Wie wollen Sie eine inklusive Kita gestalten, wenn Sie nicht bestimmte Instrumente haben - ich bin immer noch der Auffassung, dass der Landkreis darüber verfügt -, um zu ermitteln, was vor Ort benötigt wird, damit man diesem Anspruch gerecht werden kann?
Ich möchte zum Schluss noch etwas sagen. Sie alle räumen Ihre Schränke aus, weil wir demnächst umziehen. Mir ist ein Ordner aufgefallen, der schon etliche Jahre alt ist. Damals sind Frau von Angern und Herr Kurze nach Dormagen gereist.
(Zurufe von der SPD und von der CDU: Hey! - Frau von Angern, DIE LINKE: Frau Hüs- kens war auch dabei! - Heiterkeit bei allen Fraktionen)
Alle sind staunend zurückgekommen und haben gesagt: Mensch, tolle Sache! Sie haben sich an dem Beispiel von Dormagen angesehen, wie sehr Kinder in anderen Städten, Kommunen und Landkreisen willkommen sind. Sie haben sich dort bemüht, eine Willkommenskultur zu schaffen.
Ich wundere mich inzwischen: Wie abgestumpft sind wir mittlerweile eigentlich, dass wir in den Städten und Kommunen nicht darum ringen, zur kinderfreundlichen Kommune zu werden, und das nicht nur auf dem Schild? Es geht darum, wirklich ein Hilfesystem zu schaffen, in dem Kinder willkommen sind, in dem uns alle Kinder gleich viel wert sind, eine Kultur zu schaffen, in der man das hinbekommt. Dafür lohnt es sich, zu Entgeltvereinbarungen und Qualitätsvereinbarungen überzugehen.
Ich bin genauso wie der Minister fest davon überzeugt, dass wir damit in zwei Jahren - so lange läuft die Übergangsregelung - zu guten und messbaren Erfolgen kommen werden und dass wir denen, denen wir helfen wollen, nämlich den Schwächsten, den Kindern, hiermit einen guten Gefallen getan haben. - Herzlichen Dank.
Nein, genau das eben nicht. - Ich möchte sagen: Ich kenne all diese Argumentationen. Das, was mich wirklich umtreibt - das gebe ich gern zu -, ist, dass Sie all die inhaltlichen Zielstellungen, die Sie jetzt noch einmal genannt haben, den Gemeinden nicht zutrauen.
Das finde ich falsch; denn die gemeindliche Ebene ist diejenige, die am nächsten an dem Problem dran ist.
Wenn Sie das konsequent so umdenken wollen, wie Sie es jetzt getan haben, dann müssen Sie den nächsten Schritt gehen, dann müssen Sie die Grundschule auch aus der gemeindlichen Ebene herausnehmen,
mit genau denselben Argumenten, und sie auf den Kreis übertragen. Das halte ich für falsch, weil ich für eine dezentrale und emanzipatorische Lösung bin. Das ist der Unterschied, Frau Grimm-Benne. Ich glaube, dezentral ist in den Gemeinden nicht schlechter organisiert als zentralisiert auf der Kreisebene.
Herr Gallert, diese Argumentation entspricht 1 : 1 der des Städte- und Gemeindebundes. Ich sage immer: Ja, klar, die Grundschule ist in der Trägerschaft der Kommune, aber sind sie für die Unterrichtsgestaltung zuständig und beschäftigen sie die Lehrer?
(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Frau Budde, SPD: Machen sie die Inhalte für die Grundschule auf der kommunalen Ebene?)
Damit ist die Debatte der Fraktionen beendet und wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt unter Punkt I seiner Beschlussempfehlung in der Drs. 6/1678, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1246 abzulehnen. Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen.
Es geht jetzt darum, dass der Gesetzentwurf der LINKEN abgelehnt werden soll. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abgelehnt worden.
Unter Punkt II der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales in der Drs. 6/1678 wird empfohlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/1258 in geänderter Fassung anzunehmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen.
- Die Änderungsanträge rufe ich auf, wenn wir in das konkrete Abstimmungsverfahren eintreten. Es geht jetzt nur darum, ob wir uns an dem Gesetzentwurf der Landesregierung gewissermaßen entlanghangeln. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer lehnt das ab? - Das sind die Oppositionsfraktionen.
Zu dem Gesetzentwurf in der Fassung der Landesregierung wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mehrere Änderungsanträge eingebracht, die auch heute wieder vorliegen. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1693 vor. Es liegen ferner ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1700 und ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 6/1703 vor, der heute verteilt wurde.
Ich schlage Ihnen vor, dass wir über die drei vorliegenden Änderungsanträge abstimmen und nicht über die einzelnen Paragrafen. - Ich sehe keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1693, den Frau Lüddemann vorgestellt hat, abstimmen. Wer stimmt diesem zu? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das sind die drei anderen Fraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/1703 abstimmen. Darin geht es um die Änderung des Schulgesetzes. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichnen. - Das sind Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Änderungsantrag ist angenommen worden.
Wir treten jetzt in die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1700 ein. Sie haben bei der Rede von Frau Hoh
mann vernommen, dass zu dem ersten Änderungsbefehl, also dem zu § 3 Abs. 4, in dem es darum geht, gegen wen sich der Anspruch richtet, gegen den Landkreis oder die Gemeinden, eine namentliche Abstimmung beantragt wurde. Diese führen wir jetzt durch. Danach stimmen wir über die anderen Änderungsbefehle dieses Änderungsantrages in ihrer Gesamtheit ab. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann bitte ich die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.