Stattdessen lautet die Quintessenz des Koalitionsvertrages: Weiter so! Ein „Weiter so“ - das sage ich hier ganz deutlich - im Umgang mit dem Müllskan
dal darf es aber nicht geben und wird es auch nicht geben. Dafür werden wir hier sorgen, auch wenn heute ein wachsweicher Antrag der Koalition beschlossen werden sollte.
Meine Damen und Herren! Ein wichtiges Anliegen des Antrages ist es somit, der Landesregierung bzw. der Koalition die Aussagen förmlich abzutrotzen, die der Koalitionsvertrag nicht enthält.
Dazu gehören in erster Linie Aussagen zu den Zuständigkeiten. Ich denke, es ist unstreitig, dass die unzureichende Kontrolldichte und die unklare Kompetenzverteilung innerhalb der Landesverwaltung maßgeblich dazu beigetragen hat, dass der Skandal möglich wurde bzw. in diesem Ausmaß entstehen konnte, und dies nicht nur in den Tongruben Möckern und Vehlitz, sondern unter anderem auch in der Abfallentsorgungsanlage Riestedt.
(Herr Bommersbach, CDU: Wo haben Sie denn das her? Das stand doch gar nicht drin! Das ist Quatsch! Das ist ganz falsch!)
Der Untersuchungsausschuss hatte dann auch versucht zu klären, wer für die Überwachung der Tagebaue eigentlich zuständig war.
Wenn Sie sich dieses Werk einmal genau angucken, dann stellen Sie fest - das ist sehr interessant -, dass der Untersuchungsausschuss drei unterschiedliche Rechtsmeinungen vertritt.
Letztendlich - das ist die Quintessenz - verweisen die einzelnen Behörden auf die jeweilige Zuständigkeit der anderen.
obwohl - das ist auch eine Aussage aus dem Untersuchungsausschuss - die übergeordneten Fachbehörden sich auf eine gute Kooperation verlassen haben, weil ihnen - das ist jetzt ein Zitat aus dem Untersuchungsausschuss - „nicht das Gegenteil berichtet wurde“.
Deswegen ist es dringend geboten, die Zuständigkeiten zu bündeln. Aus unserer Sicht sollte das im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt erfolgen. Schon die bestehende Amtshilfevereinbarung zwischen LAGB und LAF, also dem Landesamt für Geologie und Bergbau
und der Landesanstalt für Altlastenfreistellung, zeigt, dass jetzt Know-how für die Altlastensicherung und -sanierung erforderlich ist. Diesbezüglich hat die Landesanstalt für Altlastenfreistellung deutlich mehr Erfahrung - und dies nicht nur im Hinblick auf technische Fragen, sondern auch im Hinblick auf das Management dieser Standorte.
- Sie können gern im Nachhinein Ihre Fragen ganz direkt formulieren. - Nebenbei bemerkt, die Bündelung der Kompetenzen ist neben der Forderung, die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zentral zu überwachen, die einzige konkrete Forderung, die der Bericht des Untersuchungsausschusses enthält. Also bestand wohl Konsens im Untersuchungsausschuss, diese Zuständigkeiten zu bündeln, und nicht nur deswegen sollte das jetzt endlich realisiert werden.
Wir schlagen außerdem vor, eine Taskforce zu bilden. Ebenfalls angesiedelt im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, könnte eine solche Taskforce die Entschlossenheit signalisieren, den Müllskandal offensiv anzugehen und die notwendige Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern schaffen.
Eine der ersten Aufgaben der neu gebildeten Taskforce sollte die Auswertung der Beprobungen der 78 auffälligen Standorte sein, die im Bericht des Untersuchungsausschusses erwähnt worden sind. Laut Zeugenaussagen im Untersuchungsausschuss sind diese Standorte nämlich bereits im Jahr 2008 tiefenbeprobt worden und ein Ergebnis ist bisher nicht bekannt.
Trotz des klaren Untersuchungsauftrages hat der Bericht des Untersuchungsausschusses offen gelassen - hierzu zitiere ich aus dem Auftrag des Untersuchungsausschusses -, „ob es rechtlich geboten oder zweckmäßig war, einmal erteilte Erlaubnisse und Genehmigungen zurückzunehmen oder zu widerrufen“. Gerade in diesem Punkt ist eine wirklich eindeutige Festlegung absolut unverzichtbar.
Ich bitte den Redner der Landesregierung ausdrücklich, auf diese beiden Punkte, also Auswertung der Tiefenbeprobung und Überprüfung erteilter Genehmigungen, noch näher einzugehen. Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch zu erfahren, ob sich die Situation bei der Probennahme mittlerweile entspannt hat. Denn wie allgemein bekannt, waren die Landesbehörden lange Zeit nicht in der Lage, ausreichend geschultes Personal vorzuhalten, um die Probennahme sachgerecht zu realisieren.
auch dem Thema Transparenz. Bezeichnend ist, dass auch diesbezüglich keinerlei konkrete Handlungen beschrieben sind, sondern nur allgemeine Absichtserklärungen gegeben werden.
Was wir brauchen, ist aber ein grundlegendes Umsteuern bei der Beteiligung der Öffentlichkeit im Müllskandal.
Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner und auch die Bürgerinitiativen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, müssen als vollwertige Partner in dem Prozess der Lösung der Probleme akzeptiert werden. Das heißt, sie müssen zukünftig unmittelbar in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.
Außerdem müssen alle Dokumente öffentlich gemacht werden und dieses Prinzip der Öffentlichkeit sollte auch für die Protokolle des Untersuchungsausschusses gelten. Ich freue mich ausdrücklich, dass immerhin dieser Punkt in dem Alternativantrag der Koalition berücksichtigt worden ist.
Noch etwas ist uns wichtig: Aufgrund der Versäumnisse der öffentlichen Verwaltung sollte auch beim Müllskandal die Gebührenordnung des Umweltinformationsgesetzes außer Kraft gesetzt werden. Wir halten es für absolut nicht vertretbar, dass Bürgerinnen und Bürger, die auf ihre Informationsrechte pochen, von der mitverantwortlichen Verwaltung quasi zur Kasse gebeten werden.
Ein weiterer Punkt, der sehr wichtig ist, sind die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, dem so genannten Tongrubenurteil aus dem Jahr 2005. Laut Zeugenaussagen hatte das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bereits Ende 2007 auf eine zügige Anpassung der Bescheide gedrängt. Das LAGB habe dann absprachegemäß eine Übersicht parallel an beide Ministerien geschickt, worin die Prioritätenliste der Maßnahmen dargestellt gewesen sei. Die untere Abfallbehörde der für Möckern und Vehlitz zuständigen Kreise habe dann alle Anlagen noch einmal geprüft, die Änderungen der zuständigen Genehmigungsbehörde mitgeteilt und dann damit begonnen, die Bescheide im Jahr 2008 termingerecht vorzulegen.
Demgegenüber - das geht ebenfalls aus dem Untersuchungsausschuss hervor - konnten sich andere Zeugen, vermutlich von der unteren Abfallbehörde, an keinerlei Runderlasse des Landesverwaltungsamtes und des Ministeriums erinnern, in denen die Anpassung der Bescheide verlangt worden ist.
Soweit erkennbar, ist diese Frage also immer noch offen, und wir verlangen Aufklärung darüber, von wem, wann und wie die Bescheide angepasst werden sollen.
Meine Damen und Herren! In der öffentlichen Wahrnehmung ist die Abfallwirtschaft immer noch eine Skandalbranche. Deshalb darf nicht weiterhin der Eindruck entstehen, dass die Branche zulasten des Umwelt- und Gesundheitsschutzes einseitig nur wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.
Eine moderne Abfallpolitik basiert auf dem Schutz von Natur und Umwelt und auf dem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Eine solche moderne Abfallpolitik möchten wir in Sachsen-Anhalt durchsetzen. Auch die Landesregierung sollte sich zu einer ökologisch vorbildlichen Kreislaufwirtschaft bekennen, bei der der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umweltmedien oberste Priorität hat.
Hierzu ist, Herr Rosmeisl, eine klare Strategie erforderlich, und diese klare Strategie umfasst detaillierte Vorgaben zum weiteren Umgang mit dem Müllskandal, zur Sicherung und Sanierung der vom Müllskandal betroffenen Tongruben sowie zur Effektivierung der behördlichen Kontrollen und basiert auf einer konsequenten Einbeziehung der Öffentlichkeit.
Danke sehr, Herr Weihrich, für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht Minister Dr. Aeikens.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der zum Thema Müll im Jahr 2008 eingesetzte Elfte Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat fast zwei Jahre engagiert gearbeitet. Es wurden in 18 öffentlichen Sitzungen insgesamt 59 Zeugen aus den verschiedensten Bereichen vernommen.
In seinem Abschlussbericht kam der Ausschuss zu dem Ergebnis, dass das System der Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt grundsätzlich funktioniert, die zuständigen Behörden auf den verschiedenen Ebenen und die Unternehmen der Abfallwirtschaft gute Arbeit leisten, auf der Grundlage und im Rahmen der Gesetze handeln und es lediglich in Einzelfällen zu Unregelmäßigkeiten kam, die auf ins