Dieses Fazit entspricht auch den Ergebnissen der durch die Landesregierung initiierten Sonderkontrollprogramme. Illegales Handeln kommt vor - ja, leider. Aber das Wort Skandal halte ich in diesem Zusammenhang für verfehlt.
Denn insgesamt konnte festgestellt werden, dass die Anzahl der nicht genehmigungskonform betriebenen Anlagen in Relation zu der Gesamtzahl der Anlagen gering ist. Damit will ich Einzelverstöße nicht bagatellisieren. Die Landesregierung nimmt das Thema Abfall sehr ernst. Das Kabinett befasste und befasst sich regelmäßig damit.
Dem Ziel der Verbesserung der Abstimmung zwischen Berg- und Umweltbehörden im Vollzug wurde unter anderem durch die Bildung einer interministeriellen Arbeitsgruppe der Abfall- und Bergbehörden Rechnung getragen. Es wurde ein gemeinsamer Runderlass des MLU und des MW zum wirksamen behördlichen Vorgehen im Hinblick auf die Verwendung von Abfällen in den der Bergaufsicht unterliegenden obertägigen Betrieben erarbeitet und in Kraft gesetzt. Mit diesem Erlass wird dauerhaft ein wirksames Vorgehen bei der Abgrenzung der behördlichen Zuständigkeiten gewährleistet. Er stellt insofern eine wesentliche Vollzugshilfe dar.
Ich komme jetzt zum Thema Vehlitz und Möckern. Auf der Grundlage der jeweiligen Sicherungskonzepte der Tongruben Möckern und Vehlitz werden in der Regie des zuständigen Landesamtes für Geologie und Bergwesen die erforderlichen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen wird dabei aufgrund einer entsprechend abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung von der Landesanstalt für Altlastenfreistellung hinsichtlich der Durchführung und Koordinierung unterstützt.
Zu den Schwerpunktarbeiten gehören: Oberflächenabdeckung zur Reduzierung der Freisetzung von Schadgasen und der Geruchsbelästigung, sukzessiver Ausbau der Gasfassungs- und -behandlungsanlage, Maßnahmen zur geotechnischen Sicherung der Böschungen, Verhinderung des Sickerwasseraustritts.
Der Zeitplan in den Sicherungskonzepten für Möckern und Vehlitz sieht vor: Maßnahmerealisierung Möckern voraussichtlich bis Ende 2013, Nachsorge inklusive dauerhafter Gasfassung bis mindestes 2025; Maßnahmerealisierung Vehlitz voraussichtlich bis Ende 2016, Nachsorge inklusive dauerhafter Gasfassung bis mindestens 2030.
Unterlagen gebührenfrei öffentlich zugänglich zu machen, möchte ich vorangestellt darauf hinweisen, dass sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit als auch der Zugang der Öffentlichkeit zu behördlichen Informationen umfassend geregelt sind. Hinsichtlich der Weitergabe von Informationen und Unterlagen sind dabei allerdings die Gesichtspunkte des Datenschutzes zu beachten.
Auch die im Land geltenden Gebührenregelungen für die Weitergabe von Informationen entsprechen insbesondere den europarechtlichen Vorgaben und in der Höhe dem bundesweiten Vergleich. Ich danke an dieser Stelle dem Kollegen Stahlknecht, der für diese Fragen zuständig ist, der sich durchaus vorstellen kann, über die Frage der Gebührenerhebung zu diskutieren und gegebenenfalls andere Regelungen zu treffen.
Hinsichtlich der Forderung an die betroffenen Verwaltungen nach mehr Transparenz möchte ich hervorheben, dass gerade in Bezug auf die in den Tongruben Möckern und Vehlitz ergriffenen Maßnahmen erhebliche Bemühungen unternommen worden sind, eine umfassende Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten. So finden nicht nur Besprechungen mit den beteiligten Behörden und Bürgermeistern der betroffenen Ortschaften statt, auch die Bürgerinnen und Bürger erhalten direkt eine Informationsgrundlage der zur Gefahrenabwehr erforderlichen Sicherungsmaßnahmen in den Tagebauen Vehlitz und Möckern.
Im August 2010 wurde im Rahmen einer Bürgerversammlung das Sicherungskonzept für die Tagebaue Möckern vorgestellt, für den Tagebau Vehlitz erfolgte dies im November 2010. Auf diesen Informationsveranstaltungen hatten die Bürger die Gelegenheit, sich umfassend über die gegenwärtigen und geplanten Gefahrenabwehr- und Sicherungsmaßnahmen in den Tontagebauen zu informieren. Die Sicherungskonzepte mit allen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen und der entsprechende Zeitplan sind auf der Homepage des Landesamtes für Geologie und Bergwesen eingestellt und somit für alle zugänglich.
Auch mit der Veröffentlichung von Beprobungs- und Befahrungsergebnissen sowie der ergriffenen Maßnahmen im Internet und mit der Einrichtung einer 24-Stunden-Hotline für die Anzeige von Umweltgefährdungen wird die Öffentlichkeit umfassend informiert und wird das behördliche Handeln transparent gestaltet.
Die fortlaufende Information der örtlichen Bürgerinitiative wird dadurch sichergestellt, dass auch zukünftig gemeinsame Besprechungen mit Vertretern des Landesamtes für Geologie und Bergwesen, der Landesanstalt für Altlastenfreistellung und Vertretern des Landkreises Jerichower Land stattfinden.
Wir nehmen die Sorge und die Ängste der Bevölkerung ernst und versuchen gemeinsam, Lösungen zu finden. Das erste Informationsgespräch in diesem Jahr fand am 19. Januar statt, der letzte Termin war am 12. Mai 2011. Hier wird kontinuierlich informiert, meine Damen und Herren.
Das macht deutlich, dass den Vertretern der Bürgerinitiative immer wieder Gelegenheit gegeben wird, sich regelmäßig über die aktuell anstehenden Gefahrenabwehrmaßnahmen zu informieren und diesbezügliche Fragestellungen mit den Fachbehörden zu erörtern.
Meine Damen und Herren! Ich komme nun zu dem Thema Müllimporte, das in dem Antrag angeschnitten wird. Die grenzüberschreitende Abfallverbringung - das wird auch durch Wiederholungen nicht richtig - war weder das Kernproblem der im Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss untersuchten Vorgänge, noch ist sie durch ein besonderes Maß an illegalen Aktivitäten gekennzeichnet. Illegale grenzüberschreitende Verbringungen stehen lediglich in ihrer öffentlichen Wahrnehmung in einem besonderen Fokus.
Auch von einem erheblichen Maß der Abfalleinfuhr kann in Sachsen-Anhalt keine Rede sein. Nach den jüngsten verfügbaren Daten lag der Anteil Sachsen-Anhalts an den insgesamt nach Deutschland eingeführten Notifizierungsabfällen bei lediglich 3,9 %. Auch die Tendenz ist fallend. In Sachsen-Anhalt ist die jährlich importierte Menge notifizierungspflichtiger Abfälle seit Jahren rückläufig. Im Gegensatz dazu nehmen die Importmengen bundesweit zu. Man sollte, meine Damen und Herren, kein Problem herbeireden.
Ich möchte abschließend noch einmal betonen, dass sich die Landesregierung ihrer Verantwortung bewusst war und ist. Sie nutzt die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten umfassend. Die Landesregierung war in allen Bereichen aktiv, um den festgestellten Defiziten entgegenzuwirken, auch im Bereich der Rechtsetzung über den Bundesrat.
Aber auch landesrechtlich wurde die Landesregierung aktiv. Nunmehr besteht eine Kostentragungspflicht der Deponie- und Anlagenbetreiber für abfallrechtliche Überwachungsmaßnahmen einschließlich der Kosten für beauftragte Sachverständige.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Darüber hinaus haben wir das Personal aufgestockt und die Kontrollen verstärkt. Wir betreiben eine konsequente Abfallpolitik, um die Umwelt und die Menschen in unserem Bundesland zu schützen. Es besteht somit keine Veranlassung, das entschlossene Handeln der Landesregierung im Bereich der Abfallpolitik infrage zu stellen und zu skandalisieren. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, Sie sprachen davon, dass es besondere Bemühungen der Landesregierung zur Herstellung von Transparenz und zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gebe. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie um die Bewertung eines Vorgangs bitten, an dem ich selbst beteiligt war.
Sie sprachen davon, dass in Möckern im August 2010 und in Vehlitz im November 2010 über das Sicherungskonzept unterrichtet wurde. Wie beurteilen Sie es dann, dass dem Bürger Christoph Erdmenger nach der Veranstaltung in Möckern die Unterlagen und auch das Sicherungskonzept nicht ausgehändigt wurden? Erst bei der Veranstaltung in Vehlitz wurde im Rahmen der Öffentlichkeit eine Zusage gemacht, dass er die Folien, die bei der Veranstaltung gezeigt worden sind, erhalten könne. Erst nach nochmaligem Drängen wurde Akteneinsicht gewährt, nach der sich herausgestellt hat, dass alle vorhandenen Unterlagen bequem auf eine CD hätten gebrannt werden können. Damit hätte die Beteiligung dieses Bürgers schon im August 2010 sichergestellt sein können.
Herr Abgeordneter Erdmenger, diesen Vorgang beurteile ich hier gar nicht. Den kann ich beurteilen, wenn ich ihn mit den zuständigen Beamten besprochen und ausgewertet habe.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Wenn Sie erlauben, möchte ich Sie in einem kleinen Punkt korrigieren: Der Untersuchungsausschuss hat fast drei Jahre lang getagt und - damit haben Sie Recht - 59 Zeugen angehört. Das war teilweise recht mühsam. Ich habe
dem Untersuchungsausschuss wie einige der Kolleginnen und Kollegen im Raum angehört. Das war nicht immer ganz einfach.
Meine Damen und Herren! Meines Erachtens hat sich in der Politik, was die Abfallentsorgung im Land Sachsen-Anhalt angeht, auch vor dem Hintergrund dieser Ereignisse in den letzten Jahren Einiges geändert.
Ich habe auch an den Veranstaltungen in Möckern und in Vehlitz teilgenommen, die Sie, Herr Erdmenger, erwähnt haben. Ich finde, dass im Gegensatz zu früheren Jahren, insbesondere seit dem Jahr 2008, sowohl das Landesbergamt als auch das Ministerium für Wirtschaft eine wesentlich bessere Figur gemacht haben.
Es ist also durchaus nicht so, wie Herr Weihrich gesagt hat, dass es ein Weiter-so gebe. Es hat sich bereits Einiges geändert.
Meine Damen und Herren! Wenn die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aber erwartet, dass sie mit diesem Antrag illegale Müllentsorgungen künftig verhindern könne, dann bin ich der Meinung, dass man immer nur versuchen kann, sie möglichst einzuschränken. Eine vollständige Verhinderung gibt es aber nicht.
Ich weiß auch nicht, ob Sie das Ziel mit diesem vorliegenden Antrag tatsächlich erreichen. Ich will das an einigen Beispielen verdeutlichen.
„Bei allen Verwaltungsentscheidungen ist eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit sicherzustellen.“
Meine Damen und Herren! Das passiert doch bereits. Schauen Sie sich die Homepage des Landesbergamtes an! Denken Sie an die Bürgerinformationen vor Ort! Denken Sie an die umfangreichen Partizipationsrechte der Öffentlichkeit in Zulassungs- und Planungsverfahren! Es passiert allerhand.
Ich habe eher den Eindruck, dass das Interesse der Öffentlichkeit insbesondere in der Region - ich komme auch aus der Region - in den letzten Monaten nachgelassen hat. Es ist nicht mehr so, dass ein ganz großes Interesse an den Veranstaltungen besteht. Bei der Veranstaltung im August 2010 in Möckern, für die extra die große Stadthalle angemietet wurde, war doch ziemlich viel Platz gewesen. Das heißt nicht, dass wir uns um die Öffentlichkeit nicht mehr scheren müssen, aber es zeigt doch offensichtlich, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger das Angebot, das die Landesregierung macht, auch annehmen.
diesem Zusammenhang kann ich auf die Webseite des Landesbergamtes verweisen, auf der all die Konzepte abgerufen werden können: die Sicherungsmaßnahmen, die Sanierungsmaßnahmen, der Zeitplan, die Veröffentlichungen von Beprobungs- und Befahrungsergebnissen und die ergriffenen Maßnahmen.
Was mich in diesem Zusammenhang wirklich interessieren würde, wären die Zugriffszahlen der Website. Vielleicht können wir die vom Landesbergamt bekommen. Das würde uns sehr gut signalisieren, wie hoch das Interesse der Öffentlichkeit tatsächlich ist.