Silke Schindler

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Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich diesen Gesetzentwurf. Ich freue mich, dass wir heute zur Abstimmung hierüber kommen.
Gestern konnte ich hier im Landtag eine Etage tiefer teilnehmen an der Eröffnung der Ausstellung mit dem Titel „Hammer, Zirkel, Stacheldraht“. Der Titel ist bezeichnend. Der Termin für die Ausstellung war bestimmt langfristig geplant. Aber passender als gestern hätte er nicht sein können.
Wie Frau Neumann-Becker gestern sagte - mit Ihrer Zustimmung darf ich ihre Gedanken aufgreifen -: Der Termin der Eröffnung der Ausstellung zwischen dem 9. November und dem Volkstrauertag am kommenden Sonntag ist passend. Dazu passt auch die heute hier im Landtag stattfindende Debatte über das und die Verabschiedung des Gesetzes über die Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Der 9. November - der Tag der Grenzöffnung, des Mauerfalls, der Befreiung eines Volkes, sichtlich durch den Mauerfall. Der Volkstrauertag - ein Gedenktag zur Erinnerung an Kriegsopfer und Opfer von Gewaltherrschaft.
Die Ausstellung zeigt, wie notwendig und wie immer noch wichtig es ist, die Geschichte der SED aufzuarbeiten und sie darzustellen.
Auch unter dem Kontext dieser Ausstellung können wir begreifen, warum die Menschen 1989 auf die Straßen gegangen sind, warum sie Freiheit einforderten und warum sie die Befreiung von der Diktatur des Proletariats begangen.
Wenn wir der Opfer der Gewaltherrschaft gedenken, dann sind dies nicht nur die Opfer der Gewaltherrschaft bis 1945, sondern auch die Opfer anderer Diktaturen. Die Opfer dieser Diktaturen müssen oft erst erkannt werden, benannt werden und vor allen Dingen immer noch anerkannt werden.
Dazu geben wir mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der Landesbeauftragten nicht nur einen neuen Namen, sondern die konkrete Aufgabe. Ich zitiere aus § 3 des Gesetzentwurfes:
„Die Landesbeauftragte hat die Aufgabe, das Gesamtsystem der politischen Verfolgung, insbesondere die Struktur, Methoden, Wirkungsweise und Folgen während der Zeiten der sowjetischen Besatzung und der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt, … aufzuarbeiten und zu vermitteln.“
Die Ausstellung zeigt deutlich, wie spürbar die noch offenen Fragen sind.
Gestern konnten wir auch von Herrn Roland Lange, dem Bundesvorsitzenden der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft, hören, wie viele Menschen unter den Folgen noch immer leiden und wie wichtig eine Beratung und auch eine psychosoziale Betreuung sind. Diese
Aufgaben obliegen auch zukünftig der Beauftragten.
Die weiterhin hohe und keineswegs absinkende Anzahl der Beratungen und der Anträge auf Akteneinsicht nach dem Stasi-Unterlagengesetz zeigen, dass das Interesse an der Wahrheit über die eigene Geschichte nicht absinkt.
Ich zitiere den vorgestern verstorbenen Helmut Schmidt aus seinem Buch „Außer Dienst“. Er sagte:
„Eine der Bedingungen dafür, dass wir aus der Geschichte lernen, ist zunächst einmal die Kenntnis der Geschichte - jedenfalls die Kenntnis des für unsere eigenen Lebensumstände, für unsere Arbeit und unseren Verantwortungsbereich wichtigen Teils der Geschichte.“
Ja, die Kenntnisse über die Geschichte der SEDDiktatur sind noch nicht vollständig und noch nicht vollständig aufgearbeitet. Immer wieder werden neue Erkenntnisse hinzukommen; diese müssen wir erfassen und aufarbeiten. Vor allem müssen wir die Öffentlichkeit darüber informieren, wie es die gestern eröffnete Ausstellung zeigt.
Die Ausstellung ist ein Beispiel für eine gute Zusammenarbeit zwischen den Opfer- und Verfolgtenverbänden, den bürgerschaftlichen Initiativen, in diesem Fall das Bürgerkomitee Magdeburg, und unserer Landeszentrale für politische Bildung. Die Ausstellung ist ein Beispiel für eine gelebte Zusammenarbeit, wie es sie auch der Gesetzentwurf vorsieht.
Wir bekennen uns ausdrücklich zu der Stellung der Beauftragten, zu der Anbindung der Beauftragten an den Landtag unter der Dienst- und Rechtsaufsicht des Präsidenten und zur Wahl durch den Landtag. Denn dadurch bekommt sie die Unabhängigkeit, die sie zur Erfüllung dieser Aufgabe benötigt.
Deshalb bitten wir um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Vielen Dank
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die erste Beratung zu dem Gesetzentwurf, über den wir heute abschließend entscheiden, fand im Zusammenhang mit einer Aktuellen Debatte zum 70. Jahrestag des Tages der Befreiung vom Nationalsozialismus statt.
Ich fand die Aktuelle Debatte an diesem Tag würdig, um die Bedeutung des Tages, die Anerkennung dieses Tages und das Gedenken an diesen Tag hervorzuheben. Deshalb werde ich an dieser Stelle nicht die Worte unseres Fraktionsmitglieds und Vizepräsidenten Gerhard Miesterfeldt wiederholen. Seine Worte fand ich richtig und der Bedeutung des 8. Mai für uns und Deutschland würdig. In Würdigung dieses Tages und der Aktuellen Debatte wurde der Gesetzentwurf damals zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Ich stimme Ihnen, Herr Striegel, zu: Wenn es darum geht, den 8. Mai zu einem gesetzlichen Feiertag zu erklären, dann sollte das im Kontext mit anderen Feiertagen und des gesamten Feiertagskanons gesehen werden.
Wie bereits gesagt, geht die Initiative auch in anderen Bundesländern dahin, einen Gedenktag einzuführen. Nur in Sachsen-Anhalt wurde beantragt, diesen Tag als gesetzlichen Feiertag festzuschreiben. In Brandenburg, in Berlin, in Hessen, in Sachsen und in Thüringen sind die Beratungen dazu teilweise bereits abgeschlossen. In Brandenburg und aktuell auch in Thüringen wurde der 8. Mai zum Gedenktag erklärt.
In den einzelnen Bundesländern gibt es eine unterschiedliche Anzahl von gesetzlichen Feiertagen. Das ist auch dem Föderalismus geschuldet. Die Anzahl variiert zwischen neun und 13 Feiertagen. Sachsen-Anhalt liegt mit elf gesetzlichen Feiertagen in der Mitte. Wir haben hauptsächlich religiöse Feiertage; wir begehen nur zwei nichtreligiöse Feiertage, nämlich den 1. Mai und den 3. Oktober, und zwar einheitlich mit allen anderen Bundesländern.
Dass in den einzelnen Bundesländern eine unterschiedliche Anzahl an religiösen Feiertagen begangen wird, hängt mit der geschichtlichen und kirchlichen Prägung der Bundesländer zusammen. Sachsen-Anhalt macht eine Ausnahme und begeht sowohl den 6. Januar als katholischen Feiertag als auch den 31. Oktober als evangelischen Feiertag. Ich denke, das ist auch Ausdruck der Pluralität unserer Gesellschaft. Die neuen Bundesländer haben durchschnittlich zehn, elf Feiertage. SachsenAnhalt befindet sich somit in guter Gesellschaft.
Der 8. Mai war, wie gesagt, bereits in der DDR ein Feiertag, der Tag der Befreiung, und zwar von 1950 bis 1966. Im Jahr 1966 ist er im Zusammenhang mit der Einführung der Fünftagearbeitswoche
abgeschafft worden. Insofern ist hierbei durchaus ein Zusammenhang zwischen Feiertagen und Arbeitstagen zu sehen.
Wir haben viele Gedenktage. Ich bin heute unter einem anderen Tagesordnungspunkt bereits auf das Thema Gedenktage eingegangen. Gerade in dieser Woche häufen sich Gedenk- und Feiertage, nämlich der 9. November und der Volkstrauertag. In Anbetracht all dieser Gedenktage sehe ich den 8. Mai als würdigen Gedenktag. Einem weiteren gesetzlichen Feiertag können wir heute nicht die Zustimmung geben. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich war jetzt ein wenig überrascht, dass der Tagesordnungspunkt vorgezogen worden ist. Aber das Thema dieses Antrages ist uns insgesamt nicht fremd, sodass ich dazu reden kann.
Als ich den Antrag gelesen habe, habe ich ihn eigentlich als einen Antrag verstanden - natürlich unter verschiedenen, auch grundsätzlichen Gesichtspunkten -, der das Anliegen hat, Mittel und Wege zu finden, um die Situation in SachsenAnhalt bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu verbessern und einen Beitrag zu leisten, die schwierige Aufgabe, die wir dabei haben, zu lösen.
Frau Quade, Sie haben aber dann eine politische Grundsatzdiskussion zum Verhalten zu Flüchtlingen eröffnet. Natürlich kann man diese teilweise nicht von der Frage trennen: Wie halten wir es mit der Aufnahme und der Unterbringung von Flüchtlingen? - Zu dieser Grundsatzdiskussion möchte ich heute hier keine Ausführungen machen. Vielmehr konzentriere mich auf den vorliegenden Antrag.
Punkt 1 Ihres Antrages bezieht sich ausdrücklich auf die Unterbringung in der Erstaufnahme. Dort ist es derzeit schon so, dass ankommende Flüchtlinge ein höheres Schutzrecht haben.
Der Minister hat bereits ausgeführt, dass wir im Land auch geduldete ausreisepflichtige Asylbewerber haben, die auch nach unserer Meinung abgeschoben werden können - natürlich muss vorher eine Einzelfallprüfung unter der Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben erfolgen -, um Kapazitäten zu schaffen und die Landkreise, Städte und Gemeinden zu entlasten.
Wir bekennen uns ausdrücklich dazu - das habe ich in verschiedenen Redebeiträgen hier bereits dargelegt -, dass eine menschenwürdige Unterbringung erfolgen soll. Das steht auch unter dem Gesichtspunkt, dass wir die Unterbringung in Zelten nur als Übergangslösung bzw. als Notunterbringung ansehen. Darüber wird seit Wochen und Monaten diskutiert. Natürlich gibt es Bemühungen, die Unterbringung in Zelten abzuschaffen. Dass dies bisher nicht gelungen ist, bedauern auch wir. Wir hätten uns gewünscht, dass es eher passiert.
Nach der letzten Schätzung sind noch immer 239 Personen in Zelten untergebracht. Wir werden wöchentlich - dafür bin ich dem Ministerium für Inneres und Sport dankbar -, auch als Mitglieder des Innenausschusses, über die neuesten Zahlen und über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten informiert. Wöchentlich erhalten wir die Statistiken zur Unterbringung der Flüchtlinge in
Sachsen-Anhalt. Wir werden jeweils auf den aktuellen Stand der Zahlen gebracht. Dies ist nicht immer selbstverständlich. Aus diesen Statistiken gehen diese Zahlen hervor.
Daraus kann man auch Schlussfolgerungen dahin gehend ziehen, welche Bemühungen im Hinblick auf die Schaffung von Kapazitäten unternommen werden. Dass es in dem einen oder anderen Fall nicht so geklappt hat oder nicht so klappt, wie wir es uns vorgestellt haben, wird an den Statistiken deutlich.
Wir haben eben die schwierige Situation zu verzeichnen - dies ist auch auf der Bundesebene bekannt geworden -, dass Zugänge bzw. Abgänge in Größenordnungen nicht immer überall registriert werden und nicht überall nachvollziehbar sind. Wenn in einer Unterkunft von einem Tag auf den anderen 100 Zugänge und am nächsten Tag 50 Abgänge zu verzeichnen sind, dann führt das zu Diskussionen. Es muss geprüft werden, wie wir dem zukünftig gerecht werden.
Sie stellen in Ihrem Antrag die Quotierung der Verteilung auf die Landkreise infrage bzw. schlagen Sie an dieser Stelle eine Abweichung vor. Ich weiß, dass die Voraussetzungen in den Landkreisen unterschiedlich sind. Allerdings empfände ich dies - der Minister hat es ebenfalls gesagt - als einen unsolidarischen Akt. Ich glaube, in den Landkreisen wird dieser Schlüssel bzw. die Quotierung akzeptiert; denn somit verteilt sich die Belastung auf alle gleich.
Es ist gesagt worden, dass sich die Landkreise bemühten, Unterkunftsmöglichkeiten zu schaffen. Daneben gibt es aber Gemeinden, die sich zwar nicht verweigern, aber die sich letzten Endes zurücklehnen und sagen, das sei nicht ihre Aufgabe. Ich habe von Bürgermeisterinnen schon gehört, es sei nicht ihre Aufgabe, Flüchtlinge unterzubringen. Vielmehr sei dies die Aufgabe des Landkreises und dieser solle sich Gedanken machen.
- Ich weiß es und ich habe auch die Namen der entsprechenden Personen. Ich kann Sie Ihnen nennen. Das wird Ihnen vielleicht nicht sehr gut gefallen.
Ich weiß, dass es eine schwierige Situation ist und dass die Kommunikation zwischen den Partnern verbessert werden muss. Darin stimme ich Ihnen zu. Alles, was möglich ist, soll an dieser Stelle getan werden.
In Bezug auf die Einsetzung eines zeitweiligen Ausschusses - Sie haben bereits gesagt, dass dies sehr kurzfristig wäre - sehe ich nicht, dass wir
dieses Verfahren so beschleunigen können, dass wir die Arbeit noch in Gang bringen und so weit voranbringen, wie Sie es sich wünschen.
Ich war Mitglied des zeitweiligen Ausschusses Vernässung. Wir haben drei Monate gebraucht, um die Arbeitsstruktur zu erreichen, die wir haben wollten.
Ich glaube, es ist dem Thema nicht angemessen, dass wir dieses Verfahren auch noch in Gang setzen. Wir haben dieses Thema auf der Tagesordnung jeder Sitzung des Innenausschusses. Wir haben gerade mit den Obleuten zusammengesessen. Am 25. und 26. November 2015 führt der Innenausschuss eine Klausurtagung durch. Auf der entsprechenden Tagesordnung stehen drei Punkte, die sich mit der Erstunterbringung, der Unterbringung von Flüchtlingen und der Finanzierung der Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigen. Dieser Antrag passt auch gut dazu. Deshalb werden wir ihn in den Innenausschuss überweisen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorredner haben es ausgeführt: Die Forderung zur interkommunalen Funktionalreform gibt es schon lange. Eigentlich schon seit Beginn dieses Parlamentes gibt es immer wieder die Diskussion, auf welcher Ebene welche Aufgaben richtig und am besten angegliedert sind. Diese Aufgabe der interkommunalen Funktionalreform war immer schon wichtig, aber auch immer schon schwierig.
Ich habe dann so in Gedanken einmal zurückgeblickt, als ich das erste Mal 1990 in die benachbarte Kreisverwaltung nach Helmstedt fuhr, um dort an einem Lehrgang teilzunehmen, und uns die unterschiedlichen Ebenen der kommunalen und auch Landesverwaltung erklärt wurden. Da gab es eine vielleicht ein bisschen ironisch gemeinte Aussage: Warum hat man diese unterschiedlichen Ebenen? - Damit wir uns untereinander gut streiten können. Genau das ist so ein bisschen der Punkt. Ohne es jetzt einfach lax zu sagen, ich nehme das ernst, was diskutiert wird.
Aber die Lösungen auf dem Gebiet sind immer vielfältig, auch wenn wir uns im Innenausschuss - Herr Meister hat es gerade gesagt - oder unter den Kommunalpolitikern durchaus auch einig werden könnten. Aber fragen wir unsere Ressort- und unsere Fachpolitiker, haben wir sofort unterschiedliche Auffassungen.
In der Vergangenheit konnten wir uns noch dahinter verstecken, dass sich auch die kommunalen Spitzenverbände nicht immer einig waren über die Aufgabenübertragung. Es gab Dissens zwischen Landkreistag und Städte- und Gemeindebund. Das wissen wir auch alles. Aber seit dem 10. April 2012 liegt uns der Einigungskatalog vor, mit dem die kommunalen Spitzenverbände dieser Forderung entsprochen und gesagt haben: Das sind die Aufgaben, die wir gemeinsam vereinbart haben.
Das war dann auch der Vorstoß des Innenministers zu sagen: „Ja, auf dieser Basis können wir das tun!“ und einen Referentenentwurf zu entwickeln und diese Vorschläge in Gesetzesform zu kleiden. Es sind insgesamt elf Aufgabenbereiche, untergliedert in einzelne Teilaufgaben. Es sind teilweise einzelne Paragrafen aus dem Straßengesetz aufgelistet, 32 Einzelregelungen.
Ich gestehe, dass ich diesen Gesetzentwurf kenne und auch die Stellungnahmen, die dazu aus den Ressorts, teilweise aufgelistet, gekommen sind. Da wird dann gesagt: Ressortstellungnahme, Annahme, Ablehnung. Es hat insgesamt nur zehn Zustimmungen zu diesen 32, knapp 40, Aufgaben gegeben. Ob man dafür dann einen Gesetzentwurf macht, wo es wirklich nur um kleine Detailregelungen geht, ist fraglich.
Insgesamt müssen wir feststellen, dass wir natürlich durchaus weiterhin diese Aufgabe haben, aber uns der große Wurf noch nicht gelungen ist. Trotzdem bleibt es weiterhin Aufgabe.
Zu dem Beschlussentwurf, der uns in der letzten Innenausschusssitzung vorgelegt worden ist. Wir haben lange über den Punkt 1 diskutiert, auf den wir uns dann einigen konnten. Ich verweise auf den Punkt 2, auch diese Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände.
Mein Vorschlag war - mit Blick auf einen wichtigen Punkt aus diesen Vorschlägen der kommunalen Spitzenverbände -, dass wir eine Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt vertagen, um eben noch das Verfassungsgerichtsurteil zum KiFöG abzuwarten. Denn ein großer Bestandteil dieses Forderungskatalogs waren das KiFöG und die Frage der Aufgabenübertragung. Weil wir im KiFöG eine andere Regelung getroffen haben, ist dem nicht gefolgt worden. Dieser Antrag ist dann nicht zur Abstimmung gekommen. Deshalb können wir auch dem Punkt 2 nicht zustimmen, weil wir eine andere gesetzliche Regelung getroffen haben.
Hier ist es so, dass wir uns nur auf diesen Punkt 1 verständigen konnten. Vielleicht ist das der Weg, dann doch durch Einzelgesetzgebungen Stück für Stück, nicht durch ein Gesamtgesetz, die Regelungen zu treffen. So wie wir es gestern gehört haben vom MLU, was eine Zuständigkeitsregelung betrifft. Das letzte Mal war es zum Straßenverkehrsrecht, zum Ordnungswidrigkeitsrecht, wo eine Zuständigkeitsregelung verändert wird. Vielleicht ist das der Weg: nicht über ein Gesamtgesetz, sondern in Einzelgesetzgebung.
Also: Es bleibt weiterhin eine Aufgabe, zu der wir uns bekennen. Daher bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussvorlage.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Teil der Energiewende ist natürlich der Netzausbau. Ich stelle es voran, wir sind auf dem Weg zur Energiewende. Ich möchte diesen Weg auch in keiner Weise infrage stellen. Die Energiewende ist aber ein gesamtdeutsches Projekt, und das kann nicht nur von denjenigen getragen werden, die sich dafür einsetzen.
Wir brauchen die Energiewende, und wir brauchen auch weiterhin den Ausbau erneuerbarer Energien. Wir brauchen aber dann wiederum auch Anreize für eine volkswirtschaftlich effiziente Integration der erneuerbaren Energien, und hierbei vor allen Dingen eben in die Netze. Eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende heißt also weiterhin Ausbau und Modernisierung der Netze. Damit ist die Bundesrepublik auf einem Weg, aber noch nicht auf dem Idealweg. Die Diskussion zuletzt auch wieder über die Erdverkabelung zeigt, wie interessengesteuert die Diskussion ist und wie unterschiedlich die Interessen sind.
Auf das System der Umwälzung der Netzkosten auf die Verbraucher sind meine Vorredner schon eingegangen. Wir brauchen ein intelligentes System der Umwälzung der Netzkosten und vor allen Dingen ein gerechtes.
Wir wissen, dass die Netzentgelte derzeit etwa 10 % bis 25 % der Stromrechnung ausmachen. Wir reden gar nicht mehr sehr viel über die EEGUmlage, weil die bundesweit gleich ist, aber auch nicht mehr so stark steigt. Wir haben jetzt vor allen Dingen das Problem der Unterschiedlichkeit der Netzentgeltkosten. Das ist natürlich durch die unterschiedlichen Voraussetzungen bedingt. Wir werden es auch gesetzlich nicht ändern, dass es Gebiete in Deutschland gibt, in denen mehr erneuerbare Energien erzeugt werden können, weil die gebietlichen Voraussetzungen andere sind. Das muss aber ausgeglichen werden, um auch weiter die Akzeptanz für diesen Ausbau der erneuerbaren Energien zu haben.
Wir dürfen den Markt nicht verzerren und wir müssen einen Ausgleich schaffen.
Wir wissen auch, dass wir vor allen Dingen in Ostdeutschland - es ist schon mehrfach erwähnt worden - einen großen Beitrag dazu leisten, dass die Energiewende geschafft wird, indem wir vordergründig auch erneuerbare Energien ausbauen.
Hinzu kommt - das ist durch die Vorredner schon gesagt worden -, dass der Verbrauch hier geringer ist. Diese Differenz zwischen Erzeugung und Verbrauch zeigt sich vor allen Dingen an den hohen Kosten der vermiedenen Netzentgelte. Der bundesweite Vergleich zeigt - die Zahlen hatte Frau Hunger gerade genannt -, dass die Unterschiede 4 bis 10 Cent pro Kilowattstunde betragen. Wenn wir die Landkarte betrachten, haben wir eine sehr große Spreizung zwischen Südwest und Nordost.
Ich möchte Ihnen, Frau Hunger, aber entgegenhalten, dass diese bundesweite Umlage der vermiedenen Netzentgelte bzw. deren Abschaffung natürlich eine Erhöhung der Umlage - wir wollen sie nicht ohne Ausgleich abschaffen -, eine geringfügige Erhöhung der EEG-Umlage bundesweit bedeuten würde. Es gibt eine Berechnung des brandenburgischen Wirtschaftsministeriums, die besagt, dass speziell für Brandenburg die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte eine Absenkung von 2 Cent pro Kilowattstunde bedeuten würde und die bundesweite Erhöhung der EEGUmlage nur 0,4 Cent beträgt. Das ist ein bundesweiter Ausgleich, der vor allen Dingen den Gebieten zugute kommt, die durch diese zusätzliche Abgabe besonders belastet werden.
Wir haben im Osten höhere Belastungen aufgrund verstärkter Investitionen nach der Wiedervereinigung, aufgrund der Kosten des Netzausbaus für die erneuerbaren Energien und aufgrund der vermiedenen Netzentgelte. An allen drei Stellen müssen wir weiter arbeiten. Die Kosten müssen aber nicht nur regional, sondern bundesweit getragen werden.
Die SPD-Fraktion hat sich auf der Konferenz der wirtschafts- und energiepolitischen Sprecher am 14. und 15. September 2015 in Magdeburg mit dem Thema intensiv befasst und den Beschluss gefasst, dass wir uns für eine bundesweite Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte und eine bundesweite EEG-Umlage einsetzen.
Wir wollen uns weiterhin dafür starkmachen, dass uns das gemeinsam auf Bundesebene gelingt. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Tagesordnung der Landtagssitzung ist natürlich von vielen Tagesordnungspunkten geprägt, die sich mit dem Thema Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern befassen.
Es ist vor dem Hintergrund der aktuellen Situation verständlich und auch wichtig, dass wir uns heute mit diesem wichtigen Thema befassen, das uns täglich beschäftigt, hier, in den Medien und in den Beratungen mit der Bevölkerung.
Täglich erreichen uns neue Informationen über neue Flüchtlingszahlen, die Europa, Deutschland und damit auch Sachsen-Anhalt erreichen. Wenn wir zu Beginn des Jahres von 10 000 aufzunehmenden Flüchtlingen gesprochen haben, wurde die Zahl im August auf 23 000 korrigiert, und seit gestern sprechen wir sogar von 30 000 Flüchtlingen und Asylbewerbern, die nach Sachsen-Anhalt kommen können.
Viele haben in den letzten Monaten dazu beigetragen, dass diese außergewöhnliche Herausforderung für unser Land gemeistert wurde. Dank gilt an dieser Stelle vor allen Dingen den Behörden im Land und in den Kommunen, den vielen ehrenamtlichen Helfern, den freiwilligen Helfern und den Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrer Arbeit und Unterstützung dazu beigetragen haben, dass es möglich gemacht wurde, diese Hilfe suchenden Menschen hier aufzunehmen,
auch wenn wir zeitweilig Zustände zulassen müssen, die wir so vor einem Jahr nicht kommen sahen und auch nicht wollen.
Viele von uns haben sich in den letzten Wochen auch vor Ort eingebracht und die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen begleitet. Diese Auf
gabe - wie schon gesagt - wird bleiben und uns auch weiter fordern.
Bei den eben genannten Zahlen und der damit weiter auf uns zukommenden Herausforderung müssen wir alle Maßnahmen ergreifen, um dies auch weiter bewältigen zu können.
Um mit den Worten der Kanzlerin aus der Pressekonferenz am 7. September zu sprechen - ich zitiere -:
„Wir wissen, dass wir schnell waren, als es darum ging, Banken zu retten. Und ich finde, wir müssen jetzt genauso schnell sein, wenn es darum geht, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit Kommunen und Länder entlastet werden und die richtigen Rahmenbedingungen bekommen, um diese Herausforderung zu bewältigen.“
Das wollen wir auf Landesebene natürlich ebenso tun. Neben den vielen Entscheidungen, über die wir heute bestimmt noch sprechen, gehört die Entscheidung über die vorliegende Gesetzesänderung und über den Antrag dazu.
Um es an dieser Stelle noch einmal deutlich zu sagen: Wir halten das Vergabegesetz weiter für wichtig und richtig und wollen es nicht in der eigentlichen Bedeutung und Wirkung infrage stellen.
Wir befinden uns bei der Bewältigung der geschilderten Aufgabe aber in einer besonderen Situation. Nur dafür sollen die Aufnahme und die Ausnahme gelten. Wir erwarten von allen Beteiligten vor Ort im Moment ein schnelles Handeln. Wir wissen, dass dieses auch geschieht. Mancher Landrat und Bürgermeister geht über seine Grenzen hinaus.
Wir wollen ermöglichen, dass dieses vor allem auf eine rechtliche Basis gestellt wird. Daher wollen wir, wie gesagt, dass das Vergabegesetz auf die Vergabe öffentlicher Aufträge, die im räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern stehen und bei denen der Anwendung des Landesvergabegesetzes dringliche und zwingende Gründe entgegenstehen, keine Anwendung findet. Das sind zwei Bestandsmerkmale, die definiert sind.
Natürlich erwarten wir auch, dass vor Ort der Anwendungsbereich dieser Ausnahmen genau geprüft und eingehalten wird, das heißt, dass entsprechend notwendige dringende und zwingende Auftragsvergaben von der Anwendung des Landesvergabegesetzes ausgenommen werden.
Bereits vor zwei Jahren griffen wir im Zusammenhang mit der Bewältigung der Schäden des Hoch
wassers zu dem Instrument, die Anwendung des Vergabegesetzes zeitweise aufzuheben. Die Erfahrung zeigt uns also, dass es immer wieder Situationen geben kann, die dies erforderlich machen. Wir wissen aber auch, dass sich Katastrophen nicht langfristig ankündigen und Gesetzgebung ihre Zeit braucht.
Um hier keine Irritationen aufkommen zu lassen: Die derzeitige Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen ist kein Katastrophenfall, deshalb auch die Unterscheidung in dem Gesetz.
Auch wenn viele von Flüchtlingswelle oder -flut sprechen, ist es nicht vergleichbar.
Was ein Katastrophenfall ist, ist im Katastrophenschutzgesetz genau definiert. Daher schlagen wir in unserem Gesetz vor, für diese Fälle wie auch für die Folgen von Katastrophen - wir wissen auch, dass wir das höchstwahrscheinlich im Gesetzgebungsverfahren noch einmal genauer definieren müssen - das Vergabegesetz auszusetzen.
Die Dauer dieser Fälle wie auch der Unterbringung von Flüchtlingen ist derzeit nicht eingrenzbar, sondern nur durch eine konkrete Einschränkung auf die Aufgabe fassbar.
Natürlich kennen wir auch noch die Argumentation von der letzten, im Zusammenhang, wie gesagt, mit dem Hochwasser 2013 erfolgten Änderung des Vergabegesetzes. Da wies DIE LINKE bei der Gesetzesänderung darauf hin und die Gesetzesänderung mit der Begründung ab, es reiche völlig aus, per Runderlass die Freigrenze für die beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe nach VOB und VOL zu erhöhen und die Fristen im Vergaberecht zu verkürzen, um zu einer Beschleunigung des Vergabeverfahrens zu kommen. Das sei der effektivste und schnellste Weg.
Ja, das wollen wir auch tun. Deshalb stellen wir in diesem Zusammenhang neben dem Gesetzentwurf auch unseren Antrag. Mit diesem Antrag - vielleicht kann die Opposition dem auch zustimmen, wie es vor zwei Jahren geschehen ist
mit dem gemeinsamen Antrag zur Beseitigung der Hochwasserschäden - wollen wir ebenso die öffentliche Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern beschleunigen.
Wir bitten die Landesregierung, ihre Möglichkeiten im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe zu nutzen und auf die Veränderung der Bundesvorschriften hinzuwirken.
Daher komme ich jetzt zum Anfang meiner Rede zurück: Alle gemeinsam, Bund, Land und Kommunen, wir müssen unter den derzeitigen Bedingungen unsere Aufgabe leisten und müssen die Bedingungen schaffen, dass dies zu leisten ist. Wir müssen es schaffen, die Menschen, die zu uns kommen, menschenwürdig aufzunehmen und unterzubringen. Daher bitte ich um zügige Beratung und um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der heutigen abschließenden Beratung des Antrages aus dem Innenausschuss könnte ich auch direkt auf meine Rede vom Juli dieses Jahres verweisen; denn dort wurde der zweite Antrag der LINKEN eingebracht; der Berichterstatter hat es erwähnt. Auch in Auswertung der Reise der Obleute des Innenausschusses nach Palermo ist eine Diskussion dazu erfolgt.
Wir müssen feststellen, dass sich die Hintergründe und auch die Argumente nicht verändert haben. Allerdings hat sich die Situation noch verschärft. Gleichzeitig möchte ich an dieser Stelle sagen, dass sich meine Einschätzung von damals wieder bestätigt.
Ich wiederhole es für unsere Fraktion, die SPDFraktion: Wir sind der Auffassung, dass das Dublin-Verfahren nicht greift und dass es gescheitert ist. Wir dürfen kein Europa der Abschottung werden.
Wie die Erfahrungen im Juli dieses Jahres gezeigt haben, geht es nicht mehr nur um die Flüchtlinge, die in Italien und in Griechenland ankommen und dann weitergeleitet werden. Wir reden jetzt von Zäunen, die wieder aufgebaut werden, von Verteidigung, von Grenzen innerhalb Europas. Wir dachten, dies hätten wir in Europa überwunden. Eine Abschottung - international, aber vor allen Dingen national - darf es nicht geben.
Dazu wiederhole ich meine Fraktionsvorsitzende, die am Anfang der Woche sagte: Das Problem heißt nicht Schengen, das Problem heißt DublinVerfahren.
Flüchtlinge, egal wie und wo sie ankommen, gehen ihren Weg. Wird die eine Grenze geschlossen, finden sie eine andere, die sie zu überwinden versuchen. Gegenwärtig führt sie ihr Weg nicht mehr über Ungarn, sondern über Kroatien. Eine der größten Errungenschaft der Europäischen Gemeinschaft waren die offenen Grenzen. Deutschland und die Europäische Union leben von dieser Stärke. Wir dürfen dies nicht aufs Spiel setzen.
Verantwortung für Flüchtlinge müssen wir in Europa gemeinsam tragen. Das heißt, die Lasten müssen fair verteilt werden.
Die Europäische Gemeinschaft ist eine Solidargemeinschaft. Dies gilt auch für die Flüchtlingspolitik. Das Prinzip der Zuständigkeit allein eines Staates, und zwar - das ist schon gesagt worden - desjenigen europäischen Staats, in den die Flüchtlinge zuerst einreisen, kann nicht mehr länger gehalten werden. Ich denke, dazu besteht über alle Parteien hinweg ein Konsens.
Deshalb noch einmal unsere Forderung: Das Dublin-Verfahren muss aufgehoben werden; wir brauchen eine neue solidarische Regelung in Europa, eine solidarische Teilung der Verantwortung aller Mitgliedstaaten.
Wir werden uns in Land und Bund für eine entsprechende Änderung einsetzen. Wir stimmen der Beschlussempfehlung zu, weil dies auch Bestandteil dieser Beschlussempfehlung ist. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestern, am 1. Juli, machte unser Bundesinnenminister Dr. de Maizière seinen - ich sage einmal - Antrittsbesuch, ein Gespräch mit dem Außenminister des Großherzogtums Luxemburg - Luxemburg, das jetzt die EU-Ratspräsidentschaft übernommen hat. In dem Gespräch, so war es der Presse zu entnehmen, ging es auch speziell um das Thema der Notwendigkeit einer fairen Verteilung der migrationsbedingten Belastung, so wie es jetzt auch gerade der Innenminister dargestellt hat.
Ich möchte auch noch einmal betonen, dass es natürlich um diese faire Verteilung geht. Aber was ist an der Stelle fair? - Wir wissen, dass derzeit die Aufnahme in den Ländern der EU höchst unterschiedlich ist. Je nach Betrachtungsweise werden auch die Zahlen unterschiedlich verwendet, bezogen entweder auf die Gesamteinwohnerzahl des Staates oder auf die absolute Zahl der Aufnahmefälle.
Ich möchte an der Stelle aber auch betonen, dass es eine sehr große Leistung ist, was derzeit in Italien - was vielleicht in diesem Ranking nicht so deutlich dargestellt wird - geleistet wird.
Wir konnten uns während dieser Delegationsreise davon überzeugen. Frau Quade hat einiges davon geschildert. Es ist nicht an uns, mit dem Finger auf Italien zu zeigen,
darauf, dass dort eventuell Flüchtlinge nicht willkommen sind. Etwas ganz anderes haben wir dort gesehen. Bei allen in den Flüchtlingseinrichtungen, bei den Regierungsvertretern, den Präfekten in den Aufnahmeeinrichtungen geführten Gesprächen konnten wir uns davon überzeugen, dass es eine gesellschaftliche Aufnahmebereitschaft gibt. Eine Aussage, die für mich sehr einprägsam war, die mich beeindruckt hat, zog sich über die drei Tage wie ein roter Faden durch die Gespräche. Das ist die Aussage: Fremde sehen wir als Bereicherung, weil Sizilien dieses immer so gesehen hat, über Jahrhunderte hinweg.
Deshalb sehen wir das auch für uns hier in Deutschland. Das ist natürlich unsere große Auf
gabe als Politik, zu dieser Aussage zu kommen, Fremde als Bereicherung zu sehen. Wir in Deutschland und speziell in Sachsen-Anhalt tun schon einiges dafür, und wir haben hier in verschiedenen Debatten schon darüber gesprochen.
Aktuell gestern mit dem Nachtragshaushalt ist auch noch einmal darauf hingewiesen worden, welche Möglichkeiten, Anstrengungen wir hier in Sachsen-Anhalt unternehmen. Leider haben wir es in der EU nicht geschafft, einheitliche Standards zum Asylverfahren zu vereinbaren, einheitliche Aufnahmeregelungen zu treffen. Hilfskrücke war in der Vergangenheit das Dublin-Verfahren.
Ich möchte an der Stelle deutlich sagen, auch im Namen der SPD: Wir unterscheiden nicht nach willkommen oder nicht willkommen.
Wir unterscheiden nicht nach passend für unser System oder nicht passend.
Willkommenskultur heißt auch, Menschen zu hören, anzuhören und sie nicht nur danach zu beurteilen - das macht nämlich das Dublin-Verfahren -, wo die Betreffenden im sicheren Hafen Europas angekommen sind; wo sie ihn erreicht haben.
Ich spanne den Bogen zum Anfang meiner Rede: Wer ein faires Verfahren für das Asylverfahren in Deutschland haben will und wer ein faires Verteilverfahren haben will, der muss zugestehen, dass Dublin dafür nicht geeignet ist, dass dieses nicht haltbar ist und aufgehoben werden muss.
Wir haben dazu hier im Haus, auch in der Koalition, nicht bei allen, aber durchaus bei vielen Aspekten, die der Innenminister heute noch einmal vorgetragen hat, unterschiedliche Standpunkte. Lassen Sie uns diese im Innenausschuss austauschen. Deshalb bitten wir um die Überweisung des Antrags an den Innenausschuss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der GRÜNEN spricht von Integration durch Aufnahme - Aufnahme vor allen Dingen durch Sprache, Bildung und Arbeit.
Wir haben in der letzten Zeit viel über Willkommenskultur gesprochen. Der Willkommenskultur schließt sich nun die Ankommenskultur an.
Ich weiß nicht, ob es bewusst oder unbewusst geschehen ist: Im Flur des Landtages wurde in der letzten Woche eine Ausstellung über Vertriebe und
Flüchtlinge nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Titel „Ankommen“ eröffnet.
Danke, Herr Präsident. - Es sollte so sein, dass sie nicht nur im Flur ankommen, sondern dass sie wirklich hier, in der Mitte der Gesellschaft, ankommen.
Die Flüchtlinge nach dem Zweiten Weltkrieg sind damals unter schwierigen Bedingungen angekommen und aufgenommen worden. Diese Aufgabe ist bewältigt worden, weil es geboten und notwendig war.
Anfang der 90er-Jahre hatten wir schon einmal eine große Welle von Vertriebenen und Flüchtlingen in Deutschland aufzunehmen, damals auch hier unter schwierigeren wirtschaftlichen Bedingungen. Wir haben es bewältigt. Heute ist es umso notwendiger, dies als gemeinsame Aufgabe zu verstehen und zu meistern, eben weil es notwendig und geboten ist.
Diese Aufgabe ist eine schwierige gesellschaftliche Aufgabe, an der sich alle beteiligen müssen und alle beteiligen wollen: Bund, Länder, Kommunen und auch die Bevölkerung. Es geht um das Ankommen durch Sprache, Bildung und Arbeit, wie Sie es in Ihrem Antrag genannt haben.
Wir befinden uns seit den letzten Monaten und Wochen im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik in einem intensiven Prozess, auch in einem intensiven Prozess der Weiterentwicklung.
Die eine oder andere Hürde in diesem Prozess ist bereits genommen worden. Ich möchte darauf hinweisen, dass viele Schwierigkeiten, die Sie beschrieben haben und die auch bestanden haben, teilweise schon überwunden worden sind.
Diese Entwicklung ist gut und diese Entwicklung wollen wir weiter vorantreiben. Wir als SPD wollen bei dem Ankommens- und Aufnahmeprozess nicht von vornherein danach unterscheiden, ob die Ankommenden gebraucht oder nicht gebraucht werden, ob sie willkommen oder nicht willkommen sind; vielmehr muss es von Anfang an die Leistung sein, diesen Prozess gemeinsam zu meistern.
Der Innenminister ist in seiner Rede schon auf viele Dinge eingegangen, die vorgenommen worden
sind, die bereits auf den Weg gebracht worden sind und die jetzt auf den Weg gebracht werden.
Der Ministerpräsident hat im Januar 2015 zum Asylgipfel eingeladen. Daraus sind Arbeitsgruppen entstanden. Weiterhin haben intensive Diskussionen und Gesprächskreise mit allen Beteiligten stattgefunden. Daraus sind Maßnahmenkataloge entstanden, die jetzt in Einzelmaßnahmen umgesetzt werden. Diese Maßnahmenkataloge fließen natürlich jetzt auch in die Beratungen über den Nachtragshaushalt ein. Es ist schon davon gesprochen worden, dass zusätzliche Mittel für diese einzelnen Maßnahmen in den Nachtragshaushalt eingestellt werden sollen.
Ich möchte dazu bloß die Eckdaten nennen. Höchstwahrscheinlich - so sehen es die ersten Vorlagen vor - werden für dieses Jahr mit dem Nachtragshaushalt mehr als 31 Millionen € zusätzlich zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2016 werden sogar Mittel in Höhe von 67 Millionen € zusätzlich zur Verfügung gestellt. - Das ist eine doch anerkennenswerte Leistung und ein großer Beitrag, den wir als Sachsen-Anhalt leisten.
Wir haben gesagt, dass eine frühzeitige Kompetenzfeststellung - wie Sie es auch gesagt haben - erfolgen soll. In der ZASt soll dieses weiterentwickelt werden, sodass dies dort wirklich in Kooperation mit der Bundesagentur erfolgt.
Wir wollen, dass die Sprachkurse weiter gefördert werden, dass die bereits mithilfe des Sozialministeriums angelaufenen Deutschkurse auch in der ZASt weiterentwickelt werden und dass dafür Mittel im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden. Wir wollen, dass die schulische Integration von Flüchtlingen verbessert wird. Dieser Mehrbedarf soll auch im Nachtragshaushalt dargestellt werden.
Wir wollen - wie vorhin gesagt - auch, dass die Sicherheit für jugendliche Flüchtlinge, die sich in der Ausbildung befinden, gegeben ist. Wir begrüßen deshalb auch die Ankündigung des Innenministeriums, einen Erlass zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes oder zur Klarstellung der Regelungen, die den Aufenthalt während der Ausbildung betreffen, zu initiieren.
Wir begrüßen außerdem - das ist bereits im Rahmen der Bafög-Reform beschlossen worden -, dass für Asylsuchende und Geduldete die Wartezeit reduziert worden ist.
Es ist noch nicht ideal. Aber Schritt für Schritt sind wir auf einem guten Weg, um diese Hürden, die noch bestehen, abzubauen. Lassen Sie uns diesen Weg weiter gehen und weiter beraten!
Ich beantrage im Namen der Koalitionsfraktionen die Überweisung des Antrags zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitbera
tung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie es im Titel des vorliegenden Gesetzentwurfs deutlich wird, wollen wir weg von der „Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen“, wie es in der Vergangenheit in der Kurzform hieß, hin zu einer „Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur“.
Wir wollen weg von einer Konzentration nur auf eine Aufbereitung der Unterlagen. Dies ist auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Aufarbeitung der SED-Diktatur weiter geht und mehr umfasst, wichtig. Die Aufarbeitung der Vergangenheit - und hier speziell die Aufarbeitung der Vergangenheit der DDR - mit einer Verengung auf den Blick des Überwachungs- und Verfolgungsapparats des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR zu sehen, wird der Geschichte nicht gerecht. Die Stasi war schließlich Schild und Schwert dieser Partei.
Die SED war das Mittel der Diktatur. Damit war die Stasi auch Mittel der Partei.
Nur mit Offenheit und mit Transparenz wird es uns gelingen, die noch immer spürbaren Folgen dieser Diktatur, die Macht über die Vergangenheit und die Gegenwart für die Zukunft zu beherrschen. Die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ist ein kontinuierlicher Prozess. Die Vorstellung, eine Gesellschaft könnte eine belastende Vergangenheit bewältigen und damit ad acta legen, ist falsch.
Um es mit den Worten unserer Landesbeauftragten Frau Neumann-Becker zu sagen: „Einen Schlussstrich gibt es nicht.“ - Viele Menschen möchten auch weiterhin die Einsicht in die StasiAkten und mehr über ihre persönliche Vergangen
heit und die Zusammenhänge ihrer Geschichte erfahren.
Beim Sachsen-Anhalt-Tag konnte man sehen, wie eng belagert und viel besucht der Stand des Bundes- und der Landesbeauftragten der Stasi-Unterlagen war. Die Opfer der Diktatur erhalten, indem sie die Wahrheit über ihre Geschichte erfahren, ihre Souveränität zurück und können frei entscheiden, wie sie mit diesem Wissen umgehen.
Daher ist auch die weitere enge Zusammenarbeit mit den im Land tätigen Opfer- und Verfolgtenverbänden wichtig und im Gesetz verankert. Nicht jeder kann dieses allein bewältigen. Daher gehört bei der Landesbeauftragten zukünftig die Beratung über die Rechte der Opfer bis hin zur psychosozialen Betreuung mit dazu.
Weiterhin ist uns der Beitrag zur Aufklärung und Bildung bei der Landesbeauftragten wichtig, und dies in enger Zusammenarbeit und in Abgrenzung - meine Vorredner haben es mehrfach dargestellt - zur Landeszentrale für politische Bildung und der Gedenkstättenstiftung in Sachsen-Anhalt, als Ergänzung dieser notwendigen und wichtigen Arbeit.
Akteneinsicht, Überprüfung, Forschung, Bildung: Die Arbeit der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur soll auf ihre vielfältige Weise mit ihren Möglichkeiten weiter dazu beitragen.
Die Unabhängigkeit der Institution, die all dies bewerkstelligen soll, ist ein wichtiges Gut. Hierzu gehören zum einen die Wahl eines/einer Landesbeauftragten durch den Landtag sowie zum anderen die Entscheidung, die Dienst- und Rechtsaufsicht nicht mehr durch das Ministerium durchzuführen, sondern dem Präsidenten des Landtages anzugliedern, als richtige Schlussfolgerungen.
Ich bitte, den Gesetzentwurf intensiv zu beraten und deshalb um Überweisung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung. - Danke schön.
Trinkwasser ist ein hohes Gut und die Beseitigung der Abwässer ist für unsere Umwelt besonders wichtig. Für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung wurden in Sachsen-Anhalt Fördermittel in Höhe von 1,2 Milliarden € bereitgestellt. Darüber hinaus sind in Not geratene Aufgabenträger für die Abwasserbeseitigung mit Hilfen in Höhe von 350 Millionen € unterstützt worden. Dies zeigt, wie wichtig uns hier im Land die Bewältigung dieser wichtigen Aufgaben, die ich genannt habe, ist.
Wir haben vieles getan und wir haben viel diskutiert, auch hier im Landtag. In vorangegangenen Legislaturperioden sind sogar Unterausschüsse des Umweltausschusses gebildet worden, um die Abwasserzweckverbände zu unterstützen. In Erledigung dieser Aufgaben und der damals durchaus schwierigen Situation gibt es mittlerweile verbesserte Strukturen. Die Veränderung im Land ist erkennbar und sichtbar, auch für den Bürger. Im Bereich der Trinkwasserversorgung sind die strukturellen Veränderungen wahrgenommen worden. Wir haben leistungsfähige Verbände gebildet.
In der Zwischenzeit gibt es weitere Unterstützung seitens des Landes und auch eine neue Organisationsuntersuchung. Diese Organisationsuntersuchung hat das Ziel, die Strukturen für die Aufgabenträger vor Ort auch zukünftig zu verbessern und entsprechende Verbesserungen anzuregen. Ich finde es gut, richtig und wichtig, dass der Minister betont hat, dass es eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung ist und dass die Strukturen vor Ort selbst festgelegt werden sollen, dass dabei aber weiterhin Unterstützung durch das Landes gewährt wird.
Die Landesregierung ist der in dem Antrag der LINKEN erhobenen Forderung nach einer Berichterstattung zur Sicherung annährend gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung nachgekommen. Natürlich kann man vortragen, dass immer noch mehr geht und immer noch mehr getan werden kann. Auch an dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass das Problem der Abwasserentsorgung im Umwelt- und im Innenausschuss häufig diskutiert worden ist. Zu dem von Ihnen nochmals angesprochenen Problem des Herstellungsbeitrages II haben wir mehrmals diskutiert und dazu eine Entscheidung herbeigeführt.
Letztlich müssen wir den kommunalen Aufgabenträgern weiterhin großes Vertrauen entgegenbringen. Ich teile die Einschätzung des Ministers, dass
sich die Situation der Aufgabenträger deutlich verbessert hat und dass sie auch weiterhin unterstützt werden sollten. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung, die eine Ablehnung des Antrages vorsieht. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ersten Satz in meinem Redemanuskript hatte ich stehen: Inhaltlich sind wir zu dem Antrag nicht weit auseinander. Wenn Sie sich bei Ihrer Einbringungsrede auf den Inhalt des Antrages beschränkt hätten und diesen erläutert hätten, wäre ich weiterhin der Auffassung. Sie haben in Ihrem Redebeitrag einen Beitrag zu allgemeiner Asylpolitik und Flüchtlingsaufnahme bis hin zur Weltpolitik gefasst, wo ich sage, das ging alles ein bisschen zu weit über den Antrag hinaus. Aber ich bleibe trotzdem dabei: Zu dem Antrag selbst, inhaltlich, sind wir nicht weit auseinander.
Ich möchte Sie an der Stelle korrigieren, an der Sie gesagt haben, dass wir bei der Aufnahme von Flüchtlingen mit 2,5 Flüchtlingen pro 1 000 Einwohner im unteren Bereich in Europa liegen. Die Statistik ist erst vor Kurzem veröffentlicht worden: Wir liegen auf Platz 6. Soweit ich weiß, sind in der Europäischen Union 28 Staaten. Platz 6 ist nicht das untere Drittel und auch nicht die untere Hälfte.
- Gut, aber auch Platz 8 von 28 Staaten ist noch nicht die behauptete untere Hälfte.
Kommen wir zu dem Antrag zurück. Zu den Details haben wir teilweise ergänzende, aber auch andere Aussagen. Gestern, in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten, konnten wir auch davon hören, dass sich das Land weiterhin für die auskömmliche Finanzierung der Kommunen, was die Unterbringungskosten für Flüchtlinge betrifft, ausspricht und diese den Kommunen auch weiterhin zusichert.
Ebenso ist auch die Forderung an den Bund formuliert worden. Wir unterstützen ausdrücklich diese Aussagen. Wir unterstützen auch die Landesregierung in ihrem Bemühen gegenüber dem Bund, dieses durchzuführen.
Die SPD-Fraktion im Bundestag hat auch die Aufnahme von Flüchtlingen als Folge internationaler Konflikte als nationale Aufgabe gesehen und hat daher auch die Verantwortung des Bundes gesehen. Bereits in meiner Rede in der letzten Landtagssitzung zur Unterbringung von Flüchtlingen habe ich diese Forderung ebenfalls aufgemacht und habe die Landesregierung diesbezüglich unterstützt.
Zu dem, wie Sie es in Ihrem Antrag dargestellt haben, sage ich: Es kann jetzt nicht erst die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen abgewartet werden. Es muss natürlich Bestandteil dieser Beratungen werden. Aber eine Mitfinanzierung des Bundes bei der Aufnahme von Flüchtlingen muss eher und schneller passieren. Wir wissen, dass der Abschluss der Bund-Länder-Finanzierungsvereinbarung nicht sofort erfolgen wird. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich ebenfalls dafür ein, bis zum Sommer dieses Jahres eine Regelung zur Mitfinanzierung des Bundes bei der Flüchtlingsunterbringung herbeizuführen.
In Ihrem Antrag fordern Sie gesetzliche Grundlagen, wie es Herr Gallert jetzt auch nachgefragt hat. Natürlich haben wir derzeit gesetzliche Grundlagen für die Finanzierung der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern. Wir haben das Asylverfahrensgesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz.
In Verbindung mit § 87 Abs. 3 der Landesverfassung haben wir das Konnexitätsprinzip. Es handelt sich um eine den Kommunen übertragene Aufgabe, und damit besteht die Verpflichtung des Landes, die Kosten, die den Kommunen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden entstehen, zu übernehmen. Und - ich wiederhole mich - dieser Zusage verpflichtet sich das Land auch, wie jetzt wieder wiederholt wurde.
Natürlich kommen wir dann wieder zu der Frage, die jetzt hier auch schon debattiert worden ist: Was ist eine vollumfängliche Erstattung, eine notwendige Erstattung oder eine auskömmliche Erstattung? - Da beginnen wir dann natürlich zu differenzieren.
Gestern und auch jetzt wieder wurde vom Innenminister darauf hingewiesen, dass durch die Landesregierung eine Arbeitsgruppe zur Klärung dieser Fragen eingesetzt worden ist. Dabei geht es um die Standards der Unterbringung, um die soziale Betreuung und die Integration sowie um die Fragen, ob wir das in Pauschalen durchführen, wie eine Spitzabrechnung erfolgen soll und wie diese aussehen soll.
Wir wissen auch, dass derzeit die Kostenunterschiede in den Landkreisen und kreisfreien Städten sehr groß sind. Es wird derzeit eine Spanne von ca. 7 000 € bis etwa 12 000 € pro Asylbewerber im Jahr genannt; das ist eine große Spanne. Damit kommen wir auf dieses eventuelle Mittelmaß von jährlich 9 000 € pro Asylbewerber. Inwieweit das berechtigt ist, muss untersucht werden. Auch die kommunalen Spitzenverbände sind bereit, sich an dieser Diskussion zu beteiligen.
Es gibt auch große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Wir haben ganz unterschiedliche Regelungen zur Kostenerstattung der Länder an
die Kommunen. Das muss in der gesamten Diskussion, wenn wir auf der Bundesebene darüber reden, geklärt werden.
Sie sehen, dass es noch viele Fragen gibt, die zu klären sind. Ob wir zu einer pauschalen oder zu einer Spitzabrechnung kommen, das sind Fragen, die in einer Ausschussberatung geklärt werden sollten. Deshalb bitte ich darum, diesen Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Beitragserhebung ist immer ein sehr sensibles Thema, weil es unmittelbar auf Grundstückseigentümer wirkt und indirekt auch auf Mietzahler. Hierbei geht es immer um die Diskussion über die Berechtigung der Beitragszahlung und über die gerechte Erhebung. Diese Dinge werden sehr oft verquickt und vermischt.
Wir nehmen in diesem Hohen Haus die Diskussion im Land, die dazu stattfindet, ernst. Wir haben uns mit diesem Thema in den letzten zwei Jahren hier schon sehr intensiv auseinandergesetzt. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Kommunalabgabengesetzes, im Zusammenhang mit der Änderung, die auf der Grundlage des Bundesverfassungsgerichtsurteils notwendig war, haben wir hier die Diskussion geführt. Wir haben auch in der ausreichenden Anhörung dazu viele Diskussionen geführt und Stellungnahmen gehört, was vor allen Dingen den Herstellungsbeitrag II betrifft.
Auch jetzt, ganz aktuell, am 15. April 2015, hat das Bundesverwaltungsgericht die Beitragsbescheide für Altanschließer, die Berechtigung der Erhebung für Beitragsbescheide für Altanschließer, bestätigt. Das war ein Urteil, das Mecklenburg-Vorpommern betraf, aber gleichlautend auch für Sachsen-Anhalt gelten könnte.
Noch einmal möchte ich an dieser Stelle betonen: Die Beitragserhebung ist möglich. Und ich betone auch: Die Beiträge werden natürlich nur für Aufwendungen erhoben, die nach der Wiedervereinigung, nach dem Jahr 1991, entstanden sind. Denn in der öffentlichen Wahrnehmung wird es immer wieder so dargestellt, dass bei Altanschließern Kosten für Maßnahmen erhoben werden, die vor der politischen Wende lagen.
Die Aufgabenträger im Land haben jetzt bis zum 31. Dezember 2015 die Möglichkeit, diese Beiträge zu erheben. Die Landesregierung hat Anfang 2015 die Taskforce eingesetzt und gebildet.
Herr Grünert, Sie haben es in Ihrer Rede erwähnt: Wir haben im Ausschuss für Inneres und Sport am 16. Februar 2015 aufgrund eines Selbstbefassungsantrags der SPD zu der Umsetzung der Änderung des Kommunalabgabengesetzes und speziell zu der Erhebung des Herstellungsbeitrages II beraten. Dazu haben wir Auskünfte von den zuständigen Mitarbeitern des Innenministeriums erhalten. Dem Ausschuss wurden weitere Informationen zugesagt und es wurden weitere Mitteilungen zur Verfügung gestellt, unter anderen die Erlasse aus den Jahren 2008 und 2011. Wir hatten die Gelegenheit, Nachfragen zu stellen. Ich denke, dass die Mitarbeiter des Ministeriums jederzeit auch wieder bereit sind, Nachfragen zu beantworten.
Wir haben im Ausschuss in diesem Zusammenhang auch geklärt, dass die Finanzierung über Gebühren mit Hinweis auf die Erlasse des MI möglich ist. Das ist das, was Sie in Ihrem Antrag heute wieder hinterfragen. Es ist auch dargestellt worden, dass die Taskforce eben nicht über das gesamte Land hinweg bei allen Aufgabenträgern tätig wird, sondern dass sie im Einzelfall auf Nachfrage tätig wird. Und sie wird nicht in Form der Kommunalaufsicht tätig. Wir müssen hier wirklich streng trennen zwischen kommunalaufsichtlichem Handeln und der Taskforce.
Sie haben in Ihrem Antrag dargestellt, wie bereits getätigte einmalige Beiträge angerechnet werden. Wenn Beiträge schon einmal gezahlt worden sind, können wir nicht vom Herstellungsbeitrag II reden. Sie haben das Beispiel Osterweddingen, das auch in der Begründung des Antrages genannt ist, erneut angeführt. In diesem Fall handelte es sich jedoch um Erschließungsbeträge. Sie haben es selber gesagt. Erschließungsbeiträge haben mit dem Herstellungsbeitrag II aber nichts zu tun.
In dem letzten Anstrich Ihres Antrages sprechen Sie die Wirkung der nachträglichen Erhebung an. Mit dieser nachträglichen Erhebung implizieren Sie, dass es hierbei möglicherweise zu einer unberechtigten Erhebung kommt.
Ich möchte noch einmal darstellen, dass wir über all dies bereits im Rahmen der Beratungen zum Kommunalabgabengesetz und auch im Ausschuss diskutiert haben. Deshalb werden die Koalitionsfraktionen diesen Antrag ablehnen. Ich gehe davon aus - das ist mein letzter Hinweis -, dass Sie im Rahmen eines Selbstbefassungsantrages durchaus im Ausschuss noch einmal nachfragen können, wie auch wir es getan haben. - Vielen Dank.
Herr Grünert, ich habe es zitiert: Am 15. April 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Sind Sie der Auffassung, dass die Aussage, dass die Beiträge auf der Grundlage des Gesetzes rechtmäßig erhoben werden können, stimmt und dass diese Entscheidung auch auf Sachsen-Anhalt übertragbar ist?
Ich habe eine Nachfrage dazu. Sie wissen, dass Verbände und Aufgabenträger im Land Herstellungsbeiträge II auch vor dem Jahr 2014 auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes erhoben haben? Zweifeln Sie die Rechtmäßigkeit dieser Beiträge an?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, der Innenminister hat sehr ausführlich dazu ausgeführt, wie die Rechtslage aussieht. Ich möchte erst einmal grundsätzlich sagen, dass wir dem Anliegen sehr offen gegenüberstehen, dass diese Statistik erfasst werden könnte und sollte.
Aber der Antrag - das wurde jetzt schon ausgeführt - lässt mehrere Fragen offen. Als ich den Antrag las, war es für mich erst einmal nicht so deutlich, dass diese Statistik jetzt nicht mehr erfasst wird, weil die Daten selbst ja vorliegen. So ist es auch gesagt worden: Die Daten liegen vor.
Wenn wir uns das jetzige KiFöG ansehen, dann stellen wir fest, dass die Daten auch weiterhin erhoben werden. Gemäß § 11a Abs. 4 werden die örtlichen Träger aufgefordert und verpflichtet, die Einnahmen und Ausgaben, die bei ihnen vorliegen, dem örtlichen Träger der Jugendhilfe mitzuteilen. Das heißt also, dass zu den Einnahmen natürlich auch die Elternbeiträge oder die Kostenbeiträge gehören. Damit liegen diese Daten vor.
Die Daten liegen auch vor, weil jede Kindertagesstättensatzung, die durch die Kommunen jetzt beschlossen wird, eine öffentliche Satzung ist. Das heißt, dass sie öffentlich zugänglich ist.
Andererseits haben wir in § 15 KiFöG auch die Auskunftspflicht verankert. Das heißt also, dass das Landesjugendamt diese Kostenbeiträge auch
weiterhin abfragen und erheben kann. Das heißt also, es liegt nicht an der Zugänglichkeit der Kosten, sondern einfach nur am Statistikgesetz. Es geht also darum, ob es in diese Statistik aufgenommen wird oder nicht. Das komplizierte Verfahren hat der Innenminister gerade sehr deutlich beschrieben.
Deshalb sagen wir: Wir stehen dem Ganzen offen gegenüber. Aber es ist eine rechtlich komplizierte Situation, die wir noch einmal genau prüfen und miteinander diskutieren sollten.
Wir meinen, dass die öffentliche Zugänglichkeit über eine Statistik im Statistischen Landesamt wesentlich besser ist als das, was bisher beim Landesjugendamt an Daten zur Verfügung stand. Wir hätten sogar eine positive Entwicklung zu verzeichnen, weil über den öffentlichen Zugang zu diesen Daten eine Vergleichbarkeit im Land vorhanden ist. Obwohl die einzelnen Satzungen auch schon öffentlich zugänglich sind, gab es jedoch noch keine Übersicht über das gesamte Land. Der Vergleich im Land wäre dann möglich.
Ich möchte aber davor warnen zu sagen, dass dann die Höhe der Kostenbeiträge zuverlässig zu beurteilen ist und ob dies gut, richtig oder schlecht ist. Wir müssen auch sehen: Zu welchem Zeitpunkt werden die Daten erfasst? Ist dies eventuell vor oder nach einer Satzungsänderung? - Die Kommunen haben auch einen Spielraum, wann sie die Satzung ändern, ob sie eine Anpassung vornehmen oder nicht.
Wir wissen auch, dass die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung - darüber haben wir in der Aktuellen Debatte viel diskutiert - einen Spielraum haben zu beurteilen, in welcher Höhe sie sich an den Kosten beteiligen. Der Anteil ist mindestens 50 %. Es stellte sich jedoch die Frage, ob die Beteiligung darüber hinausgeht oder nicht. Das kann nicht unmittelbar der Maßstab für eine Aussage dafür sein, ob die Beiträge berechtigt oder unberechtigt sind. Deshalb ist es eine Frage der Veröffentlichung und des öffentlichen Zugangs.
Deshalb unsererseits die Bitte, diesen Antrag zu überweisen, weil das Statistische Landesamt zum Bereich des Ministeriums für Inneres und Sport gehört, zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die Herausforderung bleibt bestehen - darin gebe ich Ihnen Recht -, die große Herausforderung für Europa, den Bund, die Länder und auch für unser Land Sachsen-Anhalt, die Aufnahme von Flüchtlingen auch und gerade angesichts der steigenden Zahl der Flüchtlinge zu bewältigen.
Trotzdem muss man an dieser Stelle auch anerkennen, was in den vergangenen Jahren, was in den vergangenen Monaten geleistet worden ist, um diese Herausforderung anzunehmen und ihr gerecht zu werden. Ich denke, es ist wichtig, auch einmal hervorzuheben, welche Anstrengungen diesbezüglich bereits unternommen worden sind.
Ich widerspreche Ihnen nicht in dem Punkt, dass die Große Anfrage gut und richtig war. Wir haben im Innenausschuss die Zeit gefunden, uns intensiv mit dem Thema zu befassen, eine Anhörung durchzuführen, die sehr aufschlussreich war und die im Ergebnis natürlich auch dazu geführt hat, dass entsprechende Beschlüsse in den Haushaltsberatungen gefasst worden sind. Das sollte auch einmal festgestellt und anerkannt werden.
Sachsen-Anhalt steht weiterhin zu seiner humanitären Verpflichtung, Flüchtlinge aufzunehmen. Das ist, glaube ich, unumstritten, auch hier. Das Asylrecht als Grundrecht darf nicht infrage gestellt werden. Und allen Tendenzen, die das in irgendeiner Art und Weise tun, werden wir entgegentreten, wie es auch heute unter dem Tagesordnungspunkt 3 hier im Landtag bereits diskutiert und debattiert worden ist.
Deshalb ist der Dank auch an diejenigen zu richten, die sich der Aufgabe der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern stellen, nämlich an die vielen ehrenamtlich Tätigen und auch an die Kommunen, die diese Aufgabe leisten.