Protokoll der Sitzung vom 22.02.2013

Nehmen Sie nicht zur Kenntnis, dass wir einen Systemwechsel haben? - Es ist richtig, was Herr Erdmenger angesprochen hat: Mit der Änderung

des Systems ist die Frage des Abbaus der Altfehlbeträge natürlich nicht ausreichend beantwortet worden. Aber die Antwort darauf ist natürlich Stark IV. Deswegen ist es auch aufgelegt worden.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Zum Thema der notwendigen Investitionen. Sie wissen ganz genau, Herr Grünert, dass es eine Zuweisungsart im FAG gibt, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt, und das ist die Investitionspauschale.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Genau die ist aber verstetigt worden. Das ist nicht auf jedermanns Zustimmung gestoßen. Ich sage ganz ehrlich: Auch ich habe gewisse Zweifel an der Verstetigung dieser Zuweisungsart,

(Herr Scheurell, CDU: Ja!)

wenn wir dann die Rechtsansprüche aus dem FAG kaum befriedigen können.

Zum Thema freiwillige Aufgaben. Ich komme wieder auf das System zurück. Bei der Berechnung des Finanzbedarfs werden die freiwilligen Aufgaben berücksichtigt.

(Herr Grünert, DIE LINKE: Nein!)

- Natürlich. - Wenn wir den Finanzbedarf berechnen, dann werden dabei die freiwilligen Aufgaben berücksichtigt.

(Zuruf von Herrn Grünert, DIE LINKE)

Sie müssen natürlich immer die Gesamtheit der Kommunen berücksichtigen. Sie kommen nun daher und sagen: Halle bekommt soundso viel Geld und nimmt soundso viel ein, doch für die freiwilligen Aufgaben reicht das Geld nicht aus. Das ist aber nicht das System des Finanzausgleichs, sondern der Finanzbedarf wird für alle Kommunen im Land berechnet.

Schließlich und endlich fordern Sie eine Änderung der Gemeindeordnung. Der Finanzminister hat das Thema Kassenkredite angesprochen. Die waren ja mal genehmigungspflichtig. Die Wiedereinführung der Genehmigungspflicht halte ich für absolut richtig.

Ich bin skeptisch bei jeglichen anderen Aufweichungen. Dass wir überhaupt in der Situation sind - viele dieser Altfehlbeträge stammen vom Anfang und aus der Mitte den letzten Jahrzehnts -, hat auch etwas mit der Verlängerung des Konsolidierungszeitraums zu tun. Es war für eine vorvergangene Landesregierung auch recht einfach; denn es geriet ja auch etwas aus den Augen, die Konsolidierungszeiträume waren nicht mehr so eng und da konnte man das auch ein bisschen weiter ziehen. Das hat auch mit der heutigen Situation tun.

Das heißt letztlich nicht, dass uns hier alles glücklich macht. Ich sehe bei Stark IV durchaus Dinge,

die im Detail zu besprechen sind. Dazu gehört die Flexibilisierung bei den Zeiträumen, in denen Stark IV läuft. Ich nenne nur die großen Beträge bei einem Teil der Landkreise.

Ich nenne das Thema generelles Verbot einer Erhöhung der Kreisumlage. Wie will denn beispielsweise ein Landkreis, der Fehlbeträge in Höhe von 70 Millionen € hat, Hilfen in Höhe von 10 Millionen € bekommt und sein Defizit in zehn Jahren abbauen soll, diese Vorgabe erfüllen, wenn es ihm nicht gestattet ist, die Kreisumlage zu erhöhen?

Ich sehe auch die Frage: Was ist mit den Kommunen, die Mittel aus Stark IV erhalten und plötzlich zu unerwartetem Reichtum kommen?

Die Stadt Bitterfeld-Wolfen bekommt nach dem jetzigen Verteilungsschlüssel 43 Millionen €. Ich bin durchaus optimistisch, dass die Stadt BitterfeldWolfen in ein paar Jahren wieder höhere Steuereinnahmen haben wird. Dann muss man nicht zwingend das Geld hinterherwerfen.

Darüber sollten wir in den nächsten Wochen und Monaten noch beraten; denn ich glaube, auch Stark IV ist wie andere Programme ein lernendes Programm und es wird am Ende auch durch das Dazulernen zum Erfolg werden. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Erben. Herr Kollege Weihrich möchte Sie gern etwas fragen.

Herr Kollege Erben, eine Nachfrage zu der Finanzausstattung der Kommunen. Es ist ein Fakt, dass sich 60 % der Kommunen in der Haushaltskonsolidierung befinden. Gerade auf die Kommunen wird nun im Rahmen von Stark IV Druck ausgeübt - ich bezeichne das jetzt einmal so -, unter anderem die Hebesätze für die Steuern zu erhöhen.

Ich frage Sie, wie wollen Sie vermeiden, dass diese steuerschwachen Kommunen gegenüber den steuerstarken Kommunen immer weiter ins Hintertreffen geraten, indem sich die Bedingungen für den Wettbewerb mit diesen starken Kommunen deutlich verschlechtern. Die schwachen Kommunen werden gezwungen, ihre Hebesätze zu erhöhen und die steuerstarken Kommunen, die möglicherweise keine oder nur geringe Zuweisungen bekommen, bleiben davon vollkommen unbeeinflusst.

Nehmen wir einmal ein Beispiel, das im Land sehr umfangreich erörtert wird, den Bereich der Egelner Mulde. Im Bereich der Egelner Mulde gibt es Kommunen, die nahezu flächendeckend wegen Fehl

investitionen und Fehlmanagement im Abwasserzweckverband Bodeniederung in diese Situation geraten sind. Deswegen haben sie in der Vergangenheit hohe Umlagezahlungen, hohe Liquiditätshilfen und Bedarfszuweisungen bekommen. Das ist nichts anderes als das, was jetzt über Stark IV erfolgt.

Ein großer Teil dieser Kommunen hat deutlich unterdurchschnittliche Steuerhebesätze. Wenn auch indirekt, so sind die Mittel aus Stark IV, aus Liquiditätshilfen oder Bedarfszuweisungen vorher aus dem Fleisch der Kommunen herausgeschnitten worden, früher unmittelbar aus der Finanzausgleichsmasse, heute indirekt; denn das Geld, welches Sie in Stark IV geben, können Sie den Kommunen nicht geben.

Wer die Solidarität der anderen in Anspruch nimmt, von denen darf verlangt werden, dass sie ihren Bürgerinnen und Bürgern zumindest das abverlangen, was der Durchschnitt der Kommunen seinen Bürgerinnen und Bürgern abverlangt.

(Zustimmung bei der CDU)

Wenn es um die Hebesätze geht, dann geht es um eine Anpassung an den Durchschnitt des Landes. Niemand hat der Stadt Egeln oder Nachbargemeinden gesagt, ihr müsst mehr erheben als die anderen. Es geht nur um den Durchschnitt. Das halte ich für eine sehr angemessene Forderung.

(Zustimmung bei der CDU - Herr Gallert, DIE LINKE, meldet sich zu Wort)

Vielen Dank, Herr Erben. - Jetzt hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Gallert - -

(Herr Gallert, DIE LINKE: Nein, nicht Herr Gallert hat das Wort! Ich wollte Herrn Erben etwas fragen!)

- Fragen Sie. Wenn er wieder ans Pult zurückkehrt, dann fragen Sie.

Es ist nicht wirklich eine Frage, Herr Erben, sondern eine Bitte. Die Kollegin Schindler hat vorhin, als es um das Wassergesetz ging, den Kollegen Lüderitz mehrfach gefragt, welches Interesse denn ein Kämmerer daran haben könne, die Einnahmen eines Abwasserzweckverbandes zu erhöhen.

Sie haben diese Antwort soeben hervorragend gegeben am Beispiel der Bodeniederung. Können Sie es ihr bitte noch einmal erklären, dann weiß sie, warum ein Kämmerer daran interessiert ist, die Einnahmen eines Abwasserzweckverbandes zu erhöhen.

(Zustimmung bei der LINKEN - Unruhe bei der SPD und bei der CDU)

Ich glaube, Frau Schindler hat vorhin nach Umlagen für Zweckverbände und vor allem über Gebühren und Beitragseinnahmen gesprochen. Ich habe über unter- und überdurchschnittliche Hebesätze bei den Grundsteuern gesprochen.

(Zuruf von Herrn Gallert, DIE LINKE - Unru- he)

Herr Erben, wollen Sie Herrn Grünerts Frage noch beantworten?

(Unruhe)

Herr Erben, Sie haben gerade die Bodeniederung angesprochen. Ist Ihnen bekannt, dass die Kommunalaufsicht bereits im Jahr 2002 davon Kenntnis hatte, dass die Einnahmen aus Gebühren die Kosten dieses Zweckverbandes nicht deckten, und dass über Jahre hinweg dieser rechtswidrige Zustand nicht geändert worden ist? Nun ist natürlich die Folge davon, dass die Gemeinden irgendwann diese Fehlbeträge ausgleichen müssen.

(Zurufe von der CDU)

Es gab damals einen politischen Beschluss der Mitgliedsgemeinden innerhalb des Zweckverbandes, der nicht durch das Recht getragen werden konnte. Hierauf bezieht sich genau meine Bemerkung. Partnerschaftliches Zusammengehen heißt aber auch, dass die Kommunalaufsicht die Möglichkeiten, die der Verband hat, um Einnahmen zu erzielen, aufzeigt und darauf dringt, diese zu realisieren. Genau das ist nicht erfolgt.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Die Möglichkeit gab es auch ohne Anschlusszwang!)

Wir haben jetzt die Situation, wie ich sie geschildert habe. Das heißt also, auch hier ist die Frage nach Ursache und Wirkung eine sehr differenzierte. Das kann man nicht alles über einen Kamm scheren.

Eine letzte Bemerkung zu dem Vorgängerkreis Weißenfels. Jawohl, wir haben das damals sehr kritisch begleitet, genau die Frage der Ersatzvornahme, der Beauftragung eines bestellten Beamten, der dann diesen Landkreis retten sollte. Aber im Ergebnis ist dabei auch nichts Besseres herausgekommen.

Die Differenz hat damals, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, 7 Millionen DM betragen. Von dem Beauftragten wurden noch 2 Millionen DM obendrauf gepackt. Das heißt, die Differenz lag zum Schluss bei 9 Millionen DM. Das heißt, das Instrument, das man im Interesse der Leistungsfähigkeit des Landkreises genutzt hat, hat keine Wirkung erzielt.

Das war eine Reihe von Fragen. Ich fange einmal mit dem Letzten an. Ja, Herr Grünert, die Tätigkeit des Beauftragten im Landkreis Weißenfels von 1998 bis 2001 war ein Schuss in den Ofen.

Ich will Ihnen aber auch dazu sagen, dass gerade auch Ihre Kolleginnen und Kollegen aus der damaligen PDS mir sehr tatkräftig bei der Haushaltskonsolidierung geholfen haben. Das meine ich ausdrücklich anerkennend und nicht in irgendeiner Weise ironisch. Das ist tatsächlich so gewesen.