Protokoll der Sitzung vom 16.11.2012

(Unruhe)

Wir wissen, dass Deutschland verpflichtet ist, im Hinblick auf die inklusive Bildung alle Menschen einzubeziehen. Wir wissen auch, dass in der Bundesrepublik Deutschland, aber auch in SachsenAnhalt noch lange nicht alle Ziele erreicht sind, die erreicht sein müssen, und zwar sowohl hinsichtlich der sachlichen Ausstattung als auch hinsichtlich der personellen Ausstattung.

Wir wissen aber auch, dass wir in Deutschland im Moment - -

Entschuldigung, Herr Kollege. Es trifft sich gut, dass wir über Inklusion sprechen. Das eingeschränkte Wahrnehmungsvermögen Hörbehinderter ist in diesem Zusammenhang ein Aspekt. Die meisten Abgeordneten betrifft das sicherlich nicht. Die Akustik in diesem Saal ist jedoch sehr schlecht. Ich möchte Sie bitten, etwas lauter zu sprechen, damit das Thema auch in den hinteren Reihen ankommt.

Ich gebe mir Mühe. - Die Kommunen haben heutzutage oft klamme Kassen; auch das ist bekannt. Störend ist sicherlich - darüber wurde noch nicht gesprochen - das Kooperationsverbot zwischen Bund und Kommunen. Wenn dieses Verbot aufgehoben werden würde, dann könnte dies sicherlich an der einen oder anderen Stelle helfen.

Wenn wir über Inklusion reden, dann ist es mir wichtig, einmal klar zu machen - deswegen möchte ich Sie, Herr Lange, ansprechen -, dass wir über die Zuständigkeit auf allen Ebenen sprechen. Dabei ist es ganz wichtig, dass wir die kommunale Ebene auch in die Pflicht nehmen und nicht nur hier stehen und sagen, wir müssen ein paar Papiere verändern und dann wird das Ganze schon laufen - das wird es dann garantiert nicht tun.

Ein weiter Grund, warum ich zu diesem Thema sprechen wollte - das sage ich Ihnen ganz bewusst -, ist, dass ich als Bürgermeister einer kleinen Gemeinde selbst erlebt habe, wie es sich mit den Voraussetzungen beim Bauen verhält. Wir wurden eine zeitlang dazu ermuntert - so möchte ich es einmal sagen -, Brandschutzsicherheit herzustellen. An die Schule wurde eine Stahltreppe angebaut, damit alle die Schule im Notfall verlassen können. Ich spreche an dieser Stelle über Altbauten.

Die Installation eines Lifts für behinderte Kinder ist jedoch nicht erfolgt. Wenn ein solcher Lift angebaut werden würde, dann würde man mit einem Rollstuhl auch in die zweite Etage gelangen. Wenn nun aber ein Feuer ausbricht, dann darf der Lift nicht benutzt werden und ein Kind im Rollstuhl kann nicht transportiert werden.

Gedanken darüber, wie solche Aspekte ineinander greifen, macht sich niemand. Solche Probleme können mit der Regelung auch nicht gelöst werden.

In der Altmärkischen Wische - das sage ich jetzt so platt - ergibt sich außerdem das Problem, dass ein Kind im Rollstuhl, das das Gebäude irgendwie verlassen kann, im Morast feststeckt und sich nicht fortbewegen kann, weil keine gepflasterten Flächen vorhanden sind.

Deswegen ist es wichtig, dass die kommunale Ebene mit in die Pflicht genommen wird und Inklusion wirklich in allen Köpfen ankommt.

Ich will noch einmal Folgendes sagen - ich bin froh darüber, dass ich Sie nicht missverstanden habe -: Mir ging es darum, dass wir nicht immer nur alles beim Land abladen, dass wir nicht irgendwas theoretisch aufschreiben, was vor Ort nicht umgesetzt wird.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Ich sage es ganz klar und deutlich: Ich verlange auch von allen Bürgermeistern und von allen Landräten im Land, deren Landkreise als Schulträger infrage kommen, dass sie sich über die UN-Behindertenrechtskonvention Gedanken machen und vor Ort darüber reden, wie diese auszugestalten ist.

(Zustimmung bei der SPD)

Es nutzt nichts, dass ich im Einzelfall einen Raumkoeffizienten von 1,2 oder 1,5 habe. Ich halte es für wichtig - das müssen wir in den Ausschüssen besprechen -, dass wir uns mit den Kommunen ins Benehmen setzen; denn die Kommunen wissen am besten, was sie wann und was sie wo brauchen.

Vor dem Hintergrund unserer finanziellen Probleme möchte ich darauf hinweisen, dass wir vielleicht nicht alles in jeder Schule brauchen. Aber das können uns die Leute vor Ort am besten sagen.

Manchmal gibt es in einem Kreis vielleicht nur ein oder zwei Kinder, die blind sind oder eine andere Behinderung haben. Dann stellt sich die Frage, ob an allen Schulen des Kreises alle Maßnahmen vorgehalten werden müssen. Es kommt hinzu, Frau Professor Dalbert, dass wir nur wenige Neubauten im Land haben. - Frau Dalbert, es wäre nett, wenn Sie zuhören würden.

Ich möchte deutlich machen, dass die Realität oft eine andere ist, als die, die Sie beschrieben haben. In meiner Heimatregion gibt es Schulen mit 40 Schülern und Gebäude, die hundert Jahre alt sind. In diesen Gebäuden kann man all die schönen Dinge, die Sie berechtigterweise angesprochen haben, überhaupt nicht nachrüsten.

In diesem Zusammenhang müssen wir darüber nachdenken, wie wir Landesprogramme, wie Stark III, mit den Ansprüchen an die Inklusion verzahnen, damit wir nicht drei- oder viermal bauen und immer wieder viel, viel Geld ausgeben.

(Zustimmung von Frau Gorr, CDU)

Ich freue mich auf die Diskussion über genau diese Aspekte in den Ausschüssen. Lassen Sie mich mit dem folgenden Satz enden: Die besten Papiere nützen uns nichts, wenn Inklusion in diesem Land nicht in allen Köpfen ankommt. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke schön, Herr Kollege. - Als Nächster und als Letzter in der Debatte spricht der Abgeordnete Höhn.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will auf drei Punkte reagieren und fange mit der Aussage „Wir müssen die Kommunen in die Pflicht nehmen“ und der Frage nach der Schulentwicklungsplanung an.

Wir hatten gestern und heute keinen Tagesordnungspunkt, der sich explizit mit dem Thema Schulentwicklungsplanung beschäftigt hat. Über das Personal haben wir gesprochen, und auch das, was in den Zeitungen steht, hat heute schon eine Rolle gespielt.

Deswegen will ich sehr deutlich sagen: Sie als Koalition, als Landesregierung und wir als Land sind gerade dabei, Vorgaben für die Schulentwicklungsplanung zu erarbeiten.

Wenn Sie - ich spare mir jetzt jegliche polemische Kommentierung der Zahl 200 - jedoch beabsichtigen, 200 Schulstandorte zu schließen, dann haben wir in den nächsten Jahren eine große Zahl an Schulfusionen und Zusammenlegungen von Standorten vor uns und dann müssen wir den Kommunen schon sagen, unter welchen Parametern sie dies planen und durchführen sollen.

Deswegen haben wir in dem Antrag und in der Fristsetzung darauf abgehoben, diese Vorgaben zur Raumplanung im Gleichklang mit der Erarbeitung der Schulentwicklungsplanung zu machen; denn es hilft uns überhaupt nichts, wenn Sie als Kultusministerium diese Schulfusionen mit der nächsten Schulentwicklungsplanverordnung durchsetzen und wir hinterher feststellen, dass wir Schulen mit einem Raumangebot fusioniert haben, das den Vorgaben zur Inklusion - ich wiederhole den Satz meines Vorredners: es muss in jeden Kopf hinein! - eben nicht entspricht. Dann wird es nicht klappen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE)

Sie können erzählen, dass dies die Aufgabe der Kommunen ist. Ja, natürlich ist es die Aufgabe der Kommunen als Schulträger, aber die Schulentwicklungsplanung und die Schulstandorte werden in maßgeblichem Sinne davon beeinflusst, was wir als Land für Vorgaben für die Schulnetzplanung machen. Deswegen sind zunächst wir in der Pflicht, lieber Kollege Bergmann.

Eine weitere Bemerkung. Frau Dalbert, ich bin in der Tat mit sehr viel Offenheit in diesen Antrag hineingegangen, weil auch ich noch nicht jede Frage beantworten kann. Deswegen halte ich es für sinnvoll, dass wir über die einzelnen Punkte reden.

Mit Blick auf die Frage, ob der Klassenteiler am Ende in der Tat ein notwendiges Mittel ist oder ein weniger geeignetes Mittel ist, bin ich wirklich offen.

Allerdings will ich eine Bemerkung in Bezug auf die Personaldebatte machen, die wir geführt haben. Wir sind genau wieder an diesem Punkt. Ich kann mir aus pädagogischen Erwägungen sehr gut vorstellen, dass wir vor jeder Klasse zwei Lehrer oder zwei Pädagoginnen oder Pädagogen stehen haben. Dann müssten Sie aber trotzdem noch einmal Rücksprache mit Ihrem Kollegen zur Personalentwicklungsplanung nehmen, weil das nicht miteinander funktionieren wird.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Dritte Bemerkung: Nun habe ich es fast erwartet, trotzdem ist es jedes Mal ein bisschen nervig. Sie können den Antrag natürlich mit Ihrer Mehrheit in den Ausschuss überweisen. Jetzt will ich einmal die Frage stellen, warum wir über einen Prüfauftrag und die Bitte, einen Bericht zu den Punkten zu geben, über die wir uns einig waren, reden müssen. Weiterhin frage ich, warum wir den Antrag erst überweisen müssen, damit wir im Ausschuss darüber reden, ob wir einen Bericht haben wollen, um in der zweiten Lesung dann einen Beschluss zu fassen, damit wir den Bericht jetzt bitte bekommen.

Das ist nun wirklich absurd, meine Damen und Herren. Sie können das gern jedes Mal mit Anträgen der Opposition wiederholen. Es liegt im Grunde genommen nur daran, dass Sie den Anträgen der Opposition nicht zustimmen wollen. Dann schreiben Sie einen eigenen. Dann können wir diesen sofort beschließen. Eine Überweisung macht wenig Sinn.

(Zuruf von Frau Dr. Klein, DIE LINKE - Zu- stimmung bei der LINKEN)

Deswegen werden wir uns bei Ihrem Überweisungsantrag der Stimme enthalten. Es hätte uns gut zu Gesicht gestanden, das heute zu beschließen. Dann könnten wir dies sehr zeitnah auch in der Sache im Ausschuss bereden und nicht nur über diesen Antrag reden. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Herr Kollege Höhn. Es gibt eine Frage des Abgeordneten Bergmann. Möchten Sie diese beantworten?

Ja.

Herr Höhn, ich glaube, wir sind relativ nah beieinander. Das ist auch gut so. Trotzdem noch einmal eine Anmerkung. Ich habe nicht bestritten, dass

wir hierbei keine Zuständigkeiten und keine Verantwortung haben. Deswegen habe ich das „in allen Köpfen“ gesagt. Sie geben mir aber Recht, dass ich, wenn ich eine Richtlinie vorgebe, ein Minimum vorgebe und dass kein Schulträger verpflichtet ist, sich nur an das Minimum zu halten. Wenn ich den Körperschaften zum Beispiel Fördermittel über Projekte gewähre, dann sind diese nicht verpflichtet, sich nur an das Minimum der Eigenbeteiligung zu halten oder nur das Minimum zu finanzieren.

Ich würde mich sehr darüber freuen - das wollte ich damit sagen -, wenn ich als Schulträger vielleicht 30 % Eigenanteil bei dem Stark-III-Programm aufbringen muss. Dann kann ich auch gern noch einmal 10 % drauflegen, weil ich sage, hier müssen noch Ansprüche an Inklusion erfüllt werden, die aber durch das Förderprogramm des Landes nicht gedeckt sind. Dieses Maß an Eigenverantwortung muss in die Köpfe der Kommunen. Das war mir wichtig. - Danke schön.

Lieber Kollege, ich bin immer dafür, dass wir Mindeststandards festlegen. Aber die Mindeststandards, die wir im Moment im Raum stehen haben, sind eben nicht hinreichend. Deswegen müssen wir diese Mindeststandards überarbeiten. Dann bin ich gern bereit, mit Freude zur Kenntnis zu nehmen, wenn jede Kommune noch einmal über diese Mindeststandards hinausgeht. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Herr Kollege Höhn. - Wir kommen nunmehr zum Abstimmungsverfahren. Es wurde eine Überweisung des Antrages beantragt. Es sind die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, für Bildung und Kultur, für Inneres sowie für Landesentwicklung und Verkehr genannt worden. Ist das korrekt? - Dann lasse ich darüber abstimmen.

Wer dafür ist, dass der vorliegende Antrag in die eben genannten Ausschüsse überwiesen wird, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. - Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag in die genannten Ausschüsse überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt erledigt.

Die Federführung wäre noch zu klären. Bildung oder Bau?

(Zuruf von der SPD)