Herr Minister, wir konnten vor einigen Monaten schon in der Zeitung lesen, dass Herr Geue Ihr Team verlässt und in das Wahlkampfteam von Herrn Steinbrück wechselt. Damals war in der Zeitung die Rede davon, dass er freiwillig aus seinem Amt ausscheidet. Er wird auch in der Zeitung mit der Äußerung zitiert: Das ist riskant, das ist richtig.
Jetzt hatten wir in der letzten Woche die Nachricht, sowohl als Unterrichtung als auch in der „MZ“ noch einmal aufgegriffen, dass Herr Geue lediglich beurlaubt wird. Da frage ich mich: Was stimmt denn nun? Was haben Sie vor und was ist für den Steuerzahler die günstigste Lösung?
Herr Erdmenger, ich bin Ihnen dankbar, dass das angesprochen wird, weil ich erstens weiß, dass solche Personalien fast noch interessanter als große Gesetzesvorhaben sind.
Zweitens weiß ich, dass auf den Fluren ohnehin schon genug erzählt wird. Drittens weiß ich, dass Journalisten sauer sind, weil Herr Geue nicht mit ihnen spricht. Ich bin aber nicht sein Pressesprecher, um das einzuschätzen. Sie stellen zu Recht die Frage und ich habe die Möglichkeit zu antworten.
Herr Geue scheidet nicht aus dem Team Bullerjahn aus; er scheidet aus dem Finanzministerium aus. Sie meinten sicherlich, er gehe ins Team Steinbrück. Ich verwende den Begriff „Beinfreiheit“ auch an den Stellen, an denen ich es kann. Aber man soll es nicht überstrapazieren.
Herr Geue hat damals das Angebot bekommen und hat in seiner ersten Reaktion gesagt, er wolle das so und so lösen. Das ist auch nachlesbar gewesen. Er hat dann in meiner Abwesenheit - - Das hat nichts damit zu tun, dass man das so geregelt hat. Ich war nicht da. Ich stehe auch dazu. Ich war telefonisch auch darüber informiert. Er hat sich dann mit unserer Verwaltung schlau gemacht, was für Sachsen-Anhalt und für ihn die günstigste Lösung wäre.
Verzeihen Sie mir, dass ich das nicht im reinsten Juristendeutsch erläutern kann. Deswegen habe ich auch einen Zettel dabei. Wenn ich etwas nicht weiß, höre ich auf oder darf es vorlesen. Es gibt in diesem Fall die Möglichkeit, zwischen Entlassung, wenn jemand darum bittet, Ruhestand oder Be
urlaubung zu wählen. Es gab Hinweise bei uns, dass diese unterschiedlichen Grade des Weggangs unterschiedlich teuer sind, nämlich für uns als Land Sachsen-Anhalt.
Ich sage eines ganz klar an diesem Pult: Herr Geue und auch ich gehen fest davon aus, dass Herr Geue keine Tätigkeit mehr in Sachsen-Anhalt aufnimmt. Aus diesem Grund und bei allen Risiken - ich kann Ihnen das heute nicht schwarz auf weiß geben; denn ich bin nicht derjenige, der aktiv handelt - wurde ein Rat gegeben, die für uns kostengünstigste Variante zu wählen, nämlich die der Beurlaubung, weil in dieser Zeit die SPD für das, was er verdient, eintritt. Das hätte zwar - das möchte ich bitte vorlesen, damit ich nichts Falsches sage - bezogen auf die Ruhestandsregelung Auswirkungen; der Anspruch würde erhöht, aber nur um den Anteil, der durch seinen neuen Arbeitgeber als Versorgungszuschlag an das Land zu zahlen ist. Deswegen ist das nicht uns anzulasten, sondern seinem späteren Arbeitgeber.
Jetzt könnte ich das aufnehmen, was Herr Scheurell zugerufen hat. Ich gehe fest davon aus, dass Rot-Grün das Rennen macht. Deswegen freue ich mich, dass Sie die Frage stellen.
Aber ich bin nicht dafür da, Wetten abzuschließen. Deswegen ist dieser Vertrag bis April 2014 geschlossen. Denn falls er nicht automatisch einen Posten in einer neuen Bundesregierung besetzt, hat er die Möglichkeit von der SPD bekommen, sich in diesem Umfeld oder an anderer Stelle einen neuen Job zu suchen. Er geht wie ich fest davon aus, dass er nicht mehr in Sachsen-Anhalt eine Tätigkeit aufnimmt. Deswegen ist diese jetzige Regelung für Sachsen-Anhalt die kostengünstigste. Wir hätten bei den anderen beiden möglichen Entscheidungen einen Betrag von 120 000 € bzw. 200 000 € an Versicherungsleistungen nachzahlen müssen. Ich denke, das System ist Ihnen geläufig. - So weit dazu.
Ich sage an dieser Stelle Folgendes: Danke an Heiko Geue für das, was er für Sachsen-Anhalt getan hat. Denn das sollte man nicht vergessen. Ich weiß aber auch, dass solche Übergänge immer Anlass zu Nachfragen sind.
Ich muss nachfragen. Notfalls wäre ich auch mit einer Antwort im Finanzausschuss einverstanden. Sie sagten, die Beurlaubung wäre die für das Land günstigste Lösung. Was hätte es gekostet, wenn er selbst um die Entlassung gebeten hätte? - Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode auch
einen Staatssekretär auf seinen eigenen Wunsch hin verloren. Ist uns das eigentlich auch teuer zu stehen gekommen?
Eine zweite Frage: Wenn die Beurlaubung beendet ist, egal wie das ausgeht in Berlin, dann hat er eigentlich einen Anspruch, nach Sachsen-Anhalt zurückzukehren. Wenn er das nicht will, müsste er entweder dann entlassen werden oder vorfristig in den Ruhestand versetzt werden. Welche Möglichkeiten gibt es dann, wenn die Beurlaubung ausläuft?
Ich habe mir das aufschreiben lassen. Die Entlassung wäre die teure Variante gewesen und hätte Kosten in Höhe von 180 000 € bedeutet.
- Wenn Sie das schon wissen, dann ist das Ihre Sache. Ich beschäftige mich am Tag mit anderen Dingen. - Die Möglichkeit des Ruhestandes hätte Kosten in Höhe von mehr als 200 000 € bedeutet. Dieser Betrag wäre nicht sofort, sondern in Raten fällig geworden.
Herr Geue war schon Beamter. Er war schon zwölf Jahre lang Beamter beim Bund. Er ist nicht bei mir Beamter geworden. Herr Geue würde wieder zum Bund zurückgehen und würde dort seine Ansprüche erwirtschaften.
Ich sage Folgendes an dieser Stelle ganz klar, weil ich es einfach leid bin, über ein solches Thema zu spekulieren; dazu bin ich zu lange dabei. Sollte Herr Geue irgendwann einmal vor meiner Tür stehen, wovon ich nicht ausgehe, diskutiere ich neu. Denn dann gilt das, was ich Ihnen jetzt bezüglich der Belastung des Landes Sachsen-Anhalt sage, nicht mehr. Ich vertraue darauf - so habe ich mit ihm zusammengearbeitet -, dass er das Land Sachsen-Anhalt und mich nicht in diese Situation bringt.
Ich kann das nicht ganz nachvollziehen. Er muss noch einmal vor der Tür stehen. Die Beurlaubung muss doch aufgelöst werden.
Er ist doch beurlaubt und wechselt, wie er es vorher gemacht hat, vom Bund zu uns und dann von uns zum Bund. Davon geht er fest aus, ich auch. Frau Klein, ich bitte darum, dass wir das über die verschiedenen Ebenen nicht im Parlament diskutieren. Ich bin gern bereit, mit all meinen Kolleginnen und Kollegen aus den Fachreferaten im Finanzausschuss die Fragen zu beantworten. Sie wissen, dass ich das mache und dass das auch den Weg in die Öffentlichkeit findet. Ich habe an dieser Stelle überhaupt nichts zu verbergen.
Ich hätte es mir auch leichter machen können und hätte sagen können, wir machen einen echten Schnitt. Aber die Möglichkeit, an dieser Stelle Geld zu sparen mit der klaren Prämisse, dass das nicht zulasten des Landes passiert, fand ich nicht so schlecht, und das ist auch beantragt worden.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich empfand Ihre Aussage, dass Sie davon ausgehen, dass Herr Geue nicht in den aktiven Landesdienst zurückkommt, als ein klares Bekenntnis. Mich würde aber auch Folgendes interessieren: Gehen Sie auch davon aus, dass er dann nicht in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird und auch keine Übergangsgelder beansprucht?
Davon gehe ich fest aus. Ich gehe davon aus, dass er im Bund für eine bestimmte Mehrheit, die Ihnen nicht so fremd ist, aktiv handelt und uns keine Kosten erzeugt, weil er seine Anwartschaften in größeren Teilen beim Bund erworben hat.
Außerdem haben Sie betont, dass die gefundene Lösung die beste Lösung für das Land sei. Ich hatte bewusst gefragt, ob es die beste Lösung für den Steuerzahler ist. Können Sie uns dazu eine Einschätzung geben?
In der Gesamtkostenbetrachtung ist es so. Wenn er automatisch im aktiven Dienst bleibt, dann ist das nicht das Schlechteste. Dann gibt es diese Zahlungen nicht. Es gibt sie am Ende seines Arbeitslebens. Aber dafür arbeitet er auch.
lichen Dienst macht und die ihm gesetzlich zustehende Chance nutzt, auch zwischen den Ebenen zu wechseln, irgendwie Kosten erzeugt, für die er sich schämen muss.
Ich sage das ohne Unterton: In Halle gab es einen Bürgermeisterwechsel. Der neue Bürgermeister stellt sich ein Team zusammen. Eine Ihnen nicht unbekannte Person hat jetzt auch eine veränderte Berufsentwicklung. Ich finde das richtig. Ich weiß, dass das immer Geschmäckle hat.
Ich hätte mich gefreut, wenn Herr Geue hier geblieben wäre. Er ist jetzt an dieser Stelle und es gibt klare Absprachen miteinander. Das ist auf unsere Bitten hin auch von der Staatskanzlei rechtlich geprüft worden. Er hat den Antrag gestellt, nicht ich, aber im Einvernehmen. Ich denke, das ist okay.
Ich sage an dieser Stelle Folgendes ganz offen: Ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln. Sollte es anders ausgehen, habe ich ein Problem. Aber davon gehe ich nicht aus.
Als nächster Fragestellerin erteile ich Frau WickeScheil vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Es geht um die Anwendung des Kartellrechts auf gesetzliche Krankenkassen. Die Frage geht an Ministerin Frau Professor Dr. Wolff.
Ich beziehe mich auf die Beratung zur achten GWB-Novelle im Bundesrat. Hierzu wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. Für mich ist die Regelung interessant, wonach die gesetzlichen Krankenkassen unter das Kartellrecht gestellt werden sollen.
Meine Frage an Sie, Frau Ministerin: Wie stehen Sie zu diesem Vorhaben? Wie schätzen Sie die Auswirkungen dieses Vorhabens für die gesetzlichen Krankenkassen bzw. für die Patientinnen und Patienten ein? Sehen Sie eine Notwendigkeit, dass für die gesetzlichen Krankenkassen eigene sozialrechtlich spezifische Wettbewerbsregeln entwickelt werden?