Hier den Sack zuzumachen oder - wie es Herr Erdmenger zu Recht sagte - das Ganze zu stoppen, denke ich, ist nicht der richtige Weg. Wir wollen alle eine Landesenergieagentur. Sie muss anfangen zu arbeiten und sie muss auch errichtet werden können. Dafür brauchen wir eine Mark fünfzig.
- Sie werden erleben, dass es etwas wird. Es wird sogar etwas sehr Gutes werden. Darauf werden Sie in einigen Jahren stolz sein und werden froh sein, wenn Sie hingehen und sagen können: Wir haben eine Landesenergieagentur. Die besuche ich. Da kommt für die Unternehmen sowie für die Bürgerinnen und Bürger genau das Richtige hin.
Was war denn der Ursprung des Nachtragshaushalts? Das ist schon fast vergessen. Die Landesenergieagentur oder andere Dinge? - Nein, das wissen wir alle, es war vor allen Dingen auch Stark III. Wir haben die Mittel vorher nicht veranschlagt. Das wurde jetzt im Nachtragshaushalt nachgelegt, nicht nur, Herr Erdmenger, wegen der WCs, die unsere Schulen und Kitas brauchen; vielmehr ist es vernünftig, wenn man einmal einen Bau anfängt - eine Sanierung oder einen Neubau -, das auch geschlossen zu tun und nicht in zwei oder drei Bauphasen.
das Geld für die erste Tranche bereitgestellt wurde. Ich sage es an dieser Stelle gleich: Das Stark-III-Programm wird mit der ersten Tranche nicht enden. Es gab immer wieder die Nachfragen, auch im Finanzausschuss. Wir stehen dazu, Herr Knöchel. Es bleibt dabei. Der Minister hat vorhin auch in seiner Rede zum FAG deutlich gemacht, dass wir alle bei den neuen EU-Programmen gefragt sind, auch da keine Luft heranzulassen.
Wir wollen mit Stark III eine Verbesserung des Lernumfeldes erreichen - keine Frage. Ich hatte während meiner Einbringungsrede zum Nachtragshaushalt bereits auf eine Studie hingewiesen, nach der sich das Lernverhalten auch durch ein gutes bauliches Umfeld nachweislich verbessern lässt. Das klingt erst einmal simpel und sehr einfach, ist aber erwiesen. Die Folge sind bessere Noten, weniger Schulabbrüche und Ähnliches.
Zudem - auch das wissen Sie; das ist nichts Neues, das sage ich immer wieder gern, egal wo ich dazu etwas erzähle - ist Stark III ein wichtiges Wirtschaftsförderungsprogramm. Stark III stärkt die regionale Wirtschaft.
Das zweite Ziel - das ist sicherlich auch in aller Interesse - ist die Kostensenkung in den Einrichtungen und damit auch die nachhaltige Entlastung der Kommunen. Einsparungen im Bereich der Energie gehen in die Abzahlung des Kommunalanteils von 25 %. Eine günstige Finanzierung über unsere Investitionsbank hilft, die Abzahlung noch zu beschleunigen, weil der Tilgungsanteil durch niedrige Zinsen doch vergleichsweise hoch ausfällt.
Das war auch einer der Gründe, weshalb in der ersten Phase des Landesprogramms eben nicht alle Einrichtungen, die sich um eine Förderung bemüht haben, dabei sein werden. Sie konnten es ohnehin nicht, weil für alle, die gleich beantragt hatten, das Geld in der ersten Phase nicht gereicht hatte. Aber es galt abzuschichten und dies war ein Grund dafür.
geschlagenen Erhöhung des Kommunalanteils will ich an dieser Stelle noch einmal eine klare Absage erteilen. Wir haben es bereits im Ausschuss, Herr Erdmenger, und darüber hinaus besprochen. Das ist nicht unser Weg.
Ein weiterer positiver Nebeneffekt der angestrebten Kostensenkung ist die gleichzeitige Senkung des Energieverbrauchs. In den Kellern der Schulen und der Kitas wird jetzt unter anderem ein Blockheizkraftwerk arbeiten. An die Heizkörper kommen Thermostate und die Temperatur im Klassenzimmer wird nicht mehr länger mithilfe der Fenster geregelt. Das fördert zudem auch das Umweltbewusstsein unserer Kinder.
Also unter dem Strich gesagt: Das Landesprogramm Stark III tut unseren Kindern gut und ist Investition in die Zukunft. Ich werbe bereits an dieser Stelle um Ihre Zustimmung zum Nachtragshaushalt, der den letzten Baustein zum Start der Sanierung darstellt.
Neben Stark III sind die Kompensationszahlungen für den Rückgang der Hartz-IV-SoBEZ ein weiterer Grund. Diese Kompensationszahlungen haben wir den Kommunen zugesagt und setzen sie nunmehr auch um.
Während der Sommerpause kam dann noch eine nicht unerhebliche Position für den Nachtragshaushalt hinzu. Der Gesetzentwurf zur Änderung des FAG wird für das Land um 91 Millionen € teurer, als noch mit dem Doppelhaushalt vorgesehen.
Ich finde, es ist nur konsequent, jetzt diese Kosten zu veranschlagen, um ein vollständig stimmiges FAG zu beschließen. Wie bereits in der Debatte heute Morgen erläutert, werden nunmehr im FAG nicht die Inflationsraten der vergangenen Jahre für die Ermittlung des Gesamtvolumens zugrunde gelegt; vielmehr nehmen wir jetzt auf die künftige Erwartung Bezug.
Auch das ist nur konsequent, da das FAG nicht mehr die bisherige Entwicklung abbilden, sondern in die Zukunft sehen soll - der heute schon häufig erwähnte Blick durch die Frontscheibe.
Mit dieser Änderung werden wir verhindern, dass in den künftigen Jahren Fehlbeträge bei den Kommunen entstehen.
Aber auch mit den Altfehlbeträgen der vergangenen Jahre lassen wir die kommunale Familie nicht allein. Wir haben mit dem Nachtragshaushalt 2012/ 2013 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 450 Millionen € neu ausgebracht, damit das Programm Stark IV demnächst starten kann. Ähnlich wie bei dem bereits erfolgreichen Programm Stark II steht die Entschuldung der Kommunen im Vordergrund.
Anders als bei Stark II wird bei Stark IV der Zuschuss des Landes zum Abbau der Fehlbeträge nach den derzeitigen Vorstellungen variabel sein.
In den nächsten Wochen wird im Finanzausschuss und sicherlich auch im Innenausschuss darüber diskutiert werden, wie die Ausgestaltung des Programms Stark IV vorgenommen werden soll.
Mit den Programmen Stark I bis Stark IV, verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben wir wirklich gute Landesprogramme aufgestellt, um unsere Kommunen stark zu machen. Das Land ist aus meiner Sicht ein echter Konsolidierungspartner der Kommunen.
Wenn man den Haushaltsplan 2012/2013 und den Nachtragshaushalt sieht, dann kann man zumindest aus meiner Sicht feststellen, dass wir so viel an Kommunalfinanzen, an Aufstockung und Stärkung der Kommunen in den vorhergehenden Jahren nie haben leisten können. Das machen wir jetzt. Das ist richtig und es ist auch der richtige Zeitpunkt; denn in zehn Jahren werden wir es wahrscheinlich nicht mehr können.
Bedauerlicherweise müssen wir für die Gegenfinanzierung die vorgesehene Zuführung zur Steuerschwankungsreserve in Höhe von 75 Millionen € auf 20 Millionen € korrigieren. Das bedeutet 55 Millionen € weniger Vorsorgeelemente für das Land. Das ist schmerzlich. Der Weg hin zu einer Steuerschwankungsreserve in Höhe von 500 Millionen € wird länger. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, tut richtig weh.
Ich bin sehr für Vorsorgeelemente. Ich bin sehr dafür, dass wir Rücklagen bilden, um künftige Schwankungen und Konjunkturrückgänge ausgleichen zu können. Dafür brauchen wir eben auch eine Steuerschwankungsreserve mit einem großen Volumen. An dieser Stelle mussten wir leider korrigieren.
Es zeigt sich aber auch - das sage ich -, dass das für den Doppelhaushalt 2012/2013 erstmals angewendete Top-down-Verfahren verhindert, dass Mehrbedarfe, wie nun im Rahmen des FAG, aus den Einzelplänen gedeckt werden. Wir greifen für die 91 Millionen € nicht in die Haushalte der Ministerien. Das hätten wir vielleicht früher getan, und zwar im Rahmen einer GMA oder einer Haushaltssperre. Vielmehr müssen wir diesen Bedarf über den Einzelplan 13 finanzieren.
Das ist vielleicht auch für diejenigen beruhigend, die noch vor einem oder anderthalb Jahren gemeint haben, dass das Top-down-Verfahren unsere Ressorts einengt. Ich glaube, an dieser Stelle können sich die Ministerinnen und Minister zurücklehnen und sagen: Na, Finanzminister, schau doch, woher du das Geld bekommst; es gibt nur noch den Einzelplan 13.
Mit dem Nachtragshaushalt 2012/2013 haben wir aber auch eine Regelung aufgenommen, wonach über Mehreinnahmen oder Überschüsse der Finanzausschuss mitentscheiden wird. Ob diese nun
in den Ressorts verbleiben oder zum schnelleren Aufbau der Vorsorgeelemente verwendet werden, werden wir dann zu entscheiden haben.
Sehr verehrte Frau Dr. Klein, ja, das Land ist keine Bank. Das hatten Sie einmal gesagt und darin stimme ich Ihnen zu. Aber das Land muss auch für künftige Einbrüche bei den Steuereinnahmen gewappnet sein. Daher - ich sage es noch einmal - bin ich ausdrücklich für den Aufbau der notwendigen Rücklagen. Jeder vernünftige Kaufmann bildet Rückstellungen für Risiken. Für das Land kann nichts anderes gelten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ungewöhnlich für einen Nachtragshaushalt ist das Nachschieben neuer Projekte. Eine neue Zukunftsinvestition haben wir dennoch während der Haushaltsverhandlungen im Finanzausschuss aufgenommen, und zwar einen Ansatz von 16,2 Millionen €, die das Land zur Verfügung stellt und damit den Grundstein für die Errichtung einer Fraunhofer-Projektgruppe „Molekulare Wirkstoffbiochemie und Therapieentwicklung“ legt. Damit verbunden ist die Hoffnung auf die Ansiedlung eines weiteren Forschungszweiges am Standort Halle.
So richtig wohl ist mir bei dieser Entscheidung nicht gewesen und das galt es für mich auch abzuwägen. Denn ich hatte noch in Erinnerung, dass wir schon vor einem Jahr bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2012/2013 feststellen mussten, dass bei den Einzelplänen 06 und 08 die Säge besonders klemmt und nur durch einen Zuschuss aus dem Gesamthaushalt die Fortsetzung der Rahmenvereinbarung „Forschung und Innovation“ ermöglicht werden konnte.
Nun haben wir ein weiteres zu finanzierendes Projekt in den Haushalt eingestellt. Frau Ministerin, jetzt sind Sie gefordert, die Mittel in den nächsten Jahren aus Ihrem Budget zu bestreiten.
Auch wenn die Ministerin gerade nicht anwesend ist, möchte ich an sie das Wort richten. Wir brauchen unbedingt das Forschungs- und Innovationskonzept für den Standort Sachsen-Anhalt. Daraus muss der finanzierbare Weg auch bis zum Jahr 2020 hervorgehen. Denn ansonsten geraten wir in ein Fass ohne Boden und überlegen bei der Aufstellung jedes Haushaltsplans, woher wir die Mittel nehmen, um unsere Projekte finanzieren zu können.
Zum Schluss noch ein Wort zum Theater Dessau. Ich hatte erwartet, dass Herr Gebhardt im Anschluss an Frau Dr. Klein sprechen wird. Ich dachte, das ist in der Geschäftsordnung so geregelt; man kann das aufteilen, aber einer nach dem anderen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, ich möchte einer Legendenbildung entgegenwirken. Aus meiner Sicht spielen Sie sich in den letzten Tagen und ganz besonders heute mit Ihrem Änderungsantrag als Retter des Theaters Dessau auf. Ich habe das Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 18. Juli 2012 gelesen. Bei der an diesem Tag stattfindenden Beratung über den Nachtragshaushalt 2012/2103 hat es überhaupt keine Diskussion zu dem Thema Theater gegeben.
Es gab einen Änderungsantrag der Grünen zu den Bibliotheken und ansonsten nichts weiter. Als es um die Abstimmung über Kapitel 07 87 ging, haben Sie sich der Stimme enthalten. Ich finde das scheinheilig. Es ist scheinheilig, wenn Sie heute sagen, wir müssten das Theater retten, wir bräuchten mehr Geld, die Landesregierung und vor allem der Minister breche sein Wort, indem er die Theaterverträge nicht einhalte.
(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU - Zurufe von der LINKEN - Frau Lüddemann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war aber ein anderes Thema!)
Frau Dr. Klein, Herr Gebhardt, das ist scheinheilig. Das muss ich Ihnen heute einmal sagen. Ich bin normalerweise ein wenig ruhiger. Die Diskussion muss im Fachausschuss geführt werden, wo sie hingehört.