Wir kommen zur nächsten Frage. Sie wird gestellt von Herrn Striegel und ist ebenfalls an den Innenminister gerichtet. Es geht um das NPD-Verbot.
Herr Minister Stahlknecht, das Land Sachsen-Anhalt leitet gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium die Arbeitsgruppe der Innenministerien der Länder zum NPD-Verbot.
Bundesinnenminister Friedrich hat sich am Montag im „Spiegel“ mit der Aussage zitieren lassen, dass die Materialsammlung schon relativ weit gediehen sei, dabei aber ein Problem bestehe. Es könne nicht für alle Teile in der Materialsammlung ausgeschlossen werden, dass zu diesem Material nicht auch V-Leute beitragen hätten. Er hat gesagt, dass einige seiner Länderkollegen nicht bereit wären, entsprechende Erklärungen, dass das Material ohne V-Leute zustande gekommen sei, abzugeben.
Ich frage Sie: Wird das Land Sachsen-Anhalt eine Erklärung zu dem übersandten Material nach Berlin abgeben, dass dieses Material ohne V-Leute zustande gekommen ist?
Selbstverständlich, Herr Striegel. Das ist die Grundlage. Diese Grundlage habe ich mit Herrn Friedrich vereinbart. Wenn ich etwas mit jemandem vereinbare, dann halte ich mich auch daran.
Eine weitere und vorerst letzte Frage an Ihr Ressort zur Situation im Asylbewerberheim in Bernburg. Frau Kollegin Bull, bitte.
Herr Minister, können Sie in aller Kürze sagen: Welche Fakten und Zusammenhänge sind Ihnen bekannt, die zu dieser schwierigen, teilweise menschenunwürdigen Situation im Asylbewerberheim in Bernberg beigetragen haben, und welche Möglichkeiten liegen in Ihrem Bereich, dort Abhilfe zu schaffen?
Zunächst einmal liegt die Zuständigkeit für die Betreibung dieses Heimes beim Landkreis und bei der AWO. Wir wären über das Landesverwaltungsamt als letzte „Instanz“, als oberste Behörde wiederum dirigierend zuständig. Mein Herr Staatssekretär hat sich in der letzten Woche dieser Sache angenommen. Ich hatte ein paar andere Dinge zu tun, über die wir heute Morgen gesprochen haben.
Wir haben den Landkreis darauf hingewiesen, gemeinsam mit der AWO dafür Sorge zu tragen, dass diese Umstände im Asylbewerberheim nachhaltig abgestellt werden. Wir werden - davon können Sie ausgehen - dem auch nachgehen und prüfen, ob dem so ist.
Wir hatten auch in anderen Heimen schwierige Situationen, die wir abgestellt haben. Eine Situation gab es im Harz. Dann kommen wir zu dem, was wir gestern gemeinsam besprochen haben: Je weniger wir zentral unterbringen, umso kleiner wird das Problem.
Das war quasi der zweite Teil meiner Frage. Der erste Teil - ich wiederhole es noch einmal - lautete: Welche Fakten und Zusammenhänge sind Ihnen bekannt, die zu diesem Umstand geführt haben?
Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, und zwar nicht deshalb, weil ich es Ihnen nicht sagen will, sondern weil ich die Zusammenhänge nicht kenne. Das hat der Landkreis uns berichtet und mein Staatssekretär musste mir das sagen. Ich ahne ja nicht, was Sie mich fragen wollen. Bevor ich jetzt dummes Zeug erzähle, liefere ich Ihnen das nach.
Herr Minister, darf man Ihre Worte so verstehen, dass Sie jetzt eine Überprüfung der anderen Sammelunterkünfte bzw. anderer Unterbringungsarten veranlassen werden? Denn auch in anderen Unterkünften gibt es Vorwürfe, dass es menschenunwürdige Zustände gibt, beispielsweise in Harbke und in Möhlau.
(Frau Brakebusch, CDU: Das darf doch wohl nicht wahr sein! Waren Sie einmal dort? Ich kenne die Unterkünfte! - Zuruf von Herrn Erdmenger, GRÜNE)
Die Unterkünfte werden sowieso in regelmäßigen Abständen durch das Landesverwaltungsamt überprüft. Zusätzliche anlassbezogene Überprüfungen werden nur dann durchgeführt, wenn es die Besorgnis gibt, dass eine konkrete Gefahr besteht oder ein konkreter Umstand eingetreten ist, der das begründet.
Ich selbst habe mir ein, zwei Unterkünfte angesehen. Diese waren zumindest in einem ordnungsgemäßen Zustand, um es einmal so zu formulieren. Aber dass wir aufgrund dieser Tatsache eine generelle Überprüfung aller Einrichtungen vornehmen, halte ich im Augenblick nicht für geboten, weil dies turnusgemäß stattfindet. Es sei denn, Sie haben Erkenntnisse, die eine konkrete Maßnahme erfordern. Dann sagen Sie mir das bitte. Damit bin ich dann ganz dicht bei Ihnen. Denn wenn es Situationen geben sollte, die nicht ordnungsgemäß sind, dann müssten wir diese gemeinsam verändern bzw. beenden.
Vielen Dank, Herr Minister. Damit darf ich Sie für diesen Tagesordnungspunkt vom Rednerpult entlassen.
Die nächste Frage betrifft das Kultusressort. Frau Kollegin Paschke stellt eine Frage zum Stand der Aufstockung der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesschulamt. Es antwortet der Kultusminister.
Herr Minister, die „Mitteldeutsche Zeitung“ hat am 1. September 2012 berichtet, dass das Kultusministerium 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Landesverwaltungsamt in das Landesschulamt umsetzen lassen möchte und dass das Innenministerium damit keinesfalls einverstanden ist. Aufgrund der Interessenkollision sollte der Ministerpräsident Haseloff am 12. September 2012 zur Lösung dieses Konfliktes beitragen.
Ich frage Sie: Wie ist der jetzige Stand der Diskussion? Welche wesentlichen Aufgabenkomplexe stehen hinter Ihrer Forderung?
Ich darf vor der Beantwortung der Frage eine kurze Pause einräumen, in der wir ganz herzlich Gäste begrüßen. Es sind Damen und Herren des Ameos-Klinikums Aschersleben. Herzlich willkommen im Haus!
Es ist im Rahmen der Befragung auch gestattet, den zweiten Minister, der daran beteiligt ist, zu befragen. Wenn er aber jetzt nicht im Saal ist, kann ich ihn nicht fragen. Aber ich beabsichtige ihn zu fragen.
Ich kann dazu Folgendes sagen: Es ist so, dass sich die beiden Häuser inzwischen einvernehmlich über die Personenanzahl geeinigt haben. Die Staatssekretäre sind derzeit dabei, die Wertigkeiten und die Untersetzungen auszuhandeln. Das betrifft vor allem die Frage, ob der bisher vorgehaltene Vertrag bezüglich der Poststelle und der Botendienste nicht doch an den gemeinsamen Standorten - das betrifft vor allen Dingen Halle - fortgeführt werden kann. Diese Dinge befinden sich derzeit in der Feinabstimmung.
Es ist keine Schlichtung, sondern das haben beide Häuser miteinander ausgehandelt. Dazu gibt es derzeit eine einvernehmliche Regelung, die in den kommenden Tagen unterzeichnet werden kann. Von daher habe ich jetzt nicht die Details vorliegen, weil es, wie gesagt, auf Staatssekretärsebene läuft. Aber es gibt eine einvernehmliche Regelung, mit der wir leben können, und mit der, glaube ich, auch das Innenministerium, sprich das Landesverwaltungsamt, leben kann.
Meines Erachtens - ich muss das jetzt ein wenig aus der Erinnerung rekapitulieren - ging es noch einmal um zwölf Stellen. Zwei Stellen waren schon geklärt. Ich glaube, 14 Stellen hatten wir im Endeffekt verabredet, und zwar mit unterschiedlichen Wertigkeiten.
Ich würde jetzt den Innenminister fragen, ob er Genaueres weiß. Ich möchte wissen, wie viele Stellen Sie abgeben. Denn Sie wollten maximal sechs Stellen abgeben. Was hat Sie davon überzeugt, dass es besser wäre, wenn die Stellen beim Landesschulamt angesiedelt sind?
Der Kollege Dorgerloh hat wahrheitsgemäß genau das vorgetragen, was wir besprochen haben. Es wird jetzt über die von ihm genannten Stellen ver