Ein weiterer Kernpunkt: die erwähnte Änderung des Personalschlüssels. Ja, wir verbessern ab August 2013 den Personalschlüssel bei den Drei- bis Sechsjährigen auf 1 : 12,5.
Frau Hohmann, Sie haben vorhin gesagt, wir hätten doch ein bisschen weniger machen sollen. Nein, wir haben uns von dem Gedanken in der Anhörung leiten lassen, dass wir im Kitabereich anfangen, wo wir fast eine hundertprozentige Betreuungsquote haben. Der Druck ist dort am größten; das haben die meisten Träger gesagt. Deswegen fangen wir dort an. Es ist richtig, ab August 2015 werden wir das auf die Null- bis Dreijährigen ausdehnen.
Wir haben heute außerdem einen Kernpunkt angesprochen, von dem wir noch nicht wissen, wie die Eltern darauf reagieren werden, nämlich das Betreuungsgeld, das es möglicherweise ab dem 1. August 2013 geben soll. Wir wissen gar nicht, wie der Bedarf sein wird, wenn das Betreuungsgeld tatsächlich kommt. Dieser wird erst noch abgefragt werden.
Ich lasse es mir nicht kleinreden mit Sprüchen wie: Es klingt nach wenig und es ist auch nicht viel. Nach der Anhörung am 12. September 2012 sind viele Träger auf mich zugekommen und haben zum Ausdruck gebracht: Wenn wenigstens der realistische Betreuungsschlüssel, der jetzt schon in dem Gesetz steht, eingehalten würde und wir nicht mehr diese krude Finanzierung über diese NeunStunden-Bemessungsgrundlage hätten, wäre das schon ein Erfolg.
Eines ist auch deutlich geworden - ich weiß nicht, wo Sie in der Anhörung waren, aber ich habe das mitgenommen -: Dass eine Verbesserung des Personalschlüssels absolute Priorität vor den Vor- und Nachbereitungsstunden hat. Er hat auch Priorität vor den Leitungsstunden. Ich habe nie behauptet, dass ich hier radikal etwas wegstreichen würde. Aber irgendwann gibt es im Landeshaushalt keine Möglichkeit mehr, alles zu finanzieren.
Ich habe in jeder Anhörung, überall, auch im Ausschuss, gesagt: Ja, wir sehen uns an, wie das Gesetz in seiner Finanzierung wirkt; sollte es wider Erwarten so sein, dass dort Geld frei wird, dann bestünde die Möglichkeit, auch an dieser Stelle etwas zu verbessern. Und Herr Kollege Jantos hat nichts anderes gesagt.
Ich möchte dazu auch Folgendes sagen: Das ist ein Riesenerfolg dieser Koalition. Es ist auch eine Riesenleistung für das Land Sachsen-Anhalt.
Wir geben schon jetzt eine halbe Milliarde Euro aus. Ich finde, „eine halbe Milliarde“ hört sich immer niedlich an, deswegen sage ich besser: 500 Millionen €. Und wir packen jetzt noch einmal weitere 53 Millionen € darauf. Ich weiß, dass Bundesminister Schäuble für den Ausbau der Kindertagesstätten im gesamten Bundesgebiet auch rund 500 Millionen € ausgeben will. Wir geben also eine riesige Summe für die Kinderbetreuung aus.
Wir bekommen aber nicht heraus, was es kostet. Wir bekommen mit der Evaluierung auch nicht heraus, wie die Bausteine eigentlich wirken, die wir hier einbauen. Deswegen haben wir zum Wohl der Kinder eine Abwägung vorgenommen und haben die Rückübertragung über die Sicherstellungsaufgabe und die Leistungsverpflichtung auf die Landkreisebene vorgesehen. Wir gesagt: Das ist eine gemeinsame Aufgabe. Das ist auch kein Teufelszeug. Das haben wir in den Jahren 2002 und 2003 schon einmal im Kinderbetreuungsgesetz gehabt und es hat gut funktioniert.
Ich sehe, dass meine Redezeit abgelaufen ist. - Frau Präsidentin, ich frage Sie: Wie sehr haben die anderen ihre Redezeit überzogen? Habe ich noch zwei Minuten, um das zusammenhängend zu Ende auszuführen?
Sie haben noch eineinhalb Minuten. Ich hatte das bei den anderen auch zugelassen, da der Minister seine Redezeit überzogen hatte.
Danke sehr. - Ich möchte einen weiteren Aspekt ansprechen, warum wir die Zuständigkeit verändern, der auch im Bildungskonvent noch einmal deutlich geworden ist, um einmal einen anderen Aspekt als die Transparenz anzuführen. Die Kindertagesstätten sollen eng mit Jugend- und Gesundheitsämtern, Kinderärzten, Schulen, Logopäden, Sportvereinen und Beratungsstellen zusammenarbeiten und so ein Netz der Prävention und Förderung schaffen. Nur so können problematische Entwicklungssituationen von Kindern frühzeitig erkannt und rechtzeitig wirksame Angebote zur Förderung zum Nachteilsausgleich entwickelt und realisiert werden. Auch das ist eine Forderung des Bildungskonvents.
Die Landkreise haben eben den ganzen Instrumentenkoffer von den Hilfen zur Erziehung bis hin zur Umsetzung des Bundesprogramms „Bildung und Teilhabe“. Und weil wir uns bei der Förderung unserer Kinder keine Reibungsverluste leisten können, sollen sie das beim Sicherstellungsauftrag
auch haben. Deshalb sage ich: Die beste Hilfe für das Kind darf nicht vom Streit um Zuständigkeiten abhängen.
Wir haben lange und ausführlich darüber diskutiert. Deswegen bitte ich Sie herzlich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Frau Grimm-Benne, ich vermute, Sie haben es anders gemeint, als Sie sagten, dass sich die Opposition für die Ganztagsbetreuung nicht so stark engagiert hätte. Vielleicht habe ich es nur falsch verstanden. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass wir bereits vor zehn Jahren gemeinsam mit dem Bündnis für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt einen Volksentscheid gegen die Einführung des KiFöG herbeigeführt haben. In der letzten Legislaturperiode haben wir ein Kinderfördergesetz eingebracht. Uns liegt der Ganztagsanspruch schon seit zehn Jahren sehr am Herzen, sodass Sie uns nicht unterstellen können, wir hätten uns diesbezüglich nicht engagiert.
Wir haben - das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen - seit zehn Jahren einen verschleierten Personalschlüssel. Sie und auch der Minister haben ihn in Ihrer Rede benannt. Dieser wird jetzt geradegerückt. Durch dieses Geraderücken des Personalschlüssels müssen nach unseren Berechnungen Mittel in Höhe von 36 Millionen € investiert werden. Das heißt, Sie haben dem System Kita zehn Jahre lang Mittel in Höhe von 36 Millionen € vorenthalten.
(Herr Kurze, CDU: Nein, wir zahlen als Land freiwillig 180 Millionen €! Menschenskinder, das muss doch einmal ankommen!)
Wenn diese 36 Millionen € zur Verfügung gestanden hätten, dann wäre es sicherlich auch zu einer Verbesserung in den Kitas gekommen.
Das gibt mir die Möglichkeit, dies noch einmal zu erklären. Frau Hohmann, Sie haben Recht: Minister Kley hat damals drei Dinge im Kinderfördergesetz geändert. Wir - dazu gehöre auch ich - sind auf die Straße gegangen, weil er den Ganztagsanspruch gestrichen hat. Dann hat er aber noch zwei andere Dinge gemacht. Er hat die Pauschale für den Hort - -
- Ach, wissen Sie, Sie sind seit mehr als zehn Jahre im Landtag. Sie kennen doch die Debatten und meine Reden. Sie wissen genau, dass ich beim Bündnis an erster Stelle für den Volksentscheid gekämpft habe und mich damit gegen meine eigene Fraktion gestellt habe. Mir müssen Sie doch jetzt nicht erzählen, dass ich dafür gestimmt habe. Ich habe damals übrigens nicht mitgestimmt.
Wir reden jetzt davon, dass wir den Anspruch auf Ganztagsbetreuung wieder einführen wollen. Wollen Sie, dass ich, wie bei der Reklame für Ricola, frage: Wer hat es erfunden?
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und bei der CDU - Frau Bull, DIE LINKE: Wir kom- men darauf zurück!)
Dass die Kollegen der SPD nicht so gern daran erinnert werden wollen, ist schon klar. Frau GrimmBenne, Sie haben gesagt, man soll das Gesetz nicht an der Auseinandersetzung über die Zuständigkeiten zerreden. Dazu sage ich: Ja, das finde ich auch. Deswegen hätte man sie nicht ändern sollen; denn es hat aus meiner Sicht zumindest an dieser Stelle seit dem Jahr 2002 keine substanziellen Probleme gegeben; diese bekommen wir möglicherweise jetzt.
geln. Ich möchte auf ein Argument eingehen, das Sie damals genannt haben. Sie haben gesagt, dass wir, seitdem die Gemeinden in diesem Bereich Leistungsverpflichtete sind, einen substanziellen Verdrängungswettbewerb zwischen den Gemeinden und den freien Trägern hatten. Sie sprachen damals von einer Halbierung des Anteils freier Träger, die eine Kindertagsstätte betreiben, von 50 % auf 25 %, aber Sie wollten sich mit Blick auf die Zahlen nicht festlegen.
Ich möchte Ihnen dazu sagen: Seitdem die Gemeinden für diesen Bereich verantwortlich sind, hat sich der Anteil der freien Träger, die eine Kindertagesstätte betreiben, von 27 % auf 43 % erhöht. Somit ist dieses Argument, es hätte unter der Trägerschaft der Gemeinden einen Verdrängungswettbewerb gegen die freien Träger gegeben, ausdrücklich widerlegt. - Danke.
Herr Gallert, Sie haben sich schon sehr frühzeitig, noch bevor das Gesetz vorlag, gegen diese Änderung der Finanzierung ausgesprochen. Wenn Sie hier schon aus einem Vier-Augen-Gespräch zitieren, dann müssen Sie auch sagen, dass es dabei nicht um eine Auseinandersetzung zwischen freien und kommunalen Trägern ging, sondern darum, dass auch kommunale Träger, die eine Kita betreiben, eine Konzeption vorzulegen haben, dass sie das Programm „Bildung elementar“ verbindlich einführen sollen und dass sie damit in einen richtigen Wettbewerb um die besten Konzeptionen zum Wohle der Kinderförderung treten.
Wir haben über die Vereinbarungen gesprochen, die in Mecklenburg-Vorpommern geschlossen worden sind. Daran kann man genau sehen, welche Leistung man für sein Geld bekommt. Man kann sogar ablesen, welche Effekte es hat, wenn man in bestimmte Bereiche investiert.
Ich möchte ein Beispiel nennen. In einer Brennpunkt-Kita werden sehr viele Kinder von Hartz-IVFamilien betreut. Sie haben unsagbar viele - - Ich weiß nicht, was ich mir noch einfallen lassen könnte. Ich möchte es daran deutlich machen.
Sie gehen zum Landkreis und sagen: Ja, ich merke auch, dass in dieser Region hinsichtlich der Kinderbetreuung zahlreiche Probleme bestehen; ich gebe dir zwei oder drei Stunden zusätzlich für den Ganztagsanspruch im Rahmen des Hilfeplans, der Hilfen zur Erziehung. - Dies reicht aber nicht aus. Wir haben schon vor Längerem festgestellt - das haben auch alle Wissenschaftler gesagt -, dass allein der Ganztagsanspruch für die Kinder überhaupt nichts bringt, wenn wir nicht mit den Eltern arbeiten.
diese Leistungen in dieser Kita so zu gewichten, dass für die Kinder möglicherweise eine nachhaltige Verbesserung eintritt. - Das war der eine Punkt.
Wie wollen Sie denn - Sie haben das sehr lange und oft proklamiert - die Inklusion umsetzen? Frau Hohmann ging das nie weit genug. Ich sage immer: Es kommt nicht nur auf die Überschriften des Gesetzes an, sondern es kommt darauf an, wie wir es umsetzen.
Wie wollen Sie eine inklusive Kita gestalten, wenn Sie nicht bestimmte Instrumente haben - ich bin immer noch der Auffassung, dass der Landkreis darüber verfügt -, um zu ermitteln, was vor Ort benötigt wird, damit man diesem Anspruch gerecht werden kann?