Wie kommt es denn, dass sich am 3. August eine Gruppe von sieben Studierenden von der Universität Magdeburg in ihrer Not erst zum Rathaus aufgemacht hat, weil sie nicht wussten, an wen sie sich wenden sollten, dort mit dem Hinweis weggeschickt wurden, bitte wenden sie sich an den Landtag, dann zwischen 10 und 11 Uhr hier im Landtag eintrafen und an der Tür mit dem Hinweis weggeschickt wurden, bitte fahrt nach Berlin und wendet euch an den Deutschen Bundestag? Wie kommt das, frage ich Sie, Frau Ministerin? - Dieses Ereignis ist nachprüfbar. Ich bitte Sie auch, es nachzuprüfen.
Ich hoffe, ich habe nicht den Eindruck erweckt, dass alles in Butter sei. Im Gegenteil, ich habe hinzugefügt, dass es derartige katastrophale Fälle auch mit anderen Studierenden aus anderen Ländern, übrigens auch mit deutschen Studierenden, immer wieder gibt und dass damit umgegangen werden muss. Vielleicht ist es nicht immer so, dass jeder gleich beim ersten Anlauf den richtigen Ansprechpartner findet. Das mag sein.
Den Studierenden ist wirklich zu empfehlen - ich hoffe, das machen auch alle an den Hochschulen, wenn sie angesprochen werden -, zur Sozialberatung der Studentenwerke zu gehen. Es gibt Integrationsbeauftragte. Wenn Studierende im Einzelfall als erstes den falschen Ansprechpartner erwischen, dann ist das bedauerlich, aber am besten dadurch korrigierbar, dass man dann die richtigen Ansprechpartner wählt.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Lage wirklich besser würde, wenn wir jetzt auf Landesebene irgendeine mit Geld ausgestattete Koordinationsstelle einrichten würden, weil alles, was aus den Hochschulen herausgezogen wird, immer mit Informationsverlusten einhergeht. Es ist weiter weg von den Betroffenen. Sie kriegen endlose bürokratische Verfahren. Ob das wirklich mehr hilft und per Saldo vom Preis-Leistungs-Verhältnis her aus der Sicht der Betroffenen effektiver ist, wage ich zu bezweifeln.
Vielleicht bedarf es keiner richtigen Koordinationsstelle, so wie Sie das jetzt beschrieben haben, sondern es bedarf vielleicht einfach nur des Willens des Ministeriums, sich noch einmal mit den Einrichtungen in Kontakt zu begeben und diese Koordination einfach zu machen. Dafür muss man nicht eine extra Stelle einrichten.
Frau Ministerin, Sie haben gerade auch gesagt, dass in Ihren Augen ein Eingreifen nicht erforderlich ist. Können Sie mir dann einmal erklären, warum sich der Rektor der Otto-von-GuerickeUniversität in Magdeburg an das Ministerium, an Herrn Tullner, gewandt und um Hilfe gebeten hat und warum er sich an das Auswärtige Amt, namentlich an Frau Pieper, gewandt hat? Könnte es sein, dass vor Ort vielleicht doch eine gewisse Hilfe staatlicherseits gefordert bzw. erwartet wird?
Herr Lange, Sie kennen die finanzielle Lage an den Hochschulen. Finanzielle Hilfe ist immer mehr als willkommen. Natürlich würde ich auch gern das Angebot von Herrn Herbst annehmen, über Ausgabereste irgendwo in der Landesregierung zu verfügen. Solche Fährten verfolgen wir selbstverständlich gern. Das heißt aber nicht, dass die Hochschulen zurzeit mit den an sie gestellten Anforderungen überfordert wären.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der arabische Frühling hat uns mit seinen weitreichenden Umwälzungen im nordafrikanischen Raum wohl alle mit Hoffnung und Respekt vor der Leistung der jeweiligen Bürgerinnen und Bürger erfüllt.
Der nun täglich in den Medien zu verfolgende Bürgerkrieg in Syrien macht uns nun aber in gleichem Maße sprachlos. Es ist eine Schande, beobachten zu müssen, dass hier alle diplomatischen Einflussmöglichkeiten ins Leere gelaufen sind und sich die internationale Gemeinschaft nicht auf einen einheitlichen Umgang mit der syrischen Diktatur verständigen kann.Die Leidtragende in dieser Situation ist - wie immer, mag man denken und sagen - die Zivilbevölkerung.
Unter den bisherigen Tagesordnungspunkten zu diesem Thema hat sich nun das Hohe Haus zu generellen Unterstützungsmöglichkeiten für die syrische Bevölkerung oder für syrische Asylsuchende ausgetauscht. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE fokussiert nun ganz spezifisch auf die syrischen Studierenden, die sich in unserem Bundesland aufhalten.
Ich erlaube mir, an dieser Stelle zu sagen, dass meine Fraktion dem Ursprungsantrag der LINKEN durchaus hätte zustimmen können.
Allerdings halten wir es für wichtig, zu diesem wirklich wichtigen aktuellen Problem hier im Hohen Haus eine Beschlussfassung hinzubekommen. Deshalb gibt es einen Änderungsantrag.
Mit dem Einfrieren der syrischen Konten am 27. November 2011 sind zwei wichtige Finanzierungsquellen für die in Deutschland studierenden Syrer gestoppt worden. Zum einen ist es den syrischen Familien nicht mehr möglich, Geld nach Deutschland zu überweisen. Die anderen Gründe, aus denen Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen nicht mehr gewährt werden können, hat Herr Lan
ge schon ausgeführt. Gleichzeitig sind auch die staatlichen Stipendien, die aus Syrien nach Deutschland überwiesen wurden, gestoppt worden oder gehen zum Teil nur noch unregelmäßig ein.
Wie sich jeder vorstellen kann, ist dadurch natürlich das Leben in Deutschland für die syrischen Studierenden fast unmöglich geworden. Hier helfen die von der Frau Ministerin dargestellten Angebote weiter, aber sie sind unzureichend. Die angelaufenen Unterstützungsangebote sind kein Polster, auf dem wir uns ausruhen können, weil es ganz einfach zu viele Leerstellen gibt. Deshalb teile ich die Meinung und die Darstellungen der Frau Ministerin ausdrücklich nicht.
Der Bürgerkrieg in Syrien zeigt seine Auswirkungen bis nach Deutschland; denn auch hier fühlen sich die hier Lebenden vom Regime verfolgt und bedroht. Sie trauen den auch hier lebenden Landsleuten nicht immer, weil sie nicht wissen, auf welcher Seite der jeweils andere steht. Der DAAD spricht davon, dass sich nur die wenigsten den offiziellen Stellen anvertrauen - genau aus diesem Grund. Von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Hilfe kann also nicht auf den Bedarf geschlossen werden.
Hierbei gilt es, darüber nachzudenken - auch vonseiten des Ministeriums -, wie Angebote der Unterstützung offen gestaltet werden können, sodass der Zugang dazu leichter wird.
Ich weiß auch, dass die Situation an den beiden Universitäten recht unterschiedlich gehandhabt wird. Auch die Studentenwerke gehen mit der beschriebenen Notlage der Studierenden unterschiedlich um. Eine Koordinierung der Hilfsangebote und eine Abstimmung der Möglichkeiten zur Unterstützung wie auch zur Finanzierung dieser Hilfen sind daher unbedingt notwendig.
Man kann es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universitäten und der Studentenwerke nicht verdenken, wenn sie sagen, dass sie einen Rahmen haben möchten, in dem sie sich bewegen können, damit sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Es darf aber auch für die Studierenden keinen Unterschied machen, an welcher Hochschule sie in unserem Land studieren. Deshalb ist jetzt Koordinierung gefragt.
Andere Konsequenzen, beispielweise die Verpflichtung ausländischer Studierender, gegenüber den Ausländerbehörden die Absicherung ihrer finanziellen Situation darzustellen, um sich weiterhin in Deutschland aufhalten zu dürfen, können durch die gegebenen Hilfsangebote nicht verhindert werden.
Auch ist durch die örtlichen Hilfen das Dilemma nicht zu lösen, dass das Stellen eines Asylantrages die Exmatrikulation nach sich zieht und man dementsprechend sofort in einen unsicheren Aufenthaltsstatus gerät. An dieser Stelle sind Lösungen außerhalb Sachsen-Anhalts gefragt.
Deshalb hoffen wir sehr stark, dass es mit der Bundesregierung und dem Bundestag Gespräche über Möglichkeiten gibt, wie man in der speziellen Situation der syrischen Studierenden eine Lösung finden kann, die schnell eine Abhilfe für diese Krise schafft. - Ich danke Ihnen.
Danke sehr, Frau Dr. Pähle. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Professor Dr. Dalbert.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Grunde genommen bleibt nicht mehr viel zu sagen. Herr Lange, Frau Pähle und zum vorherigen Tagesordnungspunkt Herr Herbst haben alles Notwendige gesagt, was es zu dem Thema zu sagen gibt.
Mir bleibt nur übrig, meine Verwunderung über die Debatte zum Ausdruck zu bringen. Wer in seinem Antrag schreibt, dass er dafür Sorge tragen will, dass die ausländischen Studierenden, die wir nach Sachsen-Anhalt eingeladen haben und die wir im Rahmen unserer Internationalisierungsstrategie auch herzlich willkommen heißen, ihr Studium zu Ende bringen können, der muss auch über den Aufenthaltsstatus sprechen - das ist unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt, glaube ich, hinreichend gemacht worden - und er muss auch über Geld sprechen.
Ein Student, der Angst hat, dass er kein Geld mehr zum Leben haben wird, hat Probleme mit dem Studium. Das trifft auf einen deutschen Studenten zu, das trifft aber auch auf einen Studenten zu, der fernab der Heimat ist, der sich in einer fremden Kultur mit fremden Gewohnheiten zurechtfinden muss, der selten nach Hause kann. Das trifft auf einen Studenten aus Ländern mit Bürgerkriegssituationen, der überhaupt nicht nach Hause kann und seine Familie auf ungewisse Zeit nicht mehr sieht, natürlich umso mehr zu. Deswegen muss man in dem Zusammenhang über Geld sprechen. Das haben Sie eben auch getan.
Frau Ministerin, wenn man Ihnen zuhört, dann bekommt man die besten Argumente dafür, dass das, was derzeit an finanziellen Hilfen geleistet wird, nicht ausreicht.
Das ist keine Kritik an der Universität in Magdeburg und keine Kritik an der Universität in Halle, auch keine Kritik an den Studentenwerken, denn diese bemühen sich in der Tat sehr zu helfen. Aber die Hilfen reichen nicht, und die Hilfe müssen dergestalt sein, dass die Studenten, wenn sie eine Zusage bekommen, auf Dauer die Unterstützung - auch eine finanzielle Unterstützung - bekommen, damit sie ihr Studium beenden können.
Ausländische Studenten haben kein Anrecht auf Bafög, sie haben kein Anrecht auf Sozialhilfe und sie dürfen nicht arbeiten gehen. Sie haben nicht viele Möglichkeiten, an Geld zu kommen.
Sie haben es erwähnt, auch ich weiß das: Es gibt viele Vereinigungen, die dort helfend eingreifen. Wir haben zum Beispiel in Halle einen Verein, der eigens gegründet worden ist, über den Geld gesammelt wird, um ausländischen Studenten in Not zu helfen. Genau das zeigt aber, dass wir nicht über die Instrumente verfügen, Studenten, die in Not sind, ein klares Angebot zu machen, damit sie ihr Studium zu Ende bringen können, wenn sie von den Töpfen, die aus der Heimat kommen, abgeschnitten sind.
Das Geld ist der große Unterschied zwischen beiden vorliegenden Anträgen. Der andere Unterschied zwischen beiden Anträgen ist die Bereitschaft der zuständigen Ministerin - die Hochschulen sind ja Landeseinrichtungen -, zentrale Verantwortung zu übernehmen. Dafür gibt es eine sehr gute Begründung, und diese finde ich in einem Satz des Antrages der regierungstragenden Fraktionen. Dort schreiben Sie:
„Jedoch ist zu beobachten, dass an den Hochschulen unseres Landes in sehr unterschiedlicher Art und sehr unterschiedlichem Umfang Unterstützung gewährt wird.“
Dem kann ich, Frau Dr. Pähle, nur zustimmen. Es kann doch nicht sein, dass das Lebensschicksal von ausländischen Studierenden, die zu uns gekommen und unverschuldet in Not geraten sind, davon abhängt, an welcher Universität sie studieren. Insofern bedarf es hierfür einer zentralen Verantwortlichkeit.
Ich glaube, wir haben zum richtigen Zeitpunkt über dieses Thema gesprochen. Die Ministerin hat ausführlich und vollständig dieses Thema und die vielfältigen Bemühungen dargestellt. Ich frage mich: Was bezweckt dieser Antrag?