Protokoll der Sitzung vom 21.09.2012

Das muss das Verkehrsministerium nachliefern, kein Problem.

Danke schön, das wird nachgeliefert. Vielen Dank, Frau Ministerin.

Wir kommen zur Frage 3. Sie betrifft die Schulsozialarbeit. Ich rufe Frau Abgeordnete Birke Bull auf.

Dem Vernehmen nach ist eine Reihe von Anträgen zur Fortsetzung von Projekten im Rahmen der Schulsozialarbeit zu Beginn des Schuljahres noch nicht abschließend beschieden. Das soll auch Anträge betreffen, die den Abschluss bzw. die Fortführung von Arbeitsverträgen der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zum Gegenstand haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Treffen diese Informationen zu und welche Ursachen führen zu den Verzögerungen bei der Bearbeitung und Bewilligung der Anträge?

2. Wie viele Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind durch diese Probleme derzeit ohne Arbeitsvertrag bzw. üben ihre Tätigkeit lediglich mit einem vorläufigen Arbeitsvertrag aus, wie viele haben ihre Tätigkeit wegen ausstehender gültiger Arbeitsverträge zum Beginn des Schuljahres beendet?

Vielen Dank, Frau Bull. - Es antwortet der Kultusminister. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Bull namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit liegen 220 Projektanträge - 197 Fortsetzungs- und 23 Neuanträge - von 64 Trägern vor. Es sollen insgesamt ca. 210 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im Zeitraum von 2012 bis 2014 an mehr als 200 Schulen arbeiten.

Durch die bis vor Kurzem noch nicht ausreichende personelle Ausstattung der Bewilligungsbehörde sind bei der Verwendungsnachweisprüfung für abgeschlossene Projekte und bei der Eintragung in den efRE Reporter erhebliche Rückstände entstanden. Dadurch konnte auch ein Großteil der Träger von Projekten zur Schulsozialarbeit noch keine Zuwendungsbescheide erhalten.

Der Abarbeitung der Arbeitsrückstände wurde in den letzten Wochen höchste Priorität eingeräumt. Mit dem Landesverwaltungsamt wurde am 16. August folgende Prioritätenliste vereinbart: erstens forcierte Verwendungsnachweisprüfung der Vorgänge, die bereits überfällig sind, zweitens Minimierung offener Eintragungen im efRE Reporter und drittens Erstellung von Zuwendungsbescheiden für die Projekte zur Schulsozialarbeit.

Zu Frage 2: Um den Trägern der Projekte zur Schulsozialarbeit eine Sicherheit für die Fortführung zu geben, wurde als Zwischenlösung am 16. August 2012 veranlasst, dass das Landesverwaltungsamt ihnen eine Bewilligung für den beantragten Zeitraum zusichert. Nach Informationen, die im Haus vorliegen, musste kein Arbeitsverhältnis wegen einer ausstehenden Bewilligung beendet werden.

Die Ausreichung der Zuwendungsbescheide läuft auf Hochtouren. Mit Stand vom 19. September sind 106 Zuwendungsbescheide erteilt worden. Das heißt, nahezu die Hälfte ist abgearbeitet.

Wir hatten das Thema ja schon am Mittwoch im Ausschuss. Ich hatte Ihnen dort berichtet, dass 77 Anträge bewilligt worden sind. Innerhalb einer Woche sind es also noch einmal knapp 30 Anträge mehr geworden.

Ich denke, dass wir das hinbekommen. Der letzte Stichtag für die Erfassung im efRE Reporter ist der 31. Oktober 2012. Bis dahin soll auch die Erstellung der Zuwendungsbescheide abgeschlossen sein.

Frau Bull möchte gern nachfragen. - Bitte schön.

Ist denn beabsichtigt, die 14 Personalstellen für die Beantragung, die vor einer Stunde in Rede standen, künftig im Landesschulamt zu verwenden oder wird es weiter im Landesverwaltungsamt bleiben?

Das wird nach meiner Kenntnis weiter im Landesverwaltungsamt bleiben.

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir kommen zur Frage 4, die die Personalpolitik der geplanten Energieagentur betrifft. Sie wird von der Abgeordneten Frau Edler gestellt. Bitte schön, Frau Edler.

Danke schön. - Herr Präsident! Im Artikel der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 30. August 2012 „Sparen mit zu teurem Personal“ wird thematisiert, dass die Endfassung des Koalitionsvertrages letztlich doch eine Energieagentur, die derzeit durch die Gelder des Nachtragshaushalts gegründet werden soll, beinhaltet.

Es soll auch ein sogenanntes „geheimes Zusatzprotokoll“ geben, in dem festgehalten wurde, dass der ehemalige Bundestagsabgeordnete Marko Mühlstein der zukünftige Chef der Energieagentur sein soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es bereits erste Verhandlungen mit Marko Mühlstein zur Personalpolitik der geplanten Energieagentur und, wenn ja, mit welchem bisherigen Ergebnis, und welche Kriterien muss ein zukünftiger Geschäftsführer/eine zukünftige Geschäftsführerin erfüllen?

2. Gibt es zum derzeitigen Stand eine Aufgabenbeschreibung für die Tätigkeitsfelder des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin, des Prokuristen/der Prokuristin, der Referatsleiter/Referatsleiterinnen sowie der Referenten/Referentinnen, und wann erfolgt eine öffentliche Ausschreibung?

Vielen Dank, Frau Edler. - Herr Minister Bullerjahn, bitte beantworten Sie die Frage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine kurze Vorbemerkung: Das Thema Energie und Energieeffizienz spielt in allen Landtagen und bei allen Landesregierungen eine Rolle. Sein Stellenwert wächst allein schon durch die Vorgaben aus Brüssel.

Daher haben sich die beiden Regierungsparteien darauf geeinigt - das ist in der Koalitionsvereinbarung nachzulesen -, dass sie eine Energieagentur zur Energieberatung bilden wollen. Diese soll vorhandene Angebote dort, wo möglich, in Form eines Netzwerks bündeln.

Die Übersicht über die Länder zeigt, dass eine solche Energieagentur in fast allen deutschen Ländern anzutreffen ist. Wir glauben schon unter dem Aspekt von Stark III, dass dieses Thema an Bedeutung gewinnt - auch von der Kostenseite her; wir haben vorhin darüber gesprochen.

Die Gründung einer solchen Energieagentur ist nach derzeitigem Stand für den September vorgesehen. Haushaltsvorsorge ist getroffen worden; wir haben das gestern ausführlich diskutiert. Ich will nicht in Abrede stellen, dass die letzten Wochen insofern etwas holprig waren.

Die Frage der rechtlichen Ausgestaltung - satzungsmäßige Grundlagen, Stellen- und Wirtschaftsplan - wird im Kabinett und von den Ressorts, die dies vorbereiten, gerade diskutiert. Diese Diskussion soll im Oktober zu Ende gebracht werden. Es wird auch noch Gespräche mit den Regierungsfraktionen geben; denn das war ja eines der Themen, das diese in den Ausschussberatungen zum Haushalt umgetrieben hat.

Ich komme nun ganz konkret zu den beiden Fragen.

Zu Frage 1: Verhandlungen zu einem zukünftigen Geschäftsführer oder einer zukünftigen Geschäftsführerin wurden bislang nicht geführt. Das ist, denke ich, auch nachvollziehbar, da wir das erst im Oktober im Kabinett beschließen wollen. Auch wurde bisher kein Anforderungsprofil für einen künftigen Geschäftsführer oder eine künftige Geschäftsführerin erstellt. Der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin soll kurz nach der Kabinettsentscheidung über eine Ausschreibung innerhalb der Landesverwaltung gewonnen werden.

Zu Frage 2: Die Tätigkeitsfelder des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin werden derzeit in der interministeriellen Arbeitsgruppe abgestimmt. Mit der Ausschreibung dieser Stellen wird - das ist jetzt nichts Neues - das dann sozusagen auch geklärt. Die Ausschreibung selbst wird dann sicherlich im November vonstatten gehen können.

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir kommen zur Frage 5. Sie lautet: Keine Zusammenarbeit mit Brandenburg? Gestellt wird sie vom Kollegen Tögel. Bitte schön, Herr Kollege.

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag von Brandenburg „Unkontrollierte Ausbreitung

des Minks“ stellt die dortige Landesregierung fest, dass es keine abgestimmten Pläne mit den Nachbarländern zur Bekämpfung des Minks gibt und dass ihre oberste Jagdbehörde lediglich vom Land Sachsen-Anhalt über die Tierbefreiungsaktion 2007 informiert wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist diese Information korrekt, und wie vereinbart sich dies mit der Aussage des Umweltministers in der Fragestunde vom 1. September 2010, dass eine intensive Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg erforderlich sei?

2. Was unternimmt das Umweltministerium, um zukünftig tatsächlich mit dem Land Brandenburg abgestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Minkpopulation einzuleiten?

Vielen Dank, Herr Tögel. - Herr Minister Dr. Aeikens, bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anfrage des Abgeordneten Tögel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Die von Herrn Tögel angesprochene Kleine Anfrage zur unkontrollierten Ausbreitung des Minks, die vor Kurzem im Landtag von Brandenburg von einer Abgeordneten der SPD-Fraktion gestellt wurde, beinhaltet unter anderem die Frage, ob es einen abgestimmten Plan zur gezielten Bekämpfung des Minks und zum Schutz der einheimischen Tierwelt zwischen Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern gibt.

In der vom brandenburgischen Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft namens der Landesregierung dazu erteilten Antwort heißt es wörtlich - ich darf mit Genehmigung des Präsidenten zitieren -:

„Einen formal mit den Ländern Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern abgestimmten Plan zur gezielten Bekämpfung des Minks gibt es nicht. Über die in 2007 in Sachsen-Anhalt erfolgte Tierbefreiungsaktion wurde die oberste Jagdbehörde informiert, auch im Hinblick auf die dort behördlicherseits getroffenen Maßnahmen. Daraufhin wurden von der obersten Jagdbehörde die örtlich zuständigen unteren Jagdbehörden dahin gehend informiert, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine intensivere Bejagung des Minks einzusetzen.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Sie diesem vollständigen Wortlaut der Antwort bitte entnehmen wollen, ist die Information, dass die

oberste Jagdbehörde des Landes Brandenburg lediglich vom Land Sachsen-Anhalt über die Tierbefreiungsaktion 2007 informiert wurde, so nicht korrekt, da unvollständig.

Am 23. September 2010, aus Anlass der ersten Behandlung des Themas an dieser Stelle, hat mein Haus einen Erlass an das Landesverwaltungsamt gerichtet, in dem die zuständigen Jagd- und Naturschutzbehörden aufgefordert wurden, nach konsensfähigen Lösungswegen zu suchen und dabei regional zuständige Stellen des Nachbarlandes Brandenburg einzubeziehen.

Dieser Erlass wurde am 28. September 2010 durch mein Haus der obersten Jagdbehörde des Landes Brandenburg zur Kenntnis gegeben. Gleichzeitig wurde die oberste Jagdbehörde des Landes Brandenburg darum gebeten, die regional zuständigen Stellen entsprechend zu unterrichten und für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu sensibilisieren.