Protokoll der Sitzung vom 21.09.2012

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Kollege Bergmann. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Kollege Herr Lüderitz. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Dreierpaket von wasser- und abwasserrechtlichen Regelungen hat seine Vorgeschichte in der letzten Legislaturperiode. Ich möchte daran erinnern, dass auf Antrag meiner Fraktion eine Befristung der damaligen Wassergesetzesnovelle zum 31. März 2013 einmütig beschlossen wurde. Dieser Beschluss war keinesfalls einfach aus der Luft gegriffen, sondern hatte seine Ursachen in den umfänglichen Bedenken der Verbände, der Betroffenen und der Fachpolitiker.

Am 2.Februar 2011 hat der damalige Vorsitzende des Umweltausschusses bei der Erläuterung der Beschlussempfehlung an dieser Stelle vorgetragen, dass die Geltungsdauer mit der Annahme des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf zwei Jahre festgelegt werde. Wörtlich erklärte er in diesem Hohen Haus:

„Eine Befristung erschien dem Ausschuss sinnvoll, da weiterer tatsächlicher Regelungsbedarf besteht.“

Da seitens des Umweltausschusses diese Feststellung zuvor einstimmig untersetzt worden war, kann man sich seitens der Landesregierung dann nicht hinstellen und sagen, es gebe kaum einen Anlass für Veränderungen. Oder wie muss ich sonst die Bemerkung unter Abschnitt A im vorliegenden Gesetzentwurf verstehen? - Dort heißt es, als Ergebnis der Novellierung ist festzustellen, dass umfangreiche inhaltliche Veränderungen des bestehenden Wassergesetzes nicht erforderlich sind.

Ich halte diese Festlegung für falsch. Auch wenn Sie heute Geburtstag haben, Herr Minister, so kann ich Ihnen diese Kritik nicht ersparen. Sie ignorieren damit nicht nur den einstimmig gefassten Beschluss des Ausschusses, sondern konterkarieren damit letztendlich auch sich selbst, haben Sie doch in Artikel 2 des Wassergesetzes mehrere erhebliche inhaltliche Veränderungen vorgenommen, die Sie soeben auch dargestellt haben, von den redaktionellen und förmlichen Anpassungen ganz zu schweigen. Also bestand doch wohl selbst aus der Sicht der Landesregierung ein erheblicher

Änderungsbedarf, oder wie soll man das Ganze jetzt bewerten?

Kommen wir zu den inhaltlichen Aspekten des vorliegenden Entwurfes. Der Kollege Weihrich hatte einige Bedenken angeführt, die ich nicht noch einmal wiederholen will. Auch ich sage, Herr Minister, ja, Sie haben sich zwischen dem ersten und dritten Entwurf durchaus bewegt, wie ich finde, oftmals auch in die richtige Richtung. Ich möchte hierbei insbesondere die Veränderungen bei der Herabstufung von Gewässern von der ersten in die zweite Ordnung nennen. Dabei gab es durchaus einige Veränderungen. Der Floßgraben wurde schon genannt.

(Zustimmung von Herrn Höhn, DIE LINKE)

Ich halte die jetzt festgelegte Maßgabe, dass man sich vorab mit den Vereinen und - das wird den Kollegen Dr. Thiel insbesondere freuen - den Kommunen erst einmal verständigt, wie es weitergehen soll, für richtig und begrüße das durchaus.

(Zustimmung von Herrn Dr. Thiel, DIE LIN- KE)

Was die richtige Richtung betrifft, so wäre dabei auch die Heranziehung bei den Kosten für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung zu nennen. Anders als Sie, Kollege Weihrich, finde ich diesen Schritt richtig. Er führt zu mehr Beitragsgerechtigkeit. Ich habe dies bei der letzten Gesetzesnovellierung als fehlendes Argument angemahnt.

Ich halte auch den § 73 für richtig. Kollege Bergmann hat bereits darauf hingewiesen.

Auch bei der Mehrkostenregelung, auch wenn ich sie nach wie vor für unzureichend halte, geht es in die richtige Richtung. Man hat hier bestimmte Dinge mit einbezogen, einschließlich der Problematik der Verwaltungskostenumlage.

Einige Stellungnahmen haben bereits deutlich gemacht, dass es an verschiedenen Stellen noch mehr zu ändern gibt. Aber dazu hat der Landtag etwas mehr Zeit als beim letzten Mal. Es ist zumindest am 26. Oktober eine Anhörung geplant. Ich hoffe, dass diese Dinge dort mit angesprochen werden.

Dennoch meinen wir - darin sind wir uns durchaus mit den unmittelbar betroffenen Unterhaltungsverbänden einig -, dass einige Streitpunkte gar nicht - ich will hierbei nur die Dreigliederung des Beitrages nennen: Fläche, Erschwernis, Mehraufwand - und andere nur sehr zaghaft angefasst worden sind.

Insbesondere die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes hebt darauf ab, das eine Abschaffung der Zweistufigkeit bei der Finanzierung der Gewässerunterhaltung durchaus dienlich wäre. Auch das wurde heute schon angesprochen. Ich

denke, wir sollten uns in den Ausschüssen darüber unterhalten.

Genauso zu bemängeln ist die Problematik der Rücklagenhöhe.

Noch unzureichender ist das Problem bei den Niederschlagskonzepten, die, gerade vor dem Hintergrund der Arbeit des zeitweiligen Ausschusses, die Vernässungsprobleme in unserem Land nicht ausreichend widerspiegeln.

Ich halte auch die Festlegung in § 101 - Besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete - mit einer Benehmensregelung für völlig unzureichend. Hierbei bedarf es meiner Meinung nach einer Einvernehmensregelung mit der Wasserbehörde.

Wir sollten unbedingt nicht vergessen, den zeitweiligen Ausschuss bei der Diskussion zu dieser Gesetzesnovelle mit einzubeziehen, auch um die Erfahrungen, die man vor Ort gesammelt hat, zumindest an einigen Stellen heranzuziehen, um dabei weiter voranzukommen.

So ließe sich noch eine Vielzahl von Detailproblemen anführen. Ich gehe davon aus, dass wir dazu in den Ausschüssen Gelegenheit haben und auch die Anhörung mit dazu beitragen wird. Ich wünsche uns eine zielführende Beratung und sachliche Diskussion.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Lüderitz. - Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Kollege Herr Stadelmann. Bitte schön, Herr Stadelmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es herrscht doch, so will ich sagen, insgesamt ein Konsens unter den Fachpolitikern. Sicherlich kann man an der einen oder anderen Stelle immer über Details streiten.

In Richtung Herrn Weihrich möchte ich sagen: Ja, wir bekennen uns dazu, dass wir den Landeshaushalt entlasten. Das ist nicht nur eine Frage, die wir in der Koalition für uns beschlossen haben, sondern selbst der Kollege Lüderitz von den LINKEN - Sie haben es gehört - unterstützt uns in diesem Bereich.

Ich möchte an dieser Stelle auch einmal darauf aufmerksam machen, dass es bereits das dritte Mal ist, dass aus dem Ressort MLU für den Landeshaushalt Mittel eingespielt werden. Ich erinnere nur an den Wassercent. Ich erinnere auch an die geplanten Verkäufe der Domänen. Jetzt werden durch die Herabstufung der Gewässer Landesmittel eingespart bzw. werden durch Beiträge Mittel für den Landeshaushalt eingenommen.

Dazu bekennen wir uns, auch wenn jeder von Ihnen weiß, dass dies nicht immer leicht in den Wahlkreisen, in den Diskussionen mit den Menschen vor Ort darzustellen ist. Trotzdem wollen wir das auch weiterhin so beibehalten.

Ich muss noch einmal in Ihre Richtung, Herr Weihrich, sagen: Ich habe ein Problem damit, bestimmte Zielstellungen der Wasserrahmenrichtlinie gesetzlich zu verankern. Dabei geht es nicht um die Zielstellungen, sondern um das Verfahren, weil wir dabei in eine Falle laufen; die heißt EU-Fördermittel. Sie wissen genau, dass es für Rechtsverpflichtungen keine Fördermöglichkeit gibt. Deswegen haben wir uns dazu entschlossen, das nicht im Wassergesetz dezidiert festzuschreiben.

Stattdessen geben wir gerade den Unterhaltungsverbänden die Möglichkeit, eine 100-prozentige Förderung für Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie zu erhalten. Ich glaube, das ist das einzige Programm im Land, bei dem es eine 100-prozentige Förderung gibt. Mir ist jedenfalls kein weiteres Programm bekannt.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf die Vorredner zu sprechen kommen, was die Konzessionsabgabe betrifft. Ich denke, dass wir hierbei noch Regelungsbedarf haben. Wir sollten in der Diskussion noch einmal darüber nachdenken, ob wir die Konzessionsabgabe angesichts des Theaters, was wir vor Kurzem darum hatten, nicht so im Gesetz festmachen können, dass es hierbei eine Aussage gibt, die Rechtssicherheit gewährt.

Herr Lüderitz, zu Ihrer Kritik, was die Niederschlagskonzepte betrifft, gebe ich Ihnen zum Teil Recht. Das liegt meiner Meinung nach nicht nur daran, dass die Unterhaltungsverbände nicht genügend zusammenarbeiten, sondern auch daran, dass es auch immer noch eine gewisse Kommunikationsgrenze, Schnittstellenprobleme zwischen den Unterhaltungs-, Abwasser- und Trinkwasserzweckverbänden gibt. Dort ist auch die Niederschlagswasserbeseitigung ein Thema.

Ich habe vor kurzem darüber mit dem Wasserverbandstag gesprochen. Ich sehe ihn als einen Verband, der die Fachinteressen bündelt, in der Pflicht, uns in dieser Sache zu unterstützen.

Ein Problem möchte ich noch ansprechen, das nicht direkt mit unserem Wassergesetz zu tun hat, womit wir uns aber, so denke ich, anschließend beschäftigen sollten, wenn wir das neue Wassergesetz auf den Weg gebracht haben. Das ist die Frage der Abwasserabgabe.

Die Abwasserabgabe ist einmal in Zeiten, wo ein Defizit an Kläranlagen bestanden hat, als Bundesrecht geschaffen worden. Man hat damit erfolgreich den Weg beschritten, ein vernünftiges System von Kläranlagen in Deutschland zu schaffen. Nunmehr und zukünftig werden wir das Problem

haben, dass die überalterten Kanalnetze zu rekonstruieren und zum Teil aus demografischen Gründen zurückzubauen sind.

Das Abwasserabgabengesetz zielt auf die Gewässergüte ab. Ich denke, man könnte eine Begründung finden, um auch in die Kanalnetze zu investieren. Ich habe das bereits mit den Kollegen im Bundestag und mit dem Wasserverbandstag besprochen. Ich könnte mir schon vorstellen, dass wir hierzu im Land eine Initiative ergreifen.

Ein letzter Satz noch. Ich sehe das Ende meiner Redezeit erreicht. Ich möchte zu der Frage der Mehrkosten sagen, dass dies auch ein Problem des Verwaltungsvollzuges ist. Wir haben mit Unterstützung des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr, das dafür zuständig ist, einen Erlass auf den Weg bringen lassen, dass die Daten für die Unterhaltungsverbände von den Kommunen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Der Erlass ist in der Mitzeichnung beim MF. Ich hoffe, dass das Finanzministerium unseres Landes ein Einsehen haben wird, dass wir hierbei eine fachliche Erleichterung für den Vollzug der Mehrkosten brauchen, weil sich das auch auf die Beiträge auswirken wird.

Ich freue mich auf die Diskussion in den Fachausschüssen, auch mit den Kollegen und auf die Anhörung. Wir werden sicherlich das eine oder andere an Kleinigkeiten ändern müssen. Im Großen und Ganzen, denke ich, sind wir doch auf einem guten Weg. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Stadelmann. - Damit ist die Debatte beendet.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 1423 ein. Ich habe ausschließlich den Vorschlag zur Überweisung in den Umweltausschuss gehört. - Das habe ich richtig gehört. Dann stimmen wir darüber ab. Wer ist dafür, dass der Entwurf in den Umweltausschuss überwiesen wird? - Das ist die große Mehrheit des Hauses. Wer ist dagegen?

(Zuruf von der SPD: Mitberatung!)

- Jetzt meldet sich der Kollege Bergmann. Ich habe aber laut und deutlich gefragt.

Da Herr Weihrich das beantragt hatte und es mit dem, was ich sagen wollte, übereinstimmt, habe ich es nicht wiederholt: zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss, zur Mitberatung in die Ausschüsse für Landwirtschaft und für Inneres.

Das muss ich jetzt aufschreiben. Also: zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss, zur

Mitberatung in den Ausschuss für Landwirtschaft und in den zeitweiligen - -

(Zuruf von der CDU: In den zeitweiligen Ausschuss nicht!)

Wir beginnen mit dem federführenden Ausschuss. Wer dafür ist, dass der Umweltausschuss der federführende Ausschuss ist, der gibt jetzt das Kartenzeichen. - Das ist eine große Mehrheit des Hauses. Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Einstimmig so beschlossen.