Protokoll der Sitzung vom 09.06.2011

Zu den Protokollen: Die Protokolle der öffentlichen Sitzungen sind bereits öffentlich.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

Das Verfahren ist nur ein bisschen mühsam. Sie müssen nämlich einen Antrag beim Landtagspräsidenten stellen, dann wird der Antrag genehmigt und dann können Sie die Protokolle einsehen.

(Lachen bei den GRÜNEN)

Ich gestehe Ihnen gern zu, dass das umständlich ist. Wir haben das Internet. Dafür muss der Innenminister auch keine Gebühren erheben. Wir stimmen dem zu, dass geprüft werden sollte, ob diese Protokolle, was die öffentlichen Sitzungen angeht, nicht in das Internet eingestellt werden können.

Schließlich will ich noch auf Ihre Begründung eingehen. Sie formulieren, die Abfallwirtschaft sei in der öffentlichen Wahrnehmung eine Skandalbranche. Was die Wahrnehmung angeht, haben Sie Recht. Sie ist aber keine Skandalbranche.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Wir haben in Sachsen-Anhalt eine Reihe von Unternehmen, die gut arbeiten, die die Belange des Umweltschutzes ebenso wie die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen, die die Abfälle, die gut zwei Millionen Menschen im Land produzieren, wegräumen, entsorgen und verwerten, die Arbeitsplätze schaffen und die obendrein noch Steuern zahlen. Wir sollten diese Betriebe nicht immer und ständig in einen Hut mit den schwarzen Schafen in der Branche schmeißen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Ich möchte noch einen Punkt aus Ihrer Begründung erwähnen. Sie schreiben, um einen sachgerechten Umgang mit Abfällen zu ermöglichen, sollten - ich zitiere - „interessierte Expertinnen und Experten beteiligt werden“. Was heißt das denn? Wo soll das enden? Wer, meine Damen und Herren, sind interessierte Expertinnen und Experten? Jeder, der sagt, er sei Experte und sei interessiert, wird beteiligt? - Das kann nicht sein. Dann kommen wir nie mehr zu einem Schluss.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

Bei aller Sympathie für kritische und auch für gegensätzliche Meinungen, die Experten gern einmal vorbringen: Wir können nicht jeden, der sich dazu bemüßigt fühlt, noch anhören. Das führt zu weit.

(Herr Borgwardt, CDU: Das stimmt!)

Abschließend möchte ich Sie auf einen Passus hinweisen, der im Koalitionsvertrag steht. Dort heißt es:

„Weiterhin von Bedeutung bleibt die Frage der Akzeptanz der Bevölkerung im Rahmen der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans des Landes.“

Ich bin wieder ganz bei Ihren Forderungen nach Beteiligung der Öffentlichkeit und nach Transparenz. Genau das haben sich die Koalitionsfraktionen für die kommenden Jahre für die Abfallwirtschaft vorgenommen. Das wollen wir umsetzen. Deswegen haben wir mit dem Alternativantrag die wirklich relevanten Fragestellungen in den Mittelpunkt gestellt. Ich bitte Sie, dem Alternativantrag zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke schön, Herr Graner. Es gibt noch eine Nachfrage. Würden Sie diese beantworten?

Es kommt auf die Frage an.

(Heiterkeit bei der SPD und bei der CDU)

Frau Professor Dalbert, bitte schön.

Ich möchte gern zu Ihrem Partizipationsbegriff nachfragen. Was wir hier gehört haben, ist eine Darlegung, dass Partizipation dann gegeben ist, wenn Informationen im Internet stehen. Ich möchte gern wissen, ob Sie sich vorstellen können, dass wir einen ganz anderen Partizipationsbegriff implementieren möchten, das heißt, dass man mit den Bürgern zusammen Dinge plant und Probleme löst, dass man die Informationen an die Bürger heranbringt, aber nicht wartet, bis die Bürger im Internet - sozusagen auf der dritten Stufe - irgendwo versteckt etwas finden? Ich möchte gern wissen, ob Sie wirklich einen so verkürzten Partizipationsbegriff an dieser Stelle pflegen wollen?

(Unruhe)

Ich würde gern um mehr Ruhe bitten.

Frau Abgeordnete Dalbert, ich könnte es mir einfach machen und sagen, dass Sie in der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN manchmal eine andere Begrifflichkeit pflegen. Das ist seit Jahren offensichtlich. Ich will aber konkret auf den Partizipationsbegriff eingehen.

Ich hatte den Partizipationsbegriff im Zusammenhang mit Zulassungs- und Planungsverfahren gebraucht. Darin sind die Bürger tatsächlich direkt involviert.

Sind Sie aber nun der Meinung, dass man die Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Untersuchungsausschusses jedem Bürger nach Hause schicken sollte? - Ich finde, mehr als das Angebot kann man nicht machen.

Ich habe mit den Bürgerinitiativen in Vehlitz und in Möckern regelmäßig Kontakt. Ich habe gerade vor wenigen Tagen noch einmal nachgefragt: Wie ist das denn mit den Protokollen? Hat jemand von euch schon einmal versucht, daran zu kommen? - Die Antwort war sinngemäß: Hör bloß auf! Wir haben die 300 Seiten Untersuchungsausschussbericht zur Kenntnis genommen. Darin steht vieles, was ihr in den Anhörungen erfahren habt. Wir müssen nicht auch noch 2 000 Seiten Protokolle haben. - Also, eine gewisse Holschuld hat auch der interessierte Bürger, wenn ihn etwas interessiert.

(Zustimmung bei der SPD)

Es gibt noch eine weitere Nachfrage.

Ich möchte zu zwei Punkten noch etwas sagen. Wir haben eben von einem Bürger gehört, der auch auf mehrfaches Nachfragen Schwierigkeiten hatte, Informationen zu bekommen. Die Holschuld wurde an dieser Stelle eingelöst, aber trotzdem war es schwierig, an Informationen zu kommen. Das möchte ich an dieser Stelle festgehalten wissen.

Außerdem haben Sie als ein Beispiel für Partizipation Planungsverfahren genannt. Nun ist es bei Planungsverfahren genau so, dass Bürger erst beteiligt werden, wenn die Planung läuft, wenn das Ziel sozusagen schon entschieden ist.

Bürgerbeteiligung, Partizipation - egal welchen Begriff Sie gern verwenden möchten - bedeutet aber, dass die Bürger mitentscheiden, welches Projekt verwirklicht wird, also schon an der Zielfindung beteiligt werden.

Ja. Ich glaube, dazu muss ich jetzt nichts sagen.

(Zustimmung bei der SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Herr Lüderitz.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu vorgerückter Stunde und den parlamentarischen Abend schon im Blickpunkt fällt es natürlich schwer, sich noch einmal auf die Sache zu konzentrieren.

Ich komme aber nicht umhin, werte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gleich zu Beginn zwei Kritikpunkte an Ihrem Antrag zu formulieren - auch wenn es mir schwerfällt. Vielleicht sollte man es der Unerfahrenheit des Antragstellers zuschreiben; ich weiß es nicht.

Erstens. Die aufgeführten Beschlussvorschläge sind inhaltlich leider sehr schlecht recherchiert und teilweise - darin muss ich Minister Herrn Dr. Aeikens Recht geben - nicht zutreffend.

Zweitens werden Landes-, Bundes- und EU-Ebene vermischt, was man so nicht machen kann.

(Zustimmung von Herrn Graner, SPD)

Sie haben mit diesem Antrag offensichtlich vor, den Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in die jetzige Legislaturperiode einfließen zu lassen und ihn in irgendeiner Form fortleben zu lassen. Da ich selbst an diesem Untersuchungsausschuss teilgenommen habe, bin ich der Auffassung, genau das sollten wir eigentlich nicht machen, sondern wir sollten versuchen, das, was im Abschlussbericht dargestellt ist, dementsprechend umzusetzen.

Wenn Sie sich insbesondere die Sondervoten der damaligen Opposition ansehen, dann ist festzustellen, dass genau die Fehlstellen, die Sie teilweise auch aufgelistet haben, sehr deutlich dargestellt sind.

Es kann durchaus auch legitim sein, dass Sie oder einige von Ihnen - Herr Erdmenger hat sich ja während des Prozesses mehrfach dazu geäußert - nicht zufrieden waren mit dem, was der Untersuchungsausschuss geleistet hat. Das ist durchaus möglich und Ihre Sichtweise. Aber dieser Antrag so, wie er jetzt vorliegt, kann natürlich nicht die Antwort darauf sein.

Oftmals war es auch so, dass die Anmerkungen, die insbesondere Herr Erdmenger damals in die Presse geleitet hat, nicht immer konstruktiv und hilfreich waren. Manche Ihrer Parteifreunde vor Ort, die damit unmittelbar befasst waren, waren dann doch etwas anders gestrickt und haben die Zusammenarbeit gesucht. Der Kollege Graner hat es schon dargestellt. Auch ich selbst war mehrfach in Vehlitz und in Möckern, auch wenn es in erheblicher Entfernung von meinem eigentlichen Wahlkreis liegt.

Ich habe genau deshalb, um an diesem Thema dranzubleiben, im Auftrag meiner Fraktion in der letzten Sitzung des Umweltausschusses - das dürfte dem Kollegen Weihrich bekannt sein - zu dem Problem der Abfallverbringung einen Selbstbefassungsantrag eingebracht, der sich mit dem in Neuaufstellung befindlichen Abfallwirtschaftsplan des Landes Sachsen-Anhalt befasst.

Der ist seit einigen Wochen öffentlich einsehbar. Man sollte sich damit auch recht umfänglich befassen. Auch dort konnte ich positiv feststellen, dass viele Dinge, die wir im Untersuchungsausschuss als Schlussfolgerung festgestellt haben, in diesen Entwurf des Abfallwirtschaftsplans Eingang gefunden haben.

Ich habe unter anderem gesehen - das will ich durchaus lobend hervorheben, Herr Minister Dr. Aeikens -, dass die Dinge, die die mineralischen Massestoffe, also unsere Problemstoffe 191212 und 191209 betreffen, in diesem Abfallwirtschaftsplan enthalten sind in der Darstellung, in der Analyse und im weiteren Umgang.

Das ist von der Bundesebene nicht zwingend vorgegeben. Die Bundesgesetzgebung, die dort gilt, ist unter einem grünen Umweltminister entstanden. Da sind wir also schon wesentlich weiter als manch andere Bundesländer in dieser Bundesrepublik Deutschland.

(Zustimmung bei der CDU)

Nun zu den fünf Beschlusspunkten einige wenige Anmerkungen. Zu Ihrem Punkt 1. Die Vorbereitung der Stilllegung, insbesondere die Gefahrenabwehr, ist - auch das hat Minister Dr. Aeikens bereits gesagt - bei der Landesanstalt für Altlastenfreistellung angesiedelt. Ich kann Ihnen aus der eigenen Tätigkeit im dortigen Verwaltungsrat - Sie werden zukünftig auch einen Vertreter in dieses Gremium entsenden - sagen, dass die diesbezüglichen Informationen kontinuierlich und ständig erfolgten, letztmalig im März dieses Jahres.