Deswegen die drei Kriterien: hochwertig energetisch - selbst bei den fünf Modellprojekten nach höchstem Standard -, IT und allgemeine baufachliche Fragen. Gestern wurde ein wenig despektierlich über das Toilettenhäuschen gesprochen. Wir haben gesagt, wir möchten die Schulen vollständig sanieren, und nicht sagen, wir kommen in zwei Jahren mit Landesgeldern wieder. Das sind die Grundkriterien von Stark III.
Vielen Dank. - Wenn ich jetzt die beiden Antworten des Kollegen Bischoff und die Ihre, Herr Minister, zusammennehme, dann heißt das doch nichts anderes, als dass der für die Inklusion zuständige Minister sagt, er gehe davon aus, dass alle Kitas barrierefrei saniert werden, und Sie haben uns jetzt gesagt, nein, Sie fördern auch Kitas, die nicht barrierefrei saniert werden. Habe ich das richtig verstanden?
Das ist der Sinn des heißen Stuhls. Man kann das auch gern auf die Spitze treiben. Es kann durchaus sein, dass sich einige Kollegen mit bestimmten Themen mehr beschäftigen als andere. Herr Bischoff weiß, was mit Blick auf die Standards in den Kitas im Rahmen der Sozialgesetzgebung generell gefordert wird. Das Finanzministerium prüft, was aus der baufachlichen Sicht heraus im Rahmen des Programms Stark III umgesetzt werden kann oder nicht.
Für diejenigen, die jetzt fordern - wir haben diese Debatte schon häufig geführt -, jedes Gebäude in Sachsen-Anhalt nach höchsten energetischen Ansprüchen, barrierefrei und mit einem Parkplatz ausgestattet usw. zu sanieren,
sage ich: Dann bauen wir - das ist unter Karl-Heinz Daehre anhand von drei Beispielen deutlich gemacht worden - mindestens 40 % weniger. Das
muss der Gesetzgeber wissen. Dies ist auch nicht neu und hat den Landtag schon mehrfach beschäftigt.
Wir haben bisher alle gesagt: Lasst uns pragmatisch das eine mit dem anderen verbinden, und wenn es sich anbietet, dann wird komplett saniert.
Ich habe noch die Diskussion über die Barrierefreiheit im Zusammenhang mit dem Geisteswissenschaftlichen Zentrum in Halle im Ohr.
- Sie können das doch alles viel besser machen und anderes fordern. - An dieser Stelle sind die Preise verglichen worden und wir haben mit dem Behindertenbeauftragten gesprochen. Nunmehr ist eine Lösung gefunden worden, die mitgetragen wird.
Wenn dies aber generell flächendeckend eingeführt wird, dann hieße das, dass wir nur noch punktuell bauen und das wahrscheinlich 50 Jahre lang.
Darüber, das sich dieser Standard allmählich erhöht, haben wir auch im Ausschuss gesprochen. Wir sind uns mit den Regierungsfraktionen darin einig, dass wir in Zukunft - übrigens unter dem Problem einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Rechnungshofes - auch einmal sagen müssen: Man kann sicherlich billiger bauen, aber wir wollen es aus bestimmten Gründen dann lieber doch so oder so machen. Das ist das Spannungsfeld, in dem wir uns beim Bauen befinden.
Danke schön. - Ich würde noch eine Nachfrage zulassen wollen, um dann zu den nächsten Fragen zu kommen. Frau Kollegin Bull, bitte.
Herr Finanzminister, Sie sprachen von unterschiedlichen Zuständigkeiten und von dem Umstand, dass sich die Kollegen unterschiedlich mit den Dingen beschäftigen. Wir haben hier im Landtag sehr lange und intensiv über das Landesprogramm „Barrierefreies Sachsen-Anhalt“ gesprochen. Sind Sie mit mir der Meinung, dass das auch eine Angelegenheit des Finanzministeriums ist?
Ja, soweit es rechtlich gefordert wird und politisch vielleicht über das hinausgeht, was generell die Grundlage für das Bauen ist.
Ich kann mir nicht vorstellen - das kann ich mir auch bei Ihnen nicht vorstellen -, dass wir wirklich alle der Meinung sind, dass sämtliche Einrichtun
gen der öffentlichen Daseinsvorsorge energetisch saniert und barrierefrei zugänglich sein müssen und mit Blick auf die technische Ausstattung auf den höchsten Standard zu trimmen sind. Diese Diskussion über die Frage, wie teuer öffentlicher Bau ist, habe ich schon erlebt.
Wir haben mit den Trägern gesprochen. Die meisten Träger statten bestimmte Schwerpunkteinrichtungen von sich aus so hochwertig aus, dass dort auch unter dem Gesichtspunkt der Beteiligung behinderter Kinder alles gewährleistet wird - man nimmt dann lieber den einen oder anderen Transport in Kauf, den man selbst organisiert -, und statten andere Einrichtungen nicht auf diesem Niveau aus.
Ich kann in diesem Zusammenhang nur an die Diskussion über den Brandschutz im Rahmen des Konjunkturprogramms erinnern. Wer das nicht glaubt, kann sich bei den Trägern dieser Einrichtungen vor Ort erkundigen, wie teuer das aufgrund unserer sehr hohen Standards gewesen ist.
Wir kommen damit zur nächsten Frage. Sie betrifft das Ressort des Kollegen Bischoff. Frau Kollegin Frederking fragt zum freiwilligen Barometer; welches kann ich nicht lesen.
Herr Bischoff, nach der letzten Verbraucherschutzministerkonferenz ist klargestellt worden, dass die Länder Regelungen zur Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelüberwachungsuntersuchungen treffen können, also in Restaurants, im Handel, in Gaststätten usw. Konkret geht es darum, dass das freiwillig oder verpflichtend gemacht werden kann.
Meine Frage ist: Wie wird die Landesregierung die als Hygieneampel oder als Hygienebarometer bezeichnete Regelung auf den Weg bringen?
Frau Frederking, das ist eine der zentralen Fragen auch bei der letzten Tagung der Verbraucherschutzministerkonferenz gewesen, die schon seit mindestens drei Jahren dieses Thema auf der Tagesordnung hat. Da waren sich alle Verbraucherschutzministerinnen und -minister darüber einig - einstimmig -, dass es möglichst eine bundeseinheitliche Regelung für alle, für die Gaststätten und für die lebensmittelverarbeitende Industrie, geben soll.
Die Forderung an die Bundesministerin Aigner, eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, scheitert genau an der Frage, dass sie sich mit ihrem Bundeswirtschaftsminister auch nicht einig ist. Er sagt wie die Wirtschaftsminister der Länder, das solle freiwillig gemacht werden.
Um das Ganze nicht scheitern zu lassen, haben sich die Länder in der letzten Woche in Hamburg zusammengetan und haben gesagt: Dann machen wir das auf freiwilliger Basis und bitten den Bund - dazu hat der Bund eine Prüfung zugesagt -, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Länder es freiwillig, aber einheitlich machen.
Auf ein Barometer haben wir uns alle geeinigt, weil die Stufung dort besser ablesbar ist. Die Farbe Rot soll da nicht erscheinen, denn Rot heißt, dass der Laden dicht machen muss. Vielmehr geht es von Grün bis Orange. Jeder kann das Barometer freiwillig aushängen. So hat man sich geeinigt.
Ich hoffe darauf, dass dann ein solcher Mechanismus in Gang kommt, dass diejenigen, die Grün auf der Anzeige haben - - Ich gehe davon aus, dass das Barometer bei 90 oder mehr Prozent der Betriebe Grün anzeigen wird, weil sie gut geprüft sind. Die Mängel, die dort erscheinen, sind eher Hygienemängel, die relativ schnell abstellbar sind. Ich hoffe, dass das wie ein Selbstläufer in der Bundesrepublik ist, dass die Betriebe, die nicht mitmachen, in den Sog der Frage kommen: Warum machen Sie nicht mit?
Ich halte viel davon. Diejenigen, bei denen vielleicht bei der Prüfung Mängel festgestellt worden sind, können sofort eine erneute Prüfung beantragen, um nachzuweisen, dass die Mängel abgestellt sind. Das geht dann allerdings auf deren Kosten, denn es soll kostenneutral sein.
Ich halte diese Regelung für gut, und ich hoffe, dass der Bund die Voraussetzung dafür schafft - er hat die Gesetzgebung schon in Gang gesetzt -, dass wir zeitnah eine Regelung bekommen, sodass der Verbraucher sich orientieren kann, wenn er Gaststätten besucht oder Läden betritt.
Wir kommen zur nächsten Frage zum Thema Schulgesetz Sachsen-Anhalt - Jugendarrest von Frau von Angern an Herrn Minister Dorgerloh.
Sehr geehrter Minister! Im Rahmen der Anhörung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung zum Antrag meiner Fraktion „Jugendarrest in Sachsen-Anhalt“ übersandte uns der Schullei
„Die Aussetzung der Ordnungsstrafen bei Schulverweigerern wäre ein falsches Signal. Der angedrohte Strafvollzug, ohne dass es in jedem Fall zu diesem kommt, führt dazu, dass schulabstinente Schülerinnen und Schüler die Schule wieder besuchen, wenngleich dies über den Aufbau eines emotionalen Drucks geschieht.“
Ich frage Sie zum einen, wie Sie das fachlich bewerten, zum anderen, ob Sie sich in der nächsten Woche in der Sitzung des Bildungsausschusses, der sich mit einer Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beschäftigt, für eine Änderung der entsprechenden Norm einsetzen hin zu einer Abschaffung dessen, dass Schulabstinenz bzw. Schulverweigerung in der Folge zu einem Beugearrest in der Jugendarrestanstalt führen kann oder führt bzw. ob Sie sich im Rahmen der zweiten Lesung zum Schulgesetz im Oktober möglicherweise dafür einsetzen werden, wie Sie es im Frühjahr dieses Jahres, als die Zahl der im Jugendarrest in Sachsen-Anhalt befindlichen Schulschwänzer bekannt wurde, bereits gemeinsam mit Ihrer Kabinettskollegin Kolb getan haben.
Ich schiebe, falls Sie jetzt mit Nein antworten, gleich die Nachfrage nach, was sich dann seit dem Frühjahr inhaltlich bei Ihnen verändert hat.
Es ist so, Frau von Angern, dass wir eine gesetzliche Schulpflicht haben. Im Schulgesetz steht, dass die Verletzung der Schulpflicht eine Ordnungswidrigkeit ist. Nun wissen wir, dass Schulverweigerung, klassisch „schwänzen“ genannt, viele Ursachen hat. Sie können in der Familie liegen, sie können in der Pubertät oder der Adoleszenz liegen, sie können mit Leistungs- und Versagensängsten zu tun haben. Es gibt also eine ganze Bandbreite von Dingen, die da eine Rolle spielen.
Mir ist erst einmal wichtig - dafür stehe ich hier als Kultusminister -, die pädagogische Dimension in den Blick zu bekommen und auch aufgrund dieser pädagogischen Dimension zu antworten. Das Beste ist natürlich, präventiv zu agieren. Stichworte: Schulsozialarbeit - dazu kommen wir nachher noch in der Fragestunde - oder andere Dinge im Kontext, Schulpsychologen, Beratung, Gespräche mit dem Elternhaus.
Aber auch mit der Jugendhilfe ist die Frage zu prüfen - dazu gibt es schon einen Dialog mit Norbert Bischoff -: Wie können wir diese Rahmenbedingungen, die im Ergebnis zu Schulverweigerung
führen, möglichst beseitigen? - Das ist die pädagogische Antwort, und da sage ich: Das hat für mich eindeutig immer das Prä.