Protokoll der Sitzung vom 18.10.2012

 siehe Anlage zum Stenografischen Bericht

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 6/1492

Die erste Beratung fand in der 22. Sitzung des Landtages am 22. März 2012 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Dr. Klein.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der genannte Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde in der 22. Sitzung des Landtags zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf soll die Regelung zur Eingruppierung bzw. Höherstufung von in der ehemaligen DDR ausgebildeten Diplomlehrerinnen und Diplomlehrern, denen als so genannte Bewährungsbewerber nach dem Einigungsvertrag bis spätestens zum 31. Dezember 1996 die Laufbahnbefähigung für das Lehramt an Sekundarschulen zuerkannt wurde, regeln.

Das aktuelle Landesbesoldungsgesetz von Sachsen-Anhalt sieht vor, dass diese Sekundarschullehrerinnen und Sekundarschullehrer für die Höherstufung vom Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 12 nach dem Beförderungsamt der Besoldungsgruppe A 13 über eine entsprechende Lehrbefähigung für zwei Fächer nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik, die im Wege der Bewährung für das Lehramt an Sekundarschulen anerkannt worden ist, verfügen müssen. Erstreckt sich die erworbene Lehrbefähigung dagegen nur auf ein Fach verbleibt es bei der Einstufung im Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 12. Das sollte der eingebrachte Gesetzentwurf ändern.

Die erste Beratung im Ausschuss für Finanzen fand in der 26. Sitzung am 30. Mai 2012 statt. Bereits in dieser Sitzung stellten die regierungstragenden Fraktionen fest, dass der Gesetzentwurf nicht weit genug gehe, da nur eine Gruppe von Lehrkräften herausgegriffen worden sei, die von den Umstellungen der Besoldungsregelung betroffen seien. Außerdem könnten im Nachtragshaushalt die notwendigen Mittel für den Bereich des Kultusministeriums nicht bereitgestellt werden, da die Koalition andere Schwerpunkte setze.

Der Ausschuss kam überein, die Beratung im mitberatenden Ausschuss für Bildung und Kultur abzuwarten. Da die Mehrkosten nicht aus dem Gesamthaushalt finanziert, andere Quellen aber nicht genannt werden könnten, lehnte der federführende Ausschuss für Finanzen den Gesetzentwurf mit 7 : 4 : 1 Stimmen ab. Er fertigte eine dementsprechende vorläufige Beschlussempfehlung.

Der Ausschuss für Bildung und Kultur hat sich in der 14. Sitzung am 20. Juli 2012 mit dem Gesetzentwurf befasst. Er ist der vorläufigen Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf abzulehnen, gefolgt.

In der 31. Sitzung am 26. September 2012 hat sich der Finanzausschuss erneut mit dem Gesetzentwurf und mit der nun vorliegenden Beschlussempfehlung des Fachausschusses befasst. Da dieser den Gesetzentwurf ebenfalls mit 7 : 5 : 0 Stimmen ablehnte, wurde der Gesetzentwurf vom federführenden Ausschuss abgelehnt.

Der Ausschuss für Finanzen bittet um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung in Drs. 6/1492. - Danke schön.

(Zustimmung bei der LINKEN und von Herrn Schröder, CDU)

Danke sehr, Frau Dr. Klein, für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister Bullerjahn.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Vorsitzende hat alles gesagt. Ich kann es wirklich ganz kurz machen. Entgegen manchen Äußerungen und Auffassungen ist das, was wir in SachsenAnhalt machen, im Prinzip bundesweit nichts Ungewöhnliches.

Für die Frage der Lehramtsbefähigung ist das die Voraussetzung, übrigens auf der Grundlage - ich lese es noch einmal vor - von Beschlüssen der Kultusministerkonferenz vom 7. Mai 1993. Es ist also keine Erfindung der Finanzminister. Es ist weder europarechtlich infrage zu stellen noch zwischen den anderen Ländern abgesprochen, dass es solche Sonderregelungen geben sollte und könnte.

Ich habe mittlerweile mitbekommen, dass es innerhalb der Lehrerschaft viele gibt, die es für völlig richtig halten, dass man diese Differenzierung vornimmt. Insofern ist das Ergebnis eindeutig. Ich bitte Sie, die Beschlussempfehlung zu unterstützen. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD, von Herrn Schröder, CDU, und von Frau Brake- busch, CDU)

Danke sehr, Herr Minister. - Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Feußner.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Prinzip hat der Finanzminister schon Wesentliches gesagt. Die

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich eine Gruppe herausgesucht - vielleicht bewusst oder unbewusst, das ist mir noch nicht ganz klar -,

(Frau Niestädt, SPD: Sehr bewusst!)

die nach dem Lehrergleichstellungsgesetz aus dem Jahr 1996, glaube ich, nicht berücksichtigt worden ist.

Wir wissen alle, wie wir hier im Saal sitzen, dass wir dieses Thema schon sehr häufig behandelt haben. Es ist so, dass wir - ich will nicht sagen eine Vielzahl - eine größere Gruppe von Lehrkräften im Land haben, die ebenfalls nicht gleichgestellt sind. Wir haben schon sehr oft darüber gesprochen, haben aber noch keine eindeutige Lösung gefunden.

Ich war sehr froh darüber, dass wir in der Vergangenheit eine Regelung für eine größere Gruppe treffen konnten - das ist schon in der Fragestunde angesprochen worden -, nämlich für die Gruppe der Sekundarschullehrer neuen Rechts. Das Parlament hat dazu einen Beschluss gefasst. Die Landesregierung hatte vorgeschlagen, diese Gruppe nicht anzupassen. Ich war eben sehr erstaunt, als ich gehört habe, dass es erst bis zum Jahr 2016 gelingen soll, diesen Beschluss umzusetzen.

Es ist aber vielleicht unser eigenes Verschulden, dass wir nicht noch einmal explizit nachgefragt haben, ob die Mittel, die in den Haushaltsplan eingestellt worden sind, ausreichen, um unseren Beschluss umzusetzen. Das muss ich an dieser Stelle sagen. Es wird uns eine Lehre sein, dass wir an dieser Stelle nicht näher nachgefragt haben. Wir haben andere Jahresscheiben beschlossen. Ich halte es für einen schwerwiegenden Punkt, dass die Transparenz an dieser Stelle nicht hergestellt worden ist.

(Zustimmung bei der LINKEN, bei den GRÜ- NEN und von Frau Niestädt, SPD)

Ich bin persönlich sehr pikiert, weil wir als Koalitionsfraktionen sehr darum gerungen haben. Es war ein schwerer Prozess. Wir hätten gern mehr in diese Angleichung mit hineingenommen. Das war aus finanztechnischen Gründen nicht möglich. Das kann man gut- oder schlechtheißen. Wir müssen auch als Land sehen, was wir uns leisten können und was nicht. Wenn wir uns aber schon dazu durchringen, Beschlüsse zu fassen, dann sollten wir diese auch umsetzen. Es ist Obacht geboten, danach zu fragen und dies zu kontrollieren.

Die Sekundarschullehrer neuen Rechts sind die eine Schiene. Die Ein-Fach-Lehrer sind eine ganz andere Schiene. Wir wissen, dass wir noch eine große Gruppe haben, die aus meiner Sicht noch viel stärker betroffen ist. Das ist die Gruppe der Nichterfüller. Diese leisten den Unterricht genauso wie die gleichgestellten Lehrkräfte. Sie unterrichten

an den Sekundarschulen genauso wie an den Gymnasien, waren aber damals einfach nicht im Lehrdienst, als wir das Lehrergleichstellungsgesetz beschlossen haben.

Ich kämpfe dafür, dass wir dieses Problem endlich aus dem Weg schaffen. Wir haben dazu beim letzten Mal auch einen Antrag der Fraktion DIE LINKE gehabt, was die Tarifvereinbarung mit dem Bund anbelangt, den TVöD.

Ich sage ganz klar und eindeutig - ich weiß, dass man das nicht gern hört -: Wenn es um die Landesverwaltung geht, um die Schaffung neuer Stellen, dann ist alles möglich. Wenn es um Beförderungen im Lehrerbereich geht, dann ist in den letzten Jahren nichts möglich gewesen.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE)

Wir haben Schulen, für die es seit Jahren keinen Schulleiter gibt, für die für drei, vier, fünf Jahre kommissarische Schulleiter eingesetzt werden, bei denen gefeilscht wird. Das kann einfach nicht mehr möglich sein. Wie gehen wir eigentlich mit unserem besten Humangut um, nämlich mit unseren Kindern, indem wir ihnen das noch zumuten?

Ich weiß, dass trotz des gleichen Gehalts nicht jeder Lehrer seinen Dienst gleich gut oder gleich schlecht tut. Das ist gar keine Frage. Ich stelle die Frage aber auch im Hinblick auf die Landesverwaltung. In der Landesverwaltung haben wir ebenso gute und schlechte Mitarbeiter. Darüber diskutieren wir aber ganz anders. In der Landesverwaltung werden die Beförderungen immer exakt durchgeführt und im Schulbereich wird immer herumgefeilscht. Ich muss Ihnen sagen, meine Geduld ist am Ende und ich werde dem - -

(Minister Herr Bullerjahn: Sprechen Sie für die CDU-Fraktion oder für sich?)

- Ich spreche für die CDU-Fraktion und für uns alle.

(Minister Herr Bullerjahn: Das werden wir bei der Abstimmung sehen!)

- Das fand ich jetzt einen starken Tobak. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU - Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Frau Feußner. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Herr Höhn.

(Frau von Angern, DIE LINKE: Alles schon gesagt)

Ach, ist das schön, so zum Abschluss des Tages. Beim nächsten Mal, liebe Kollegin Feußner, kön

nen wir die Redemanuskripte auch tauschen. Das merkt dann keiner mehr.

(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN - Zu- ruf von Frau Feußner, CDU)

Das hatten wir in der Vergangenheit aber schon öfter, bei diesem Thema.

(Herr Borgwardt, CDU: In Sachsen-Anhalt oder in Berlin?)

Ich hatte vorher ein bisschen Sorge, was wir hier erzählen sollen, weil wir darüber schon hundertmal geredet haben. Die letzten paar Minuten haben aber ein paar Anlässe geboten.

Erstens. Um noch einmal auf das zu sprechen zu kommen, was in der Fragestunde eine Rolle gespielt hat - Frau Feußner hat dazu schon etwas gesagt -, will ich sehr deutlich sagen: Lieber Kollege Minister Bullerjahn, Sie tricksen dieses Haus aus.

(Beifall bei der LINKEN - Minister Herr Bul- lerjahn: Nein!)

Ich habe kurz überlegt, ob ich eine andere Begrifflichkeit verwende. Ich lasse es einmal bei dem Wort „austricksen“.

(Herr Scheurell, CDU: Das ist aber negativ!)