Grenzwerte für einzelne Luftschadstoffe wurden auf europäischer Ebene vor mehr als zehn Jahren so festgelegt, dass Gesundheitsgefahren praktisch ausgeschlossen sind. Die EU überlässt es den Mitgliedstaaten, auf welche Weise sie die Einhaltung bestimmter Grenzwerte sicherstellen.
Zu Frage 1. Die hier einschlägige EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50 fordert nach ihrem Wortlaut keine Umweltzone. Die Einhaltung von Grenzwerten für bestimmte Luftschadstoffe ist jedoch nur mit dem Mittel der Zufahrtsbeschränkung für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß zu erreichen. Die Umweltzone stellt insoweit das mildere Mittel im Vergleich zu generellen Verkehrsverboten dar.
Die EU-Kommission prüft erfahrungsgemäß bei Grenzwertüberschreitungen sehr genau, ob alle wirksamen Maßnahmen - dazu zählt eben auch die Einrichtung von Umweltzonen - zur Minderung der Luftbelastung ergriffen wurden. De facto zwingen die europäischen Regelungen zur Einführung von Umweltzonen in zahlreichen Ballungsräumen. In Europa gibt es mittlerweile in ca. 180 Städten Umweltzonen, davon 42 in Deutschland.
Zu Frage 2. Die Rechtsgrundlage für die Luftreinhalteplanung ist § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung.
Mit den genannten Rechtsgrundlagen wird die EULuftqualitätsrichtlinie 2008/50 in deutsches Recht umgesetzt. § 41 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung ist Rechtsgrundlage für die
In Magdeburg und in Halle wurden die Feinstaubgrenzwerte und die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten. Das bedeutet, dass in Magdeburg und in Halle ein Zustand der Vertragsverletzung in Bezug auf die Luftqualität gegenüber der EU existiert.
Durch Untersuchungen zur Einführung der Umweltzonen in den Städten Magdeburg und Halle wurde festgestellt, dass die durch den Verkehr verursachten Stickoxid- und Feinstaubemissionen mit weit mehr als 50 % zur Gesamtbelastung beitragen.
Prognosen zur Einführung der Umweltzone in den Städten Magdeburg und Halle ergaben, dass die Umweltzone eine wirksame Maßnahme zur Senkung der Anteile von verkehrsbedingten Schadstoffen in der Luft ist. Deshalb war es geboten, im Rahmen der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für Magdeburg und Halle in Abstimmung mit den Städten die Umweltzone einzuführen.
Um die finanzielle Belastung der Wirtschaft gering zu halten, wurden bei der Erarbeitung der Ausnahmeregelungen zum Befahren der Umweltzone die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern hinzugezogen. Auch bei der Abstimmung zur zweiten Stufe der Umweltzone wurden die Kammern erst in dieser Woche zu einem Gespräch mit den beiden Städten in mein Ministerium eingeladen.
Wir wollen die gute Zusammenarbeit beim Erteilen der Ausnahmegenehmigung von Fahrverboten zwischen den Kammern und Städten fortführen.
Auch wenn die Einführung von Umweltzonen im zurückliegenden Jahr zu vielen Diskussionen geführt hat, halte ich sie zur Erreichung der Luftqualitätsgrenzwerte für eine wirksame Maßnahme innerhalb des gesamten Maßnahmenbündels. Messwerte geben keinen Anlass zu Zweifeln an dieser Feststellung.
Die gestufte Einführung der Umweltzone und die Ausnahmen geben den Bürgern und der Wirtschaft Zeit, sich auf die Anforderungen einzustellen. Sie hat aber entscheidenden Einfluss auf die Wirksamkeit der Umweltzone. Der Monitoring-Zeitraum der Evaluierung der Luftreinhaltepläne ist deshalb auf dieses Stufenmodell abgestimmt.
Da die vorliegenden Gutachten prognostizieren, dass die Einhaltung der Grenzwerte mit anderen Maßnahmen allein nicht möglich ist, ist das Instrument Umweltzone anzuwenden. Alternativen bestehen nicht, wenn wir bestehende Gesundheitsrisiken für die betroffenen Menschen reduzieren wollen. Und das wollen wir. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Dr. Aeikens, nur eine kurze Nachfrage zur Bewertung dieser Umweltzonen im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Stimmen Sie mit mir darin überein, dass die Reduzierung der Emissionen des Straßenverkehrs auch deswegen so wichtig ist, weil die Rußpartikel, die insbesondere von Diesel-Kfz ausgestoßen werden, ganz besonders gesundheitsschädlich sind und dass man deswegen einen besonderen Handlungsbedarf zur Reduzierung dieser Emissionen sieht? - Das ist die erste Frage.
Die zweite kurze Frage lautet: In einer Aufstellung der Stadt Halle ist deutlich geworden, dass die Stadtverwaltung einen Großteil der Ausnahmen für sich selbst in Anspruch nimmt, weil die Fahrzeugflotte der Stadtverwaltung Halle offensichtlich nicht besonders modern ist. Wie bewerten Sie diesen Sachverhalt?
Lassen Sie mich zunächst auf die zweite Frage eingehen. Ich möchte mich jetzt nicht in kommunalpolitische Angelegenheiten der Stadt Halle einmischen. Soweit ich weiß, sind Sie Mitglied des Stadtrats dieser Stadt. Ich würde mich freuen, wenn diese Frage dort diskutiert würde.
Ich würde mich natürlich auch freuen, wenn man zu dem Ergebnis käme, dass die Stadt Halle sicherlich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zu einer modernen Fahrzeugflotte kommen könnte.
Was die erste Frage angeht, so ist es sicherlich richtig, dass Dieselrußpartikeln besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist. Die adäquaten Maßnahmen in den jeweiligen Städten sind aber darauf auszurichten, wie sich der Mix zusammensetzt aus verschiedenen Luftschadstoffen, um darauf adäquat reagieren zu können.
Wir kommen zu Frage 2. Sie wird vom Abgeordneten Herrn Erdmenger gestellt und befasst sich mit Gutachten der Landesregierung.
Bevor ich Herrn Erdmenger das Wort erteile, begrüße ich im Namen des Hohen Hauses ganz herzlich Seniorinnen und Senioren des Deutschen Roten Kreuzes Osterweddingen. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe Fragen zu zwei Gutachten. Ich glaube, es ist im Sinne aller, wenn ich die vollständigen Titel dieser Gutachten in meiner Frage nicht wiederhole.
Die Landesregierung hat laut einem Bericht der „Magdeburger Volksstimme“ vom 23. August 2012 eine Energiestudie und nach einem Artikel der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 28. August 2012 eine Studie zur Wirtschaftlichkeit des Elbe-SaaleKanals durch die LUB Consulting erstellen lassen.
Der Landtag hat in dem Beschluss in der Drs. 4/51/1956 B zur Beauftragung externer Gutachter festgelegt, dass der Landtag vor Auftragsvergabe zu informieren ist und das Einverständnis des Finanzausschusses einzuholen ist, wenn das Volumen des Auftrages 20 000 € übersteigt.
1. Wann hat die Landesregierung zu den Studien das Verfahren nach dem Beschluss in der Drs. 4/51/1956 B vorgenommen?
2. Mit welchem Ergebnis wurden die Aufträge öffentlich ausgeschrieben (Zahl der Anbieter, er- zielter Preis)?
Danke schön, Herr Abgeordneter. - Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Wissenschaft und Wirtschaft Frau Professor Dr. Wolff.
Danke schön, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf die Fragen des Abgeordneten Herrn Erdmenger im Namen der Landesregierung folgendermaßen beantworten:
Zunächst zur Energiestudie, deren Namen ich auch nicht in voller Länge wiederholen werde; er steht ja im schriftlichen Antrag. Die Energiestudie wurde vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft in Auftrag gegeben. Bei dieser Studie handelt es sich um eine wissenschaftliche Arbeit, in der Zahlen der Energiebilanz des Statistischen Landesamts unter Berücksichtigung weiterer Daten nach mathematischen Modellen für das Jahr 2011 hochgerechnet und für die Jahre 2020 und 2030 prognostiziert werden.
Damit fällt die Studie nicht unter die vorlagepflichtigen Beraterverträge. Der Landtag der vierten Wahlperiode hatte nicht die Vorlage aller externen Auftragsarbeiten beschlossen, sondern Folgendes - ich zitiere -:
„Die Landesregierung ist aufgefordert, vor dem Abschluss von Beratungsleistungen diese dem Ausschuss für Finanzen des Land
Dabei hatte sich der Landtag entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen davon leiten lassen, dass er nur über Leistungen, die unmittelbar der Politikberatung dienen, nicht aber über wissenschaftliche Studien beschließen wollte. Motivlage und Definition sind der Niederschrift über die 73. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 10. Februar 2005 zu TOP 6 in der Anlage 2 zu entnehmen.
Der Preis der Studie beträgt 58 115 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Angefragt waren im Rahmen der Ausschreibung acht Unternehmen, die zunächst ihr Interesse bekundet hatten. Ein Angebot unterbreitet hat letztlich aber nur ein Unternehmen.
Zur Studie über den Elbe-Saale-Kanal, die vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr in Auftrag gegeben wurde, ist Folgendes zu sagen: Für das besagte Argumentationspapier zur Wirtschaftlichkeit des Saale-Seitenkanals beträgt das Auftragsvolumen 4 950 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Es waren Haushaltsmittel in den dafür vorgesehenen Titel eingestellt worden und verfügbar.
Demzufolge war in dem vorliegenden Fall keine Information an den Landtag erforderlich und auch kein vorheriges Einverständnis des Finanzausschusses zur Auftragsvergabe notwendig. Für die Auftragsvergabe des Papiers fand im Vorfeld keine öffentliche Ausschreibung statt.
Die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) in Verbindung mit der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabe- verordnung - VgV) lässt eine freihändige Vergabe zu, soweit die benannten Schwellenwerte nicht überschritten werden. Für beschränkte Ausschreibungen freihändiger Vergaben jeweils ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb mit einer Befristung von zwei Jahren beträgt der Schwellenwert 100 000 € bei Dienst- und Lieferleistungen. Außerdem bestand für die Erstellung des Argumentationspapiers eine besondere Eilbedürftigkeit, da die Gespräche mit der Bundesebene unmittelbar bevorstanden.
Für das Gutachten zur Wirtschaftlichkeit des Saale-Seitenkanals erfolgte im Rahmen der freihändigen Vergabe vorab eine Leistungsanfrage an das im Anschluss beauftragte Unternehmen.
Eine kurze Nachfrage. Fall es nicht in Ihren Unterlagen ist, kann man es ja nachreichen. Mit Bezug auf das Gutachten zum Elbe-Saale-Kanal spra
chen Sie von dem Haushaltstitel. Ist der Titel in Ihren Unterlagen aufgeführt? Sonst würde ich darum bitten, dass das durch das Verkehrsministerium nachgereicht wird.
Sie begründeten die Nichtinformation des Landtages damit, dass die Mittel aus dem dafür vorgesehenen Haushaltstitel entnommen wurden.