Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Erdmenger, neben dem, was Sie angesprochen haben, ist es - bei aller Ökologisierung in vielen Debatten - auch Aufgabe der Bauverwaltung, Einsparungen bei der Beschaffung von Strom zu erzielen. Der Wettbewerb wird natürlich auch auf diesem Gebiet genutzt. Wir haben das Nebeneinander von verschiedenen Versorgern.
Infolge der Liberalisierung des Strommarktes hat die Landesverwaltung zur Erlangung einer günstigen Marktposition die Abnahmestellen des Landes und des Bundes - in diesem Fall die zivilen Bereiche - auf dem Territorium des Landes SachsenAnhalt gebündelt, um zentral auszuschreiben und möglichst hohe Nachlässe - bekannt als Rabatte - zu erzielen.
Das Land Sachsen-Anhalt hatte im Jahr 2003 erstmals die Stromlieferung europaweit nach VOL/A ausgeschrieben. Grundlage war der Kabinettsbeschluss am 8. April 2003, der eine einheitliche Vertragsstruktur für alle Landesliegenschaften für ein effizientes Energiemanagement vorsah.
Der derzeit bestehende Stromliefervertrag für die Versorgung der Landesliegenschaften ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen. Ich denke, das ist bekannt.
Im Rahmen des letzten im Jahr 2011 durchgeführten Ausschreibungsverfahrens wurde - als Nebenangebot zum Bezug herkömmlichen Stroms - bereits ein Angebot für den kompletten Bezug von zertifiziertem Ökostrom abgefragt. Allerdings hat keiner der Bieter im Rahmen eines Nebenangebotes ein solches Preisangebot abgegeben, sodass der Strombezug für die Landesliegenschaften derzeit über den üblichen Stromerzeugermix erfolgt.
Hätte das Land seine Liegenschaften in den Jahren 2012 und 2013 komplett mit Ökostrom beliefern lassen, wäre das deutlich teurer geworden. So lag im Jahr 2012 der errechnete durchschnittliche Preis über alle Lose des Stromliefervertrages für eine Kilowattstunde laut Angebot des Energieversorgungsunternehmens bei ca. 18,5 Cent je Kilowattstunde brutto, also mit Netzentgelten, Abgaben, Steuern. Zum Vergleich: Der Durchschnittspreis von zertifiziertem Ökostrom liegt nach Recherchen beim Anbieter enviaM bei etwa 21,5 Cent - mit den gleichen Nebenkosten. Das ist also 3 Cent teurer.
Zieht man den vertraglich vereinbarten Stromverbrauch für die Landesliegenschaften im Jahr 2012 heran - das sind etwa 155 Millionen kWh -, ergäben sich Mehrkosten von etwa 4,65 Millionen €. Stromanbieter übrigens mit ausschließlich konventionellen Energiequellen würden so von vornherein ausgeschlossen werden.
Sie haben ja mehrere Aspekte angesprochen. Die Nutzung von Fotovoltaikanlagen für den Eigenbedarf des Landtages und die Speicherung von Strom in Batterien sind aus unserer Sicht derzeit abzulehnen. Die Kosten für die Erzeugung von Solarstrom aus Fotovoltaikanlagen liegen derzeit bei 25 Cent pro Kilowattstunde, der Durchschnittspreis laut Stromliefervertrag der Landesliegenschaften liegt bei 18,5 Cent. Wenn ich solche Preise nenne, dann sind alle Nebenkosten mit eingeschlossen.
Der Wirkungsgrad bei Batteriespeicherung liegt derzeit bei ca. 25 %. Das heißt, jede Kilowattstunde Solarstrom mit Speicherung und Eigenverbrauch verursacht für die Landtagsverwaltung Gesamtkosten in Höhe von ca. 1 € je Kilowattstunde. Dazu kämen hohe Investitionskosten für die Batterieanlagen. Sie kennen das Thema sicherlich auch aus der Automobilindustrie, wo ja aufgrund dieser Sachlage derzeit etliche Automobilanbieter das Problem haben, ihre Elektroautos auf den Markt zu bekommen.
Eine Parzellierung der Ausschreibung für die Lieferung von Ökostrom für das Landtagsgebäude ist möglich, die Installation einer Fotovoltaikanlage ist jedoch aus wirtschaftlichen Gründen abzulehnen; denn bei all diesen Punkten - das wissen Sie aus den Ausschusssitzungen nur zu gut - sind die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bei jeder Investition darzulegen.
Eine zentrale Ausschreibung der Beschaffung von zertifiziertem Ökostrom für die Landesliegenschaften - ich habe es gerade schon angedeutet - wird selbstverständlich auch zukünftig im Rahmen von Nebenangeboten möglich sein. Aber das ist, wie ich vorhin gesagt habe, bisher nicht erfolgt bzw. es gab keine Angebote.
So weit vielleicht zur Sachstandsdarstellung. Ich denke, der Weg ist vorgezeichnet und politisch ist das auch unstrittig. Aber angesichts der derzeitigen Wirtschaftlichkeit kann ich im Moment nichts anderes darstellen. - Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Für die Fraktion der CDU spricht jetzt Herr Stadelmann. Bitte schön, Herr Kollege Stadelmann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Erdmenger, Sie können sich sicherlich noch daran erinnern, dass ich Sie, noch bevor Sie im Landtag waren, einmal in Ihrem Büro im Umweltbundesamt besucht habe. Ich wollte meine Rede jetzt eigentlich damit beginnen zu sagen: Ich würde mich freuen, dass Herr Weihrich, wenn er irgendwann einmal auf seinen Arbeitsplatz im Landesamt für Umwelt
schutz zurückkehrt, zumindest die gleichen Verhältnisse vorfindet wie im Umweltbundesamt. Nach den Pressemitteilungen der letzten Tage muss ich dahinter schon ein Fragezeichen machen.
Damit sind wir genau beim Punkt. Man kann hier natürlich viel fordern und auch mit Zahlen jonglieren. Aber letztendlich - der Finanzminister hat es eben auch gesagt - ist es noch nicht wirtschaftlich.
Herr Erdmenger, Sie haben die Zahl von 1 Million kWh pro Jahr genannt. Das hört sich natürlich gewaltig an. Wenn ich mir aber einmal die Stromkosten des Landtages von knapp 200 000 € angucke, dann muss ich sagen: Das sind, bezogen auf die gesamten Landeskosten für Energie, noch nicht einmal 1 %. Das heißt, wir werden hier mit dem Landtag bzw. dem Landtagsgebäude nicht die Welt einreißen, was die Anteile von Ökostrom betrifft, und hier auch nicht entscheidende finanzielle Vorteile erlangen können. Im Gegenteil: Es wird teurer, als wir bisher geplant haben. Der Finanzminister hat es gesagt: 5 Millionen €.
Ich will auch sagen, dass Gesichtspunkte wie Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit bereits bei der Baumaßnahme im Landtag eine Rolle spielen, wie es natürlich auch sein muss. Ich will da einmal aus dem Protokoll der Planungsberatung vom 18. Oktober 2011 zitieren:
„Die Landtagsverwaltung weist die Projektbeteiligten darauf hin, besonderes Augenmerk auf Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit bei der Bearbeitung der Baumaßnahme zu legen.“
Sie sehen also, es ist Bestandteil der jetzigen Baumaßnahme. Ich denke, wir sollten es uns auch angesichts der öffentlichen Wahrnehmung nicht leisten, uns für den Landtag eine Extrawurst zu braten, sondern wir sollten schrittweise weiter vorgehen, wie es vorgesehen ist.
Ich möchte auch daran erinnern, dass wir Landesliegenschaften haben - das ist nicht nur das Landesamt für Umweltschutz -, bei denen ich sage: Es ist schwer, den Mitarbeitern dort zu erklären, dass nicht einmal die Standards, die wir heutzutage aus Bürogebäuden kennen, einzuhalten sind, wo mit einem Heizlüfter die heiße Luft durch das undichte Fenster geblasen wird.
Ich glaube, wir sollten die ganze Sache einmal ein bisschen herunterzoomen und entsprechend der Prioritätenliste der großen Baumaßnahmen eines nach dem anderen abarbeiten. Ich glaube, das sind wir auch den Mitarbeitern in der Landesverwaltung und in den nachgeordneten Einrichtungen einfach schuldig, die das eine oder andere zu ertragen haben, was der eine oder andere in einer Stadt- oder Kreisverwaltung schon lange nicht mehr kennt.
Also, unsere Priorität liegt darin, den Sanierungsstau abzuarbeiten, natürlich unter den Gesichtspunkten effiziente energetische Gebäudenutzung, -sanierung, Energieeffizienz. Ganz wichtig - deswegen haben wir Wert darauf gelegt, dass das im Antrag mit erwähnt wird - ist die Lebenszyklusbetrachtung. Das, was jetzt im UBA passiert ist, darf uns hier nicht passieren, schon gar nicht beim Landtagsgebäude.
Zu dem geforderten Konzept der Landtagsverwaltung möchte ich anmerken, dass wir gerade an dieser Stelle einmal einen neuen Weg gehen könnten und uns tatsächlich Innovationen vorstellen lassen könnten, und zwar von der Architektenkammer, von der Ingenieurkammer sowie von der Hochschule Magdeburg-Stendal, die den Studiengang „Energieeffiziente Gebäudesanierung“ anbietet.
Wir sollten in diesem Zusammenhang darüber diskutieren, was wir inhaltlich machen können. Im Anschluss können wir darüber beraten, die nächsten Schritte anzugehen, auch für das Landtagsgebäude. Ich glaube aber nicht, dass wir das in kurzer Zeit erledigen können. Vielmehr werden wir bei diesem Thema langfristig denken müssen und Perspektiven aufzeigen müssen. Insofern bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Alternativantrag.
Vielen Dank, Kollege Stadelmann. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun der Kollege Herr Lüderitz. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN! Ich denke, Einigkeit herrscht in diesem Haus darüber, dass es auch dem Landtag darum gehen muss, zukünftig einen größeren Anteil an erneuerbaren Energien in den eigenen Liegenschaften zu nutzen.
Das war auch der Ausgangspunkt unseres Änderungsantrages. Wir sind der Auffassung, dass das, was die GRÜNEN eingebracht haben, eigentlich in der Baukommission beraten werden müsste und eigentlich im Rahmen der Vorbereitungen der Baumaßnahmen an diesem Haus hätte besprochen werden müssen. Das hätte man in diesem Rahmen abarbeiten können.
Wir sind der Auffassung, dass das Thema ganzheitlich betrachtet werden muss. Deshalb sind wir der Auffassung, dass es für alle Projekte des Landes greifen muss. Dass das Thema nach wie vor nur unter einem sehr kleinen Aspekt des Nachhal
tigkeitskonzeptes umgesetzt wird, hat uns der Finanzminister eindrücklich vorgerechnet. Es geht nur um den fiskalischen Gesichtspunkt. Es geht nicht, wie es Kollege Stadelmann erwähnt hat, um die Lebenszykluskosten und um den ökologischen Fußabdruck, den die Energienutzung in den Gebäuden des Landtages hinterlässt.
Dazu gab es in der letzten Legislaturperiode einen nach wie vor geltenden Beschluss des Landtages zur Nutzung von erneuerbaren Energien im Landtagsgebäude. Mit diesem Landtagsbeschluss geht insbesondere die Limsa äußert schleppend und, so will ich es einmal bezeichnen, widerwillig um.
Zu dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. Sie haben darin geschrieben, es gelten Mindestvorgaben bei Bauvorhaben. Dies muss dringend umgesetzt werden. Der Alternativantrag hat den Haken - hierauf wurde bereits hingewiesen -, dass alles wiederum unter reinen Euro- und Centbeträgen gesehen wird, der gesamte ökologische Fußabdruck keine Rolle spielt und wir auch nicht den Mut haben, mit der Sanierung des Landtagsgebäudes neue Wege zu gehen. Das finde ich sehr schade. Ich werbe trotzdem dafür, dass man den Blick auf das Ganze in Sachsen-Anhalt richtet. Deshalb werbe ich für unseren Antrag. - Danke.
Danke schön, Herr Kollege Lüderitz. - Für die SPD spricht nun die Kollegin Frau Schindler. Bitte schön, Frau Schindler.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werbe auch dafür, den Blick auf das Ganze zu richten. Deshalb werbe ich für unseren Antrag, weil dieser weiter geht als die bisher vorliegenden beiden Anträge.
Auch unser Antrag ist mit der Überschrift „Energiewende aktiv unterstützen“ versehen. Ich sage aber auch, dass Energiewende nicht nur ein öffentliches Bekenntnis ist, sondern es muss auch danach gehandelt werden und dieses muss mit Vorbildentscheidungen unterstützt werden.
Die Energiewende besteht bekanntlich aus mehreren Bausteinen. Ein Baustein ist die Umstellung der Energiegewinnung auf erneuerbare Energien. Ein bisher eher vernachlässigter, aber wesentlicher Baustein ist die Energieeinsparung. Diesem zweiten Aspekt wollen wir mit unserem Antrag wesentlich mehr Gewicht verleihen.
Energieeinsparung heißt vor allen Dingen auch Veränderungen im Umgang mit Energie. Es bedeutet aber auch den Einsatz von entsprechenden innovativen Technologien, die einen effektiveren Einsatz von Energie voraussetzen. Wir haben in
verschiedenen Debatten zu diesem Thema bereits gehört, dass dies auch eine große Chance für Sachsen-Anhalt und für unseren Landtag ist.
Zum Thema Beschaffen von Strom aus erneuerbaren Energien. An dieser Stelle wird es, wie bereits gestern der Fall, sicherlich wieder einen Zuruf geben: Ökostrom ist zu teuer; wer soll das bezahlen? - Natürlich soll der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien - dies steht auch in unserem Antrag - den vergabe- und haushaltsrechtlichen Vorgaben entsprechen.
Aber machen wir einmal die Probe. Ich habe es gestern Abend noch einmal versucht und auf dem Internetportal zum Ökostromvergleich den Energieverbrauch meines eigenen Hauses eingegeben. Hierauf erhielt ich 17 Ökostromangebote, die günstiger waren als bei meinem derzeitigen Anbieter.
Ich habe diesen Vergleich auch für das Landtagsgebäude angestellt und dabei einen Verbrauch von 800 000 kWh angegeben. Selbst in diesem Fall waren zehn Angebote günstiger als das Angebot des jetzigen Anbieters. Eines der Angebote wurde sogar von den Stadtwerken Magdeburg offeriert. Probieren wir es einmal aus. Ich werbe für unseren Antrag.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schindler. - Für die einbringende Fraktion hat noch einmal Herr Erdmenger das Wort. Er wird es auch ergreifen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei so viel weitgehender Einigkeit kann man es kurz machen.