslage eingehen. Das Verfahren der Vermessung und der Gebäudeeinmessung ist eng verbunden mit der Funktionsfähigkeit einer für viele Lebensbereiche in Sachsen-Anhalt wichtigen Einrichtung, dem Liegenschaftskataster. Dieses Liegenschaftskataster weist für das gesamte Landesgebiet Sachsen-Anhalts vollständig alle Liegenschaften, also die Flurstücke und die Gebäude nach, und dieses aus gutem Grund.
Dieser Nachweis dient wichtigen gesellschaftlichen Belangen, insbesondere der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr und der Ordnung von Grund und Boden. Daneben ist das Liegenschaftskataster die Grundlage für raumbezogene Informationssysteme.
Es soll den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht werden. Es soll insbesondere die Bedürfnisse der Landesplanung, der Bauleitplanung, der Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie des Umwelt- und Naturschutzes angemessen berücksichtigen. Es ist außerdem amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung. Auch etliche weitere wichtige Flurstücksinformationen weist es nach, zum Beispiel die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung sowie Hinweise auf Baulasten des Baulastenverzeichnisses.
Seine praktische Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts, sogar für diejenigen, die nicht selbst Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer sind, ist danach offensichtlich. Woher, wenn nicht aus dem Liegenschaftskataster, sollen die notwendigen Informationen zur Bebauung stammen?
Somit kann sich jeder von uns unschwer vorstellen, dass die Funktionsfähigkeit des Liegenschaftskatasters und damit auch der Nutzen für eine Vielzahl von Mitbürgerinnen und Mitbürgern maßgeblich auch von der Aktualität und der Vollständigkeit dieses Katasters abhängt.
In diesem Sinne kann die gesetzgeberische Verpflichtung eines jeden Eigentümers, sein Gebäude vermessen oder einmessen zu lassen, nicht nur als Belastung verstanden werden, sondern auch als eine Art Versicherung. Nach der Erfassung und Übernahme in das Liegenschaftskataster kann er sich darauf verlassen, dass sein Gebäude registriert ist und zum Beispiel bei Planungen in Bezug
auf Hochwasser- und Lärmschutz, bei der Trassenverlaufsplanung, dem Bau von Industrieanlagen usw. berücksichtigt werden kann. Die Vermessung und Eindienung dient damit letztlich eben auch seinem Wohl.
Für einen ganz speziellen Bereich, nämlich für Lauben in Gartensparten, erscheint es aber ausnahmsweise angebracht zu sein, auf die Pflicht zur Vermessung und Einmessung zu verzichten. Dieser Ansatz, liebe Frau Budde, findet auch meine Zustimmung.
- ja, alle drei Paragrafen -, in denen nach umfassender Abwägung auch der besonderen Lebenslage der Betroffenen und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Entwicklungen Ausnahmen vom Grundsatz der Vermessung und Gebäudeeinmessung gerechtfertigt sind. Nur so kann hier der sozialen Wirklichkeit der von dieser Ausnahme Begünstigten Rechnung getragen werden.
Dies gilt nach meiner Überzeugung für die Lauben in Gartensparten. Sie können als eine solche Fallgruppe angesehen werden. Es ist mir wichtig, den Grundgedanken des Kleingartenwesens zu verwirklichen und zu fördern. Das bedeutet für eine möglichst große Anzahl unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, naturnahe Betätigungsmöglichkeiten zu erschwinglichen Preisen bereitzustellen.
In diesem Sinne stimme ich dem Entwurf auch aus fachlicher Sicht zu, bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche mir eine zügige Beratung im Interesse der Laubenbesitzer. Bei drei Paragrafen sollte dies auch möglich sein. - Danke schön.
Herr Minister Webel, könnten Sie mich eventuell darüber aufklären, aus welchen Motiven heraus sich die Landesregierung zu dieser Frage jetzt anders verhält als im April dieses Jahres? Denn als wir den Antrag eingebracht haben, war das genau der Punkt, den Ihr Kollege Minister Dr. Aeikens aufgegriffen und zum Anlass genommen hat zu sagen, dieser Antrag gehe zu weit und deshalb müsse man den Änderungsantrag annehmen. Viel
So einfach ist das manchmal. - Wir haben zu diesem Thema eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion vereinbart. Die Fraktionen sprechen in der Reihenfolge DIE LINKE, CDU, GRÜNE und SPD. Die Debatte wird eröffnet vom Abgeordneten Herrn Krause. Er spricht für die Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Frau Budde, ich erlebe gerade eine Déjà-vuErscheinung nach dem Motto, das habe ich doch gerade erst vor zweieinhalb Monaten erlebt.
Am 26. April - Sie werden sich erinnern - hatten wir das Thema Kleingartenwesen nämlich schon einmal auf der Tagesordnung hier an diesem Ort und gestern auch im Agrarausschuss.
Der Ausgangspunkt für die Befassung war unser Antrag zum Kleingartenwesen in der Drs. 6/1010, mit dem wir im April schon in Punkt 6, der eben angesprochen wurde, die - ich zitiere - „Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen, die die Pflicht zur Vermessung von Gartenlauben generell ausschließen“ gefordert hatten.
Anstatt unser, wie durch Ihren heute vorgelegten Gesetzentwurf bestätigt wird, berechtigtes Anliegen zu unterstützen, haben Sie es, meine Damen und Herren von der Koalition, vorgezogen, unseren Antrag erst einmal mit einem Änderungsantrag zu erden und sich auf eine banale Berichterstattung durch die Landesregierung zurückzuziehen.
Entweder hatten Sie sich - das muss ich hier so sagen - im April mit der Sachlage der Vermessungspflicht überhaupt nicht befasst, oder Ihnen war Parteikalkül wichtiger als Sacharbeit.
Sei es, wie es sei. Es ist gut, dass dieses Problem jetzt vom Tisch kommt. Schließlich ist es ein Unding, den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern Kosten aufzubürden, die in keinem Verhältnis zu dem Wert der Sache stehen, die da vermessen werden soll bzw. sollte - von dem bürokratischen Aufwand ganz zu schweigen.
Andererseits ist dies aber auch eine vernünftige Lösung insofern, dass hier im weitesten Sinne der Bestandsschutz und die besondere Kleingartenkultur im Osten Deutschlands Beachtung und Anerkennung finden. Schade ist jedoch, dass wir immer erst ein parteipolitisches Gerangel inszenieren müssen und dabei nicht nur viel Zeit vergeuden, sondern auch das Ansehen der Politik schädigen.
Herr Minister Webel, zur Änderung des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes in der Sache selbst ist auch noch zu sagen, dass sich mit der jetzigen aktuellen Befassung die Möglichkeit bieten würde, einige Klarstellungen, zum Beispiel über klare Definitionen liegenschaftsrechtlich bedeutsamer Gebäude, zu treffen. Experten mahnen jedenfalls an, dass die in der Bauordnung des Landes sehr weit gefasste Gebäudedefinition dies notwendig machen würde.
Es wird darauf verwiesen, dass zum Beispiel bei Trafostationen zur Netzanbindung in Windparks eine Vermessung gemäß Vermessungsgesetz erfolgt. Dagegen bestehen bezüglich einer Vermessungspflicht bei Windkraftanlagen selbst Unklarheiten in den entsprechenden Einrichtungen und Unternehmen. Es gilt klarzustellen, was bedeutende bauliche Anlagen tatsächlich sind. Hierzu möchte ich auch die Aufmerksamkeit auf Biogasanlagen und Netztrassen richten. - So viel zur Änderung des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes.
Meine Damen und Herren! Um noch einmal zum Ausgangspunkt zurückzukommen, gestatten Sie mir noch ein Wort zu den Medien. Es ist schon bemerkenswert, wie intensiv in einigen Regionen vom Burgenlandkreis bis zur Altmark über die Initiative von CDU und SPD zur Aufhebung der Vermessungspflicht für Kleingartenlauben, die heute mit dem Gesetzentwurf beraten wird, berichtet worden ist - bemerkenswert insofern, als der sonst so recherchegeübten Presse die Initiative der Fraktion DIE LINKE vom 26. April 2012 völlig unbekannt blieb. Sollte das eventuell ein Indiz dafür sein, dass die viel gerühmte unabhängige Presse immer mehr zu einer staatstragenden, regierungstreuen Berichterstattung neigt?