- Ich habe eben Luft holen und gleichzeitig reden müssen. Ich bitte dafür um Entschuldigung. Das passiert Ihnen, sehr geehrter Herr Striegel, auch manchmal, wenn Sie aufgeregt sind,
Sehr geehrte Frau Frederking, persönlich schätze ich Sie und Ihre sonst immer sachliche Art und Weise sehr. Aber an dieser Stelle und auch schon, als Sie im letzten Jahr versucht haben, Sperrfeuer hineinzugeben und Bestimmungen der Bauordnung vorzuziehen - - Das haben wir mehrheitlich - dafür danke ich der Fraktion DIE LINKE ausdrücklich - abwehren können.
Ich möchte verhindern, dass Sie versuchen, ein Erneuerbare-Energien-Gesetz in zweiter Linie über die Bauordnung einzuziehen; denn wer das möchte, der muss den Leuten auch sagen, wer das bezahlen soll, liebe Frau Frederking.
Frau Frederking, das ist der Gesetzentwurf der Landesregierung. Das ist wohl klar. Wer nun im Einzelnen welchen Federstrich gemacht hat, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen.
Sie klären das sicherlich in der intensiven Aussprache im Ausschuss. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Debatte ist damit beendet. Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/1805. Ich gehe davon aus, dass es eine Mehrheit dafür gibt, diesen Gesetzentwurf in den Ausschuss zu überweisen. Ich habe von den Koalitionsfraktionen gehört, dass der Gesetzentwurf ausschließlich an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen werden soll.
Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer ist dafür, dass dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen wird? - Das sind alle Fraktionen im Haus. Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Dann ist das so beschlossen. Weitere Anträge auf Überweisung habe ich nicht vernommen.
Ich mache darauf aufmerksam, dass es gemäß § 28 Abs. 3 der Geschäftsordnung auch zu einer Überweisung an den Finanzausschuss kommen wird, weil in dem Gesetzentwurf steht, dass davon auszugehen ist, dass es zu finanziellen Auswirkungen kommt. - Wir haben den Tagesordnungspunkt 15 damit erledigt.
Ich darf Sie dazu einladen - wir sind genau im Zeitplan, das ist schon fast erschreckend -, die Sitzung nach der Mittagspause um 13.35 Uhr - genau so steht es im Zeitplan -, also in 60 Minuten, fortzusetzen. - Vielen Dank.
Die erste Beratung fand in der 37. Sitzung des Landtages am 14. Dezember 2012 statt. Wir freuen uns jetzt auf den Bericht. Berichterstatter ist Herr Tögel. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie der Landtagspräsident soeben festgestellt hat, hat der Landtag in der 37. Sitzung am 14. Dezember 2012 den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft beauftragt, sich mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu befassen. Diese Befassung fand in der 18. Sitzung am 31. Januar 2013 im Wirtschaftsausschuss statt.
Zur Beratung lag dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen vor, welcher - das nehme ich vorweg - mit 8 : 0 : 4 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet wurde.
Der Beschlussvorschlag, so begründete eine Vertreterin der Koalitionsfraktionen, enthalte Dinge, die in der Debatte im Landtag angesprochen seien. Es sei klar, dass Strukturveränderungen auch Kapazitätsänderungen nach sich zögen.
Mit dem Beschlussvorschlag wolle man den Hochschulen die Möglichkeit geben, die Begutachtung durch den Wissenschaftsrat abzuwarten, bevor
Hochschulen aus unterschiedlichen Erwägungen heraus schwerwiegende Entscheidungen träfen und umsetzten. Der Beschlussvorschlag laufe darauf hinaus, in einen Diskurs über die Leistungsfähigkeit und die weitere Entwicklung des Hochschulsystems in Sachsen-Anhalt einzutreten und auch die Regionen einzubeziehen.
Ein Vertreter der Fraktion DIE LINKE erklärte, es sei richtig, einen Diskurs zu führen, allerdings gehe der Beschlussvorschlag nicht weit genug. In dem Antrag der Fraktion DIE LINKE sei es darum gegangen, dass die Hochschulkapazitäten konstant blieben, bis dieser Diskurs abgeschlossen sei. Es dürften nicht schon vorher Beschlüsse gefasst und ein Abbauprozess in Gang gesetzt werden.
Der Vertreter machte weiter deutlich, dass die Fraktion in der Beschlussvorlage einen konkreten Startzeitpunkt vermisse. Zudem müsse eine verbindliche Ausgangsbasis festgelegt werden, um in die Diskussion eingreifen zu können.
Die Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN signalisierte Zustimmung zu der Beschlussvorlage; der Beschlussvorschlag greife die Diskussion im Landtag auf. Er enthalte wichtige Punkte, beispielsweise die Notwendigkeit eines Zeitplanes und die Notwendigkeit, das Gespräch mit den regionalen Akteuren zu suchen. Die Fraktion lese den Beschlussvorschlag so, dass von der Landesregierung ein Zeitplan für die Verhandlungen über die Zielvereinbarungen vorgelegt werden solle und sich darauf eine Strukturdebatte aufbaue, bevor Strukturentscheidungen getroffen würden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, dem Votum des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft zu folgen und die Beschlussempfehlung anzunehmen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Tögel für den Bericht. - Für die Landesregierung hat jetzt Frau Professor Wolff das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle wissen, seit 2004 hat sich einiges in unseren Hochschulen getan. Ganz unterschiedliche Entwicklungen, wie zum Beispiel der demografische Wandel und die Haushaltssituation, der Hochschulpakt, das Wanderungsverhalten von Studienanfängern, aber auch der sich verschärfende Wettbewerb um die besten Köpfe erfordern eine stetige Auseinandersetzung mit der Entwicklung unserer Hochschulen.
setzungen, die bisherigen Planungen und Überlegungen zu überprüfen und gegebenenfalls auszuschärfen oder anzupassen. Bei einer solchen Rejustierung gilt das Motto: So wenige Eingriffe wie möglich, aber so viele wie nötig.
Wenn wir von Eingriffen sprechen, dann freilich in einem hochschuladäquaten Sinn, das heißt so, wie es der gerade von der Politik gewollten Selbständigkeit der Hochschulen entspricht. Diese Selbständigkeit ist jedoch keine absolute. Darüber bedarf der Landtag als Haushaltsgesetzgeber keiner Belehrung, darüber bedürfen aber auch die Hochschulen und ihre Leitungen keiner Belehrung. Sie wissen es, wir alle wissen es.
Die Landesregierung und die Hochschulen haben gemeinsam entschieden, zunächst eine Bestandsaufnahme samt Empfehlungen durch externe Expertise einzuholen. Verankert ist dies in der im Jahr 2010 geschlossenen Rahmenvereinbarung zu den Zielvereinbarungen, über die damals auch der Landtag diskutierte.
Mit dem Wissenschaftsrat konnten wir für diese Evaluierung die kompetenteste und renommierteste Organisation in Fragen der Wissenschaftsentwicklung in Deutschland gewinnen, rund 20 Jahre, nachdem dieser die Erneuerung und die Umstrukturierung des Wissenschaftssystems des Landes mit umfassender Expertise einzuleiten half.
Dass wir den Wissenschaftsrat gewinnen konnten, dessen Wort und Empfehlung bekanntlich schwer wiegen, ist alles andere als selbstverständlich und zugleich ein Imperativ, ernsthaft und sorgfältig mit seinem Votum umzugehen.
Der Wissenschaftsrat begutachtet die Hochschulen entlang zweier Linien. Auf der Systemebene sollen hochschulpolitische Herausforderungen in den Blick genommen werden. Dazu zählen die generelle Positionierung der Hochschulen, vor allem auch in der Lehre, Schwerpunktsetzungen und Leistungsdifferenzierung in der Forschung, die Planung von Ausbildungskapazitäten angesichts des demografischen Wandels, die Kooperationsmöglichkeiten der Hochschulen untereinander, mit der Wirtschaft sowie mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und nicht zuletzt die Entwicklung von angemessenen Entscheidungs- und Anreizstrukturen innerhalb der Hochschulen.
Es werden auch Lehre und Forschung einzelner Fächer analysiert. Dies betrifft die Ingenieurwissenschaften, die Agrar- und Lebenswissenschaften, die Lehrerausbildung sowie die Geisteswissenschaften, hier insbesondere die sogenannten kleinen Fächer - klein nicht hinsichtlich ihrer Bedeutung im Kanon der Wissenschaften, sondern im Hinblick auf die Zahl der Lehrenden und Studierenden.
Forschungseinrichtungen nur unvollständig abgebildet ist, liegt auf der Hand. Wir können durchaus stolz sein auf die Entwicklung der Max-Planck-, der Fraunhofer-, der Helmholtz- und der Leibniz-Institute im Land. Sie alle sind in die Forschungsschwerpunkte der Hochschulen eingebunden. Die Zusammenarbeit mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist sogar eine Bedingung für die Schwerpunktförderung.
Bei dieser Entwicklung der Hochschulen - diesbezüglich geht die Beschlussempfehlung auf einen wesentlichen Punkt ein - ist die Einbindung von weiteren regionalen Akteuren sehr wichtig. Die Hochschulen haben sich diesbezüglich in den letzten Jahren neu aufgestellt, gerade auch in ihrem Marketing, um Studierende, sei es mit der Kampagne „Studieren in Fernost“, sei es mit dem Dreiklang „Studieren - Leben - Karriere“. Dieser Dreiklang verlangt danach, dass die Hochschulen gemeinsam mit den Standortstädten nach Wegen suchen, wie man sich gegenseitig in der Entwicklung unterstützt.
Besonders lobenswert ist, dass einige Hochschulen dazu bereits formelle Kooperationsbeziehungen mit ihren Standortkommunen unterhalten. Die enge Verbundenheit zwischen der Stadt Halle und der MLU wurde beispielsweise in der letzten Woche sogar in der „Zeit“ gelobt, in einem Beitrag des Bonner Juristen Professor Löwer, der Mitglied der Begutachtungskommission des Wissenschaftsrates ist und weiß, wovon er redet. Man kann Hochschulen nicht ohne ihre Region denken, und es spricht sich zunehmend herum, dass auch das Umgekehrte keine gute Idee ist.
Meine Damen und Herren! Dass die Landesregierung das Parlament nicht vor vollendete Tatsachen stellt, sondern es frühzeitig in das Verfahren einbezieht, ist selbstverständlich. Das ändert natürlich nichts an den notwendigen Handlungsschritten und das führt auch nicht zu früheren Ergebnissen. Einen Prozess mit so vielen Akteuren zu koordinieren - alle Entscheidungen in den Hochschulen müssen schließlich auch dort intensiv in den Gremien diskutiert und von diesen mitgetragen werden -, Arbeitsergebnisse und Diskussionsstände regelmäßig aufzuarbeiten und zu integrieren, erfordert Zeit und viel Kommunikation und offenen Austausch.
Vor allem gebietet es aber auch der Respekt gegenüber dem Votum des Wissenschaftsrates, dass wir erwarten, dass man es erst liest und bedenkt, bevor man Schlüsse daraus zieht. Eine bis zum Sommer ausformulierte fertige Fassung der Zielvereinbarungen ist damit kaum vereinbar. Wenn der Wissenschaftsrat seine Empfehlungen wie vorgesehen Mitte Juli beschließt, kann darüber vernünftigerweise erst danach in aller Tiefe diskutiert werden.