- Dann halten wir fest, dass der Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen wird. - Widerspruch sehe ich nicht. Der Tagesordnungspunkt ist erledigt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch zu fortgeschrittener Stunde soll dieses wichtige Thema hier heute noch debattiert werden. Ich freue mich, dass die Reihen noch so gut gefüllt sind.
Die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Geschlechtergerechtigkeit in Wissenschaft und Forschung in unserem Bundesland, die hier im Hohen Hause in der letzten Sitzung debattiert wurde, hat uns deutlich gezeigt, dass es im Bereich der Gleichstellung in unseren Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen viel zu tun gibt.
An dem, was bisher erreicht wurde, war das Land beispielweise über die Unterstützung von Mentorenprogrammen oder besonderen Frauenfördermaßnahmen beteiligt. Aber die Befunde der Großen Anfrage zeigen, das Erreichte ist zu wenig, um zu jubeln, geschweige denn, sich zufrieden zurückzulehnen.
Nicht allein, aber gleichermaßen für den Bereich Wissenschaft und Forschung gilt, die in unserem Land vorhandenen Potenziale von Frauen und Männern müssen zukünftig in gleichem Maße besser genutzt werden, wenn wir hier Zukunft gestalten wollen.
Lassen Sie mich für die Einbringung des Antrages einige Befunde aus der Großen Anfrage wiederholen: An unseren Hochschulen haben sich im Wintersemester 2010/2011 rund 50 % weibliche Studierende eingeschrieben. Im Prüfungsjahr 2010 beträgt der Frauenanteil an den Hochschulabsolventen sogar 58 %. Eine Promotion legen dann jedoch Frauen nur mit einem Anteil von 44 % ab. In den Reihen der Professorenschaft befinden sich dann beispielsweise an der Martin-Luther-Universität lediglich 19 % Frauen auf den W2-Stellen und lediglich 11 % Frauen auf den W3-Stellen.
Die Zahlen für die Otto-von-Guericke-Universität sind ähnlich und verdeutlichen exemplarisch ein Geschlechter-Gap, den wir in der Wissenschaft zu beobachten haben: Je höher die Qualifikationsstufe, umso geringer der Frauenanteil.
den, dass es demzufolge Handlungsbedarf in unserem Bundesland gibt. Politik muss den Rahmen beschreiben, um bestehende Aktivitäten, beispielsweise an den Hochschulen, weiter zu unterstützen und weiteres Handeln anzuregen. Darüber bestand hier im Hohen Hause weitestgehend Einigkeit.
Aus diesem Grunde haben nun die Koalitionsfraktionen einen Antrag vorgelegt, um die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit in Wissenschaft und Forschung weiter voranzubringen. Der Antrag fordert deshalb die verbindliche Anwendung des Kaskadenmodells zur Frauenförderung und die verbindliche Festschreibung dieses Modells bei der Aushandlung der neuen Zielvereinbarungen.
An dieser Stelle möchte ich insbesondere auf den Punkt 2 des Antrages eingehen. Hier ist noch eine sprachliche Klarstellung notwendig, die bei der Einreichung des Antrages in der schriftlichen Form leider versäumt wurde. In der ersten Zeile des zweiten Punktes steht geschrieben: „… projektgebundene Forschungsförderung“. Klarer und deutlicher formuliert, muss es an dieser Stelle jedoch heißen: „… projektgebundene Förderung im Bereich Forschung und Lehre“, sodass dabei klar ist, dass es uns um die Landesbezuschussung für die Hochschulen und für Forschungsprojekte geht, damit man beides zusammen sieht und nicht das eine das andere ausschließt.
Warum ist das so? Einerseits, weil zwar die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, wie die Max-Planck-Institute, die Leibniz-Institute oder die DFG, sehr gute eigene Regelungen zur Steigerung des Frauenanteils in den eigenen Projekten besitzen, landeseigene Forschungseinrichtungen, die mit Landesmitteln unterstützt werden, aber Nachholbedarf haben; anderseits, weil auch die Hochschulen in unserem Land durch ein Bonus-MalusSystem bei der Umsetzung von mehr Geschlechtergerechtigkeit unterstützt werden sollen.
Ein Aspekt dabei sind die neu zu verhandelnden Zielvereinbarungen. Hierbei könnte dann beispielsweise der Punkt Frauenanteil in Führungspositionen zu 20 % für die Verteilung der leistungsorientierten Mittel relevant sein, statt wie bisher zu 5 %. Das ist eine Sache, über die wir diskutieren müssen. Wir müssen auch sagen, dass wir dies in den Zielvereinbarungen festschreiben und verändern wollen.
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen müssen verbindlicher verpflichtet werden, Frauen zu fördern.
Diese Förderung kommt aus der Wissenschaft selbst und bedeutet in der konsequenten Umsetzung, es müssen Zielquoten fachspezifisch festge
legt werden. Deren Nichterfüllung muss Konsequenzen in der Mittelvergabe haben. Auf dieses „fachspezifisch“ möchte ich noch einmal explizit hinweisen. Das ist auch der Grund, warum wir den Änderungsantrag der LINKEN ablehnen werden.
Gerade in der letzten Landtagssitzung haben wir über das Kaskadenmodell diskutiert und uns darüber ausgetauscht, was das heißt. In Studiengängen, wo beispielsweise 20 % weibliche Studierende mit diesem Studium beginnen, kann ich nicht davon ausgehen, dass ich aus dem Stand 40 % Frauen in der Professorenschaft erreiche. Ich muss mich daran orientieren, wie viele Frauen in diesem Bereich tätig sind, und muss die vorhandenen fördern und nicht Zielquoten festlegen, die alle Beteiligten eher frustrieren, als sie in ihren Anstrengungen zu unterstützen.
Sicherlich ist eine feste Quote leichter zu kommunizieren. Aber, wie gesagt, wo sollen denn die Frauen herkommen? Wenn wir dazu kommen und es schaffen - das ist nicht allein Aufgabe der Hochschulen, sondern unser aller Aufgabe -, geschlechterneutral über Studienmöglichkeiten zu informieren und dafür zu begeistern, dann können wir irgendwann auch über einheitliche verbindliche Quotierungen in allen Studienrichtungen und Fachrichtungen diskutieren.
Meine sehr geehrten Kollegen! Ich will an dieser Stelle die bereits ausgetauschten Argumente zu den ungerecht unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen für Frauen und Männer im Bereich von Forschung und Lehre nicht wiederholen. Aber weil wir uns bewusst sind, dass Gleichberechtigung von Männern und Frauen nicht allein eine Steigerung des Frauenanteils bedeutet, fordern wir die Landesregierung auf, eine Strategiefindung zum Thema Geschlechtergerechtigkeit mit den Hochschulen und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammen in Angriff zu nehmen.
Es gibt gute Beispiele, die sich auch im Instrumentenkasten der DFG finden lassen, gute Beispiele aus unserem Bundesland. Aber zu wenige der guten Ideen sind dann auch landesweit zu finden. Das ist das Problem. Es wird zu wenig über diesen Bereich miteinander kommuniziert.
Will man etwas verändern und zum Austausch zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen kommen, muss man die Akteure an einen Tisch holen. Man muss sich auf die Leistungsindikatoren und Kennzahlen verständigen, die man für eine Bewertung anlegen will.
Im Zeitalter des Benchmarkings - übrigens geben die Universitäten ein solches gegenüber der DFG regelmäßig ab - wollen wir denn auch, dass einmal in der Legislaturperiode ein Fortschrittsbericht zu
diesem Thema vorgelegt wird. Insbesondere die Evaluierung bestehender Programme und Maßnahmen zur Frauenförderung ist Grundvoraussetzung für deren Weiterentwicklung. Darum soll es uns ja gehen.
Erlauben Sie mir noch zwei Bemerkungen am Ende meiner Rede. Gerade weil Diskussionen über Frauenquote und Frauenförderung schnell, sowohl bei Frauen als auch bei Männern, zu bekannten Abwehrreflexen führen, müssen wir dieses Thema auch hier im Hohen Hause viel öfter diskutieren, nämlich so lange, bis in den Köpfen angekommen ist, dass es hierbei nicht um die Schaffung einer Sonderrolle für Frauen geht. Vielmehr muss die Gesellschaft dafür Verantwortung übernehmen, dass Männer und Frauen gleiche Möglichkeiten haben, ihre Potenziale auszuschöpfen.
Der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker bemerkte richtigerweise: „Die Technik von heute ist das Brot von morgen. Die Wissenschaft von heute ist die Technik von morgen.“ In Ergänzung dazu lassen Sie mich sagen: Wollen wir nicht Wissenschaft, Technik und Brot verspielen, müssen wir anfangen, Frauen und Männer in gleicher Weise zu unterstützen und daran teilhaben zu lassen. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Danke schön, Frau Kollegin Dr. Pähle. - Für die Landesregierung spricht in Vertretung der Justizministerin Herr Minister Webel.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es sind oft die jungen, hochqualifizierten Frauen, die unser Land verlassen. Sie fehlen der Zukunft unseres Landes gleich im doppelten Sinn. Es ist wichtig, diesem Trend entgegenzuwirken.
Dabei spielen die Hochschulen unseres Landes eine wichtige Rolle. Das Studium ist für viele junge Menschen der Grund, zu uns zu kommen, hier zu leben. Wir müssen die Chance ergreifen, zumindest einen Teil davon für Sachsen-Anhalt zu begeistern. Berufliche Aufstiegschancen in den Hochschulen sind dazu ein Schlüssel.
Welche flankierenden Maßnahmen das Land ergreift, um gerade Frauen anzusprechen und zu fördern, hat Frau Ministerin Wolff bei der Diskussion zur Großen Anfrage hinlänglich dargestellt. Ich möchte deshalb nur einige Sätze zum Antrag sagen.
sprache mit dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung, der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und der Koordinierungsstelle für Frauen- und Geschlechterforschung Sachsen-Anhalt wird derzeit der Entwurf für ein ESF-Projekt erarbeitet, das sich am Professorinnenprogramm des Bundes orientiert.
Wie sich Gleichstellungsthemen in die leistungsorientierte Mittelvergabe an die Hochschulen und in die Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den Hochschulen einbeziehen lassen, wird im Rahmen der nächsten Zielvereinbarungen geklärt. Erste Gespräche und Ansätze dazu gibt es bereits.
Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ja nicht dem Land unterstellt sind, haben analoge Themen auf der Bundesebene im Rahmen der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz diskutiert und Lösungsansätze entwickelt.
Die sich aus dem Antrag ergebenden Berichtspflichten wird die Landesregierung selbstverständlich realisieren. Natürlich werden wir dies mit den Aufträgen, die der Landtag mit dem Beschluss zur Drs. 6/567 erteilt hat, und mit den laufenden anderen Initiativen wie dem Beirat beim Ministerpräsidenten, den Frau Rotzsch leitet, abstimmen.
Schon jetzt können Sie die wesentlichen Daten aus dem Bereich der Hochschulen im passwortgeschützen Bereich der Internetseite des Wissenschaftszentrums Wittenberg abrufen. Dieses Angebot wird weiter gepflegt und ausgebaut werden. Ich empfehle dem Landtag im Namen der Ministerin, den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD anzunehmen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Minister Webel. - Wir fahren fort in der Debatte. Als nächster Redner spricht für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Lange.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der letzten Landtagssitzung haben wir uns intensiv mit dem Thema Gleichstellung in der Wissenschaft beschäftigt, sodass in meinem Redebeitrag eine eingehende Analyse vier Wochen später nicht noch mal notwendig ist. Frau Pähle ist auf die harten Kerndaten eingegangen.
Auch auf der Bundesebene haben SPD, LINKE und GRÜNE eine gemeinsame Große Anfrage und einen daraus resultierenden Antrag eingebracht. Vieles von dem, was die Oppositionsfraktionen dort initiiert haben, finden wir auch jetzt in den beiden Beratungen zur Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft wieder.