Protokoll der Sitzung vom 13.12.2012

Es gibt noch eine dritte Frage. Insofern können Sie gleich vorn bleiben. Der Abgeordnete Herr Hövelmann von der Fraktion der SPD möchte eine Frage zum Lang-Lkw stellen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Webel, es gibt seit einigen Tagen den Entwurf - ich muss das ablesen, weil das so kompliziert ist - einer zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge; wir kennen das unter dem Begriff der Lang-Lkw bzw. Gigaliner.

Bestandteil dieses Verordnungsentwurfs ist auch die Freigabe der Bundesautobahn A 2 von der Anschlussstelle Bad Eilsen bis zum Autobahnkreuz Magdeburg und der Autobahn A 14 vom Autobahnkreuz Magdeburg bis zum Autobahndreieck Nossen.

Bisher waren wir uns in Sachsen-Anhalt einig, dass wir uns an einem solchen Feldversuch für Lang-Lkws nicht beteiligen; Sie haben das auch mehrfach sowohl hier im Parlament als auch im zuständigen Fachausschuss erklärt. Wir haben eine klare Regelung im Koalitionsvertrag.

Meine Frage lautet: Wie können wir - möglicherweise auch gemeinsam - verhindern, dass dieser Entwurf der zweiten Verordnung das Licht der Welt erblickt?

Herr Hövelmann, der Bund kennt unsere Meinung. Wir haben schon in einem Schreiben aus dem Sommer dieses Jahres, als der Entwurf kam, darauf hingewiesen, dass wir dagegen sind, dass die A 2 und Teile der A 14 in diese Ausnahmeverordnung aufgenommen werden. Zurzeit klagen die Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein und die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN aus dem Deutschen Bundestag beim Bundesverfassungsgericht gegen diese Ausnahmeverordnung. Ich denke, es wird eine Weile dauern. Wir werden uns aus praktikablen Gründen dieser Klage nicht anschließen.

Danke sehr. - Das war die letzte Frage in der zweiten Runde. Damit ist die Befragung der Landesregierung abgeschlossen.

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 20. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 6/1690

Wir kommen jetzt zur Beantwortung der Kleinen Anfragen für die Fragestunde. Wir fangen mit der Frage 1 der Abgeordneten Frau Dr. Klein an. Sie fragt nach der kalten Enteignung der Lebensversicherten. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! In Deutschland soll es mehr als 90 Millionen Lebensversicherungsverträge mit einem Wert von über 280 Milliarden € geben. Viele Kleinsparer und Kleinsparerinnen nutzten und nutzen diese Anlageform für die Vorsorge im Alter. Zulasten der Versicherten beschloss die CDUCSU-FDP-Mehrheit am 8. November 2012 das SEPA-Begleitgesetz - Drs. 17/11395 - im Deutschen Bundestag. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 21. Dezember 2012 sollen die bisherigen Ansprüche der Versicherten auf Überschussanteile und Teile der Bewertungsreserven gestrichen werden. Zukünftig sollen diese Gelder bei den Versicherungsgesellschaften verbleiben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die gesetzliche Neuregelung vor dem Hintergrund, dass die Bürgerinnen und Bürger durch namhafte Vertreter der Bundes- und Landespolitik immer wieder aufgefordert werden, privat für das Alter vorzusorgen, und wie begründet sie ihre dazugehörige Position?

2. Welche Notwendigkeit sowie welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, sich auf Bundesebene für die Zurücknahme der beschriebenen gesetzlichen Neuregelungen einzusetzen?

Danke sehr für die Fragestellung. - Die Antwort der Landesregierung gibt Frau Ministerin Professor Dr. Wolff.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf vielleicht eine Bemerkung voranstellen: Die im SEPA-Begleitgesetz vorgesehen Änderungen waren ursprünglich Bestandteil des Entwurfs des VAG-Änderungsgesetzes - Versicherungsaufsichtsgesetzes -, dessen wesentlicher Regelungsgegenstand die Umsetzung der Solvency-II-Regeln in deutsches Recht ist. Da sich auf der Ebene der EU-Rechtsetzung zu Solvency II Verzögerungen ergeben haben, liegt die VAG-Novelle derzeit auf Eis. Deswegen wurden die Änderungen zu den Überschussanteilen und Bewertungsreserven für Lebensversicherungen vorgezogen.

Handlungsbedarf besteht aus der Sicht der Lebensversicherer vor allem deshalb, weil aktuell am

Markt lediglich Zinssätze von unter 2 % zu erwirtschaften sind - zumindest mit sicheren deutschen Staatsanleihen. Demgegenüber müssen die deutschen Lebensversicherer aber derzeit langfristige Garantien in Höhe von 3,3 % pro Jahr zugunsten ihrer Kunden erwirtschaften. Das passt nicht zusammen.

Ich komme zu Ihrer ersten Frage, wie wir das Ganze bewerten: Die Landesregierung hält eine ergänzende private Altersversorgung, die das Alterseinkommen der gesetzlichen Rente aufstockt, nach wie vor für sinnvoll und unterstützenswert.

Nach einer Information des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium Herrn Hartmut Koschyk vom 11. Dezember 2012 soll bei den wesentlichen Ertragsquellen der Lebensversicherung alles beim Alten bleiben: bei den garantierten Leistungen und den Überschussbeteiligungen einschließlich der Schlussgewinnbeteiligung.

Darüber hinaus haben die Versicherten seit 2008 einen gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven. Dieser gesetzliche Anspruch bestand noch nicht bei Abschluss langlaufender Verträge. Diese Beteiligungen an den Bewertungsreserven sollen nun modifiziert werden, und zwar so, dass die Ausschüttung von stillen Reserven bei Lebensversicherern begrenzt wird.

Dabei geht es nicht darum, die der Solidargemeinschaft der Versicherten zustehenden Reserven irgendwie zu schmälern. Es geht nicht um eine Verteilungsfrage zwischen Versicherungsunternehmen und den Lebensversicherungskunden, sondern es geht um eine sachgerechte Zuordnung zwischen verschiedenen Gruppen von Lebensversicherungskunden. Dafür ist eine stabile Rückstellung als Risikopuffer zum Ausgleich in der Zeit unerlässlich.

Ein besonders hoher Anteil an Bewertungsreserven ist auch bei Versicherungskunden mit sehr langjährigen Verträgen erst in den letzten ein bis zwei Jahren entstanden, und zwar als Folge der ausgeprägten noch andauernden Niedrigzinsphase bei Anleihen. Diese Bewertungsreserven sind gegenwärtig aber keine realisierten Gewinne - das ist wichtig -, sondern nur Buchgewinne.

Die Bewertungsreserven werden benötigt, um bei andauernder Niedrigzinsphase langjährigen Lebensversicherungskunden, deren Verträge weiterlaufen, auch später noch die garantierten Zinssätze zahlen zu können, obwohl die jetzt zu erwirtschaftenden Zinsen unter den Garantiezinsen liegen.

Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass die geplante Änderung grundsätzlich dazu führen wird, dass die Bewertungsreserven gerechter zwischen den scheidenden und den verbleibenden Kunden verteilt werden. Anderenfalls würden die Kunden,

die ihre Verträge beenden, überproportional an den Bewertungsreserven beteiligt, das heißt zulasten der Kunden mit weiterlaufenden Verträgen begünstigt.

Werden scheidende Kunden bei Bewertungsreserven überproportional begünstigt, so kann dies künftig Fehlanreize für eine Langfristanlage setzen. Sobald die Anleihezinsen zu steigen beginnen, bestünde dann nämlich ein ökonomischer Anreiz, bereits länger laufende Lebensversicherungsverträge deutlich vor ihrem vertraglichen Laufzeitende zu kündigen und sich diese auszahlen zu lassen. Ein solcher Fehlanreiz würde der Stabilitätsorientierung langfristiger Lebensversicherungen entgegenwirken. Das kann nicht beabsichtigt sein.

Zu Frage 2: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Änderung grundsätzlich angemessen ist. Das habe ich eben schon gesagt. Sie überprüft allerdings noch die Auswirkungen auf mögliche Härten in Einzelfällen - das ist das, was Sie wissen wollen.

Wir prüfen auch, ob und wie diese vermieden oder abgemildert werden können. Beispielsweise ist eine Deckelung der entsprechenden Abschlagsbeträge bei 5 % eine Option. Die Landesregierung wird die Ergebnisse der Prüfung in die Beratungen im Bundesrat einbringen. Das steht morgen in Berlin an. - Beantwortet das Ihre Frage, Frau Dr. Klein?

Eine Nachfrage.

Eine Nachfrage. Bitte, Frau Dr. Klein.

Danke für Ihre Antwort, Frau Ministerin. Ich habe noch eine Frage. In diesem Zusammenhang soll es den Versicherungsunternehmen erlaubt werden, auf noch nicht gutgeschriebene Überschussanteile inklusive der Beteiligung an den Bewertungsreserven zurückzugreifen, wenn es einen sogenannten Notstand gibt. Neu ist das in § 56b Abs. 1. Hierbei ist das Problem, dass dieser Notstand nicht definiert ist.

Wann ist ein solcher Notstand gegeben? Gab es Diskussionen darüber, wie man diesen Notstand für die Erlaubnis, dass die Versicherungen auf diese Reserven zurückgreifen können, definiert? Wie müsste dieser Notstand aus Ihrer Sicht definiert sein?

Mir ist jetzt nicht bekannt, dass es dazu schon eine Diskussion gab. Diese wird möglicherweise gerade

in Berlin geführt. Ich reiche entsprechende Informationen dazu gern nach.

Danke sehr, Frau Ministerin.

Die Frage 2 stellt der Abgeordnete Herr Christoph Erdmenger vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es geht um eine Einstellung im Ministerium der Finanzen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es zutreffend, dass das Finanzministerium einen nahen Verwandten der Lebensgefährtin des ehemaligen Finanzstaatssekretärs Heiko Geue angestellt hat?

2. Wenn Frage 1 bejaht wird: Welches Verwandtschaftsverhältnis liegt vor, welchen Dienstposten hat die Person im Finanzministerium inne, welche Beschäftigung hatte diese Person vorher? Wie viele Personen hatten sich auf diesen Dienstposten beworben und wann erfolgte die Einstellung?

Herr Minister, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Anfragen wie folgt beantworten.

Zu 1: Ja.

Zu 2: Zu Verwandtschaftsverhältnissen, Dienstposten und Eingruppierungen sage ich nichts, weil mir die Juristen aufgeschrieben haben, dass das etwas mit den Persönlichkeitsrechten eines jeden Beschäftigten zu tun hat.

Ich möchte aber in der Sache selbst antworten. Die Person, um die es geht, ist seit dem 1. September 2011 Referent im Finanzministerium. Diese Stelle ist befristet.

Ich möchte generell etwas zu diesen Stellen sagen: Entgegen vielen Unterstellungen, auch aus diesem Parlament und von Medien, ist es damals auch darum gegangen, von diesen fünf Stellen, die hier kritisch beäugt worden sind, für jedes Ressort zu Beginn der Wahlperiode eine Stelle für das Projekt Stark III zur Verfügung zu stellen.

Wir haben dafür gezielt gesucht. Das war der Geschäftsbereich von Staatssekretär Herrn Geue. Es gab ein Anforderungsprofil. Weil diese Stelle damals zu Recht politisch hinterfragt wurde und auf nur fünf Jahre befristet worden ist und im Gesamttableau des Personalkonzeptes auch abgebaut

werden muss, gab es ein Anforderungsprofil und keine Ausschreibung.

Im Anforderungsprofil stand: ein Hochschulstudium der Fachrichtung Architektur, vertiefte und spezifische Kenntnisse in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere im Haushaltsrecht. Es sollte also jemand sein, der nicht nur Architekt im herkömmlichen Sinne ist, sondern der auch weiß, wie die öffentliche Verwaltung funktioniert, und der Kenntnisse von EU-Mitteln und Projektbegleitung hat. Dieses Anforderungsprofil hat die betreffende Person erfüllt, die dann durch Herrn Geue vorgeschlagen worden ist.

Ich sage einmal im Lichte dessen, dass ich die Arbeit jetzt bewerten kann - vorher kannte ich die Person nicht -: Das war eine richtige Entscheidung. Wir hatten damals das Problem, dass Stark III unter einem sehr großen Zeitdruck stand, Sie erinnern sich. Wir mussten aus der alten Förderperiode heraus die entsprechenden Anträge so formulieren, dass sie rechtens und auch umsetzbar waren, was für uns genauso wichtig war. Ich bitte darum, dass wir diese Person an genau diesem Profil und an den Ergebnissen messen. - So weit zur Beantwortung.

Danke sehr für die Antwort, Herr Minister. - Damit haben wir die Fragestunde abgeschlossen. Ich möchte noch einen kleinen Hinweis zu der ersten und der zweiten Runde geben. Wir hier vorn sind keine Schriftsachverständigen; deshalb bitten wir darum, dass die Fragen, die auf den gelben und den blauen Zetteln notiert werden, halbwegs leserlich geschrieben werden.