Ich will Ihnen aber auch dazu sagen, dass gerade auch Ihre Kolleginnen und Kollegen aus der damaligen PDS mir sehr tatkräftig bei der Haushaltskonsolidierung geholfen haben. Das meine ich ausdrücklich anerkennend und nicht in irgendeiner Weise ironisch. Das ist tatsächlich so gewesen.
Die werden Ihnen bestätigen können, dass es ein sehr mühseliger und schwieriger Prozess war, der am Ende auch durch erhöhte Einnahmen gelöst worden ist. Denn so viel können Sie überhaupt nicht sparen, wie an anderen Stellen wegfallen müsste. Es ist im Wesentlichen auch durch die Kreisumlage gelöst worden.
Zu dem Zweckverband Bodeniederung. Ich glaube, es sind mehrere Leute im Saal, die sehr viel darüber wissen und Ihnen vieles zusätzlich darüber erzählen könnten. Aber wenn Sie Ursache und Wirkung benennen, dann benennen Sie sie in meinem Sinne, nämlich: Die Ursache haben unwirtschaftlich handelnde Kommunalpolitiker und renitente Gemeinderäte geschaffen und nicht die Kommunalaufsicht. So ist das ja wohl gewesen.
Wenn Sie ein Musterbeispiel für Ursache und Wirkung suchen, dann gehen Sie in die Bodeniederung. Dort werden sie es finden.
Nicht zuletzt die Beiträge, die wir heute hören durften, zeigen, dass der Antrag, den wir gestellt haben, notwendig war. Obwohl ich zugebe, Herr Erben: Möglicherweise war er nicht notwendig; denn in ihm stehen eine Menge Selbstverständlichkeiten, die zu beantragen es eigentlich nicht lohnt.
Dass wir ihn trotzdem gestellt haben, vor allem in Punkt 1, hat seine Ursachen. Denn als die Landesregierung ihr Programm vorgestellt hat, haben die zwei Minister sich benommen wie Statler und Waldorf und haben aus der Ecke gerufen, wie schrecklich doch die Stadt Halle sei und was man mit dieser jetzt alles machen müsse und wie schrecklich überhaupt die Kommunen seien.
Nun sind unser Innenminister und unser Finanzminister keine zwei komischen alten Herren, sondern es sind die Minister für Kommunalfinanzen und für Kommunalaufsicht, die dort eine glänzende Unkenntnis der kommunalen Situation in unserem Land zum Ausdruck gebracht haben.
Aus diesem Grund steht der Punkt 1 in dem Antrag. Er steht darin, um aufzuzeigen, dass es ein ganzes Bündel von Ursachen dafür gibt, dass wir die Situation haben, wie wir sie in Sachsen-Anhalt haben.
Sie können durchaus eine Landkarte malen, Herr Barthel. Auf dieser Landkarte werden Sie allerdings sehen, dass die Verschuldung der Kommunen ihren Aufgaben folgt und dass die Aufgaben in diesem Land eben nicht ausfinanziert sind. Wie gesagt, es stehen Mindestvoraussetzungen in dem Antrag, die wir beim Stark-IV-Programm für notwendig halten, Selbstverständlichkeiten.
Die Aufgabenerfüllung der Kommunen - das steht an erster Stelle - ist sicherzustellen. Es ist gemeinsame Aufgabe des Landes und der Kommunen, dass die Aufgaben erfüllt werden können. Dass das kommunale Vermögen in seiner Substanz erhalten bleibt, ist uns wichtig, ja.
Auch zum Ausgleichsstock müssen wir etwas sagen. In dem Papier, das Sie uns vorgestellt haben, Herr Finanzminister, steht, dass der Ausgleichsstock wegfallen und nach und nach in Stark IV übergeführt werden soll. Gut. Aber auf der anderen Seite steht in Ihrem Papier auch, dass nur die Gemeinden an Stark IV teilnehmen können, deren Verschuldung mehr als 20 % ihrer Einnahmen beträgt.
Jetzt könnte das Problem auftauchen, dass es Gemeinden gibt, die zwar weniger als 20 % Schulden haben, aber trotzdem in einer Notlage sind. Was antworten wir diesen?
Nun waren wir noch nie große Freunde Ihres Ausgleichsstocks. Wir finden es vielleicht gar nicht so verkehrt, dass Luther-Festspiele daraus nicht mehr finanziert werden, sondern ordentlich aus dem Landeshaushalt. Aber, wie gesagt, wegfallen sollte der Ausgleichsstock nicht.
Den Punkt zum FAG, den wir in unserem Antrag haben und der vor allen Dingen die Konsolidierungsfragen angeht, halten wir für notwendig.
mal vorgeführt, dass Sie weder unseren Einnahmeverbund verstanden haben noch das beschlossene FAG. Das ist ein Problem. Wie gesagt, wir gehen in einer Spirale nach unten in diesem FAG plus Stark IV, was am Ende die Aufgabenerfüllung infrage stellen wird.
Zur Frage der Kommunalaufsicht. Diesbezüglich habe ich gerade aus der Zeit von Herrn Hövelmann und Herrn Erben eine Sammlung mit lustigen Schreiben, in denen das Landesverwaltungsamt geschrieben hat: „Ich bin gehalten zu entscheiden...“ So geht Kommunalaufsicht tatsächlich nicht.
„Die Aufsicht ist so auszuüben, dass die Rechte der Gemeinden geschützt und die Erfüllung ihrer Pflichten gesichert werden.“
Dazu muss ich sagen: Die Pressekonferenz, die Sie gegeben haben, war ein Beispiel dafür, wie man es nicht macht.
Entschlusskraft und Verantwortungsbereitschaft einer Gemeinde zu fördern, das sollte auch Stark IV bewirken. Wir befürchten nur, mit dem Drumherum wird das Programm dem nicht gerecht.
Aus diesem Grund haben wir Ihnen in dem Antrag noch einmal Dinge aufgeschrieben, die wir für selbstverständlich halten, die eigentlich auch selbstverständlich sind und die zum Teil Rechtslage sind.
Ihre Ablehnung, die Sie heute zum Ausdruck bringen wollen, macht deutlich, dass Sie sich damit offensichtlich noch nicht auseinandergesetzt haben. Für uns bleibt es dennoch ein Thema. Wir halten das Programm grundsätzlich nicht für falsch. Das habe ich Ihnen schon gesagt. Wir werden es weiterhin begleiten. Den roten Faden unserer Begleitung können Sie in unserem Antrag lesen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Kollege Knöchel, ich wollte eigentlich nicht noch einmal nachsetzen. Aber nachdem Sie ausdrücklich wieder das Beispiel Halle anführen und sich auch beim letzten Mal schon empört haben, als ich den Vergleich zwischen Magdeburg und Halle und dem Haushaltsverständnis dort vor Ort bemüht hatte, frage ich: Stimmen Sie mit mir darin überein, dass die Stadt Halle in den vergangenen zehn Jahren durchweg mehr Zuweisungen über das FAG vom Land bekommen hat als die Stadt Magdeburg?
Stimmen Sie mir des Weiteren zu, dass das Ausgabeverhalten sehr unterschiedlich ist, dass also die Ausgabepositionen der Stadt Halle die der Stadt Magdeburg in vielen Punkten deutlich übertreffen
Zu Frage 1. Ja, es ist richtig, es sind mehr Zuweisungen aus dem FAG gekommen. Es gibt zwischen der Stadt Halle und der Stadt Magdeburg einen wesentlichen Unterschied - dieser lässt sich in 30 Millionen € ausdrücken -: Das ist die unterschiedliche Steuerkraft - das muss man einfach zur Kenntnis nehmen -
und das ist ein aufgehobenes Stadt-UmlandGesetz, das die Bereitschaft, sich diesem Problem zuzuwenden, erheblich unterstrichen hat.
Ich stimme darin also mit Ihnen nicht überein. Aber wir können uns die Ausgabenposten im Einzelnen einmal anschauen.
Sagen Sie mir bitte, welche Sie meinen. Ich habe es nämlich schon gemacht, weil ich mich seit zehn Jahren an der Konsolidierung der Stadt Halle beteilige. Selbstverständlich haben wir uns mit der Stadt Magdeburg verglichen. Es gibt auch einen Vergleich mit den ostdeutschen Großstädten, die ungefähr die gleiche Einwohnerzahl haben. Es gibt
Vielleicht auch noch einmal in die Richtung des Landes gesagt: Zehn Jahre Haushaltskonsolidierung entsprechen 100 Millionen €, die in der Konsolidierung tatsächlich eingespart worden sind. Das sind 20 % des Haushaltsvolumens der Stadt Halle. Wenn das Land Sachsen-Anhalt jemals nur 10 % konsolidieren, also einsparen könnte, dann würde ich vor Ihnen den Hut ziehen. Aber die Stadt Halle hat 20 % eingespart.