Protokoll der Sitzung vom 15.11.2012

Danke sehr. - Damit ist die Debatte beendet und wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/1569 ein. Ich habe vernommen, dass keine Fraktion gegen eine Überweisung stimmt. - Das ist so. Dann stimmen wir ab, in welche Ausschüsse. - Sie haben gesagt, Sie stimmen mit Enthaltung. Ich lasse darüber doch abstimmen.

Es werden bei uns Teile mit Stimmenthaltung stimmen, aber nicht alle.

Dann stimmen wir erst über die Überweisung des Gesetzentwurfes an sich ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind einige Mitglieder der CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Die Ausschussüberweisung ist beschlossen worden.

(Herr Borgwardt, CDU: Das ist ausreichend!)

Dann stimmen wir jetzt über die Ausschüsse ab. Es sind der Innenausschuss, der Ausschuss für Recht und Verfassung sowie der Ausschuss für Finanzen vorgeschlagen worden. Ich lasse darüber jetzt in der Reihenfolge abstimmen, in der sie beantragt wurden. Wer für eine Überweisung in

den Innenausschuss ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Einige wenige. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind große Teile der Koalitionsfraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf in diesen Ausschuss überwiesen worden.

Wer will den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Recht und Verfassung überweisen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf in diesen Ausschuss nicht überwiesen worden.

Dann stimmen wir ab über die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf ausschließlich in den Innenausschuss überwiesen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 12 verlassen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15:

Beratung

Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 14/12 (ADrs. 6/REV/69)

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 6/1561

Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau von Angern. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 14/12 ist dem Ausschuss mit der Bitte übergeben worden, die Beratung gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Landtages herbeizuführen und dem Landtag eine entsprechende Empfehlung abzugeben.

Es handelt sich um den beim Landesverfassungsgericht am 7. August 2012 eingegangenen Antrag des Herrn MdL Christoph Erdmenger im Organstreitverfahren. Der Abgeordnete Herr Christoph Erdmenger tritt als Antragsteller gegen die Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt als Antragsgegnerin wegen Verletzung des parlamentarischen Frage- und Informationsrechts des Landtages auf.

Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob das Verhalten der Antragsgegnerin die Rechte des Antragstellers, der durch die Landesverfassung, insbesondere Artikel 53 Abs. 4 mit eigenen Rechten ausgestattet ist, verletzt.

Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat sich mit der Verfassungsbeschwerde in der 20. Sitzung am 26. Oktober 2012 befasst. Dazu lagen dem Ausschuss seitens des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes Anmerkungen zum Organstreitverfahren, eine Stellungnahme sowie eine Rechtsprechungsübersicht vor. Die Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes bildete die Beratungsgrundlage des Ausschusses und wurde in großen Teilen als Beschlussempfehlung übernommen.

Zusammengefasst empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, sich gegenüber dem Landesverfassungsgericht wie folgt zu äußern:

Der Landtag von Sachsen-Anhalt geht davon aus, dass die Landesregierung die verfassungsmäßigen Rechte der Mitglieder des Landtages beachtet. Soweit es um die Beantwortung parlamentarischer Anfragen, also um den Kernbereich parlamentarischer Kontrolle geht, ist ein Konflikt zwischen exekutiver Eigenverantwortung und parlamentarischer Kontrolle nach Maßgabe von Artikel 53 Abs. 4 der Landesverfassung zu lösen.

Sieht sich die Landesregierung gehindert, einem Auskunftsverlangen zu entsprechen, kann die Frage, ob die Auskunftsverweigerung den Anforderungen der Landesverfassung genügt, nur aufgrund der Begründung der Landesregierung erfolgen.

Unterbleibt eine Beantwortung unter Berufung auf eine der Schranken der Verfassung vollständig oder teilweise, erstreckt sich die Darlegungspflicht gerade auch darauf, ob dies unter Beachtung der Wechselwirkung von Verfassungsvorschriften untereinander oder von Verfassungsrecht und einfachem Recht gerechtfertigt ist und weshalb Form und Verfahren der Informationsübermittlung nicht wie vom Anfragenden gewünscht gestaltet werden konnten.

Auch wenn die Landesregierung bei Beantwortung parlamentarischer Anfragen grundrechtlich geschützte Positionen privater Dritter wie den Schutz von personenbezogenen Daten bzw. von Betriebsgeheimnissen wahren muss, rechtfertigt der bloße unbegründete Hinweis auf solche verfassungsmäßig geschützten Rechte Dritter noch keine Auskunftsverweigerung.

Dieser Stellungnahme, die Ihnen in der Drs. 6/1561 vorliegt, stimmte der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung einstimmig zu. Weiterhin kam der Ausschuss überein, nicht wie üblich eine Beratung im vereinfachten Verfahren durchzuführen, sondern mit der Abgabe einer Stellungnahme die Möglichkeit der Berichterstattung im Plenum zu nutzen.

Ich bitte das Hohe Haus, sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung anzuschließen. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr für die Berichterstattung. - Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht.

Dann stimmen wir über die Drs. 6/1561 ab. Es geht um die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung. Wer stimmt ihr zu? - Das sind alle Fraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf:

Beratung

Zeitweiliger Ausschuss „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“

Beschluss Landtag - Drs. 6/216

Beschlussempfehlung Zeitweiliger Ausschuss „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“ - Drs. 6/1566

Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Take. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Frau Take, Berichterstatterin des Zeitweiligen Ausschusses „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“:

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Einrichtung des Zeitweiligen Ausschusses „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“ erfolgte auf der Basis des Beschlusses des Landtages in der Drs. 6/166 vom 29. Juni 2011. Damit bekräftigte der Landtag seinen Beschluss aus der 87. Sitzung der fünften Wahlperiode am 2. Februar 2011.

Der Landtag vertritt die Auffassung, dass die Lösung der Probleme hinsichtlich des angestiegenen Grundwasserspiegels und der Vernässungen der weiteren Unterstützung durch das Land bedarf.

(Unruhe - Herr Czeke, DIE LINKE: So sind sie, die Kollegen!)

Der Zeitweilige Ausschuss soll seine Arbeit bis Juli 2013 beendet haben und dem Landtag sowohl einen Zwischenbericht als auch einen Endbericht vorlegen. Mit dieser Berichterstattung lege ich Ihnen heute den Zwischenbericht über die Ergebnisse der Arbeit des Zeitweiligen Ausschusses in der Drs. 6/1566 vor. Der Bericht dokumentiert die Arbeit des Zeitweiligen Ausschusses für den Zeitraum vom 14. September 2011 bis zum 18. Juli 2012.

Gegenstand der Tätigkeit des Zeitweiligen Ausschusses „Grundwasserprobleme, Vernässungen

und das dazugehörige Wassermanagement“ ist es, sich einen Überblick über die konkreten Ursachen und Folgen der entstandenen Grundwasser- und Vernässungsprobleme zu verschaffen. Im Ergebnis dessen sind nachhaltige Lösungsansätze zu erarbeiten sowie die erforderlichen Finanzierungsinstrumente darzustellen, die zur Behebung der Grundwasserprobleme und der Vernässungen führen sollen. Das damit in Zusammenhang stehende zukünftige nachhaltige Wassermanagement ist ebenfalls zu erarbeiten und darzustellen.

Mit der Einsetzung des Zeitweiligen Ausschusses sollte zugleich ein Gremium geschaffen werden, in dem die Landesregierung ressortübergreifend ihre Erfahrungen und Schlussfolgerungen darlegt.

Am 14. September 2011 konstituierte sich der Zeitweilige Ausschuss und verständigte sich auf inhaltliche Schwerpunkte hinsichtlich der Umsetzung des Auftrages des Plenums und traf organisatorische Festlegungen.

Von den Fraktionen wurden 13 Mitglieder in den Ausschuss entsandt. Zu seiner wissenschaftlichen Unterstützung bedient sich der Ausschuss der Kompetenz des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung.

In den letzten Jahren wurden in Sachsen-Anhalt in verschiedenen Regionen des Landes ein Anstieg des Grundwasserspiegels und eine Zunahme von Vernässungsflächen registriert. Davon betroffen sind bauliche Anlagen und Grundstücke in privater oder öffentlicher Hand sowie landwirtschaftlich, gewerblich oder industriell genutzte Flächen.

Die Ursachen dieser Vernässung und des angestiegenen Grundwasserspiegels sind in den verschiedenen betroffenen Regionen Sachsen-Anhalts sehr unterschiedlich. Sicher ist, dass natürliche Ursachen, wie zum Beispiel erhöhte Niederschlagsmengen, ebenso eine Rolle spielen wie anthropogene Einflüsse. Die Auswirkungen auf unser Land bei den Starkniederschlagsereignissen waren augenscheinlich. Wir beobachteten in den letzten Jahren eine Zunahme von Extremwetterereignissen. Umfangreiche Niederschläge, Hagel, starker Frost und Schnee führten dazu, dass die Böden das dargebotene Wasser nicht mehr aufnehmen konnten.

Die wirtschaftliche und demografische Entwicklung in unserem Land mit einem veränderten Nutzungsverhalten bezüglich der Wasserentnahme ist ebenso ein Faktor für Vernässungen wie der Wiederanstieg des Grundwasserspiegels nach der Aufgabe des Altbergbaus und die nicht ausreichend leistungsfähigen Vorfluter zum Abführen der anfallenden Niederschlagsmengen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, nachhaltige Problemlösungen gegen hohe Grundwasserstände und Vernässungen verstärkt in den öffentlichen Fokus zu stellen.

Der Klärung dieser vielfältigen Ursachen für Vernässungs- und Erosionsprobleme in Sachsen-Anhalt hat sich der Zeitweilige Ausschuss angenommen. Schwerpunkt der Arbeit des Zeitweiligen Ausschusses in der ersten Phase bis zum Vorliegen dieses Zwischenberichtes war die Sichtung von Informationen über mögliche Ursachen der Grundwasserprobleme und Vernässungen und der vorgeschlagenen und geplanten Lösungsmöglichkeiten sowie der umgesetzten Maßnahmen.

Hierzu wurden im Berichtszeitraum insgesamt zehn Ausschusssitzungen durchgeführt. Ein besonderes Augenmerk des Ausschusses lag im Berichtszeitraum in der Bereisung der von Vernässungen und Erosion betroffenen Regionen, um unmittelbar die Sorgen und Nöte der Betroffenen kennen zu lernen.

Als Zielregionen für die Bereisungen wurden solche Orte ausgewählt, in denen die spezifischen Vernässungs- und Erosionsprobleme besonders deutlich in Erscheinung traten. Glauben Sie mir, diese Reisen waren wichtig und notwendig.

Jedes der Ausschussmitglieder hatte schon vor seiner Mitarbeit im Ausschuss Berührung mit Vernässungen in seinem Wahlkreis. Aber wie komplex das Problem im ganzen Land ist und wie viele Menschen und Regionen davon betroffen sind, konnten wir uns nicht vorstellen.

Die Betroffenheit ist riesig. Es gibt kaum Gegenden in unserem Land, die nicht durch zu viel Wasser beeinträchtigt sind. Für die Menschen in unserem Land war es wichtig zu sehen, es gibt Hoffnung, man nimmt sich der Sorgen und Nöte an und hat auch Lösungsmöglichkeiten im Gepäck.