Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes und nach entsprechenden konkreteren europarechtlichen Vorstellungen dürfte beispielsweise eine Ungleichbehandlung im Hinblick auf den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ eigentlich gar nicht entstehen dürfte.
Fakt ist aber, dass wir in Deutschland nach wie vor einen sogenannten Gender-Pay-Gap in Höhe von 23 % haben. Damit ist Deutschland Schlusslicht zusammen mit Ländern wie Österreich, Tschechien und der Slowakei. Ich glaube, es ist wirklich Zeit, dass wir das ändern.
Auf Bundesebene haben wir zwar grundsätzlich einen Konsens, dass es in diese Richtung gehen muss und dass wir uns alle Entgeltgleichheit wünschen, leider besteht aber nach wie vor Dissens über die konkreten Wege, auf denen wir dies erreichen können.
Deswegen will Sachsen-Anhalt mit einer eigenen Bundesratsinitiative einen konsensfähigen Vorschlag im Bundesrat unterbreiten, um konkrete politische Signale zu setzen, um praktische Ergebnisse zu erreichen, damit wir nicht mehr diese gravierende Ungleichbehandlung feststellen müssen.
Auch im Hinblick auf die Quote sind wir in einer glücklichen Situation. Die Landesregierung hat bereits am Dienstag das Abstimmungsverhalten für die morgige Bundesratssitzung beschlossen. Sachsen-Anhalt wird der Hamburger Bundesratsinitiative morgen zustimmen.
Nach den Vorberatungen in den Ausschüssen sieht es so aus, dass diese Bundesratsinitiative eine Mehrheit bekommt. Ich finde, es ist ein gutes politisches Signal an die Bundesregierung, in der wir drei Ministerinnen haben, die jeweils völlig unterschiedliche Vorstellungen von diesem Thema haben.
Frau von der Leyen begrüßt diese Bundesratsinitiative ausdrücklich. Die Frauenministerin will eine Flexiquote, die auf einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Wirtschaft beruht. Die Bundesjustizministerin sieht überhaupt keinen gesetzlichen Handlungsbedarf, obwohl sie eigentlich für Gerechtigkeit zuständig ist.
Ich glaube, wir haben damit für Sachsen-Anhalt den Weg hin zu gesetzlichen Quoten gelegt. Ich bin mir sicher, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis diese Quoten kommen werden.
Wir haben mit dem Vorschlag von Hamburg natürlich noch nicht das erreicht, was wir erreichen wollen, nämlich dass derartige Regelungen sowohl für Aufsichtsräte als auch für Vorstände vorgelegt werden.
Ich glaube, dass die Aufsichtsräte ganz besonders wichtig sind, weil sie die Personalentscheidungen für die Unternehmen treffen. Wenn an dieser Stelle auf die Einhaltung von Quoten geachtet wird, dann können wir durch die geschlechtergerechte Besetzung der Aufsichtsräte viel für die Besetzung von Vorständen erreichen.
In diesem Sinne freue ich mich, dass der Ausschuss eine so positive Beschlussempfehlung verabschiedet hat, die in diesem Hohen Haus auf ei
Danke sehr, Frau Professor Dr. Kolb. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Frau Edler.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Fraktion DIE LINKE wollte mit ihrem Antrag „Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt“ ein Zeichen setzen. Die nun vorliegende Beschlussempfehlung ist nach der Bearbeitung im Ausschuss ein Kompromiss, dem wir wie im Ausschuss natürlich zustimmen werden. Ich sage aber auch, dass uns der Kompromiss nicht weit genug geht.
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ein großes Potenzial gut ausgebildeter weiblicher Arbeitskräfte. Viele junge Frauen sind heute besser qualifiziert als ihre männlichen Altersgenossen. Dieses Leistungs- und Qualifikationspotenzial spiegelt sich jedoch nicht adäquat in der Beschäftigung wider. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen ist immer noch sehr niedrig und liegt unter dem Durchschnitt in den EU-Staaten.
Was wie eine aktuelle Bestandsaufnahme klingt, ist ein Zitat aus einer mehr als zehn Jahre alten Erklärung, nämlich der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft.
Damals war man sich in dem Ziel und der Notwendigkeit einer deutlichen Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Führungspositionen einig. Das war vor mehr als zehn Jahren. Geändert hat sich seitdem jedoch nichts.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zur plastischen Beschreibung der aktuellen Situation in Deutschland könnte ich viel mehr ergänzen. Was Frauen in Führungspositionen anbelangt, liegen wir hinter Russland, China und Brasilien.
Angesichts dieses mehr als unbefriedigenden Zustands, aber auch angesichts der verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Förderung der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist es höchste Zeit für verbindliche gesetzliche Maßnahmen.
Hamburg hat jetzt einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, von dem ich hoffe, dass wir nach so vielen Jahren endlich Taten folgen lassen können. Die
Bundesratsinitiative der Hansestadt Hamburg bietet ein effektives und praktikables Modell. Sie sieht eine verbindliche Mindestquote für Frauen und Männer in den Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen in Höhe von jeweils 40 % vor.
Die Einführung soll in zwei Stufen mit großzügigen Übergangsfristen erfolgen, um den Unternehmen Zeit für eine zielgerichtete Frauenförderung zu geben. In mitbestimmten Aufsichtsräten ist eine getrennte Quote für die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberseite vorgesehen.
Ich begrüße sehr die Aufforderung an die Landesregierung, sich der Bundesratsinitiative am 21. September 2012 anzuschließen. Die Zeit ist mehr als reif für eine verbindliche und sanktionsbewehrte Regelung.
In Frankreich, Spanien, Belgien, Italien und Island gibt es eine solche bereits. In Schweden und in den Niederlanden gibt es entsprechende Planungen.
Kommissarin Viviane Reding hat angekündigt, auf EU-Ebene eine Quotenregelung zu treffen, falls in diesem Jahr keine glaubwürdige Selbstregulierung gelingt. Lassen wir es nicht so weit kommen!
Wir begrüßen die Forderung in der Beschlussempfehlung nach einer Berichterstattung über beabsichtigte und getroffene Maßnahmen durch die Landesregierung. Wir sind sehr gespannt auf das Konzept, mit dem die Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen in der Landesverwaltung erreicht werden soll.
Es gilt, auch Maßnahmen zu ergreifen, mit denen Männer und Frauen ermutigt werden, mehr Betreuungsaufgaben und familiäre Verpflichtungen zu übernehmen. Zu berücksichtigen ist auch die steigende Zahl der Haushalte Alleinerziehender. Am Arbeitsplatz muss die Notwendigkeit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer noch stärkere Anerkennung finden.
Der Deutsche Landkreistag hat hierzu im Jahr 2010 eine sehr interessante Handreichung veröffentlicht und geht dabei auf konkrete Maßnahmen wie beispielsweise ein Eltern-Kind-Büro ein.
Die Verringerung des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen sowie die Auseinandersetzungen mit seinen eigentlichen Ursachen sollten weiterhin Priorität besitzen.
Die in der Beschlussempfehlung geforderte Bundesratsinitiative vonseiten der Landesregierung ist längst überfällig
fügung stehenden Instrumentariums beruhen, das vor allem auf die wirksame Umsetzung geltender Rechtsvorschriften abzielt, eine transparente Evaluierung der Entgeltsysteme beinhaltet und Maßnahmen zur Sensibilisierung und zur Bekämpfung von Stereotypen sowie die Überprüfung von Arbeitsplatzbewertungen einschließt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam diese Beschlussempfehlung als Anstoß für Sachsen-Anhalt im Bundesrat und auf Landesebene betrachten, um die ersten Schritte in die richtige Richtung zu gehen.
Dies würde nicht nur beruflich qualifizierten Frauen endlich den Weg zu den ihnen bisher weitgehend versperrten Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft eröffnen. Damit kann auch die sogenannte gläserne Decke im öffentlichen Dienst zerbrochen werden. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kollegin Edler, auch ein Kompromiss kann ein Zeichen sein. Als ein solches Zeichen sehen Sie die Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag.
Sehen Sie es vor allem als ein Zeichen, das ausgesendet wird in unser Bundesland und nach Deutschland an alle jungen, gut qualifizierten Frauen, die ihre Perspektive in unserem Bundesland oder in unserem Land suchen.
Die Bundesratsinitiative der Hansestadt Hamburg ist eine Initiative, die Veränderungen nachhaltig angeht und mit Augenmaß sieht. Veränderungen brauchen Zeit. Veränderungen brauchen eben auch Kompromisse.
Lange Übergangsfristen und eine zweistufige Einführung sind Voraussetzungen dafür, dass Unternehmen sich der Aufgabe stellen können, qualifizierte Frauen zu rekrutieren.
Ebenso hat uns überzeugt, dass die Härtefallklausel das Unterschreiten der Mindestquote für die Fälle vorsieht, in denen geeignete Führungskräfte in einem unterrepräsentierten Bereich trotz ernsthafter Bemühungen nicht verfügbar sind.
Wir müssen uns hier auch nichts vormachen. Wir wissen heute noch nicht, ob immer genügend qualifizierte Frauen zur Verfügung stehen werden. Auch da haben wir ein Handlungsfeld, dem wir uns unbedingt noch stellen sollten.
Ich habe es eben gesagt: Junge gut qualifizierte Frauen sind vor allem die Lösung für unser Demografieproblem. Deswegen bitte ich noch einmal und werbe um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Dank sehr, Frau Koch-Kupfer. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Lüddemann.