Protokoll der Sitzung vom 12.07.2012

Meine Damen und Herren! Um noch einmal zum Ausgangspunkt zurückzukommen, gestatten Sie mir noch ein Wort zu den Medien. Es ist schon bemerkenswert, wie intensiv in einigen Regionen vom Burgenlandkreis bis zur Altmark über die Initiative von CDU und SPD zur Aufhebung der Vermessungspflicht für Kleingartenlauben, die heute mit dem Gesetzentwurf beraten wird, berichtet worden ist - bemerkenswert insofern, als der sonst so recherchegeübten Presse die Initiative der Fraktion DIE LINKE vom 26. April 2012 völlig unbekannt blieb. Sollte das eventuell ein Indiz dafür sein, dass die viel gerühmte unabhängige Presse immer mehr zu einer staatstragenden, regierungstreuen Berichterstattung neigt?

(Beifall bei der LINKEN - Herr Miesterfeldt, SPD: Das hatten wir doch schon einmal! - Zurufe von der CDU)

Angesichts dessen, dass es langsam zur Gewohnheit wird, dass herausragende Journalisten und verantwortliche Medienvertreter bundesweit, aber auch bei uns hier in Sachsen-Anhalt immer öfter zu Regierungssprechern aufsteigen, dürfte dieser kritische Blick auf den Zustand der Pressefreiheit und der viel gepriesenen unabhängigen Berichtserstattung wohl ein klein wenig gerechtfertigt sein.

Ich gebe zu: Diese im Zusammenhang mit dem Kleingartenwesen geschilderte Episode mag wirklich nur eine Kleinigkeit sein und wenig Weltbedeutung besitzen. Aber wie heißt es doch so schön? Wie im Kleinen, so auch im Großen - oder umgekehrt. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Herr Kollege Krause. - Wir fahren fort in der Debatte. Für die Fraktion der CDU erteile ich dem Herrn Abgeordneten Scheurell das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem die Fraktionsführerin - - Fraktionsvorsitzende, Sie wollen ja auch wie Herr Gallert vorsitzen und nicht führen.

(Heiterkeit)

Nachdem die sehr geehrte Frau Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokratie uns über die historischen Patenschaften der Sozialdemokratie Deutschlands bezüglich des Kleingartenwesens informiert hat und uns DIE LINKE gerade erläutert hat, wer was auf den Weg gebracht hat, fällt mir jetzt die Allegorie aller Kleingärtner ein, also dieses kleine Fabelwesen, das in vielen Gärten steht, die Gartenzwerge. Die Mütze gestehe ich ihnen zu. Sie wissen, dass die Fußbekleidung, die Fußtextilie für die ist, die das Ganze auf den Weg gebracht haben. Das zu dem Einstieg, wer hier was auf den Weg gebracht hat.

Ich erspare es mir jetzt, über das Kulturgut des Kleingartens an sich und im Besonderen für unser Bundesland zu sprechen.

Laut einer Erhebung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung mit dem Titel „Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens“ aus dem Jahr 2008 sind mehr als 80 % aller Kleingärtnerhaushalte gleichzeitig auch Mieterhaushalte. Rund 74 % aller ostdeutschen Kleingärtnerhaushalte - so die Statistik - besitzen einen Haushalt in einem mehrgeschossigen Wohnblock.

Seit Jahren verursachen die rechtlichen Bestimmungen Probleme und Missverständnisse im Kleingartenwesen - seien es rigide kommunale Baumschutzsatzungen, seien es Rundfunkstaatsverträge, seien es Abfallgebühren oder die Vermessungserfordernisse für Lauben. Deswegen ist die CDU-Fraktion im Interesse der Kleingärtner für eine Vereinfachung einerseits und die Senkung der Kosten andererseits.

Aufgrund der Vermessungspflicht ist jede bauliche Veränderung nicht nur mit Baukosten, sondern auch mit Genehmigungskosten verbunden. Das

wollen wir künftig gemeinsam alle hier im Haus vermeiden. Das eint uns dann wieder.

Mit dem Gesetzentwurf möchten wir als Koalition die Pflicht zur Vermessung bzw. Einmessung von Lauben in Kleingartenanlagen abschaffen. Damit schaffen wir auch ein Stück mehr Gerechtigkeit in Mitteldeutschland.

Was ist der Hintergrund, meine Damen und Herren? Der Grundstückseigentümer hat gemäß § 14 Abs. 1 des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes unseres Landes die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde unverzüglich zu unterrichten, wenn ein Gebäude neu errichtet oder ein bestehendes Gebäude in seinen Ausmaßen verändert worden ist.

Diese Pflicht betraf bisher auch sogenannte Kleingartenlauben in Kleingartenanlagen. Damit verbunden ist die Einmessung der neu errichteten oder baulich veränderten Gartenlaube. Die Pflicht zur Einmessung ist mit nicht unerheblichem bürokratischem Aufwand und Kosten für den Grundstückseigentümer verbunden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir für Bauten wie die deutsche Standardlaube nach § 3 Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes sowie für nach § 20a Nrn. 7 und 8 des Bundeskleingartengesetzes gleichgestellte Bauten Ausnahmen von der Pflicht zur Vermessung zulassen. Ich habe es eben bereits gesagt: Mit dieser Maßnahme schaffen wir ein Stück mehr Gerechtigkeit zwischen den Laubenbesitzern in Mitteldeutschland.

Wir gehen in Sachsen-Anhalt aber einen anderen Weg als in Thüringen oder in Sachsen. Während in Thüringen und Sachsen explizit per Verordnung nur solche Gebäude vom Auftrag des amtlichen Vermessungswesens entbunden sind, die den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Februar 1983 entsprechen, also Gebäude, die nicht größer als 24 m² und nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind, gehen wir in Sachsen-Anhalt noch einen Schritt weiter, um der besonderen Situation in unserem Bundesland Rechnung zu tragen. Wir lassen eine gesetzliche Ausnahme von der Regel zu und schließen den hiesigen Laubenbestand mit ein.

Wir alle wissen - die Redezeit ist fast zu Ende -, dass unsere Lauben in der Regel größer sind als 24 m². Hierin liegt die Besonderheit für SachsenAnhalt. Deswegen ist das - so meine ich - der richtige Schritt.

Es gäbe noch so vieles zu sagen, zum Beispiel zu dem eben erwähnten Rundfunkstaatsvertrag, in dem auch auf das Bundeskleingartengesetz verwiesen wurde. Wir werden uns im Ausschuss darüber verständigen. Wir haben da bei der Ausformulierung des Textes gemeinsam mit dem Ge

setzgebungs- und Beratungsdienst noch ein Stück Beratung vor uns. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Danke schön, Herr Abgeordneter Scheurell. - Wir können Gäste bei uns im Haus begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler des Ökumenischen Domgymnasiums Magdeburg. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir fahren fort in der Debatte zum Vermessungs- und Geoinformationsgesetz. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Frederking.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist immer gut, Bürokratie abzubauen und den Bürgerinnen und Bürgern Gebühren zu ersparen. Wir sollten trotzdem darüber beraten, mit welchen Auswirkungen zu rechnen ist.

Generell ist der Verzicht auf die Einmessung von baulichen Anlagen als kritisch anzusehen, weil damit eine Verschlechterung der Qualität der Geobasisdaten einhergeht. Allerdings könnte man bei Kleingartenlauben auf die Einmessung verzichten, weil die äußeren Abgrenzungen der Kleingartenanlage in den Vermessungsunterlagen vorliegen. Sie sind bekannt, und sie sind in der Regel auch ausreichend.

Ich möchte uns für unsere Beratungen zu diesem Entwurf an dieser Stelle schon folgende Fragen mitgeben, die wir klären müssten. Wenn die Einmessungspflicht aufgehoben wird, welche Basisinformationen fehlen dann zum Beispiel im Katastrophenfall für das Rettungswesen? Es müsste auch geklärt werden, ob die bestehende kartografische Darstellung der Gebäude aus dem Liegenschaftskataster gelöscht werden soll.

Herr Webel, Sie haben es ausgeführt: Ein solches Kataster macht nur dann Sinn, wenn es vollständig ist; es ist sonst für die Planungen nicht sinnvoll.

(Minister Herr Webel: Das ist ja gewährleis- tet!)

Oder es ist zu fragen, ob das Ganze als unvollständige Datensammlung so wie bisher bestehen bleibt.

Herr Krause, Sie haben, finde ich, zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass man die Diskussion über den Entwurf gleich nutzen kann, um auch Klarstellungen zu treffen. Wir haben Zuarbeiten des Bundes der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure bekommen. Ich schlage vor, dass wir diese Zuarbeiten bei den Beratungen berücksichti

gen und gegebenenfalls die drei vorgeschlagenen Paragrafen auch noch erweitern. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Frederking. - Zum Schluss der Debatte nimmt Frau Abgeordnete Budde noch einmal das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Scheurell, da haben Sie mich jetzt so gelobt. Zum Führen: Bei der SPD muss man nicht Führerin heißen, um die SPD-Fraktion zu führen. Bei uns geht das auch, wenn man den Vorsitz hat. Das ist vielleicht bei Ihnen anders. Ich weiß es nicht.

An Herrn Krause gerichtet: Herr Krause, wir lassen das besser mit diesem parteipolitischen Kalkül. Sie haben Ihren Antrag gestellt, nachdem Sie ein Gespräch mit dem Landesverband der Gartenfreunde und mit anderen Gartenfreunden hatten. Sie haben Ihnen ganz sicher erzählt, dass ich ungefähr ein Vierteljahr vorher da war und die Perspektiven schon aufgezeigt und gesagt habe: Wir wollen das Vermessungsgesetz ändern und auch noch ein paar andere Sachen machen. Lassen wir das sein mit dem Vorwurf der Parteipolitik! Wer wollte jetzt schneller sein: Sie mit dem Antrag oder - -

(Zuruf von Herrn Krause, Salzwedel, DIE LINKE)

- Das ist so mit den getroffenen Hunden: Sie bellen. Das ist so. Das lassen wir bei dem Thema einfach sein. Wir sind inhaltlich gleicher Auffassung. Man braucht es sich gegenseitig nicht vorzuhalten und so zu tun, als ob man als Windhund den Antrag schneller einbringt.

(Zurufe von der LINKEN)

Die Frage von Frau Paschke war natürlich genau auf den Punkt getroffen. Wir haben halt als Koalitionsfraktion auch immer das Ansinnen, dass wir Gesetze, die wir einbringen, möglichst weitgehend auch mit den Regierungsmitgliedern abgesprochen haben. Da haben Sie natürlich Recht. Das hat etwas länger gedauert.

(Heiterkeit bei der CDU)

Aber Sie haben jetzt von Herrn Webel gehört, dass die Regierung und die sie tragenden Minister voll hinter dem Gesetzentwurf stehen. Insofern haben Sie genau den wunden Punkt getroffen, den wir jetzt mit der Einbringung eines Gesetzentwurfs heilen, der in den Ausschüssen

(Zuruf von Frau Bull, DIE LINKE)

eine breite Unterstützung durch das Parlament und auch durch die Mitglieder der Landesregierung findet, die ihn umsetzen müssen.

Deshalb bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir den Gesetzentwurf mit einer breiten Mehrheit in den Ausschuss überwiesen werden und damit ein Problem der Kleingärtner lösen können. Wir tun dies nicht durch eine Verordnung, sondern durch ein Gesetz, weil ich glaube, dass es eine gute Sache ist, dass der Landtag das durch ein Gesetz fest regelt, wenn er es durch ein Gesetz regeln kann. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Budde. Es gab mindestens eine erkennbare Anfrage. - Frau Budde möchte diese nicht beantworten.

(Frau Budde, SPD: Das ist doch bestimmt wieder eine Intervention!)

Das deutet auf eine Zwischenintervention hin, der ich hiermit stattgebe.