Das geht aber alles am Parlament vorbei. Dazu wurde im Ausschuss nichts gesagt. Natürlich ist es schön, wenn wir einen Zeitplan haben. Wir wollen aber mitreden und mitbestimmen. Ich finde, das kann nicht am Parlament vorbei passieren.
Darüber hinaus steht in der Beschlussempfehlung, aufbauend auf die Zielvereinbarungen soll eine begleitende Strukturdebatte geführt werden.
Meine Damen und Herren, damit zäumen wir das Pferd von hinten auf. Die Ministerin hat gerade ziemlich logisch dargestellt, wie man an eine solche Debatte herangehen kann. Es gibt einen Bericht des Wissenschaftsrates. Dieser muss ordentlich ausgewertet werden. Daraus müssen Schlussfolgerungen gezogen werden. Dann kann man in die Strukturdebatte eintreten. Man kann über Kapazitäten reden, die man sich im Laufe der Jahre vorstellt etc. pp.
Dann schließt man Zielvereinbarungen und gibt den Hochschulen Planungssicherheit und vereinbart zwischen Hochschulen und Land, wie man diesen Prozess nachher umsetzen möchte.
Ich finde es gut, dass wir uns ein Leitbild geben. Das kann man auf jeden Fall machen. Der Zeitraum bis 2025 ist ein guter Zeitraum. Ein Zeitraum bis 2030 ist besser. Wir wissen alle, dass diese Prozesse lange dauern. Es geht aber nicht, dass man erst eine Zielvereinbarung abschließt und dann eine Strukturdebatte führt. Vielmehr ist ein Kompass erforderlich, der klar aufgezeigt, wie wir das angehen.
Frau Ministerin, Sie haben von einem künstlichen Zeitdruck gesprochen. Ich musste mir das Lachen verkneifen, als ich das gehört habe. Ein Zeitdruck ist doch wohl von Ihnen aufgebaut worden. Seit wann haben wir denn diese Zielvereinbarung? - Seit 2010. Darin steht, dass es 2011 einen Strukturimpuls geben soll. Aber erst 2012 wurde der Wissenschaftsrat beauftragt. Erst jetzt liegen die Empfehlungen des Wissenschaftsrates vor.
Der Zeitdruck ist doch nicht künstlich aufgebaut worden, sondern es sind Versäumnisse des Ministeriums, die Zielvereinbarungen ordentlich umzusetzen und eine ordentliche Strukturdebatte im Land zu führen. So sieht das aus.
Deswegen wird hier kein künstlicher Zeitdruck aufgebaut, sondern es ist an dieser Stelle einfach ein Stück weit durcheinandergegangen.
Ich finde es schön, dass Frau Pähle das Parlament auf ein Hochschuljahr eingestimmt hat. Dem kann ich mich anschließen. Es wird so kommen, dass wir viele Beratungen dazu führen müssen.
Mein Aufruf an die Hochschulen bleibt aber bestehen: Bauen Sie keine Kapazitäten ab, bevor wir diesen Diskussionsprozess nicht abgeschlossen haben! Denn das entspräche nicht dem Willen zumindest der Fraktion DIE LINKE. Wenn ich Frau Pähle und Frau Dalbert richtig verstanden habe, entspräche das auch nicht dem Willen der Mehrheit des Parlaments. - Vielen Dank.
Danke, Herr Kollege Lange. - Für die Fraktion der CDU spricht jetzt Herr Harms. Bitte schön, Herr Kollege Harms.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine sachliche Debatte hat zu einem Ergebnis geführt. Ja, wir haben alle begriffen, es ist eine Planung der Zeit notwendig, die abgewogen und sachlich erfolgen sollte.
Frau Professor Dalbert, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu. Der Plan ist gut. Die Beschlussempfehlung ist gut.
Frau Dr. Pähle, auch Ihnen stimme ich zu. Alle sind sich der Wichtigkeit bestimmter Entscheidungen bewusst. In „alle“ beziehe ich natürlich nicht nur alle Abgeordneten ein.
Herr Lange, ich vernehme von Ihnen, dass Sie nicht applaudieren, sondern einen Aufruf zum Stillstand starten.
Ich bitte Sie herzlich, sich der Mehrheit des Hauses anzuschließen und dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke.
Damit sind wir mit unserer Debatte am Ende. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/1779. Ich lasse über die Beschlussempfehlung abstimmen.
gierungsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 17 abgearbeitet.
Demokratische Beteiligung und Einflussnahme der Betroffenen im Unterschutzstellungsverfahren zum NSG „Elbaue Jerichow“ sichern
Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag befasst sich mit einer Thematik, die unser Land schon seit Anfang der 90er-Jahre begleitet. Sie ist auch bekannt unter dem Titel Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Diese wurde bekanntermaßen am 21. Mai 1992 durch die EU verabschiedet. Seitdem werden der Naturschutz, die Förderung nachhaltiger Entwicklung, der Erhalt der biologischen Vielfalt oder das Netz von Natura 2000 wesentlich davon mitbestimmt und mitgeregelt.
Ich finde, dass dieser Prozess all unsere Unterstützung verdient. Gemeint ist die aktive politische Begleitung im Sinne einer breiten Umsetzung des Natura-2000-Prozesses. Das ist ein Prozess, der auch immer wieder deutlich macht, dass die Natur nicht auf uns Menschen angewiesen ist. Wir sind aber auf die Natur angewiesen. Wir haben auch im Auftrag unserer Kinder und Enkel die Verpflichtung, alles für deren umfänglichen Erhalt zu tun bzw. das zu unterlassen, was diesen gefährden könnte.
Deshalb ist mir der vorliegende Antrag auch nicht leichtgefallen. Eines möchte ich daher voranstellen: Es gilt, die Umsetzung des Natura-2000-Prozesses mit allen politischen Möglichkeiten und Mitteln zu unterstützen und voranzutreiben.
Auch wenn Sachsen-Anhalt auf den Bewertungsfeldern der EU-Kommission relativ wenige Defizithinweise bekommen hat, gibt es auch bei uns noch erheblichen Handlungsbedarf. Eines dieser Handlungsfelder verbirgt sich in der Unterschutz
stellung der im Jahr 2007 nachgemeldeten Natura2000-Gebiete. Um diese geht es auch in diesem Antrag.
Mit der Bekanntmachung in der Verordnung über die Errichtung des ökologischen Netzes Natura 2000 vom 23. März 2007 haben wir im Land 297 Natura-2000-Gebiete mit einer Fläche von insgesamt 231 936 ha - das entspricht 11,31 % der Landesfläche - verankert. Das ist ein durchaus beachtlicher Stand. Die Problematik ist, dass die naturschutzfachliche Sicherung der Flächen teilweise fehlt. Die dafür maßgebliche EU-Richtlinie vom 13. November 2007 gibt dem Land einen klaren Zeithorizont vor. Ich möchte aus dem dortigen Punkt 3 zitieren:
„Gemäß Artikel 4 Abs. 4 und Artikel 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG weist der betreffende Mitgliedstaat die Gebiete, die in der Liste als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region aufgeführt sind, so schnell wie möglich,“
„spätestens aber binnen sechs Jahren als besondere Schutzgebiete aus und legt die Erhaltungsprioritäten sowie die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen fest.“
Dies macht das eigentliche Dilemma deutlich, vor welchem das Ministerium und vor allem das Landesverwaltungsamt stehen. Die Frist für die flächenmäßige Sicherung der nachgemeldeten Flächen läuft am 31. Dezember 2013 aus. Bei Nichteinhaltung des Termins drohen uns Strafzahlungen.
Zur Erinnerung: Die Nachmeldung basiert auf einem Kabinettsbeschluss, der durch die Landesregierung bereits am 9. September 2003 gefasst und dann mit der Entscheidung der EU-Kommission vom 13. November 2007 und der Eingangs bereits zitierten Verordnung aus dem Jahr 2007 untersetzt wurde.
Damit muss auch mit der Mär von dem begrenzten Zeithorizont aufgeräumt werden. Sie, Herr Dr. Aeikens, hatten als Staatssekretär oder als Minister somit für die flächenmäßige Sicherung auch des Naturschutzgebietes Elbaue Jerichow und der anderen Schutzgebiete fast zehn Jahre lang Zeit.
Dass dieser Prozess erst im letzten Jahr im Land Sachsen-Anhalt aktiver vorangetrieben wurde, ist nicht der EU oder irgendeiner kurzfristigen Gesetzesänderung auf anderen Ebenen geschuldet, sondern ganz allein den Landesbehörden und Ihnen als verantwortlichem Minister.